Hoffmann

Besucherzähler Für Homepage
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

In eigener Sache

In eigener Sache
2016

Juli
R"echter" Terror von Olaf Sundermeyer
*
Mai
Salzborn oder Sülzborn?
Neo-Nazi veröffentlicht interne Akten
*

Juli

R"echter" Terror
Von Olaf Sundermeyer
Rezension einer üblen Propagandaschwarte

Unter dem Titel „Rechter Terror in Deutschland" erschien im Jahre 2012  im Verlag Beck als Paperback das üble Machwerk des professionellen  Geschichtsfälschers Olaf Sundermeyer.

Auf der Rückseite des Einbandes wird dieses Antifa-Traktat als „eine erschütternde Chronik rechter Gewalt" bezeichnet.
Dem Anspruch,
„eine Anatomie des Terrors von rechts seit den 1970er Jahren" vorgestellt zu haben, wird dieses Machwerk nicht gerecht.
(erläuternder Text auf der Einband Rückseite)

Das Erschütternde an der „Chronik" ist die Dreistigkeit, mit der Sundermeyer  Ereignisse von zeitgeschichtlicher Bedeutung verfälscht.
Kein Geringerer als Heinrich Böll hatte klar gestellt, dass auch die politische Verfolgung durch Verleumdung, Verhöhnung und gesellschaftliches Mobbing eine Form der Gewalt ist, die auf den davon Betroffenen nicht weniger grausam wirkt als die physische Gewalt.
Frech, nach bester Antifa-Manier, unterstellt Sundermeyer den bundesdeutschen Behörden jahrzehntelang anhaltendes Versagen im Umgang mit rechter Gewalt.
Dazu nennt er Beispiele:
„… sei es bei den Ausschreitungen gegen Asylbewerber und ehemalige vietnamesische DDR Vertragsarbeiter in Rostock Lichtenhagen, bei den Ermittlungen zu den Terroranschlägen die aus dem Umfeld der zerschlagenen „Wehrsportgruppe Hoffmann" verübt wurden, wie das Oktoberfestattentat am 26. September 1980, der  als der schwerste rechtsextremistische Terrorakt in der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt."
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.13)

Inzwischen hat sich diese tatsachenwidrige Sichtweise infolge jahrzehntelanger journalistischer Verleumdungskampagnen nicht nur im kollektiven Bewusstsein der Bevölkerung festgesetzt, sondern auch in den Gehirnen staatstragender Spitzenpolitiker fest eingenistet.
So hat sich Vizekanzler Sigmar Gabriel genau in diesem Sinne bei einer öffentlichen Volksansprache am 24.08.2015 in Heidenau geäußert:
„(…) Ich halte nichts davon, so zu tun, als sei das ein ostdeutsches Problem. 1980 hatten wir rechtsterroristische Anschläge. Denken Sie mal an das Münchner Oktoberfest oder die Wehrsportgruppe Hoffmann. (…)"
(zitiert nach Wortprotokoll Sigmar Gabriel vom 24.08.2015 in Heidenau,
Quelle: https://soundcloud.com/bmwi_bund/bm-gabriel-in-heidenau)

Dieses Zitat hat Gabriel eine Klage eingebracht, die am 9. November 2016 vor dem Verwaltungsgericht in Berlin mündlich verhandelt wird.
Das Ergebnis steht also derzeit noch aus.
Sigmar Gabriel war offenbar nicht klug genug, die Peinlichkeit zu vermeiden, erkennen zu lassen, wie sehr er sich im Bezug auf sein zeitgeschichtliches Wissen von dem Hetztraktat Sundermeyers leiten ließ. So hat er doch tatsächlich zur Rechtfertigung seiner überzogenen Äußerungen den Gerichtsakten das Sundermeyer-Traktat als vermeintlich stichhaltiges Beweismittel beigefügt.
Bei vernünftiger Würdigung wird er damit vor Gericht nur die Armseligkeit  seiner Verteidigungsbemühungen beweisen können.
Es wird sich zeigen, ob sich das Gericht von journalistischen Meinungsäußerungen beeindrucken lässt oder rechtskräftigen, gerichtlichen Feststellungen den Vorzug gibt.
Um den Wert des Sundermeyer-Machwerks zu erkennen, braucht man sich nur das das im Anhang befindliche Quellenverzeichnis anzusehen.
Sein Quellenmaterial besteht nur aus Zeitungsberichten und Antifa-Traktaten. Allein vom Spiegel hat er 32 mal abgeschrieben und natürlich durfte auch mein fleißigster  Politsalker Ulrich Chaussy nicht fehlen. Primärquellen findet man nur wenige.

Doch wo Sundermeyer zynisch verhöhnen möchte, bietet er auch schon mal so ganz nebenbei, wohl aus Versehen, die reine Wahrheit an, die offenbar vom Leser satirisch verstanden werden soll:

„Zusammengefasst ist dort
(Karl Heinz Hoffmann, Die Oktoberfestlegende) zu lesen, dass Gundolf Köhler nicht der Täter war (er wurde von einem Geheimdienst in eine Falle gelockt), kein Rechtsextremist und schon gar kein Mitglied der WSG, vor allem aber ist er, Karl-Heinz Hoffmann, ein Opfer von Staat und Medien, die gemeinschaftlich seine „Identität vernichtet" haben. Und warum? Weil er ein politisches Manifest verfasst hatte, dessen friedliche Umsetzung der Staat befürchtete."
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.29/30)

Bedauerlicherweise ist nichts so unglaubwürdig wie Wahrheit.
Die Lüge hingegen wird gern geglaubt.

Heuchlerisch gibt sich Sundermeyer betont rechtsstaatlich:
„Es geht vielmehr darum, dass Menschen beleidigt, verletzt oder gar getötet werden, und es geht darum, Demokratie und Menschenrechte zu wahren, weil sie die Unversehrtheit aller Menschen garantieren,"
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.17)

Dieses verlogene Lippenbekenntnis hindert ihn jedoch nicht daran, die hoch gelobte Garantie der Menschenrechte mit Füßen zu treten. Obwohl er genau weiß, dass die im Zusammenhang mit dem Attentat auf der Theresienwiese erzählten Geschichten keinen Pfifferling wert sind, meint er in unüberbietbarem Zynismus, ich hätte die Verleumdungen und Verdächtigungen  trotz erwiesener Unschuld hinzunehmen und gefälligst zu ertragen.
Unter der Kapitelüberschrift:
„Beim Vater des Terrors", offenbart er sein politisches Ziel:

„Lange Jahre galt der gelernte Porzellanmaler und Gebrauchsgraphiker als der personifizierte Rechtsterrorismus bundesrepublikanischer Prägung. Mit diesem Bild will er jetzt aufräumen, im Herbst seines bewegten Lebens. Es wird ihm nicht gelingen. Dafür ist das Bild einfach zu stark.
Auch wenn nie bewiesen wurde, dass er selbst als Rechtsterrorist Hand angelegt hat…".
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.29)
Donnerwetter! Das ist starker Tobak.
Ja, es ist wahr. Die verleumderischen Geschichten zu eliminieren scheint einer Sisyphusarbeit zu gleichen. Tatsächlich ist das durch tausendfache Kolportage im kollektiven Bewusstsein der Allgemeinheit verfestigte Bild ungeheuer stark und wirkungsvoll, aber es ist ein falsches, erlogenes Bild und deshalb auf die Dauer nicht haltbar. Nicht wenn ich den Kampf um die Wahrheit noch ein paar Jahre fortsetzen kann.

Um die „Geschichten", mit denen ich nach Sundermeyers Auffassung zu leben habe noch etwas aufzumotzen, werden sie von Sundermeyer mit falschen Tatsachenbehauptungen angedickt:
„Köhler hatte zuvor zahlreiche Trainingslager der WSG durchlaufen (zahlreiche?) wie 400 andere Männer auch. Wie Walter Kexel und ein paar andere militante Neonazis, die den Staat in Bedrängnis bringen wollten."
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.29)

Welche Neonazis das gewesen sein sollen, verrät uns Sundermeyer nicht, nur Walter Kexel wird mehrmals erwähnt.
Sein Freund (Odfried Hepps Freund) Walter Kexel war schon früh Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG)"
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.23)

Tatsächlich ist Walter Kexel niemals ein Mitglied der WSG gewesen. Er war mir völlig unbekannt. Den Unsinn von der angeblichen Teilnahme Kexels an WSG Übungen hat Sundermeyer wohl in Rainer Fromms Dissertation gefunden.
(Vergl. Rainer Fromm:S.210)
Mit Fromm bin ich übrigens auch noch nicht ganz fertig.

Und Gundolf Köhler? Weil klar ermittelt wurde, dass Köhler kein Mitglied der WSG Hoffmann gewesen ist, nennt man ihn zuweilen auch „Anhänger". Ein Anhänger was ist das? Es ist auf jeden Fall  ein unscharfer, beliebig dehnbarer Begriff. Als Anhänger  bezeichnet man jemanden, der die veröffentlichten geistigen Inhalte einer politisch wirkenden Person befürwortet.
So gesehen wäre ich ein Anhänger von Frau Dr. Wagenknecht, denn ich bin von ihren öffentlich wahrnehmbaren, realpolitischen Ausführungen begeistert.
Wenn ich auf die Idee käme, morgen dem Olaf Sundermeyer eins in die Fresse zu hauen, ist dann Sahra Wagenknecht verantwortlich? Vielleicht auch Frauke Petri? Denn über die habe ich mich auch schon bewundernd geäußert. Wessen Anhänger bin ich nun? Man kann es sich raussuchen. Von Gundolf Köhler wissen wir aus den behördlichen Ermittlungsakten, dass er ein Befürworter, also ein Anhänger der Grünen Partei war.
Aber das passt nicht in das herbeigekrampfte Bild vom bösen Nazi-Netzwerk. Mein „Anhänger" kann er kaum gewesen sein, weil ich mich in den siebziger Jahren nur sehr spärlich politisch geäußert habe und gegenüber Gundolf Köhler überhaupt nicht. Nicht mit einer Silbe.

Sundermeyer nennt das von der Geheimdienst-Seilschaft um den damaligen Chef des bayerischen Verfassungsschutzes Dr. Langemann inszenierte Massaker auf der Theresienwiese
„den schwersten rechtsextremen Terrorakt der deutschen Nachkriegsgeschichte."
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.13)
Köhler soll der Täter gewesen sein. Der Beweis dafür konnte von den Ermittlungsbehörden nicht erbracht werden.
 
Vergl. Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 23.11.1982 , :  „…
mangels Täterermittlung".
Selbst wenn man das Unglaubhafte glauben wollte, so wäre doch die Zuordnung des Attentats zum „Rechtsextremismus" unzulässig. Ganz einfach deshalb, weil es im Abschlussbericht des GBA zum Oktoberfestattentat heißt:
„Seine (Köhlers) Beweggründe haben sich indessen nicht aufklären lassen. Dasselbe gilt für die Ursache, die den Täterentschluss unmittelbar ausgelöst hat."
(Zitiert nach Seite 23, B. der Ermittlungsakten)

Wenn das Motiv der Tat nicht geklärt werden konnte, wie kann dann eine Zuordnung zum Rechtsextremismus vorgenommen werden? Wer Gundolf Köhler verdächtigen will kann jedenfalls kein politisches Motiv unterstellen.
Was eine politisch motivierte Tat ist, erklärt uns Sundermeyer folgendermaßen:
„Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder ihres Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet."
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.15)

Trifft davon irgendetwas auf die Situation des Oktoberfestanschlages zu?  
Nimmt man die behördlichen Ermittlungsergebnisse als Richtschnur zur Beurteilung von Köhlers Persönlichkeitsstruktur, so kann Gundolf Köhler nichts von alledem unterstellt werden.
Auch der nie bestrittene Kurzkontakt zur WSG hilft da nicht weiter, weil die WSG eben in keinem der genannten Punkte dem von ihr gewaltsam entworfenen Bild entsprach.
Dazu schreibt Rainer Fromm in seiner Dissertation:
..Wird er (Hoffmann) zu Unrecht in die rechte Ecke gestellt?

Deshalb drängt sich die Frage auf, wie er es mit Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit hält.
„Wer kann sich bewerben?"fragt die WSG in einem Propaganda-Flugblatt. Explizit wird darauf hingewiesen, dass die Truppe nicht nur Deutschen offen steht: „im Grunde kann sich jeder junge Mann, die Nationalität spielt keine Rolle, ab 17 Jahren bei uns bewerben. In diesem Punkte unterscheidet sich die Wehrsportgruppe deutlich von neonazistischen Organisationen."
(Quelle: Rainer Fromm, Geschichte der Wehrsportgruppe Hoffmann.)

Sundermeyer sieht das anders:
„….gründete Karl-Heinz Hoffmann die Wehrsportgruppe Hoffmann" die zur größten militanten Neonazi-Gruppe wurde."
(Olaf Sundermeyer, Rechter Terror in Deutschland, S.36)

Vernünftige Anhaltspunkte, oder gar stichhaltige Beweise für die Zuordnung der WSG zum nationalsozialistischen Spektrum kann Sundermeyer nicht vorweisen.
Auf Seite 33 seiner Broschüre spricht er vom
„großen Raum für Spekulationen". Diesen wider besseres Wissen politisch zweckgerichtet, massenmedial erzeugten Spekulationsraum schöpft er rücksichtslos aus. Dass dabei Recht und Gerechtigkeit auf der Strecke bleiben, ficht ihn nicht an.

Wie Sundermeyer  rechtsstaatliche Prinzipien auslegt, erläutert er auf Seite 31:
„Hoffmann wünscht sich jedenfalls selbst, dass die Geschichte seiner WSG eines Tages von Historikern aufgearbeitet wird.
Bis es soweit ist, muss er damit leben, dass jene Geschichten über ihn erzählt werden, wie die vom folgenschwersten Anschlag der deutschen Nachkriegsgeschichte. … "

Egal was tatsächlich Sache ist, Hoffmann ist nun einmal dem Bannfluch des politischen Establishments verfallen. Das Klischee vom „Vater des Terrors" hat er zu dulden und gefälligst zu ertragen. Basta!
Wofür hätte man sich sonst so viel Mühe gemacht.

Karl Heinz Hoffmann   14.07.2016


*******

Mai

Salzborn oder Sülzborn?

Prof. Dr. Samuel Salzborn
sülzt für die Bundeszentrale für politische Einbildung.

Unter dem Stichwort „Stasi und der westdeutsche Rechtsterrorismus“ verbreitet sich der arrivierte Politologe   
über das Phänomen der Zusammenarbeit westdeutscher Rechtsterroristen und das ostzonale Ministerium für Staatssicherheit ebenso unprofessionell wie unverantwortlich.
Unprofessionell, weil er offensichtlich dubiose Quellen unverifiziert übernimmt und unverantwortlich, weil er damit  auch schwerwiegende unhaltbare Verdächtigungen gegen die bis zu ihrer Auflösung gesetzestreue Organisation „WSG Hoffmann“ im Sinne von Tatsachenbehauptungen erhebt. Der geballte Unsinn ist inzwischen Bestandteil des zeitgeschichtlichen Deutschlandarchivs geworden. So wird ein angeblich der Volksaufklärung dienendes Institut zum sprudelnden Born dümmlicher, oder vielleicht auch bewusst hinein gelogener Unwahrheiten.

Soweit Salzborn die Verbindungen der „Hepp-Kexel-Gruppe zur Stasi anführt, bewegt er sich im Wesentlichen noch auf dem Boden der Tatsachen, denn es ist richtig, dass sich Odfried Hepp im Jahr 1982 mit den DDR-Behörden in Verbindung setzte und er diese Kontaktaufnahme in der Folgezeit zu einer engeren Verbindung ausbauen konnte, wenngleich dies nur auf der untersten Ebene geschah, denn tatsächlich erfuhr die Stasi nur nachträglich und nicht etwa schon zuvor von den terroristischen Aktionen der Hepp-Kexel-Gruppe. Wie ich aus sicherer Quelle weiß, hatte das MfS die Aktionen  nicht initiiert oder gefördert. Sie verfolgte nur das Ziel der nachrichtendienstlichen Abschöpfung, um Einblick in die westdeutsche nationale Szene zu erhalten.
Die später seitens der Stasi organisierte Fluchthilfe für Odfried Hepp (nach Syrien) dürfte wohl eher mit der Befürchtung zusammen hängen, dass eine Festnahme Hepps durch bundesdeutsche Organe dessen Verbindung zur DDR offenlegen könnte.   
Wie Salzborn zufällig richtig vermerkt, war dem MfS zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme das 1982 von Kexel und Hepp veröffentlichte Programm „Abkehr vom Hitlerismus“ bekannt.
Aber der Unsinn beginnt damit, dass Salzborn die ideologischen Inhalte dieses Programms als „neonazistische Weltanschauung ohne Orientierung an Hitler“ definiert.
Noch hirnloser geht es kaum.
Wer Adolf Hitler aus seinem Weltbild aussondert, kann schlechterdings kein Nationalsozialist sein. Eine ideologische Unterscheidung zwischen nationalsozialistisch und neonazistisch gibt es nicht. Tatsächlich hatte sich die Hepp- Kexel-Gruppe von der, zuvor kompromisslos verfolgten nationalsozialistischen Ideologie losgesagt und sich voll und ganz den links sozialistischen, antiimperialistischen  Befreiungstheorien verschrieben. Ihr Kampf war nicht mehr völkisch, rassistisch national, er war nur gegen die US- amerikanische Besatzungsmacht gerichtet.
Ganz nebenbei, trotz einer gewissen Bewunderung für die Linksterroristen, ging die Hepp-Kexel-Gruppe in Bezug auf die westdeutschen „Steigbügelhalter“ der Besatzer nicht so weit wie die RAF. So war der deutsche Polizist immer noch ein Mensch und kein Schwein. Selbst der mit Brandsätzen angegriffene US-amerikanische Besatzungssoldat war nur einfach ein Feind, aber kein Schwein.
Doch das kann nichts daran ändern, dass die Hepp-Kexel-Gruppe zum Zeitpunkt ihrer terroristischen Aktivitäten eindeutig links und nicht etwa rechts orientiert war.

Wie kommt also Salzborn dazu, die Hepp Kexel-Gruppe als rechtsextremistisch zu bezeichnen? Der Umstand, dass die damals noch recht jungen Männer, in der Zeit vor ihrer politischen Kehrtwende nationalsozialistisch beeinflusst gewesen waren, kann Salzborns abwegige politische Zuordnung nicht rechtfertigen.
Als die jungen Hitzköpfe Terroristen wurden, war die ideologische Wende um 180 Grad bereits vollzogen.  
Was auch immer in der Köpfen der Hepp-Kexel-Leute in der Zeit vor 1982 vorgegangen sein mag, jedenfalls bleibt die Tatsache, dass ihre erst nach der politischen Umkehr unternommenen terroristischen Aktionen  nicht nationalsozialistisch, sondern ohne jeden Zweifel linksradikal motiviert waren.
Was Salzborn sonst noch über den westdeutschen Terrorismus der 80ziger Jahre schreibt, will ich nicht weiter kommentieren.
Manches ist falsch, anderes ist richtig.
Grundfalsch ist allerdings der perfide Versuch, die ehemalige WSG-Hoffmann in das terroristische Spektrum der 80er Jahre hinein mogeln zu wollen.
Die WSG-Hoffmann war nur in der Zeit von 1974 bis zum 30. Januar 1980 im Rahmen des geltenden Rechtes aktiv. Danach verschwand sie im Geltungsbereich bundesdeutscher Gesetze von der Bildfläche. Ich hatte erkannt, dass nach dem Verbot vom 30.Januar 1980 keine sinnvolle organisatorische Arbeit mehr geleistet werden konnte. Die Hoffnung der finsteren Mächte, mich durch das Verbot in den Untergrund abdrängen zu können, wollte ich bewusst nicht erfüllen.

Und nun komme ich zur Sache.
Ich habe nicht die geringste Veranlassung, etwa die Hepp-Kexel-Gruppe oder gar Roeders Aktionsgruppen vom Vorwurf des Terrorismus frei zu schaufeln, denn es ist vollkommen klar, dass sie tatsächlich im moralischen wie im juristischen Sinne terroristisch agiert haben.
Mein Thema ist die Revision der bedauerlicherweise längst allgemein gewordenen politischen Verdächtigung und ständigen Verleumdung der ehemaligen WSG-Hoffmann.

In dem hier zur Debatte stehenden Bericht schreibt Samuel Salzborn im unmittelbaren Zusammenhang mit den Aktivitäten der Hepp-Kexel-Gruppe in der Lüneburger Heide wahrheitswidrig:
„.....letzteres ist insofern mit Blick auf die Geschichte des bundesdeutschen Rechtsterrorismus aufschlussreich, weil Ende der 1970 Jahre auch die Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) in der Lüneburger Heide Waffendepots angelegt hatte.“

Tatsächlich hat die WSG-Hoffmann nirgendwo Waffendepots angelegt. Nicht in der Lüneburger Heide und nicht an anderer Stelle. Die WSG-Hoffmann war nachweislich überhaupt nicht mit Waffen ausgerüstet und hatte auch keine Möglichkeit auf Waffen zugreifen zu können.
Auch der in der zeitgeschichtlichen Literatur als Waffendepot-Verwalter bezeichnete Forstmeister Lembke war in WSG-Kreisen völlig unbekannt. Ich kannte ihn noch nicht einmal dem Namen nach.
Die mit den Waffenverstecken in der Lüneburger Heide in Zusammenhang stehenden Sachverhalte sind in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren und schließlich auch in einem abschließenden Prozess gegen die Aktionsgruppen des Manfred Roeder gründlich aufgearbeitet worden. Dabei konnte nicht der geringste Bezug zur WSG-Hoffmann hergestellt werden.
Deshalb kann ich dem Salzborn die in den Wind geworfene Hand voll Dreck nicht durchgehen lassen.
Wenn ich mir nicht vorhalten lassen will:
„Wer nichts gegen Verleumdungen unternimmt, von dem müssen wir annehmen, dass er es so will“, dann wird mir nichts anderes übrig bleiben, als den Verleumder in einem Klageverfahren vor Gericht zu bringen.

So viel für heute
Karl-Heinz Hoffmann        25.05.2016    


*******


V-Mann Affäre
„Neonazi veröffentlicht interne Ermittlungsakten“

Reister heißt er
wie er schreibt, so scheißt er.
Die journalistischen Hetztraktate des AZ Kolumnisten Helmut Reister waren nie anders als von  durchweg dünnflüssiger, ekelhafter Konsistenz.
Anders ausgedrückt, Reister schreibt professionell, krawallpressegerecht. So gesehen ist er einer der besten Protagonisten der Lügenpresse.
In meiner Website hatte ich Akteninhalte aus einem gegen Beamte des BLKA gerichteten Ermittlungsverfahren veröffentlicht.
Das konnte meinen auf Boulevard-Zeitungsebene agierenden Politstalker Reister nicht kalt lassen.
In einem Artikel der Münchner Abendzeitung vom 17.Mai 2016 ergeht er sich in Mutmaßungen darüber, aus welcher Quelle meine Informationen stammen könnten.   
Und schließlich meint er, ich hätte jetzt ein massives Problem mit der Staatsanwaltschaft.
Das sehe ich anders. Ich meine, wenn jemand mit der hier in Rede stehenden Angelegenheit ein massives Problem hat, dann sind es die Strafverfolgungsbehörden und nicht zuletzt auch die politischen Kreise im Hermann-Land südlich der Donau.   
Mich kostet die Angelegenheit keine einzige schlaflose Nacht.

Bleibt noch die Frage zu klären, warum mich jeder Zeitungshanswurst entgegen aller gerichtsfesten Erkenntnisse immer wieder Nazi nennen darf?
Ich will es Euch sagen. Es liegt zum einen grundsätzlich an der politischen Interessenlage der herrschenden Kreise und zum anderen der daraus folgenden eigentümlichen Auslegung des Begriffes „Nazi“ durch die Justiz.
Auch die, auf einen erwiesenermaßen erklärten Gegner der nationalsozialistischen Ideologie angewendete, ehrverletzende Bezeichnung „Nazi“ wird nach gängiger Praxis von der Justiz weder als juristisch verfolgbare Tatsachenbehauptung, noch als Beschimpfung, sondern als Äußerung im Rahmen der grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit angesehen.
Diesen unerträglichen Umstand macht sich die Lügenpresse zu Nutze.
Was kann der Betroffene Nicht-Nazi unternehmen, wenn er Nazi genannt wird?
Auch das will ich Euch sagen. Zunächst gar nichts, denn er ist gegen die staatliche und mediale Willkür machtlos.
Aber es ist wie mit der Garderobe. Man sollte aus der Mode gekommene Kleider nicht vorschnell entsorgen. Mottet man sie ein und lässt sie lange genug im Schrank hängen, dann braucht man nur darauf zu warten, bis sie wieder in Mode kommen. Bisher war das immer so, warum soll es in Zukunft nicht so sein?
Es kann etwas länger dauern, aber der Rückgriff auf das Vergangene wird unserem Volk nicht erspart bleiben. Das politische Pendel taumelt jetzt ja schon deutlich in Richtung auf das verstaubte Gedankengut des 19. Jahrhunderts. Wenn das abgearbeitet ist, kommt die Überleitung zur darauf gefolgten historischen Epoche.
Na dann prost Mahlzeit!
Ich werde dann schon unter der Erde sein.

Karl-Heinz Hoffmann            19.05.2016


*******




2016

April
Patrick Gensing dreht durch (mit Klage)
Klage gegen Ulrich Chaussy
Muselman errettet Kafir aus der Not
Aus aktuellem Anlass
Allgemeine Antwort auf Kommentare bei Google zu meinen Videos
*
März
Ein paar klerstellende Worte zu meinem Videogespräch mit dem PEGIDA-Propagandisten Christian Bärthel
*
Februar
Ich kämpfte gegen das Böse und ich habe nicht verloren
*

Januar
Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz
Abschluss einer Geheimdienstintrige
*


tagesschau.de /vom 21.04.2016
Aufarbeitung der DDR Geschichte
Patrick Gensing dreht durch

Unter dem  Titel:
„Wie die Stasi deutschen Rechtsterroristen half“
hat Patrick Gensing die jahrzehntelang anhaltende Hetzkampagne gegen die ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann um einen weiteren verleumderischen Krawallbericht bereichert.
Die unzutreffende Behauptung, der WSG Hoffmann sei von der Stasi geholfen worden, lasse ich ihm nicht durchgehen.
Tatsächlich war die in der Zeit von 1974 bis zum 30. Januar 1980 aktive WSG nicht nur in jeder Hinsicht gesetzestreu, sondern auch vollkommen unabhängig und absolut frei von jeder Art fremder Einflussnahme. Wer etwas anderes behaupten will, wird in Beweisnot geraten, weil sich nicht beweisen lässt, was nicht geschehen ist.  
Genauso wie Sigmar Gabriel wird sich auch Patrick Gensing vor Gericht für die von Ihm verbreiteten Unwahrheiten verantworten müssen.
Es kommt mir so vor, als hätte Gensing mit seinem schlecht recherchierten Bericht dem Vizekanzler für dessen bereits beim Verwaltungsgericht in Berlin anhängiges Verfahren Schützenhilfe leisten wollen. Soll er sehen, wie er sich aus der leichtfertig selbst eingebrockten Misere herauswindet. Und wir werden sehen, ob unsere Gerichte noch Recht sprechen. Gelegentlich soll das ja vorkommen.

Karl-Heinz Hoffmann    22.04.2016

Im Zusammenhang mit Gensings Krawallbericht verweise ich zur Erhellung der tatsächlichen Sachlage auf meine Videos: „Die Hepp-Kexel-Gruppe,“
und „Gespräch mit Daniele Ganser“.


*******

Meine Klage gegen Patrick Gensing_______________________________________

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14/Schloss Ermreuth
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.-H. Hoffmann, Marktplatz 14, 91077 Neunkirchen



Amtsgericht Berlin Mitte
-Abt. für Zivilsachen-
Littestraße 12 - 17

10179 Berlin

22.04.2016/ho

KLAGEERHEBUNG

Hiermit erhebe ich
Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937, Nürnberg
 wohnhaft
 Marktplatz 14

 91077 Neunkirchen     (Kläger)

Klage
und stelle Strafantrag gemäß § 186 StGB (üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung)

gegen  
Herrn

Patrick Gensing
zu laden bei:
ARD-Aktuell/
Tagesschau.de
Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg     
(Beklagter)

 Sachverhalt:

Am 20. April 2016 wurde in der Fernsehsendung „Tagesschau" ein Beitrag mit dem Titel: „Wie die Stasi deutschen Rechtsterroristen half" ausgestrahlt. Für diese Sendung ist Herr Patrick Gensing verantwortlich.



 Beweis 1:
 Internetausdruck mit Hinweis auf die Veröffentlichung:
 „Von Patrick Gensing, tagesschau.de"

Mit dem Inhalt dieser Sendung hat der Beklagte den Tatbestand gemäß § 186 StGB und
§ 187 StGB verwirklicht.


 Die strafbaren Inhalte im Einzelnen:

Unter der Überschrift:

„Wie die Stasi deutschen Rechtsterroristen half"

werden der ehemaligen Wehrsportgruppe Hoffmann zu Unrecht schwere Straftaten unterstellt.
Es wurde ausgeführt:

„Der Rechtsterrorismus in Deutschland  wird aktuell mit dem NSU sowie mit den Ermittlungen gegen Neonazis aus Freital in Verbindung gebracht. Doch die Geschichte des rechten Terrors ist deutlich länger.
In den 1970er- und 1980er-Jahren verübten Alt- und Neonazis schwere Anschläge. Sie griffen Polizisten und Linke, Migranten und Juden an, schmuggelten Waffen und töteten zahlreiche Menschen.
Die „Deutschen Aktionsgruppen", die „Wehrsportgruppe Hoffmann" oder die „Hepp-Kexel-Gruppe" waren nur die bekanntesten militanten Nazi-Gruppierungen dieser Zeit."

Die Darstellung, die ehemalige Wehrsportgruppe sei eine Nazi-Gruppierung gewesen, die sich der schwersten Straftaten, bis hin zu Tötungsdelikten schuldig gemacht habe, ist eine falsche Tatsachenbehauptung, für welche kein Beweis erbracht werden kann.

Umgekehrt darf  das Gegenteil als gerichtsbekannt gelten.
Die ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann ist zwar am 30.Januar 1980 durch ministeriellen Erlass, wegen angenommener Verfassungswidrigkeit verboten worden, aber etwaige Straftaten wurden in der Verbotsverfügung nicht als Verbotsgründe angeführt. Der Grund ist einfach, es gab keine, etwa durch die WSG verübte Verbrechen.
Diese Verdächtigung gegen die Wehrsportgruppe Hoffmann kann auch heute nach Jahrzehnten nicht beweisfähig begründet werden.
Die Wehrsportgruppe Hoffmann galt zwar damals dem politischen Establishment als unerwünscht, aber die WSG-Organisation hat sich bis zu ihrer Auflösung durch das Verbot rechtstreu verhalten und auch nach dem 30.01.1980 den organisatorischen Zusammenhalt nicht mehr aufrechterhalten.
Zu den „Deutschen Aktionsgruppen" hatte die WSG zu keiner Zeit Verbindungen unterhalten. Die völkisch rassistische Weltanschauung Manfred Röders und dessen Aktionsgruppen wurden von mir persönlich abgelehnt und demzufolge in der Wehrsportgruppe Hoffmann nicht propagiert.
Die Straftaten und die Verbindungen der Hepp-Kexel-Gruppe zu DDR-Organen können der Wehrsportgruppe Hoffmann nicht angelastet werden.

In der hier streitgegenständlichen TV-Sendung wird ein aus Beständen der ehemaligen WSG stammendes Foto aus dem Jahr 1978 gezeigt.
Das heißt, es stammt aus der aktiven WSG-Zeit, zwei Jahre vor der ersatzlosen Auflösung der Wehrsportgruppe Hoffmann.  
Das Foto ist authentisch. Es zeigt tatsächlich Mitglieder der ehemaligen Wehrsportgruppe auf dem privaten Grundstück in Ermreuth, aber die dem Foto zugeordnete Tatsachenbehauptung,
diese Gruppe, d.h. die WSG sei von der Stasi unterstützt worden, entbehrt jeder Grundlage.

Sie erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung und ist somit strafbar.
Abgesehen von der, zweifellos gesellschaftlich diskriminierenden Wirkung, ist es auch nicht hinnehmbar,
dass der ehemaligen Wehrsportgruppe zu Unrecht der Straftatbestand der Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten unterstellt wird.  

Der streitgegenständliche Text lautet:

„Diese und andere rechtsextreme Gruppen wurden von der Stasi unterstützt."

Zur Erhellung des tatsächlichen Sachverhaltes erkläre ich:
Auf dem streitgegenständlichen Foto sind vier Personen abgebildet.
Drei Personen können von mir eindeutig identifiziert werden.
Keiner von Ihnen hat sich während der aktiven WSG-Zeit moralisch verwerfliche Straftaten zu Schulden kommen lassen. Das WSG-Verbot hatte für kein einziges Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann strafrechtliche Konsequenzen. Über diese erwiesene Tatsache wird niemand hinwegkommen.
Der junge WSG-Mann in der Bildmitte (ohne Gesichtsschutz),
Martin Euler aus Ingolstadt, trat nach seiner WSG-Zeit als Berufssoldat in den Dienst der Bundeswehr. Er diente als Hauptfeldwebel in Afghanistan und zuletzt in der Türkei.
Bei der Person rechts im Bild handelt es sich um den ehemaligen Offizier der Wehrsportgruppe,
Bernd Grett (seinerzeit der höchste WSG-Dienstgrad) der zur gleichen Zeit, mit Wissen seiner Vorgesetzten als Stabsunteroffizier der Bundeswehr beim Panzeraufklärungs-Batallion in Ingolstadt diente.   

Es wird beantragt als Zeugen zu laden:

Herrn Bernd Grett
Friedensstr. 30
08523 Plauen/Haselbrunn


und

Herrn Hauptfeldwebel Martin Euler
zu laden bei der Bundeswehrverwaltung


Zum Beweis dafür, dass die Wehrsportgruppe zu keiner Zeit Verbrechen geplant oder verübt hat und zum Beweis dafür, dass die WSG nicht rassistisch war und zu keiner Zeit eine Verbindung der WSG zur Stasi bestand.

Zum Beweis dafür, wie das Organisationsleben der Wehrsportgruppe Hoffmann von Anbeginn bis zum Ende, im Gegensatz zu den Behauptungen des Beklagten, tatsächlich gewesen ist, wird der als Tatsachenbericht gestaltete zweite Band meiner Lebenserinnerungen in der Anlage zur Kenntnisnahme des Gerichtes beigefügt.
Auf den Seiten 69 bis 351 werden chronologisch relevant die wichtigsten Geschehnisse im Zusammenhang mit der Wehrsportgruppe tatsachengerecht geschildert.
    
 Anlage:
  1 Buch, Karl-Heinz Hoffmann, Lebenserinnerungen, Zweiter Band


 Es wird beantragt:

Der Beklagte wird gemäß § 185 StGB und § 187 StGB verurteilt. In Anbetracht der öffentlichen Wirkung und Bedeutung soll der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen voll ausgeschöpft werden. Bezieht  man die schmerzlichen Folgen des streitgegenständlichen Berichtes für mich als Betroffenen in die Überlegungen mit ein, so wäre die Höchststrafe von 5 Jahren Haft durchaus angemessen. Bei der Persönlichkeitsstruktur des Beklagten ist nicht zu erwarten, dass er sich in der Zukunft durch eine bloße Geldstrafe vom neuerlichen Berichten ähnlicher Art abbringen lässt.


 Es wird weiterhin beantragt:

Dem Beklagten Patrick Gensing wird  bei Androhung eines angemessenen Zwangsgeldes aufgegeben, künftig Äußerungen zu unterlassen, die Karl-Heinz Hoffmann und dessen ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann in einen schuldhaften Zusammenhang mit Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und schweren verbrecherischen Anschlägen in Zusammenhang bringen.

Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist.
Der Beklagte hat ein angemessenes Schmerzensgeld an den Kläger zu bezahlen, was in Anbetracht der schwerwiegenden Schädigung nicht zuletzt auch im Bereich des Seelenlebens grundsätzlich gerechtfertigt erscheint.

Es wird weiterhin beantragt,
den Beklagten persönlich zur mündlichen Verhandlung zu laden.


Hochachtungsvoll


Karl-Heinz Hoffmann   (Kläger)


*******

Meine Klage gegen Ulrich Chaussy____________________________________________

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de.

Karl-Heinz Hoffmann . Marktpl. 14 . 91077 Neunkirchen

Amtsgericht Bamberg
-Zivilabteilung-
Synagogenplatz. 1

96047 Bamberg

22.04.2016/ho

Klageerhebung und Strafantrag

Hiermit erhebe ich

Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937 in Nürnberg
wohnhaft
Marktplatz 14

91077 Neunkirchen                         (Kläger)

Klage
und stelle Strafantrag gemäß § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung)

gegen

Herrn
Ulrich Chaussy
zu laden beim Bayerischen Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkpl.1

80335 München                                 (Beklagter)


Sachverhalt:

Im März 2016 hat der Beklagte im Rahmen der Woche der Brüderlichkeit in einer Versammlung im Erlanger Bürgerpalais einen Vortrag mit verleumderischen, konkret gegen meine Person gerichteten Äußerungen gehalten.
Damit hat er den Tatbestand gemäß § 186 StGB, und §187 StGB verwirklicht.
Der strafbare Inhalt des hier relevanten Vortrages ist aus einem Zeitungsartikel der ERLANGER NACHRICHTEN und aus einer Internetveröffentlichung ersichtlich.


Beweis 1und 1.1:
Zeitungsartikel ERLANGER NACHRICHTEN von Do., 10. März 2016
sowie
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/schleppende-aufklarung-des-   erlanger-doppelmordes-1.5048543 vom 10. März 2016

Das Vortragsthema des Beklagten waren die Geschehnisse um das Oktoberfestattentat in München 1980 und den Doppelmord an Schlomo Levin und Frida Poeschke in Erlangen im Dezember 1980. Dabei erklärte der Beklagte, dass in beiden Fällen seitens der Ermittlungsbehörden und Gerichte fehlerhaft ermittelt und entschieden worden sei.  

Die strafbaren Inhalte im Einzelnen:

Der Beklagte hat erklärt, er habe selbst nachgeforscht und die Theorie von Polizei und Staatsanwaltschaft „Behrendt sei ein Einzeltäter gewesen“ mit Fakten widerlegt.

Chaussy zog Parallelen zum Oktoberfestattentat vom 26. September 1980.  
In beiden Fällen seien die Täter keine Einzeltäter gewesen. So seine Bekundung.

 (s.a. Beweis 1)
Zitat:

„Vielmehr sei der Chef der Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann der Drahtzieher. Der wurde jedoch nach einem zweijährigen Prozess freigesprochen, ...“

Die Behauptung, der Chef der Wehrsportgruppe sei der Drahtzieher gewesen, ist einer Nachprüfung nach richtig oder falsch zugänglich und demzufolge eine Tatsachenbehauptung.
Dass diese Tatsachenbehauptung falsch ist, ergibt sich hinsichtlich des Oktoberfestattentates aus der Einstellungsverfügung des GBA vom 23.11.1982 und
und
hinsichtlich des Doppelmordes aus der Einstellungsverfügung des Landgerichts Nürnberg Fürth, 5. Strafkammer, von 1983
und
dem rechtkräftigen Urteil des Landgerichts Nürnberg Fürth, 3. Strafkammer vom  08.07.1987

Beweis 2:
Einstellungsverfügung des Generalbundesanwaltes
vom 23.11.1982 (Az.: 1 BJs 201/80-5)

Beweis 2a:
Einstellungsverfügung der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg Fürth
von 1983 (Az.: 5 Ks 340 Js 40387/81)

Beweis 2b:
Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg Fürth vom 08.07.1987,   (Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81)

Die Behauptung, ich, Karl-Heinz Hoffmann, sei der Drahtzieher gewesen, bezog sich unmissverständlich sowohl auf das Oktoberfestattentat, als auch auf den Erlanger Doppelmord.


Die Schuldzuweisung, der Drahtzieher des Oktoberfestattentates und des Erlanger Doppelmordes gewesen zu sein, erfüllt die Straftatbestände gemäß § 186 und § 187 StGB, weil der Beklagte wissen musste, dass seine Behauptungen falsch sind.
Die Tatsache seines Wissens um die im Abschlussbericht der Generalbundesanwaltschaft zum Oktoberfestattentat sowie die zum Erlanger Doppelmord gerichtlich festgestellten und somit als wahr anzuerkennenden Fakten ergeben sich aus seiner Bekundung, die Gerichtsakten zu kennen und angeblich widerlegt zu haben.
Der Umstand, dass der Beklagte bemüht war, seine Schuldzuweisung so darzustellen als seien sie durch Fakten belegbar, beweist, dass es nicht etwa um eine bloße Meinungsäußerung geht, sondern um eine Tatsachenbehauptung.
Eine falsche Tatsachenbehauptung, die er seinem Publikum, unter Berufung auf Akteninhalte fälschlich als erwiesen darzustellen bemüht war, obwohl er auf Grund der von ihm selbst erklärten Akteneinsicht wusste, dass er falsche Tatsachenbehauptungen auftischt. Dabei stellte er die Qualifikation der Gerichte und deren Entscheidungen in herabsetzender Weise in Frage.   

Unter anderem behauptete er, ich sei freigesprochen worden, weil die Belastungszeugen „als unglaubwürdig hingestellt“ worden seien.
Diese Äußerung läuft unmissverständlich darauf hinaus, dass sowohl der seinerzeit mit den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat befassten Generalbundesanwaltschaft als auch dem Landgericht Nürnberg Fürth, wo zwei von einander unterschiedlich besetzte Kammern, zeitlich versetzt Entscheidungen zum Doppelmord in Erlangen getroffen haben, quasi eine Komplizenschaft mit mir angedichtet wird und damit von Chaussy der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt in den Raum gestellt wird.

Der Beklagte glaubt sich in peinlicher Hybris rechtswidrig über die sachlichen behördlichen und gerichtlichen Feststellungen hinwegsetzen zu dürfen. Das Verhalten des Beklagten ist besonders moralisch verwerflich, weil die hier angeklagten Äußerungen keinen Einzelfall darstellen.

Der Beklagte verfolgt mich persönlich mit unsachlichen Veröffentlichungen und in Filmmachwerken (u.a. „Der blinde Fleck“) seit Jahrzehnten als Politstalker.      
Bedenkt man dabei auch die permanent gegen die Justiz gerichteten, auf Komplizenschaft abzielenden Ausfälligkeiten, dann muss man zu dem Schluss gelangen, dass die Strafverfolgung der hier erläuterten, von dem Beklagten Ulrich Chaussy begangenen Rechtsverletzungen im öffentlichen Interesse liegen und daher auch seitens der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen.

Es wird beantragt:

Der Beklagte wird gemäß § 185 StGB und 187 StGB verurteilt. In Anbetracht der öffentlichen Wirkung und Bedeutung soll der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen voll ausgeschöpft werden. Bezieht man die vom Beklagten  jahrzehntelange ehrverletzend, verleumderisch betriebene Mobbingkampagne und deren schmerzliche Folgen für mich als Betroffenen in die Überlegungen mit ein, so wäre die Höchststrafe von 5 Jahren Haft durchaus angemessen. Bei der Persönlichkeitsstruktur des Beklagten ist nicht zu erwarten, dass er sich in der Zukunft durch eine bloße Geldstrafe von seiner bisherigen Linie der Dauerverleumdung abhalten lässt.


Es wird weiterhin beantragt:

Dem Beklagten Ulrich Chaussy wird  bei Androhung eines angemessenen Zwangsgeldes aufgegeben, künftig Äußerungen zu unterlassen, die mich (Karl-Heinz Hoffmann) in einen schuldhaften Zusammenhang mit dem Münchner Oktoberfestattentat und dem Erlanger Doppelmord (Levin/Poeschke) bringen.

Es wird festgestellt, dass der Beschuldigte grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist.
Der Beklagte hat ein angemessenes Schmerzensgeld an den Kläger zu bezahlen, was in Anbetracht der schwerwiegenden Schädigung nicht zuletzt auch im Bereich des Seelenlebens grundsätzlich gerechtfertigt erscheint.

Außerdem wird beantragt:
Der Beklagte soll persönlich zur Gerichtsverhandlung geladen werden.
   
Und zum Beweis dafür, dass der Beklagte die hier streitgegenständlichen Äußerungen anlässlich seines Vortrages im Bürgerpalais Stutterheim tatsächlich gemacht hat, sind folgende Zeugen persönlich zu laden:

Der Journalist Klaus Dieter Schreiter (kds)
wohnhaft Südliche Stadtmauerstraße 19 c, 91054 Erlangen,
als Verfasser des streitgegenständlichen Artikels, siehe Anlage 1,  
zum Beweis dafür, dass die von ihm kolportierten Äußerungen tatsächlich vom Beschuldigten stammen.

Die nachfolgend angeführten Zeugen zum Beweis dafür, dass der Beklagte in der Veranstaltung „Woche der Brüderlichkeit“ im Bürgerpalais Stutterheim die hier streitgegenständlichen Äußerungen von sich gegeben hat:

Hans Markus Horst, stellvertr. Vorsitzender der jüdischen Kultusgemeinde Erlangen,
zu laden bei der jüdischen Kultusgemeinde: Rathsberger Str. 8b, 91054 Erlangen

Frau Andrea Rifka-Wolf
zu laden bei der jüdischen Kultusgemeinde Rathsberger Str.8b, 91054 Erlangen

Frau Gabriele Bergmann vom Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen,
zu laden beim CEG,
Langemarckplatz2, 91054 Erlangen

Florian Janik, Oberbürgermeister Erlangen
zu laden bei der Stadtverwaltung Erlangen Rathausplatz, 91052 Erlangen

Ich bitte den vorgetragenen Sachverhalt sachgerecht zu prüfen und meiner Klage in vollem Umfang stattzugeben.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann                                                                                                                     Anlagen      


*******


12.04.2016
Muselman errettet Kafir aus der Not
(Kafir = Ungläubiger)

Ich muss Euch unbedingt erzählen, was ich gestern erlebte.
Es hat mich sehr bewegt.
In der Schwebheimer Kirche, das ist etwa 120 Kilometer von meinem Zuhause entfernt, sollte 19 Uhr 30 ein Vortrag zum Wirken Heinrichs von Bibra stattfinden. Da wollte ich hin. Ich war schon spät dran und noch mit einem karierten Hemd lässig gekleidet.  
Weil ich niemals das Haus ohne Geld verlasse, steckte ich mir hastig noch 100 Euro in die Brusttasche meines Hemdes. Ohne Papiere kann ich jederzeit auf Strecke gehen, weil man mich überall erkennt, aber nicht ohne Geld. Kurz vor dem Wegfahren schoss mir durch den Kopf, im karierten Hemd in eine Kirche? Nein das gehört sich nicht. Schnell wechselte ich noch das Hemd, dachte aber dabei nicht an das Geld. Das blieb im karierten Hemd zu Hause.
Nach 100 Kilometern auf der Autobahn bemerkte ich, dass der Tank fast leer war. Glücklicherweise kam gleich eine Tankstelle. Meine Frau hatte schon einige Liter getankt, als ich in die Brustasche griff und merkte dass ich kein Geld dabei hatte. Stopp! Schrie ich entsetzt. Stopp! Wir haben kein Geld dabei.
Nun war guter Rat teuer.
Ich ging zum Tankwart und sagte verzweifelt: Ich habe getankt aber mein Geld zu Hause vergessen.
Die Lage war aussichtslos. Keine Papiere dabei, kein Geld dabei und auch kein Handy.
Neben mir hatte gerade ein junger Mann gezahlt. Er sagte nichts, ging wortlos hinaus. Aber kurz darauf kam er wieder herein und sagte zum Tankwart: „Ich bezahle die Rechnung für den Mann.“ Ich hielt ihn für einen Türken und fragte auf Türkisch: „Sen Türk misin?“
Nein antwortete er, ich bin Syrer, und dann setzte er hinzu - Kurde.“ Zum Tankwart sagte er: Ich zahle bar. Er hatte zuvor seine Rechnung mit Karte bezahlt und war wohl nur hinausgegangen um Bargeld zu holen. Dann zahlte er meine Rechnung. Er gab mir seine Kontonummer und meinte, Sie können das Geld überweisen und wenn nicht ist es auch egal!
Ich war gerettet und bedankte mich überschwänglich. Lass mal Hadschi, meinte er lächelnd, ist schon gut. Ich vertraue Dir.
Seht Ihr Freunde, das ist es was ich meine, wenn ich sage: Unsere deutschen Mohammedaner sind oft die besseren Volksgenossen.
Dieser junge Muslim hat sich so verhalten, wie es seiner mohammedanischen Erziehung entsprach. Menschen in Not muss man helfen. Das ist eine islamische Pflicht.
Versteht ihr jetzt, warum ich als beinharter Atheist doch großen Respekt vor der mohammedanischen Lehre habe. Richtig verstanden,  ist sie nicht aggressiv, sondern gütig und barmherzig.
Ich wollte, wir hätten mehr Volksgenossen dieser Art.

Karl-Heinz Hoffmann     


*******


11.04.2016

Aus aktuellem Anlass
Nachtrag zu meinem Artikel
Kriminelle Machenschaften im BLKA

Was zu erwarten war, geschah heute Vormittag.
Um einen Termin wahrnehmen zu können, war ich schon mit dem ersten Hahnenschrei aus den Federn gesprungen.
Als ich gegen 9 Uhr zurück kam, erwartete mich ein Staatsanwalt mit einem Dutzend Kriminalbeamter der Bamberger Staatsschutzabteilung mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand.
Nein!
Nicht was Sie denken. Eine kriminelle Handlung wird mir nicht unterstellt. Obschon man das rein formaljuristisch betrachtet so sehen könnte, denn Beschuldigter bin ich ja jetzt wieder einmal. Ich soll mich gemäß § 353d Nr.3 StGB strafbar gemacht haben, weil ich Informationen über die  Machenschaften krimineller Seilschaften im Bayerischen Landeskriminalamt ins Netz gesetzt habe.
Na, meinetwegen. Soll es strafbar sein.
Moralisch verwerflich ist es jedenfalls nicht. Im Gegenteil, ich halte es für meine Pflicht, die Allgemeinheit über den bayerischen Augiasstall aufzuklären. Etwas Falsches habe ich ja nicht behauptet. Und schließlich habe ich auch nichts anderes getan, als das, was bei den Staatsanwaltschaften, allen voran der Generalbundesanwaltschaft schon zur Routine gehört. Nur mit dem Unterschied, dass ich im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften die Ermittlungsansätze beweisen kann.
Sollte man mir in dieser Sache den Prozess machen wollen, so würde ich mich für das damit eröffnete Forum zur Erläuterung der überall wuchernden Behördenkriminalität bedanken.

Karl-Heinz Hoffmann    

*******


10.04.2016
Allgemeine Antwort
auf Kommentare bei Google zu meinen Videos


Wie nicht anders zu erwarten, ist das Echo nicht immer zustimmend. Wäre es anders, müsste ich mir Sorgen machen, denn es ist nicht meine Absicht, allen gefallen zu wollen. Was hätte ich davon, wenn mir Dummköpfe applaudieren?
Ich will auch niemanden von irgendetwas überzeugen. Ich denke auch nicht in demokratischen Kategorien, deshalb brauche ich keine „Gefolgschaft“ Jeder kann mit meinen Thesen machen was er will. Er kann sie ernst nehmen oder ignorieren. Ganz nach Belieben.

Ich kritisiere, was ich für nutzlos, hässlich und schädlich halte, ohne Rücksicht darauf, ob ich damit jemanden vor den Kopf stoße.
Manch einer hat nicht verstanden, warum ich mit den Autoritäten der Staatsgewalt und den arrivierten Wichtigtuern der Gesellschaft, in der Badewanne sitzend, fiktive Telefongespräche führe. Fiktiv sind die Gespräche deshalb, weil diejenigen, die dauernd über mich reden, zu feige sind, sich auf einen Diskurs mit mir einzulassen.
Die begrenzte Nacktheit findet man respektlos. Genau das ist es auch. Ich möchte den eitlen Bonzen nicht die Ehre erweisen in Schlips und Kragen mit ihnen zu reden, sondern zeigen, dass ich Ihnen keinen Respekt erweise.    
Versteht mich nicht falsch, ich kritisiere die Missstände, die Dummheit und die Heuchelei, aber ich will den Staat nicht erschüttern. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass Mahatma Gandhi in seiner Nacktheit ein Weltreich erschüttert hat. Er trat seinen politischen Gegnern absichtlich in respektloser Aufmachung gegenüber.  

Aber die Badewanneninszenierung ist nicht das Einzige, was offensichtlich Rätsel auf gibt.  
Wer mich nicht kennt und doch etwas über mich erfahren will googelt erst mal meinen Namen. Dabei stößt er sofort auf Fikipedia. Demnach bin ich als Neonazi bekannt geworden. Das wäre nicht falsch wenn es heißen würde, Karl-Heinz Hoffmann ist zu „Unrecht“ als Neonazi bekannt geworden. Zu Unrecht deshalb, weil ich mich niemals zur NS Ideologie bekannt habe.
Jedenfalls gelte ich im kollektiven Bewusstsein der Leute als „Nazi“ oder wenigstens als früherer Nazi. Da muss es zwangsläufig zu Irritationen kommen. Die Nationalisten verstehen nicht, dass ich mich nicht an der Verteufelung der Mohammedaner beteilige, dass ich türkenfreundlich bin, ja dass ich mich dem antiquierten, aus dem 19.Jahrundert stammenden  Nationalgedanken verschließe.  
Die Antifa-Aktivisten können wiederum nicht verstehen, dass ich mich mit überzeugten Nationalsozialisten unterhalte.
Am allerwenigsten verstehen die kirchenhörigen Dreifaltigkeitsanbeter meine Kritik an der heuchlerischen „Institution Kirche“, wenn ich sage, wo die katholische Kirche das Sagen hat ist die Lehre des toleranten Nazareners abwesend.   
Kurzum, ich mache weiter wie bisher, ohne mich von der Meinung meiner Mitmenschen beeindrucken zu lassen.
Ich genieße die Freiheit, politisch vollkommen unabhängig zu sein und auch materiell nichts mehr zu haben, das ich verlieren könnte.
Meine Aufsätze und Videos sind nur etwas für Leute, die etwas anderes lesen, sehen und hören wollen als das, was ihnen die übliche Berichterstattung bietet.
Unüblich ist es allemal, aber es kann natürlich nicht jedem gefallen.

Karl-Heinz Hoffmann  

*******


März

25.03.2016
Ein paar klarstellende Worte zu meinem
Video-Gespräch mit dem Pegida-Propagandisten Christian Bärthel

Das von mir bei Youtube ins Netz gestellte Gespräch mit Christian Bärthel war nicht das erste seiner Art.
Ich hatte mit ihm zuvor bei anderer Gelegenheit schon längere Diskussionen geführt.
Er wusste genau, dass ich seiner politischen Argumentation nicht nur skeptisch, sondern ablehnend gegenüber stehe. Trotzdem hat er sich auf einen Schlagabtausch eingelassen.

Ich für meinen Teil wusste auch, was ich zu erwarten hatte. Ich wusste, dass ich mit ihm um jede einigermaßen klare Aussage erbittert ringen muss. Sofern ich sie überhaupt bekomme.
Das hier in Rede stehende Gespräch mit Bärthel hat mir bis jetzt eine Menge Kritik eingebracht. Sei es drum. Ich führe solche Gespräche nicht, um von möglichst vielen Leuten beklatscht zu werden, sondern um zu eruieren was hinter dem, nach außen hin Bekundeten tatsächlich steckt.
Meine Kritiker haben meine Gesprächsführung  gerügt. Man war der Meinung,  ich hätte Bärthel nicht dauernd das Wort abschneiden und ihn ausreden lassen sollen. Wenn ich das getan hätte, hätte ich keine einzige Frage beantwortet bekommen und wir hätten uns eine Stunde lang Zitate aus dem Neuen Testament anhören müssen. Vielleicht hätte das so manchem gefallen, mir aber nicht.
Ich wollte mir von Bärthel keine Predigten anhören, ich wollte einfach nur Antworten auf meine Fragen haben. Das hat er beharrlich ignoriert. Selbst wenn ich fünfmal eine einfache Frage stellte, kam anstelle einer Antwort eine Predigt.
Ich gebe gerne zu, dass ich nicht bereit war, Christian Bärthel ein Forum  zur Erörterung seiner religiösen Glaubenssätze zu bieten. Aber das war vorher klar gemacht worden, trotzdem hat er immer wieder versucht, seine religiös verbrämten Propagandasprüche aufzutischen. Das war so nicht vereinbart.
Aber Bärthel trägt ja keinen Schaden davon. Das Echo der Kritiker im Netz war nur für mich, nicht aber für ihn ungünstig. So gesehen kann er zufrieden sein.
Ich wollte mir nicht anhören, was Christian Bärthel zum Thema Asylanten-Invasion zu sagen hat. Erstens kenne ich seine öffentlichen Auftritte und deshalb auch seine Einstellung. Ich wollte nicht noch einmal hören, was ich schon kannte, nicht, wie er argumentiert, sondern, warum er so argumentiert. Am Ende bin ich zum Ziel gekommen, aber es hat meine Nerven aufs Äußerste strapaziert.
Einer der kritischen Kommentatoren meinte, es sei mir darum gegangen, klar zu stellen, dass ich im Gegensatz zu Bärthel kein Nazi bin. Das fand er unfair. Ich sehe das anders. Christian Bärthel hatte es in der Hand, die Beantwortung der einen oder anderen Frage zu verweigern. Er hätte auf die direkte Frage, ob er ein Nationalsozialist sei, die Antwort verweigern können. Das hätte ich akzeptiert. Aber er hat einfach die Frage ignoriert und nach Politikermanier von etwas ganz  anderem  geredet. Das nervt. Er wollte das Gespräch als Propaganda-Forum  nutzen und seine hintergründigen Beweggründe verschleiern.

Ich halte grundsätzlich nichts von der religiösen Einflussnahme auf die Realpolitik, das gilt für die islamische genauso wie für die christliche. Dabei ist noch nie etwas Gutes heraus gekommen. Das ist auch der Grund, warum ich der Pegida- Bewegung vorsichtig, reserviert gegenüberstehe. Der Dreißigjährige Krieg sollte uns genug sein. Den notwendigen Kampf gegen obrigkeitliche Fehlentscheidungen und Willkür, die Asylantenflut eingeschlossen,  könnte ich nur unterstützen, wenn er ohne religiöse Einflussnahme und ohne rassistische Untertöne geführt würde.
Die Wiedererweckung des schlafenden Vulgärrassismus könnte uns erneut zum Verhängnis werden.
Nun seid so gut und begreift es!
  
Karl-Heinz Hoffmann    


*******



Februar


11.02.2016
Ich kämpfte gegen das Böse und ich habe nicht verloren

Resümee zu meinem Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht in Berlin

Am 10. Februar 2016 stand ich im Verwaltungsgericht Berlin zu meiner Überraschung einer ernsthaft um Rechtsstaatlichkeit bemühten Kammer einerseits und den in die Defensive gedrängten Apologeten des „Bösen“ gegenüber.
So wohltuend die Verhandlungsführung des Gerichtes war, so erbärmlich wirkte das hilflose Rudern der beklagten Partei.
Es ging mir darum, die üblen Machenschaften des Geheimdienstes aufzuzeigen. Das ist mir gelungen. Jeder der Anwesenden hat begriffen, mit welchen widerlichen Methoden der Verfassungsschutz arbeitet.
Es gab keinen Zweifel daran, dass die gegen mich gerichtete Ausspähungsmaßnahme mit einer amtsintern erfundenen, verleumderischen Legende gerechtfertigt werden sollte.
Hätte ich vom Gericht verlangt, für Recht zu erkennen, dass die Verfassungsschutzbehörde an ihren Methoden gemessen als kriminelle Vereinigung einzustufen sei, dann wäre es überfordert gewesen.
Den gerichtsfesten Nachweis für das zu erbringen was wir wissen, hätte an den auf das Besatzungsstatut zurückgehenden Sonderrechten der Geheimdienste scheitern müssen.

Deshalb habe ich mich in meiner Klageschrift von vorne herein darauf  beschränkt, nur so viel zu verlangen,
wie zu erreichen war.

Ich wollte klargestellt haben, dass die zu Begründung der Überwachungsmaßnahme herbei gelogenen Unterstellungen haltlos waren.
Das habe ich erreicht.
Dabei ist es unbedeutend, ob sich diese Klarstellung expressis verbis aus einem Urteil oder auf dem Weg der Schlussfolgerung, gleichwohl eindeutig aus einem in den Akten des Geheimdienstes erklärten Eingeständnis, ergibt.

Weiterhin war für mich wichtig, dass ich das Verfahren ohne Kostenbelastung zu Ende bringen kann. Nachdem ich mein grundsätzliches Klageziel erreicht hatte, konnte ich, von prozessökonomischen Gründen geleitet, meine Klage zurücknehmen.

Festgestellt bleibt, dass eine neunmonatige Totalüberwachung absolut nichts ergeben hat, was mir im weitesten Sinne negativ angelastet werden könnte.
Am Geheimdienst bleibt der üble Geruch der moralischen Verkommenheit haften. Die Drahtzieher des Bösen werden nie aufhören zu stänkern.
Die Prozess beobachtenden Journalisten, haben wieder einmal die Berechtigung des Begriffes „Lügenpresse“ bestätigt. Es lohnt sich nicht, darauf weiter einzugehen. Das Niveau ist einfach zu jämmerlich.
Das für die Fortschreibung der Zeitgeschichte bedeutsame, tatsächliche Ergebnis der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin werden sie nicht eliminieren können.

Karl-Heinz Hoffmann    

*******


Januar

12.01.2016
Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz

Am 10. Februar 2016 wird vor dem Verwaltungsgericht in Berlin in Sachen Karl-Heinz Hoffmann gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, mündlich verhandelt.
Streitgegenstand ist eine zwei Jahre lang betriebene Totalüberwachung, deren Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit gerichtlich geklärt werden soll. Zu diesem Termin wurde ich persönlich geladen.  

Karl-Heinz Hoffmann                 


*******

07.01.2016
Abschluss einer Geheimdienst-Intrige?

Wird jetzt endlich nach Ablauf von 5 Jahren eine widerliche Geheimdienstintrige durch ein Gerichtsurteil abgeschlossen?

Am 28.Januar 2016 wird vor dem Amtsgericht Jena wegen Vortäuschen einer Straftat verhandelt. Angeklagt sind zwei Personen, die dem Kreis um die Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ zugerechnet werden.
Inwieweit diese Zuordnung  zutreffend ist, oder ob man die beiden richtiger als vom Verfassungsschutz gesteuerte Provokateure einzuordnen hat, wird man nicht beweisfähig klären können. Beweise oder nicht, meine persönliche Beurteilung wird in diesem Prozess wohl kaum erschüttert werden.

Zum Verständnis:
Ich hatte gegen die Personen im Oktober 2010 wegen dem Verdacht der „falschen Anschuldigung wider besseres Wissen“ Strafanzeige erstattet. Grund war ein von der Polizei abgehörtes Telefongespräch mit verleumderischem Inhalt. Sie hatten wahrheitswidrig behauptet, von mir Sprengstoff erhalten zu haben, obwohl sie wussten, dass das Gespräch polizeilich abgehört wird.
Die Folge dieser, wie ich meine, geheimdienstlich vorgegebenen Gesprächsinhalte,  war eine großangelegte, zur Nachtzeit durchgeführte Polizeirazzia mit anschließender massiver Pressehetze. Zwei Jahre lang wurde gegen mich ermittelt. Während der ganzen Zeit haben die Behörden niemals den Versuch gemacht, mich zur Sache zu vernehmen. Nach zweijähriger Ermittlungstätigkeit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Die Akteneinsicht wurde mir jahrelang verweigert.
Nun endlich könnte die Sache durch ein Urteil abgeschlossen werden. Dabei ist aber fraglich, ob sich das Gericht darauf einlässt, die Angeklagten nach ihrer geheimdienstlichen Einbindung zu befragen.

Ich selbst bin in dieser Sache am 28.Januar als Zeuge geladen. Ob ich auch gehört werde, ist ebenfalls fraglich, ja wegen des von mir unterstellten und schlüssig begründbaren Verdachts der geheimdienstlich gesteuerten Provokation, eher unwahrscheinlich.
So etwas hört man bei Gericht nicht gern. Es wird sich zeigen, was am Ende herauskommt. Man darf vermuten, dass die Herren Angeklagten im Hinblick auf ihre hintergründigen Beschützer relativ gnädig verabschiedet werden.      

Karl-Heinz Hoffmann    


Siehe dazu meine Strafanzeige vom
26.10.2010:
_________________________________________

Karl Heinz Hoffmann
Büro: Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An die
Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld
z.Hd. Herrn KOK Scheier
Cottastraße 41
07407 Rudolstadt                                                                      


26.10.2010 /ho

STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG

Sehr geehrter Herr Scheier,

hiermit erstatte ich,
    Karl Heinz
Hoffmann, geb. 27.10.1937

    Strafanzeige und stelle Strafantrag

gegen
   die vermutlich im Großraum Jena wohnhaften Personen
Metze und Richter

wegen dem Verdacht der falschen Anschuldigung wider besseres Wissen.
Es handelt sich um jene Personen, die laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Gera vom 28.September 2010 in einem polizeilich abgehörten Telefongespräch meinen Namen im Zusammenhang mit Sprengstoff genannt haben sollen. Die ladungsfähigen Anschriften sind polizeibekannt.
Da einem von meinem Rechtsanwalt am 08.10.2010 gestelltem Antrag auf Akteneinsicht von der StA Gera unter unverständlichem Vorwand nicht stattgegeben wurde, sind mir die Adressen der Betroffenen nicht bekannt geworden.
   
    Sachverhalt:
Die Herren Metze und Richter haben mich durch das erwähnte Telefongespräch zu Unrecht belastet und sowohl im Ansehen als auch wirtschaftlich schwer geschädigt.
Es ist mir schon vor einiger Zeit gelungen, auf Umwegen die Telefonnummer Metzes zu bekommen. Ich rief ihn an und bekam auch Kontakt. Ich fragte ihn unumwunden, ob das Gespräch, so wie es von der Polizei dargestellt wird, tatsächlich stattgefunden habe.
Er bestätigte mir bei diesem Telefongespräch - weitere haben nicht stattgefunden - folgendes: Er sei auf der Fahrt in Richtung Jena gewesen. Richter habe ihn angerufen und gefragt, ob er (Metze) den C4 und die dazugehörige Anleitung von mir (Hoffmann) erhalten habe. Metze gab zu, dies bestätigt zu haben. Auf meine Frage, warum das Gespräch geführt wurde, antwortete er mir sinngemäß, man habe das Abhören in Betracht gezogen und wollte die Abhörer veralbern. Auf meine Frage, ob der dritte Mann (Schneider) das Gespräch bestätigen könne, sagte Metze: Nein das könne der nicht, weil er, Metze, das Handy am Ohr gehabt habe und Schneider nicht habe mithören können. Während des Gesprächs waren die Leute angeblich an einer Raststätte. Auf meine Frage, ob er denn nicht gleich bei der bei ihm durchgeführten Durchsuchung die Sache klargestellt hätte, antwortete er mir, er habe die Aussage verweigert.
Ich forderte Metze auf, mir umgehend per Fax zu bestätigen, dass er niemals Sprengstoff oder eine Bauanleitung von mir erhalten habe. Er versprach, die Bestätigung an mich zu schicken, aber ich erhielt nichts. Es kam überhaupt keine Reaktion.
Nach Lage der Dinge muss ich davon ausgehen, dass erstens das belastende Telefongespräch tatsächlich geführt wurde und sehr wahrscheinlich von interessierten Kreisen bestellt war und  zweitens, dass die Aussageverweigerung Metzes darauf gerichtet ist, das Ermittlungsverfahren gegen mich zu meinem Nachteil so lange wie möglich offen zu halten. Das Aussageverhalten Richters kenne ich nicht.
Gegen Schneider will ich vorläufig nicht rechtlich vorgehen, weil ich nicht sicher davon ausgehen kann, dass er einbezogen ist. Nach den mir gegenüber von Metze gemachten Angaben hat er das Gespräch womöglich gar nicht mitgekriegt.
Das Verhalten der Herren Metze und Richter hat mich hochgradig geschädigt und die Öffentlichkeit erheblich beunruhigt. Demzufolge besteht ein starkes öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung.
Ich fordere Sie auf, in diesem Sinne tätig zu werden.
  
Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann


Dazu meine Strafanzeige gegen Richterin Krollmann vom
18.10.2010:
_____________________________________________________________

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An die
Staatsanwaltschaft Gera
Rudolf-Diener-Str.1
07545 Gera

18.Oktober 2010

STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG WEGEN § 344 StGB - STRAFTAT IM AMT

Hiermit erstatte ich,
    Karl Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
    Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen
    Frau Krollmann, Richterin am Amtsgericht Gera
wegen
    § 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger.


    Sachverhalt:

Die Richterin Frau Krollmann hat am 28.10.2010 die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion beschlossen (Geschäftsz.
5 Gs 1753/10), in dem ich, Karl-Heinz Hoffmann als Beschuldigter genannt werde. Die Richterin Krollmann hat in diesem Zusammenhang auch Hausdurchsuchungen in drei von mir benutzten Anwesen beschlossen und angeordnet.
An den in völlig unangemessener Weise durchgeführten Durchsuchungen waren (laut Pressemeldung) 200 Polizeibeamte beteiligt. Die daraufhin erfolgten Presseartikel haben nicht nur die Öffentlichkeit in erheblichem Maße beunruhigt, sie sind auch geeignet, mich wirtschaftlich zu ruinieren.  
Die Richterin Frau Krollmann begründet den hier relevanten Beschluss mit folgenden Ausführungen:
Herr Hoffmann ist als Führer  der „Wehrsportgruppe Hoffmann“, die in den 1980 er Jahren an Anschlagsplänen in der damaligen Bundesrepublik Deutschland beteiligt war, bekannt.
Diese Ausführungen sind, wie die Richterin Frau Krollmann wusste, sachlich absolut falsch.
Die erwähnte Wehrsportgruppe Hoffmann bestand von 1973 bis zu 30. Januar 1980, 6 Uhr morgens vollkommen legal. Am 30. Januar 19080 wurde mir eine vom Innenminister unterzeichnete, nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbotsverfügung eröffnet.

An dieses Verbot habe ich mich gehalten. Von da ab existierte die WSG nicht mehr. Niemand konnte mir vorwerfen, etwa nach dem 30.Januar 1980 verbotswidrige Aktivitäten entfaltet zu haben. Das ministeriell erlassene Vereinsverbot hatte seinerzeit keinerlei strafrechtliche Konsequenzen. Etwaige Verbrechen oder Verbrechensplanung wurden, bezogen auf den Zeitraum 1973 bis zum 30. Januar 1980
nicht zum Vorwurf gemacht.

Da die WSG Hoffmann nach dem 30.Januar 1980 nicht mehr existierte, kann nicht behauptet werden, die WSG sei an Anschlagsplänen beteiligt gewesen. Der organisatorische Zusammenhalt der WSG war nach dem Verbot nicht aufrechterhalten worden. Einflussnahme auf Personen die dem ehemaligen Bestand der nun nicht mehr bestehenden WSG zuzurechnen sein könnten, war nicht gegeben. All diese Fakten sind gerichtsbekannt und aktenkundig.
Zwar waren ich selbst, sowie einige meiner früheren Kameraden im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat von Anfang an völlig zu Unrecht mit einem Ermittlungsverfahren überzogen worden, bei welchem sich aber am Ende ergab, dass sich ein Verdacht nicht begründen ließ. In der Einstellungsverfügung wurde mir Schadenersatz zugesichert.
Man wird zugeben müssen, dass ein mit diesem Ergebnis beendetes Ermittlungsverfahren nicht geeignet sein kann, einen aktuellen Verdacht zu begründen.
In einem anderen Verfahren wegen der angeblichen Beteiligung an einem Doppelmord, das als einmaliges rechtlich bedeutsames Ereignis in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland gelten kann, wurde ich zwar verdächtigt, aber am Ende freigesprochen.
Nachdem das Verfahren bereits wegen nicht darstellbarem Tatverdacht eingestellt war, wurde es trotz fehlendem dringendem oder auch nur hinreichendem Tatverdacht erzwungen, schließlich erging Freispruch. Im Eröffnungsbeschluss heißt es: „
Zwar reichen die Beweise nicht aus es ist jedoch möglich, dass sich im Laufe des Prozesses ein anderes Bild ergibt.“ Das von starken Interessengruppen erhoffte Bild ergab sich am Ende nicht. Ich musste freigesprochen werden.
Ist ein Freispruch geeignet eine aktuelle Verdächtigung zu begründen?

Mein Verhalten hat keinerlei Anlass gegeben, mir die Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens vorzuwerfen. Für die Inhalte von Telefongesprächen, die zwischen Personen geführt werden, die mir nicht bekannt sind, kann ich nicht in die Verantwortung genommen werden. Die Namen der Sprecher habe ich zum ersten Mal beim Durchlesen des von Frau Krollmann erlassenen Durchsuchungsbeschlusses zur Kenntnis genommen. Ihre Anschriften sind mir bis zum heutigen Tage nicht bekannt.
Dies alles musste Frau Krollmann  bekannt sein, dennoch hat sie unter Heranziehung unrichtiger Tatsachenbehauptungen ein Ermittlungsverfahren, in dem ich als Beschuldigter genannt werde, in Gang gesetzt, eine höchst unverhältnismäßige Durchsuchungsaktion angeordnet und diffamierende Pressemeldungen nicht verhindert.

Sie hat sich damit eines Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB schuldig gemacht. Sie verwirklicht diesen Straftatbestand auch weiterhin dadurch, dass sie das Verfahren trotz der Erkenntnis der Unmöglichkeit, einen vernünftig nachvollziehbaren Verdacht begründen zu können, weiterhin aufrecht erhält.
    
Die Strafanzeige erfolgt daher zu Recht.

Ich bin in meinen geschäftlichen und gesellschaftlichen Interessen schwer beschädigt worden. Darüber hinaus bin ich durch die öffentlich gewordenen Beschuldigungen seelisch traumatisiert. Ich melde daher bereits jetzt schon Schadenersatzanspüche an. In wie weit Amtshaftung in Frage kommt, oder Frau Krollmann persönlich haften muss, wird sich noch herausstellen.

Da die Angelegenheit bereits  in unangenehmer Weise zu meinem Nachteil durch die Medien bekannt geworden ist, sehe ich mich veranlasst, alle Vorgänge in dieser Sache per Internet öffentlich zu machen.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann

Der Einstellungsbeschluss vom 23.08.2012:__________________________________________________________




Der Beschluss über Entschädigung vom
08.01.2014:
_
_________________________________________________________



*



2015

Dezember
Jüdische Allgemeine - Quatsch von Reister
Quatsch von Herrmann - "Ein rechtsextremer Doppelmord"

*
September

Klage gegen die BRD, Vertr. d.d. Vizekalnzler Sigmar Gabriel
*

Dezember

26.12.2015
Jüdische Allgemeine
Quatsch von Reister
Der rasende Verdachtsreporter Helmut Reister, gleichbleibend jämmerlich und immer dreister.  

Etwas Vernünftiges hat er bisher noch nicht zu Papier gebracht. In sturer Regelmäßigkeit wartet er periodisch immer wieder mit den gleichen abgedroschenen Verdachtstheorien zum Oktoberfestattentat und dem Mord an Shlomo Levin auf. Dabei dichtet er jedes Mal noch ein paar erfundene Einzelheiten hinzu.
In einem am 24.12.2015 zusammengebauten, der „Jüdischen Allgemeinen“ erfolgreich aufgeschwatzten Artikel bemüht er sich, einen Zusammenhang zwischen dem Oktoberfestanschlag und der Wehrsportgruppe Hoffmann herzustellen. Sein Traktat schließt mit den Worten ab: „Die Verbindungen zwischen dem Erlanger Doppelmord und dem Oktoberfestattentat liegen auf der Hand.“
Damit wäre nichts Falsches gesagt, wenn der, dieses Zitat umgebende Kontext nicht so abwegig wäre. Die Verbindung zwischen dem Oktoberfestattentat und dem Mord in Erlangen ergibt sich aus dem Umstand, dass der Attentäter Rache für die ekelhaften geheimdienstlichen Intrigen und die unerhörte, für ihn nicht hinnehmbare Verdächtigung der WSG nehmen wollte. Ob er damit einen konkret Verantwortlichen getroffen hat oder nicht, kann bei der Feststellung des Tatmotives dahingestellt bleiben. Niemand wird diese Frage beantworten können. Ob und wenn ja, welche genaueren Erkenntnisse der Attentäter hatte, wird sich nie mehr klären lassen.
Helmut Reister verwendet viel Mühe darauf, die damaligen Befindlichkeiten des getöteten Shlomo Levin zu erläutern: „Bundesminister Gerhart Baum, lag mehr auf der Linie, die auch Shlomo Levin verfolgte und sprach sich wegen ihrer Verfassungswidrigkeit für ein Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann aus.“
Zu Levin meint Reister:
Emotional macht ihm (Levin) dagegen die Wehrsportgruppe Hoffmann zu schaffen (...) Seit Jahren ist ihm die Rechtsextremistengruppe ein Dorn im Auge. Mit dem Anführer Karl-Heinz Hoffmann verbindet ihn eine innige Feindschaft
()“
Das hört sich alles recht spannend an, hat aber den Nachteil, dass mir von alledem gar nichts bekannt war. Und deshalb kann von einer auf Gegenseitigkeit beruhenden, „innigen Feindschaft“  nicht die Rede sein. Ich hatte keinerlei Informationen über Levin. Und wenn es wahr sein sollte, dass er gegen die WSG in irgendeiner Weise tätig geworden sein sollte, dann wäre mir das damals genauso gleichgültig gewesen, wie die sonstigen unzähligen Angriffe auf mich und die WSG.
Und natürlich musste der bayerische Innenminister Herrmann auch noch seinen Senf dazu geben: „Der Innenminister Joachim Herrmann. Er lebt in Erlangen und kennt die Details (...) und er sträubt sich nicht dagegen, wie er gerade wieder erklärte, wenn neue Erkenntnisse neue Ermittlungen notwendig machten.“   
Ja, er kennt die Details - und er kann nicht so infantil sein, um nicht erkennen zu können, dass seinerzeit beim Attentat auf der Münchner Theresienwiese die Regie aus dem Amt herausgeführt wurde, dem er jetzt vorsteht. Ein Blick in die beim obersten Verfassungsschützer Dr. Langemann beschlagnahmten schriftlichen Beweismittel und in das Protokoll zum supergeheimen Ermittlungsausschuss Langemann muss genügen, um zu wissen wer damals Koch und Kellner war.
Es ist naheliegend, dass Joachim Herrmann die nach rechts gelenkte Verdachtslinie, jetzt, nachdem ich das Bayerische Innenministerium beim Verwaltungsgericht verklagt habe, mehr denn je zuvor, dringend als Blitzableiter braucht. Zur Aufrechterhaltung der Blitzableiter-Funktion produziert der ihm unterstellte Bayerische Verfassungsschutz mit beachtlicher krimineller Energie ununterbrochen weitere Verdachtsmärchen.
Auszüge aus der, den geheimdienstlichen Akten entnommenen Märchensammlung werde ich zu geeigneter Zeit öffentlich machen.
Soviel für heute zu den dreisten Verdachtspredigern Reister und Herrmann.

Karl-Heinz Hoffmann      26.12.2015

*******

Quatsch von Herrmann
„Ein rechtsextremer Doppelmord“

Unter dieser Überschrift hat der von nur geringer Sachkenntnis beglückte Verdachtsjournalist Dirk Walter zusammen mit dem realitätsfeindlichen Innenminister Herrmann eine Gemeinschaftarbeit für das Oberbayrische Volksblatt abgeliefert.
Herrmann lässt uns wissen, dass er das Mordopfer Shlomo Levin zu dessen Lebzeiten persönlich gut gekannt habe.
Ich hingegen kann sagen, dass ich weder das Mordopfer noch seinen Wohnsitz oder dessen sonstige Lebensumstände gekannt habe.
Herrmann meint, das Verfahren sei damals noch wesentlich weiter getrieben worden als beim Oktoberfestattentat.
Ja, diesbezüglich muss man ihm recht geben. „Weiter getrieben“  ist genau der richtige Ausdruck. Man hat die Prozesseröffnung selbst nach der Einstellung des Verfahrens durch eine Schwurgerichtskammer regelrecht erzwungen, obwohl man zugeben musste, dass kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Nun, das ist heute egal.
Nicht egal ist die unzutreffende Behauptung, der Doppelmord in Erlangen sei rechtsextrem motiviert gewesen. Ein Journalist weiß ja grundsätzlich wenig, aber Herrmann hätte wissen müssen, dass dem Attentat kein rechtsextremistisches Motiv zu Grunde lag. Herrmann dürfte das Urteil kennen. Es ist peinlich zu erleben, wie sich der Innenminister eines Bundeslandes, das sich Rechtsstaat nennt, von den rechtstaatlichen Prinzipen entfernt. Einem rechtskräftigen Urteil misst er den gleichen Wert zu, wie benutztem Klopapier. Ich muss leider feststellen, dass man sich mit Einstellungsverfügungen der Generalbundesanwaltschaft und rechtskräftigen Gerichtsurteilen den Hintern abputzen kann.     
Es ging bei dem Attentat in Erlangen nicht um ideologische Belange. Der Attentäter war weder Antisemit noch sonst irgendwie rassistisch eingestellt. Sein Tatmotiv kann durch die Feststellungen des Gerichtes im Urteil nachgelesen werden.
Er hat aus eigenem Entschluss heraus in eigener Verantwortung gehandelt. Er wollte Rache für das der WSG im allgemeinen und ihm selbst im besonderen angetane Unrecht nehmen.
Wir alle gingen nach dem Oktoberfestattentat davon aus, dass es sich dabei nur um eine Aktion des Mossad handeln konnte. Dessen Ziel es war, unsere damalige Zusammenarbeit mit der Fatah zu unterbinden. Dass die Ziele der Initiatoren des Bombenanschlags auf der Theresienwiese noch viel weiter gingen und die Intrige noch viel umfassender war, konnten wir damals noch nicht erkennen. Uwe Behrend hatte beschlossen Shlomo Levin hinzurichten, weil er ihn für einen Agenten des Mossad gehalten hat. Soweit die Feststellungen des Gerichtes. Inwieweit die von Behrendt gehegte Vermutung  zutreffend war, hat sich nicht klären lassen.
Fazit:
Wenn der Bombenanschlag auf der Theresienwiese nicht erfolgt wäre, und wenn die WSG, die für Behrendt so etwas wie ein Ersatz für die fehlende Familie geworden war, nicht zu Unrecht mit den ekelhaften Schuldvorwürfen konfrontiert worden wäre, hätte das Attentat in Erlangen niemals stattgefunden. Uwe Behrendt hat aus seelischer Bedrängnis, nicht aus politischen Gründen gehandelt. Es ist ebenso Unrecht wie falsch, dem Doppelmord in Erlangen ein rechtsextremistisches Motiv zu unterstellen. Uwe Behrend war kein Rechtsextremist.
Herrmann meint, man müsse „da dran bleiben“! Meinetwegen, aber es wäre besser wenn er hinsichtlich des Oktoberfestattentates ernsthaft weiter dranbleiben würde, wenn er die von mir namentlich benannten Hauptverdächtigen ins Visier nehmen würde. Das wird er natürlich nicht tun, weil sonst klar würde, dass das ekelhafte Verbrechen im eigenen Staatsapparat ausgeheckt wurde.  
Seitdem ich Einblick in die Akten des bayerischen Verfassungsschutzes hatte, wundere ich mich nicht, dass es Herrmann beim Lesen der geheimdienstlichen Lageberichte mulmig wird. Und zwar deshalb nicht, weil diese Berichte zum Teil hoch kriminelle, verleumderische Eigenerzeugnisse der Dienste sind. Aber darüber hinaus kann  das mulmige Gefühl auch noch andere Gründe haben. Hermann muss fürchten, dass eines Tages doch noch Licht in das Oktoberfestverbrechen gebracht wird und das wäre auch für ihn und seinesgleichen eine Katstrophe.  

Karl-Heinz Hoffmann        19.12.2015


*******

September



Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14/Schloss Ermreuth
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.-H. Hoffmann, Marktplatz 14, 91077 Neunkirchen


Übergabeeinschreiben

An das
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7

10557 Berlin

01.09.2015/ho

KLAGEERHEBUNG

Hiermit erhebe ich
Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937, Nürnberg
wohnhaft
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen    (Kläger)

Klage
gegen
die Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch den

Vizekanzler Sigmar Gabriel   (Beklagte)


und beantrage für Recht zu erkennen:

Dass die, von Sigmar Gabriel öffentlich bekundete Tatsachenbehauptung, die ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann sei eine rechtsterroristische Organisation gewesen, falsch ist.

Und weiterhin, dass es nicht zulässig ist, die Wehrsportgruppe-Hoffmann mit dem Oktoberfest in Zusammenhang zu bringen.

 Es wird beantragt:

Die Beklagte wird verurteilt, diese unwahre Behauptung in geeigneter Form öffentlich zu widerrufen und verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese Behauptung künftig von Sigmar Gabriel, weder in gleicher noch in sinngemäß ähnlicher Form wiederholt wird.


 Sachverhalt:
Im Rahmen einer Kundgebung am 23.08.2015 im sächsischen Heidenau hatte Sigmar Gabriel vor einer Menge von mehreren Hundert Bürgern und vor laufenden Fernsehkameras geäußert:
„ ... 1980 hatten wir rechtsterroristische Anschläge, das Münchner Oktoberfestattentat, oder die Wehrsportgruppe Hoffmann.  (...)“


Beweis:


Eine Rohaufnahme (Livemitschnitt) durch den Sender N24:
https://www.youtube.com/watch?v=Z5c8D7Z--2A


Die durch den Vizekanzler Gabriel vorgenommene Einordnung der ehemaligen WSG als rechtsterroristische Organisation ist nicht nur schlicht falsch, sie ist auch ehrverletzend, unverantwortlich und beschädigt mich stark in meinen Persönlichkeitsrechten.
Meine Beweisführung ist ebenso einfach wie unwiderlegbar:
Wenn die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ eine terroristische Vereinigung gewesen wäre, dann hätte diese Erkenntnis zwingend zu einer Anklage und Aburteilung durch ein ordentliches Gericht führen müssen. Das war aber nicht der Fall.
Tatsächlich wurde niemals ein Gerichtsverfahren wegen Verbrechen gemäß § 129 a gegen mich persönlich oder die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ eingeleitet, geschweige denn geführt. Auf falschen Gefälligkeitsaussagen beruhende, 1980/81 kurzzeitig angestrengte Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a StGB, mussten wegen fehlender Voraussetzungen schnell wieder eingestellt werden.
Mehr noch, der am 30. Januar 1980 vom Innenminister nach dem Vereinsgesetz lediglich als verfassungswidrig (nicht als terroristisch) verbotenen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ konnte seitens der Justiz kein einziges Verbrechen unterstellt werden. Nicht in einem einzigen Fall hatte das WSG-Verbot strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.
Es kann im hier streitgegenständlichen Zusammenhang unbeachtet bleiben, ob das WSG-Verbot vom 30. Januar 1980 zu Recht oder zu Unrecht erlassen wurde. Wichtig ist dabei nur die unbestreitbare Tatsache, dass es nicht mit harten Straftaten oder gar Verbrechen begründet werden konnte, und dass sich das WSG-Personal ausnahmslos an die Bestimmungen der lediglich nach dem Vereinsrecht erlassenen Verbotsverfügung gehalten hat. Es ist deshalb nicht nur falsch, sondern auch Unrecht, im Zusammenhang mit der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ von terroristischen Anschlägen zu sprechen. Dies wiegt umso schwerer, als die Öffentlichkeit, wenngleich zu Unrecht, die Erklärungen eines Vizekanzlers nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für wahr hält.
Für den gesamten Zeitraum der Existenz der Wehrsportgruppe Hoffmann, von 1974 bis zum 30.01.1980 kann ihr nicht unterstellt werden, in terroristische Attentate involviert gewesen zu sein.

Die hier vorliegende Klage ist zulässig.

Es wird beantragt, die Beklagte den in der Klageschrift enthaltenen Anträgen entsprechend zu verurteilen und die Kosten der Staatskasse aufzubürden.

Persönliche finanzielle Schadensersatzansprüche werden vorläufig nicht geltend gemacht. Es geht nicht um Geld, es geht nur um die Durchsetzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs des Bürgers auf rechtsstaatlich korrekte gerichtliche Rechtshilfe im Falle von durch Staatsorgane zugefügtem Unrecht.

Ich bitte den vorgetragenen Sachverhalt sachgerecht zu prüfen und meiner Klage in vollem Umfang statt zugeben.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann      


Anlage:
2-fache Ausfertigung für weitere Beteiligte
________________________________________________________


*******



April

April 2015
Peinliche Ostergrüße
Das Marx'sche Osterei wird ausgebrütet
*

Peinliche Ostergrüße
Ostergrüße an den Afterlehrer...
am: 06.04.2015 um 10:48 Uhr
von: Heimdal Heimdal


JPG RFSS12
... vom RFSS mit Thors Hammer!                                                                 
Mail von Marx mit Bild

Mein persönlicher Politstalker Arndt Heinz Marx hat mich auch heuer zu Ostern nicht vergessen. In dem kindischen Glauben, er könne sich hinter einer Tarnadresse verstecken, schickte er mir per E-Mail, pünktlich zum „Ostara-Fest“ unter dem Begriff „Heimdal Heimdal“ eine Provokation:
„Womit man dann bezwecken wollte, dass sich der Alte ärgern sollte.“
Geärgert habe ich mich natürlich nicht.
Im Gegenteil, er tut mir einen Gefallen.
Und zwar insofern, als er meinen, der Antifa-Zunft zugehörigen Politstalkern  Chaussy, Funke, Fromm, Heymann und Genossen unmissverständlich klar macht, dass ich dem von ihnen gepflegten Klischee nicht entspreche.    
Der Himmler-Freak Marx nennt mich „Afterlehrer“. Wer wissen will, was er damit meint, soll in meiner Website unter dem Suchbegriff „Der ideale Staat“ nachlesen.
Schon vor einiger Zeit hat mir Marx empfohlen, ich solle mich bei dem, seiner Meinung nach „großen Ariosophen“ Guido von List informieren, worum es dem deutschen Volksgenossen zu gehen hat. Das habe ich getan. Es hat mir gereicht. Und wenn Ihr wissen wollt, mit welchem mystischen Blödsinn Arndt Heinz Marx sein Gehirn befüllt hat, dann lest es nach. Danach wollt Ihr wahrscheinlich von Marx nichts mehr wissen wollen.
Ich respektiere jeden Menschen, der seine Meinung offen vertritt, gegebenenfalls einen Salafisten ebenso wie einen Nationalsozialisten, sofern meine Weigerung, dogmatische Lehrsätze zu befolgen, respektiert wird. Der Respekt hält sich allerdings in Grenzen, wenn jemand zu feige ist, sich offen zu seinen Äußerungen zu bekennen und anonym herumstänkert.

Muammar al Kadhafi schrieb in seinem „Grünen Buch“, DIE DRITTE UNIVERSALTHEORIE“, auf Seite 37 die bemerkenswerten Leitsätze: „Die natürliche Person hat die Freiheit, sich zu äußern, sogar dann wenn sie wirr ist und sich irrational verhält.“ Dieser Leitsatz wird von Kadhafi im Zusammenhang mit seinen Vorstellungen vom Presserecht auf Seite 38 sinngemäß wiederholt: Ihr (der natürlichen Person)  bleibt jedoch das Recht, sich frei auszudrücken, sogar dann wenn sie es auf irrationale Weise tut.“
Kadhafis Ansichten bezüglich der freien Meinungsäußerung decken sich mit meiner Überzeugung. (Vgl. Der ideale Staat: „Freiheit der Lehre und der Meinungsäußerung“ und „Die Rolle der Presse im idealen Staat“).                     

Der Ostergruß eines Wirrkopfes ist weder eine Beleidigung, noch eine Tatsachenbehauptung, die nach richtig oder falsch nachprüfbar wäre. Allerdings lässt sie zwei Schlussfolgerungen zu:
Erstens kann auf das Weltbild des Verfassers geschlossen werden und
zweitens nährt der provokatorisch gemeinte „Ostergruß“ den seit langer Zeit im Raum stehenden Verdacht, dass der „ariosophische“ Verfasser gewusst und gewollt die Interessen finsterer Mächte befördert, sonst wäre er mit seinen Äußerungen schon längst aus dem Netz geflogen. Dass der Provokateur zu feige ist, offen aufzutreten, wundert mich nicht, weil ich seine hervorstechenden Eigenschaften aus eigenem Erleben kenne, aber dass er so naiv ist, zu glauben, er könne sich hinter einem Pseudonym verstecken, dass wundert mich schon. Wie die nachstehenden Informationen zeigen, war es nicht schwierig, seine Identität festzustellen.
Bild 1

Hierder gerichtsfeste,datenforensische Beweis, dass die Himmler-Mail von Marx kam.
Bild 1 zeigt zwei seiner Kommentarversuche, die unter verschiedenem Namen und verschiedener E-Mailadresse, aber von der gleichen IP-Adresse (sichere Rechnerkennung, rot unterstrichen) stammen.



Von derselben
E-Mailadresse aus wurde der Himmler versandt (rot unterstrichen, Bild 2).
Alle Daten sind mit unveränderbarem digitalen Zeitstempel auf einem russischen Server hinterlegt.So einfach könnte die Polizei derartige E-Mails und andere Hetzereien verfolgen, wenn der Kerl nicht beim VS wäre.

-Ende der vertraulichen Mitteilung-      

Karl-Heinz Hoffmann   07.04.2015

*

Das "Marx'sche" Osterei wird ausgebrütet:

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de.

An die Rechtsanwaltskanzlei
Debevoise & Plimton
z.Hd. des Managers  Dr. Thomas Schürrle persönlich
Taubenstr. 11

60313 Frankfurt

11.04.2015

Ernstzunehmende Provokation

Sehr geehrter Herr Dr. Schürrle,
mit  Erstaunen habe ich eine Information zur Kenntnis genommen, die besagt, dass die IP Adresse Ihrer Kanzlei für nationalsozialistische Propaganda benutzt wird.
Wenn meine Informationen richtig sind, dann benutzt der bekennende Nationalsozialist und Antisemit Arndt Heinz Marx aus Steinheim bei Hanau die für Ihr Haus rechtsverbindliche IP Adresse zur Verbreitung seiner provokatorischen Traktate. Nachdem ich mich über Ihre weltweiten Geschäftsbeziehungen zu namhaften Kapitalgesellschaften, insbesondere auch zu jüdischen Kreisen informiert habe, ist für mich unvorstellbar, dass der Provokateur Marx mit Wissen und Billigung Ihres Hauses von Ihrer IP Adresse Gebrauch gemacht haben könnte.
Es dürfte in Ihrem Interesse stehen, die Vorkommnisse aufzuklären.
Ihre Stellungnahme erwarte ich bis zum 11. Mai 2015. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, müsste ich von der Vermutung ausgehen, dass das Unglaubliche anzunehmen ist und würde mich demzufolge veranlasst sehen, eine Strafanzeige gegen Ihre Kanzlei bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. In der Hoffnung, dass sich die peinliche Angelegenheit anderweitig aufklären lässt, zeichne ich
Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann
                                                                                                                     Anlage:  Eine von mehreren Provokationen:                                            
                                                                                                                                  „Ostergrüße vom Reichsführer SS“

In Anbetracht der Bedeutung behandle ich dieses Schreiben als offenen Brief im Internet


*******

März

März 2015
Mit schmutziger Phantasie zum Orgasmus
*

13.03. 2015
Mit schmutziger Phantasie zum Orgasmus

Im Laufe von 35 Jahren hat sich eine räumlich voneinander getrennte, aber im perversen Gefühlsleben gleichgeartete Gruppe von Politstalkern gebildet, die ihre periodisch auftretenden emotionalen Erregungszustände ganz offensichtlich nur durch die aktive Teilnahme an der gegen meine Person gerichteten Mobbingkampagne abbauen können.
Die Mobbingkampagne trägt die perversen Züge einer platonisch ausgelebten Gruppensexorgie. Die aktive Teilnahme in Wort und Schrift verschafft den ansonsten Bedeutungslosen Bedeutung und Ansehen in der Gesellschaft.
Ihre Minderwertigkeitsgefühle versuchen sie durch Profilierung am bedeutender erscheinenden Opfer abzubauen.
Um den Gipfel der höchsten Lust erreichen zu können, brauchen die aktiven Stalker die Ovationen des Publikums.  
Nichts scheint leichter zu sein, als Menschenmassen mit Gehässigkeiten zu faszinieren.
Wenn sich die auf Bildzeitungsniveau öffentlich  zur Debatte gestellten Gehässigkeiten zur totalen Vernichtung eines unschuldigen Opfers steigern, werden nicht nur die abartigen Triebe der Politstalker, sondern auch die im Publikum verborgenen perversen Emotionen der „Bestie Mensch“ befriedigt.  

In früheren Zeiten, als die öffentliche Inszenierung bestialischer Perversität noch das Monopol der katholischen Kirche war, ergötzten sich vor Erregung geifernde Menschenmassen am dem traurigen Schauspiel verbrennender  Ketzer und  Hexen. Desgleichen zeigte der biedere, gottesfürchtige Bürger unverhohlene Lust am kirchlich sanktionierten Hetzen, Berauben und Totschlagen jüdischer Mitmenschen.
Unschuldig waren sie allesamt. In verschwörerischen  Konventikeln waren sie von den Zynikern der Macht gequält und danach ohne die geringste Möglichkeit zur Verteidigung abgeurteilt worden.

Und was hat sich heute geändert? Im Grundsätzlichen nichts. Die Menschen sind in der Masse gleich geblieben. Nur die Kompetenzen der Quälgeister haben sich verschoben. Sie haben sich von der entmachteten katholischen Inquisition auf die allmächtigen Geheimdienste verlagert. Das Ergebnis ist leider nicht minder unerträglich.
Die vom politischen Establishment, den Geheimdiensten und den Politstalkern arbeitsteilig organisierten Vernichtungskampagnen sind immer noch hochaktuell. Und sie werden nicht aufhören, solange die Menschen so sind wie sie immer waren. Schnell rufen sie heute „Hosianna“ um morgen zu rufen „kreuzige ihn!“
Dabei verschafft das Kreuzigen allemal den größeren Lustgewinn. Amen!

Karl-Heinz Hoffmann                     

*******


Januar 2015
Unterlassungsklage gegen den Münchner OB Dieter Reiter
*

Januar

Unterlassungsklage gegen den Münchner OB Dieter Reiter

                                                                                                                   Karl-Heinz Hoffmann
                                                                                                                                        Marktplatz 14
                                                                                                                                                  91077 Neunkirchen
                                                                                                                                           Tel 09192  1090
                                                                                                                                            Fax 09192  6530
                                                                                                                                           e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN

An das
Amtsgericht München
Pacellistraße 5

München                                                                                                                          Datum 16.01.2015/ho
KLAGE


Hiermit erhebe ich

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Klage gegen

Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter
zu laden bei der Stadtverwaltung München
Marienplatz 8

München

Gegenstandswert vorläufig 4.600 Euro


Es wird beantragt:

Der Beklagte wird verurteilt, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000 Euro zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, oder derartige Äußerungen verbreiten zu lassen, die
ehemalige
„Wehrsportgruppe Hoffmann“ sei als terroristische Vereinigung verboten worden.
Der Beklagte wird verurteilt, die in Ziffer 1 genannte, hier relevante unwahre Tatsachenbehauptung zu wider-
rufen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


Sachverhalt:
In der Internetveröffentlichung „Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom 26. November 2014 bezeichnete Oberbürgermeister
Dieter Reiter die ehemalige, am 30.01.1980 durch ministeriellen Erlass nach dem Vereinsgesetz, wegen der
Annahme verfassungswidriger Bestrebungen verbotene „Wehrsportgruppe Hoffmann“ als: „mittlerweile verbotene
terroristische
Vereinigung.“

Wörtlich: „Es ist unerträglich, dass dieser bekennende Rechtsextremist und Gründer einer mittlerweile
verbotenen terroristischen Vereinigung
in München auftritt, (...)“


Beweis Anlage A 1:
Anzeigerelevanter Textauszug aus der Veröffentlichung
„Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom November 2014

Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes:
Die Aussage des Oberbürgermeisters Reiter ist keine bloße Meinungsäußerung, sondern eindeutig eine unwahre Tatsachenbe-
hauptung, weil mit ihr nicht einfach nur eine persönliche Einschätzung kundgetan wird, sondern die Äußerung mit der
rechtlichen Grundlage des Verbotes der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ verbunden ist.
Somit ist die Äußerung dahingehend präzisiert, dass die Leserschaft der „Rathaus Umschau“ unvermeidlich glauben muss, die
seinerzeit lediglich wegen Verfassungswidrigkeit, nicht jedoch wegen begangener oder geplanter Straftaten verbotene „Wehr-
sportgruppe Hoffmann“ sei wegen begangener oder geplanter Straftaten im Sinne des § 129a StGB verboten worden. Tat-
sächlich hat das Vereinsverbot von 1980 in keinem einzigen Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Vgl. Anlage A 2:
Auszug aus der Süddeutschen Zeitung vom 31. Januar 1980

Angesichts des weit klaffenden Widerspruchs zu den Tatsachen ist die hier gerügte, von OB Reiter aufgestellte und öffentlich
gemachte Tatsachenbehauptung nicht hinnehmbar.
Dabei gebe ich zu bedenken, dass zwischen systemkritischen Bestrebungen und der Planung und Durchführung von Verbre-
chen gegen das Leben ein gewaltiger, auch strafrechtlicher Unterschied besteht, ein Unterschied der besonders in der morali-
schen Dimension zu sehen ist.
Das WSG-Verbot wurde seinerzeit lediglich nach der spezifisch parteipolitischen Interessenlage des damaligen FDP Mini-
sters Baum kraft seiner hoheitlichen Befugnisse wegen der vermeintlichen Beschädigung des Ansehens der Bundesrepublik erlas-
sen.
Die behauptete Image-Beschädigung des Staates ist etwas völlig anderes als eine konkrete Gefährdung durch Terrorismus.


Wenn ein Bürger wegen massivem massenmedialem Mobbing mit erheblichem Unrechtsgehalt, die staatlichen Instanzen um
Rechtshilfe bittet, wird er unter Bezugnahme auf  die „Meinungsfreiheit“ abgewiesen. Das Image des Einzelnen erscheint der
Justiz nicht schutzwürdig.

Vgl. Anlage A 3a, b
3 a. Strafanzeige / Strafantrag gg. Wikipedia vom 02.11.2010
3 b. dazu staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung Bamberg vom ...

Vgl. Anlage A 4
Strafanzeige / Strafantrag gg. Herrn OB Dieter Reiter, München vom 01.12.2014
staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung München vom 15.12.2014
mit meinem Antwortschreiben an die StA München vom

Das Image der Staatsgewalt darf nicht angekratzt werden. In diesem Fall wird weder das Recht auf freie Meinungsäußerung
noch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit zugestanden.

Mir ist die durchgängige Neigung der Justiz (einschließlich der einschlägigen BGH Entscheidungen) bekannt, das Recht
auf „freie Meinungsäußerung“ extrem großzügig auszulegen. Oft auch um den Preis, die Menschenwürde der von Ver-
leumdungen betroffenen Bürger auf der Strecke bleiben zu lassen. In der Bundesrepublik hat sich eine Rechtspraxis herausge-
bildet, die darauf hinausläuft, dass dem von Verleumdungen und Schmähungen betroffenen Bürger die staatliche Rechtshilfe,
auf die er Anspruch hat, versagt wird. Besonders dann, wenn er, sei es zu Recht oder Unrecht, in der Medienwelt als poli-
tisch rechts stehend eingeordnet wird.   
Deshalb habe ich nicht alle schwer hinnehmbaren, von Dieter Reiter veröffentlichten Unwahrheiten und Schmähungen angegriffen.
So nennt er mich zum Beispiel zu Unrecht einen „verurteilten Rechtsextremisten“ und suggeriert damit, ich sei
wegen rechtsextremistischer Umtriebe verurteilt worden. Auch das ist eine unwahre Behauptung, aber sie ist so formuliert,
dass sie vor Gericht mit der Einordung unter den Begriff „freie Meinungsäußerung“ abgebügelt werden könnte.
Bei der hier vorliegenden Klage habe ich mich ganz bewusst nur auf die oben näher bezeichnete Tatsachenbehauptung gestützt. Und ich erwarte, dass wenigstens in dieser Sache Recht gesprochen wird.  

Hochachtungsvoll                                                                                                                              Anlagen
Karl-Heinz Hoffmann     


*******








2014

Dezember 2014
Das Buch von Jutta Ditfurth "Der Baron die Juden und die Nazis
Überwachungsmaßnahme war rechtswidrig
Strafanzeige gegen den Münchner OB Dieter Reiter
*
September 2014
Die Welt ist voller bösartiger Narren
Jetzt rede ich mal Tacheles
Klage gegen die Staatsregierung des Freistaates Bayern
*
Februar 2014
Ein Werk von Jutta Ditfurth - Der Baron die Juden und die Nazis - Rezension

Dezember

Kurznachrichten in eigener Sache:

Das Buch von Jutta Ditfurth

„Der Baron, die Juden und die Nazis“
wird vom Markt genommen.
Am 28.November 2014 gab die Rechtsanwältin der von mir beklagten Verlagsgesellschaft „Hoffmann & Campe“ vor dem Zivilgericht in Hamburg eine Unterlassungserklärung ab.
Demzufolge darf das, verleumderische Passagen enthaltende Buch ab 19.12.2014 von der Herausgeberin nicht mehr an den Handel ausgeliefert werden. Eine Neuauflage ist ausgeschlossen.

Karl-Heinz Hoffmann  01.12.2014


*******

Überwachungsmaßnahme war rechtswidrig
Im Zusammenhang mit meiner Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland, hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden, dass die geheimdienstliche Überwachung meiner Kontakte zu Banken und Finanzinstituten rechtswidrig war.
Die von mir diesbezüglich Beklagte Bundesrepublik hat insoweit die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Karl-Heinz Hoffmann  01.12.2014


*******

Strafanzeige gegen
den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter


An die Staatsanwaltschaft München
Linprunstraße 25

80335 München

01.12.2014


Strafanzeige und Strafantrag gegen den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag, gegen den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter wegen Verleumdung in einem besonders schweren Fall von erheblichem öffentlichem Interesse.

Sachverhalt:
In der Internetveröffentlichung „Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom 26. November 2014 bezeichnet Oberbürgermeister Dieter Reiter die ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann als „mittlerweile verbotene terroristische Vereinigung“.
Diese Tatsachenbehauptung ist unwahr.
Sie impliziert die Vorstellung von gemeinschaftlich geplanten und begangenen Verbrechen gegen das Leben gemäß § 129a StGB. Das ist, angesichts der Tatsache, dass die Wehrsportgruppe Hoffmann am 30. Januar 1980 durch ministeriellen Erlass lediglich wegen der Annahme verfassungswidriger Bestrebungen nach dem Vereinsgesetz verboten wurde, nicht hinnehmbar.
Etwaige Verbrechen konnten der Wehrsportgruppe nicht vorgeworfen werden.

Die Äußerungen des Oberbürgermeisters Dieter Reiter erfüllen den Tatbestand der Verleumdung.

Beweis Anlage:
Anzeigerelevanter Textauszug aus der Veröffentlichung
„Rathaus Umschau“  Nr. 225 vom 26. November 2014.

In Anbetracht des unbestreitbar erheblichen öffentlichen Interesses beantrage ich, dass die Anklage im hier vorliegenden Fall von der Staatsanwaltschaft zu übernehmen ist.
Gleichzeitig beantrage ich die Zulassung als Nebenkläger.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann     01.12. 2014

Anlage



*******

Die Welt ist voller bösartiger Narren
Friedrich Nietzsche, einer unserer größten Denker ging schonungslos mit den bösartigen Narren seiner Zeit ins Gericht.

Aus:

Also sprach Zarathustra
„Hier aber unterbrach Zarathustra den schäumenden Narren und hielt ihm den Mund zu.
‚Höre endlich auf!‘ rief Zarathustra, ‚mich ekelt lange schon deiner Rede und deiner Art!
Warum wohntest du so lange am Sumpfe, dass du selber zum Frosch und Kröte werden musstest?
Fließt dir nicht selber nun ein fauliges schaumichtes Sumpfblut durch die Adern, dass du also quaken und lästern musstest?...
Ich verachte dein Verachten, und wenn du mich warntest - warum warntest du dich nicht selber? ...
Man heißt dich einen Affen, du schäumender Narr: aber ich heiße dich mein Grunzeschwein. Durch Grunzen verdirbst du mir noch das Lob der Narrheit.
Was war es denn, was dich zuerst grunzen machte? Dass niemand dir genug geschmeichelt hat - darum setztest du dich hin zu diesem Unrate, dass du Grund hättest viel zu grunzen, - dass du Grund hättest zu vieler Rache! Rache nämlich, du eitler Narr, ist all dein Schäumen, ich erriet dich wohl.‘“

Genug ist genug!

Meine Geduld hat ein Ende.
Vierzig lange Jahre musste ich das von den politischen Instanzen initiierte, vorrangig von den Massenmedien verbreitete Zerrbild meiner gesellschaftlichen Aktivitäten ohne die Möglichkeit zur wirksamen Gegenwehr, ertragen.
Dreißig Jahre völliger gesellschaftlicher Abstinenz haben mir nur die stete Verfestigung übler Verdachtstheorien eingebracht. Damit soll jetzt Schluss sein.
Wo es möglich ist, werde ich mit rechtsstaatlichen Mitteln Widerstand leisten.
Jeder Versuch, gegen den allgegenwärtigen, obszönen Verdachtsjournalismus der Medien mit rechtlichen Mitteln vorzugehen, scheitert an deren Narrenfreiheit.
Den Staatsapparat jedoch will ich hindern, die politischen Kampfmittel der Verleumdung und Verdächtigung weiterhin gegen meine Person einzusetzen.     

Gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz habe ich bereits am Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
Nun sehe ich mich gezwungen eine Klage gegen die Bayerische Staatsregierung vor dem Verwaltungsgericht durchzufechten.
In Anbetracht des allgemeinen Interesses habe ich meine
Klageschrift vom 08.09.2014 am 09.09.2014 ins Netz gestellt und damit öffentlich gemacht.

Karl-Heinz Hoffmann    13.09.2014

*******


Jetzt rede ich mal Tacheles

Meine selbsternannten Gegner, allen voran die staatstragenden politischen Instanzen können sich nicht genug damit tun, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf meine nun schon fast dreißig Jahre zurückliegenden Verurteilungen hinzuweisen.

Davon, dass eigentlich der Bundesnachrichtendienst für alle aus dem Libanonprojekt erwachsenen Verurteilungen ursächlich verantwortlich war, ist keine Rede.    
Unter anderem wurde ich wegen Geldfälschen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Bayerische Innenministerium, also die Chefetage des bayerischen Verfassungsschutzes hat im Rahmen einer Landtagsanfrage - obwohl speziell danach gar nicht gefragt worden war - behauptet, im Jahr 1981 sei in meiner Wohnung Falschgeld gefunden worden. Diese zur Stimmungsmache geeignete Tatsachenbehauptung ist falsch.
In meiner Wohnung wurde kein Falschgeld gefunden. Gefunden wurden lediglich im Asche-Rußgemenge des Schornsteines verkohlte Reste von verbrannten Dollarscheinen. Dieser Fund ließ zwar auf die zuvor erfolgte Herstellung von Dollarnoten schließen, aber der Fund war als solcher nicht etwa belastend sondern strafrechtlich entlastend, weil es der eindeutige Beweis des Rücktritts von der Tat war. Zwar ist nicht nur das Geldfälschen strafbar, sondern auch der Versuch, aber wenn ein Rücktritt von der Tat erfolgt, bevor der Fälscher fürchten muss, entdeckt zu werden, dann muss ihm Straffreiheit zugebilligt werden. Im Übrigen konnte das Gericht nicht umhin, festzustellen, dass ich nicht in der Absicht gehandelt habe, mich mit dem Falschgeld zu bereichern. Das Motiv für die Dollarherstellung war losgelöst von persönlichen Interessen und keineswegs moralisch verwerflich.

Die Idee, Dollars zu drucken, war nicht auf meinem Mist gewachsen. Der Initiator war der BND Agent Udo Albrecht. Wenn Stefan Aust im Bezug auf Udo Albrecht richtig recherchiert hat und davon gehe ich aus, dann stand Albrecht im Dienst des BND. Demzufolge war Albrecht beauftragt, mich in eine vom Geheimdienst vorbereitete Falle zu locken.

Für mich deutete damals nichts darauf hin, dass Albrecht an einer geheimdienstlichen Leine geführt wurde. Nach meinen damaligen Wahrnehmungen schien Udo Albrecht das absolute Vertrauen der El Fatah-Führung zu genießen. Dieses Vertrauen hatte er sich durch seine Teilnahme an den Kämpfen in Jordanien an der Seite der Palästinenser erworben. Nicht zuletzt aus diesem Grund hielt ich es damals für ausgeschlossen, dass er im Auftrag eines bundesdeutschen Geheimdienstes handeln könnte.

Es muss auch endlich einmal klar gestellt werden, dass es nicht meine Idee war, in den Libanon zu gehen.
Ich habe mich nicht bei den Palästinensern angebiedert. Auch hier war es der BND Agent Udo Albrecht, der mich im Libanon mit Führungspersonen der El Fatah bekannt gemacht hatte.
Ich hatte zuvor keine Kontakte in den Libanon und die Palästinenser hatten von mir noch nie etwas gehört.
Nur der BND hatte ein Interesse daran, mich und einige meiner Kameraden in einem Militärlager der El Fatah unterzubringen, um diesen Aufenthalt später gegen mich benutzen zu können.  

Das Tragische an der Geschichte ist, dass ich die Rolle Udo Albrechts nicht rechtzeitig erkennen konnte. Nach alledem was ich heute weiß, war das Libanonprojekt eine vom BND aufgestellte Falle. Das hat glücklicherweise nur zum Teil funktioniert, weil mir mein Instinkt geraten hat, mich im Libanon von Albrecht zu trennen.  

So wie die Dinge heute erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass die von Udo Albrecht für mich aufgewendeten Reisekosten aus dem Portefeuille des BND beglichen wurden. Dass die Kosten der Falschgeldaktion ebenfalls von Albrechts BND-Auftraggebern stammte, ergibt sich aus einer Stasi-Akte. Udo Albrecht hatte nicht nur das Falschgelddrucken initiiert, er hat es auch finanziert und am Ende ein paar Blüten, bevor ich das Geld insgesamt verbrennen konnte, abgezweigt, in München auf dem Gelände der VIMEX vergraben und später der deutschen Polizei als Beweismittel gegen mich ausgehändigt. Damit war sein geheimdienstlicher Auftrag erfüllt. Gegenüber der Stasi gab er zwar bereitwillig an, dass er mich wegen Geldfälschen bei den bundesdeutschen Behörden angezeigt hatte, fügte aber hinzu, dass er den westdeutschen Ermittlern verschwiegen hatte, die Falschgeldaktion initiiert und finanziert zu haben.

Aus allem folgt:

Der BND hatte Udo Albrecht dazu benutzt, mich in strafbare Handlungen zu verstricken, was im Fall der Falschgeldaktion auch gelang. Natürlich nicht auf direktem Weg, weil man sich über meine Abneigung, die Gesetze zu brechen im Klaren war. Hinsichtlich der Falschgeldherstellung war ich mit einer perfekt ausgearbeiteten Legende geködert worden. Als ich merkte, dass die Sache faul war, zog ich die Konsequenzen und schritt zur Totalvernichtung der gedruckten Geldmenge. Rechtlich wurden mir die paar von Albrecht abgezweigten Scheine, wovon ich nichts wusste, zum Verhängnis. Dafür bekam ich fünf Jahre Gefängnis aufgebrummt.
Wenn schon wegen der von Albrecht auf die Seite gebrachten Scheine, die durch den Rücktritt von der Tat vorgesehene Straffreiheit nicht zum Tragen kam, wäre wenigstens die Annahme eines minder schweren Falles gerechtfertigt gewesen. Stattdessen wurde ich mit einem unverhältnismäßig hohen Übermaß an Strafe abgeurteilt.     
Soviel in groben Zügen zur Falschgeldherstellung.
Darüber hinaus gäbe es zu den Hintergründen des Libanonprojektes noch viel zu sagen. Aber das kann man nachvollziehen, wenn der dritte Band meiner Lebenserinnerungen erscheint.

Karl-Heinz Hoffmann     12.09.2014

*******

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
D-91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl.14, D-91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30

80335 München

08.09.2014 /ho


KLAGEERHEBUNG



Hiermit erhebe ich, der unterzeichnete
   Karl-Heinz Hoffmann,
  
  Klage

gegen die Staatsregierung des Freistaates Bayern,
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring
180539 München

und beantrage:

Es wird für Recht erkannt,daß der Beklagten untersagt wird, die nachfolgend aufgeführtenBehauptungen über den Kläger zu wiederholen:
"Hoffmann tritt nach den vorhandenen Erkenntnissen seit dem Jahr 2010 wieder öffentlich mit rechtsextremistischen Aktivitäten in Erscheinung, ins besondere im Zusammenhang mit der Vorstellung seines Buches „Die Oktoberfestlegende - Gezielte Verdächtigung als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat“ hält er verschiedene Vorträge.
Nach dem Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann im Januar 1980 hat sich Hoffmann bis Mitte Jahres 1981 zusammen mit rund zwanzig Personen, unter denen sich auch Anhänger der verbotenen Wehrsportgruppe befanden, im Libanon aufgehalten. Hoffmanns damaliges Ziel war es, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Vorgesehen waren Anschläge gegen Richter, Staatsanwälte, eine Raffinerie und Einrichtungen der US Streitkräfte."
Zur Passivlegitimation der Beklagten:

Streitgegenständlich sind im Wesentlichen Behauptungen der Beklagten aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Grote, Dr. Sepp Dürr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bayerische Staatsregierung,veröffentlicht in der Drucksache 16/12648 des Bayerischen Landtages vom 2 Juli 2012.

Anlage 1
Kopie dieser Drucksache

Die Anfrage richtete sich an die Staatsregierung, wurde ausweislich derDrucksache jedoch vom Staatsministerium des Inneren beantwortet.
Unbeschadet dessen ist die Staatsregierung die richtig Beklagte. Sie ist passiv legitimiert.Denn die Antwort war Gegenstand einer Verfassungsstreitigkeit beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dortgeführt unter AZ.:Vf 72-IV-a-12,
entschieden am 20. März 2014, in dem die Beklagte die Staatsregierung und nicht das Staatsministerium war.
Zur Zulässigkeit der Klage:
Die falschen Behauptungen über mich sind zwar vor etwas über zwei Jahren veröffentlicht worden; sie haben aber für mich erst im Jahre 2014 im Zusammenhang mit einer Klageerwiderungsschrift der von mir beklagten Bundesregierung eine besondere Bedeutung erlangt. Besondere Bedeutung deswegen, weil sich die von mir Beklagte Bundesregierung in ihrer Klagewiederung vom 22. April 2014 auf die hier relevanten Äußerungen des Bayerisches Ministeriums des Inneren vom 26. Juli 2012 gestützt hat.
Zur Beantwortung der Klageerwiderung war mir eine Bearbeitungsfrist bis Ende Juli 2014 eingeräumt worden. In dieser Zeit war ich äußerst angespannt mit der sehr ausgedehnten und zeitraubenden Bearbeitung befasst. (36 Seiten dazu zahlreiche Anlagen) Sodass ich mich erst nach dem vorläufigen Abschluss dieser Arbeiten mit der  hier vorliegenden Klage gegen die Bayerische Staatsregierung befassen konnte.  Eine Verfristung kann unter diesem Aspekt nicht infrage kommen; die Klage ist daher zulässig.

Zur Begründung der einzelnen Punkte:

Zu Punkt 1:
Es kann dahin gestellt bleiben, ob meine Aktivitäten aus früheren Zeiten zu Recht oder zu Unrecht als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden können. Im hier relevanten Sachzusammenhang ist nur festzustellen, ob meine seit dem Jahre 2010 öffentlich entwickelten Aktivitäten als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfen, oder nicht.
Die Beklagte wertet zu Unrecht die Vorstellung meines Buches „Die Oktoberfestlegende -Gezielte Verdächtigungen als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat“ als „rechtsextremistische Aktivität.“ Zu Unrecht deshalb, weil in diesem Buch keine rechtsextremistischen Inhalte zu finden sind. Das Buch ist keine Kampfschrift gegen den Rechtsstaat, sondern im Gegenteil eine Ermahnung zur Einhaltung der im Grundgesetz vorgegebenen rechtsstaatlichen Prinzipien. Inhaltlich ist das Buch „Die Oktoberfestlegende“ nichts weiter, als ein zwar kritischer, aber sachlicher Kommentar zu dem öffentlich zugänglichen Abschlussbericht des damaligen Generalbundesanwaltes. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich meiner Kommentierung der behördlichen Erkenntnisse von einem  rechtsextremistischen Produkt sprechen kann. Die Beklagte hat ja auch keine einzige Zeile aus dem Buch als Beweis für die behauptete, rechtsradikale Ausrichtung angeführt. Da von der Beklagten keine Einzelheiten zum Beweis für den von ihr behaupteten rechtsradikalen Inhalt angeführt wurden, betrachte ich das Buch in seiner Gesamtheit als zu Unrecht angegriffen. Ich füge daher das Buch im Original als Beweismittel bei und stelle dem Gericht anheim, eine eigene Wertung vorzunehmen. Und zwar zum
Beweis
dafür, dass in diesem Buch kein rechtsextremistisches Gedankengut enthalten ist.

Anlage 2: Buch „Die Oktoberfestlegende“

Die Beklagte versucht ihre unzutreffende Behauptung, meine nach 2010 entwickelten Aktivitäten seien als „rechtsextremistisch“ zu betrachten, mit dem Hinweis auf eine Podiumsdiskussion mit dem ehemaligen „Rechtsterroristen“ Odfried Hepp zu rechtfertigen.

Zum
Beweis

dafür, dass die Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp am 31.03.2012 nicht als  rechtsextremistische Aktivität, betrachtet werden kann, ja geradezu das Gegenteil darstellt, füge ich eine nicht geschnittene DVD bei.
 
Anlage 3: DVD Video von der Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp.

Das Video dient weiterhin zum Beweis dafür, dass es bei dieser Podiumsdiskussion nicht um etwaige rechtextreme Agitation, sondern um eine Richtigstellung diverser, in den Medien verbreiteter Unwahrheiten und darüber hinaus um unser beider ernsthaftes Bemühen ging, durch das Aufzeigen des unglücklich verlaufenen Lebensweges von Odfried Hepp junge Leute zu warnen, etwa einen ähnlichen Weg einzuschlagen. Zum

Beweis

dafür wird beantragt, Odfried Hepp, -Anschrift- als Zeugen zu  hören.

Der Zeuge Hepp wird die in der hier relevanten Podiumsdiskussion mündlich beschriebenen Sachverhalte vor Gericht bestätigen.
Weiterhin versucht die Beklagte, den angeblichen rechtsextremistischen Charakter meiner nach 2010 entwickelten Aktivitäten mit Hinweisen auf meine Gesprächspartner oder meine Zuhörerschaft zu begründen.
Diesem untauglichen Versuch halte ich entgegen:
Bei vernünftiger und gerechter Würdigung meiner Aktivitäten, darf es nicht darauf ankommen, wer mir zu hört, sondern einzig und allein darum, was ich von mir gebe. Ich bestehe auf dem Recht, meine persönliche Meinung nicht nur vor Gleichgesinnten, sondern auch vor Andersdenkenden vorzutragen. Ein Vortrag vor rechtsgerichteter Zuhörerschaft bedeutet keineswegs zwangsläufig, dass die Inhalte des Vortrags das Weltbild der Zuhörer widerspiegeln. Dass Referenten  gesellschaftspolitischer Themen vorzugsweise vor Gleichgesinnten sprechen, mag die Regel sein, aber es kann nicht angehen, mir a priori, ohne weitere Prüfung der Vorkommnisse das „Übliche“ zu unterstellen. In erster Linie ist es mein Anliegen, vor Leuten zu sprechen, die eine Aufklärung hinsichtlich der allgemeinen Toleranz nötig haben. Leider sind die Organe der bayerischen Staatsregierung nicht geneigt mir zuzuhören. Die „Rechten“ kann ich nicht so einfach in toto von einigen unvernünftigen Vorstellungen abbringen, aber sie hören mir wenigstens zu und respektieren meine Kritik. Meine Vorträge vor rechtsgerichtetem Publikum waren, gemessen an den Vorstellungen der Zuhörer immer kritisch. So enthielt jeder Vortrag die eindringliche Aufforderung zum Verzicht auf Fremdenfeindlichkeit und Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Sämtliche Vorträge wurden per Video aufgezeichnet und stehen bei Bedarf als Beweismittel zur Verfügung.
Soweit die Beklagte darauf verweist, dass ein von mir im Netz veröffentlichter  Aufsatz in dem rechtsextremistischen Netzwerk „Freies Netz Süd“ veröffentlich wurde, erkläre ich, dass ich keine persönlichen Beziehungen zu den Gestaltern des Netzwerkes unterhalte. Meine Veröffentlichungen sind gemeinfrei. Ich habe keinen Einfluss darauf, wer Aufsätze aus meiner Website übernimmt und weiter verbreitet. Ein von mir verfasster Aufsatz wird ja inhaltlich nicht schlechter, wenn er von der ultra-rechten oder der ultra-linken Szene verbreitet wird.
Auch in diesem Zusammenhang darf es letztlich nicht darauf ankommen, wer meine Schriften aufgreift und weiterverbreitet, sondern nur darauf, was ich als Autor inhaltlich zu verantworten habe. Im Übrigen zeigt die von der Beklagten angeführte Distanzierung des NPD Funktionärs Holger Apfel von meiner Person deutlich das Gegenteil der mir von der Beklagten unterstellten rechtsradikalen Geisteshaltung. Ich habe die NPD zu keiner Zeit unterstützt. Ich habe die auf „Ausländer-Raus“ bezogenen Richtlinien der NPD mehrfach offen kritisiert, allerdings fühle ich mich auch nicht berufen, die Partei zu bekämpfen. Und zwar deshalb nicht, weil ich mich grundsätzlich weder mit der Unterstützung noch der Bekämpfung von Parteien befassen möchte. Mein Credo ist Neutralität und Wahlverzicht. Das sind zweifellos unerwünschte Positionen, aber sie sind nicht rechtsradikal.
    
Zu Punkt 2

Die Behauptung, ich hätte im Libanon eine Gruppe mit dem Ziel gegründet, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzuführen,  ist unwahr. Diese Tatsachenbehauptung erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Das wiegt umso schwerer, weil die Bayerische Staatsregierung über gerichtlich festgestellte und in einem am 31.08.1988 rechtskräftig gewordenen Urteil vom 30.06.1986 über Erkenntnisse verfügt, aus welchen die Unwahrheit der zitierten Behauptungen eindeutig hervorgeht.

Zum
Beweis
dafür, dass es, entgegen der Behauptung der Beklagten, im Libanon nicht mein Ziel  war, eine Terroristengruppe zu bilden und etwa Anschläge in der Bundesrepublik  durchzuführen, füge ich eine Eidesstattliche Erklärung von Odfried Hepp bei, aus  welcher meine damaligen Intentionen deutlich erkennbar sind.

Anlage 4: Eidesstattliche Erklärung von Odfried Hepp.

Zum  
Beweis
dafür, dass dies weder im Libanon und auch zu keiner anderen Zeit mein Ziel war,  
beantrage ich  Herrn RA Klaus Harald Bukow, -Anschrift-,  
als Zeugen zu vernehmen.

Herr RA Bukow war bei allen Vernehmungen von Beamten des BLKA mit mir, die im Zusammenhang zum Thema „Libanon und die dortigen Verhältnisse“ geführt wurden, sowie im Gerichtssaal während der gleichfalls zu diesem Thema angestellten Ermittlungen anwesend. Her RA Bukow wird von mir von seiner Schweigepflicht zum Thema Libanon entbunden.

Zum gleichen vorgenannten Beweisthema beantrage ich,

Herrn RiLG Dr.Meinhard Meinel, - Anschrift -,  

als Zeugen zu laden und zu hören.
Herr Dr. Meinel hat nach einer zweijährigen Prozessdauer das das Urteil vom 30.06.1986 zum Libanonkomplex verfasst. Deshalb ist von ihm eine kompetente Aussage zu erwarten.
Aus dem Begründungsteil ergibt sich, daß die angegriffenen Behauptungen,deren Wiederholung zu unterbinden das Klageziel ist, durch die Beklagte nicht beweisfähig gemacht werden konnten, sondern dass sie darüber hinaus, wie die Würdigung der Beweismittel und die Zeugenbekundungen ergeben werden,  nachweisbar falsch sind. Es ist daher im Sinne des Klagantrages zu entscheiden.

Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann

*******

Ein Werk von Jutta Ditfurth
Rezension

Jemand, der mir nur dem Namen nach als Bezieher und Leser meiner Bücher bekannt ist, übersandte mir ein literarisches Werk der Autorin Jutta Ditfurth.
„DER BARON DIE JUDEN UND DIE NAZIS“
Dazu schrieb der freundliche Spender:
„Eigentlich wollte ich ja nur die Sie betreffenden Seiten kopieren; aber was soll‘s. Es ist wirklich schade, dass (Jutta) Ditfurth teilweise verbohrt ist, denn an sich schreibt sie lesenswert.“
Mit dieser Einschätzung hat er das Wesentliche bereits in Kurzform treffend ausgedrückt.
Das Buch ist in fünfzehn Kapitel gegliedert. In den ersten vierzehn Kapiteln setzt sich die Autorin mit ihrer Familiengeschichte auseinander, die sie in einen dauernden Zusammenhang mit dem Antisemitismus des wilhelminischen und des nationalsozialistischen Reiches stellt.
Dazu können die Inhalte ihrer gekonnt und ansprechend geschriebenen Ausführungen meinerseits unwidersprochen bleiben. Diesbezüglich will ich nicht kritisieren.
Der weitverbreitete Antisemitismus vergangener Zeiten ist eine ebenso traurige wie unwiderlegbare Tatsache. Doch der Hader mit ihrer ursprünglich adligen Herkunft ist mir nie richtig verständlich geworden, aber das ist ihre Sache.
   
Meine Sache ist das mit der Überschrift „Heute: Börries von Münchhausen und die Neonazis“ bezeichnete 15. Kapitel der philosemitischen und antifeudalistischen Lektüre von Jutta Ditfurth. Und zwar deshalb, weil sie in unsachlicher, ja geradezu unverschämter Weise sowohl im Allgemeinen über meine Person und im Besonderen über meine Tätigkeit auf dem Rittergut Sahlis referiert. Sie versucht einen Bogen von Münchhausen über den Lebensborn bis hin zu meinem Engagement herbeizukrampfen.
Auf Seite 310 leitet sie nach allen Regeln der Kunst eine üble Hetzkampagne gegen mich ein:
„So viel Gleichgültigkeit ist atemberaubend. Mit ihrem Verhalten bezüglich Münchhausen und des SS-Kinderheims hatte die Stadt Kohren-Sahlis eine Botschaft ausgesandt, und sie wurde gehört. Die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Juden und der verächtliche Umgang mit antifaschistischen Argumenten lockten Interessenten an. Ein Jahr nach der Auseinandersetzung kaufte Karl-Heinz Hoffmann, einer der bekanntesten und früher gewalttätigsten Nazis der alten Bundesrepublik, das alte Münchhausen‘sche Rittergut samt Ställen und Nebengebäuden sowie sechs Hektar Land.“
Bereits mit dieser Einleitung wird schon der typisch unsachliche Zungenschlag einer verbohrten Antifa-Propagandistin deutlich.
Als Antifaschist argumentiert man losgelöst von den Tatsachen, nur dem einen Zweck dienend, echte und vermeintliche Nazis auf allen Ebenen auszuschalten. Die antifaschistischen Argumente werden nicht verächtlich gemacht, wie Jutta Ditfurth meint, sie sind in der Regel verachtenswert, weil sie vorrangig auf die Verächtlichmachung der Andersdenkenden abzielen.  
Ein irgendwie gearteter Zusammenhang zwischen der „atemberaubenden Gleichgültigkeit“ der örtlichen Autoritäten und dem Erwerb des Rittergutes existiert nur in der antifaschistischen Traumwelt der Autorin. Ich habe das Rittergut vollkommen uneigennützig in eine gemeinnützige Stiftung überführt, um das durch Befall mit dem echten Hausschwamm schwer geschädigte Baudenkmal vor der Abbruchbirne bewahren. Die Stiftung dient nur dem in der gemeinnützigen Satzung festgelegten Ziel, der Erhaltung des Rittergutes und keinem anderen Zweck. Seit Jahren verwalte ich das Objekt ehrenamtlich, ohne den geringsten materiellen Gewinn daraus zu entnehmen. Was ist daran schlecht?
Jutta Ditfurth bezeichnet mich zu Unrecht als Nazi. Natürlich bezieht sie sich dabei auf die üblichen Antifa-Quellen.
An der Wirklichkeit gemessen ist niemand berechtigt, mich Nazi oder Neonazi zu nennen. Es wird sich niemals ein einziger Schriftsatz aus meiner Feder oder eine beweisfähig verbürgte mündliche Äußerung beibringen lassen, die diese Einordnung stützen könnten. Mein Weltbild ist fortschrittlich und geht weit über die bekannten Denkmuster hinaus. Es hat mit der nationalsozialistischen Ideologie nichts zu tun.
Ich habe keine einschlägigen Vorstrafen. Im Gegenteil, in nicht weniger als drei rechtskräftigen Gerichtsurteilen wird bestätigt, dass mein Weltbild weder nationalsozialistisch, noch antisemitisch oder etwa fremdenfeindlich ist.
Mit welchem Recht glaubt Jutta Ditfurth, sich über die Inhalte von Gerichtsurteilen hinwegsetzen zu dürfen?
Vermutlich unterstellt sie den bundesdeutschen Gerichten nach bekannter Antifa-Manier, auf dem rechten Auge blind zu sein und hält deswegen die Urteile für falsch. Das kann sie halten wie sie will, aber nach dem geltenden Recht erfüllt sie die Tatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede.
Auf Seite 311 bringt sie mich zu Unrecht in Verbindung mit Gladio. Beweise kann sie dafür nicht beibringen. Es werden auch dafür niemals Beweise zu erbringen sein, weil die Unterstellung schlicht und einfach unzutreffend ist. Jutta Ditfurth spricht von „Hinweisen“:
„Es gab Hinweise auf Verbindung zur staatsterroristischen Geheimorganisation Gladio.“  
Dann philosophiert sie weiter: „Sein Anliegen sei es, sagte Hoffmann unschuldig, dieses Kulturdenkmal vor dem völligen Zerfall zu bewahren. Er gründete eine Fiduziarische Kulturstiftung Schloss Sahlis.“
Was ist daran verwerflich?
„Bürgermeister Konrad Steglich begrüßte die von Hoffmann angekündigten Aktivitäten, das Kulturdenkmal zu retten, und hatte Verständnis.“
Steglich war wesentlich vernünftiger als Frau Ditfurth. Er erzählte mir, dass man ihn auf die über mich im Internet kursierenden Schauermärchen aufmerksam gemacht hatte und von ihm verlangt wurde, eine ablehnende Haltung zu mir einzunehmen. Seine Antwort war: „Ich weiß ja gar nicht, ob das alles stimmt, was über den Mann verbreitet wird.“
Jutta Ditfurth lässt sich mit derlei rechtsstaatlichem Krimskrams in ihrem antifaschistischen Eifer nicht aufhalten. Wenn Antifa-Propagandisten wie Ulrich Chaussy und Tobias Heymann etwas behaupten, dann ist das für Jutta Ditfurth das Evangelium und offensichtlich ernster zu nehmen, als die Inhalte von Gerichtsurteilen.     
Ihre zwangsneurotische Hingabe an den antifaschistischen Kampfauftrag, und die mit einem starken Sendungsbewusstsein vertretene philosemitische Schwärmerei mindert den Wert des ansonsten im Hauptteil gut geschriebenen, interessanten Sujets erheblich.
Bei der Betrachtung von gesellschaftlichen Erscheinungen, die sie unhinterfragt für nationalsozialistisch hält, zeigt sie sich bedauerlicherweise absolut realitätsresistent.
    
Karl-Heinz Hoffmann 19.02.2014

*******


2013


A.

TATSACHENWIDRIGE BEHAUPTUNGEN
DER ANTIFA UND PRESSE

bezogen auf die Zeit bis 30. Januar 1980

Finden Sie Jemanden, der die Behauptungen beweisfähig machen kann, oder vergessen Sie alles und nehmen Sie zur Kenntnis,
was ich in den letzten 40 Jahren meines Lebens nachweislich wirklich selbst gesagt, geschrieben, und getan habe.  

1. Hoffmann hat eine tiefbraune Vergangenheit. Seine Gesinnung ist nationalsozialistisch.
Finden Sie jemanden, der für diese Behauptungen Beweise bringen kann!

2. Hoffmann hat die WSG als Kampforganisation zur Machtübernahme gegründet.  
Finden Sie Beweise!

3. Hoffmann hat die WSG politisch geschult.
Finden Sie Beweise!

4. Die WSG trat in SS-Uniformen auf.
Finden Sie Beweise!

5. Die WSG verfügte über scharfe Waffen. Angeblich sollen 18 Lastwagen mit Schusswaffen und Handgranaten aus   WSG-Beständen beschlagnahmt worden sein  
Finden Sie Beweise!

6. Die WSG-Männer wurden bei den WSG-Übungen an scharfen Schusswaffen ausgebildet!
Finden Sie Beweise!

7. Die WSG hat für die NPD Saalschutzdienste geleistet!
Finden Sie Beweise!

8. Hoffmann hatte Beziehungen zu dem Unternehmer Diehl.
Finden Sie Beweise!

9. Hoffmann war in Tübingen als Saalschutz engagiert, um  einen Vortrag des Tübinger Studentenbundes zum    Apartheitssystem in Südafrika zu schützen.
Finden Sie Beweise!

10. Hoffmann hatte organisatorisch praktische Verbindungen mit der Kühnen-Gruppe und der Gruppe Werwolf.
Finden Sie Beweise!

11. Hoffmann vertritt die gleichen ideologischen Grundsätze wie Manfred Röder.

12. Hoffmann ließ sich Chef nennen in Anlehnung an Röhm.
Finden Sie Beweise! (Chef ist richtig. Bezug zu Röhm ist unrichtig)

13. „Sie nannten ihn Führer!“  Finden Sie Beweise!

14. Hoffmann hat von Fernsehanstalten Unsummen für Auftritte der WSG kassiert.
Finden Sie Beweise!

15. Bei der Razzia am 30. Januar 1980 wurden bei Hoffmann illegale Waffen gefunden.
Finden Sie Beweise!

16. Hoffmann wollte in der BRD eine Führerstruktur nach nationalsozia-listischem Muster einführen.
Finden Sie Beweise!  

Wer glaubt, etwas von alledem beweisen zu können, soll es vorbringen! Aber keiner soll mir Zeitungsberichten kommen, die wiederum von vorangegangenen Zeitungsberichten und Antifa-Traktaten abgeschrieben wurden.
Als Beweis lasse ich gelten: Rechtskräftige Gerichtsurteile. Unverfälschte Texte aus von mir verfassten Schriften. Äußerungen aus meinem Mund, mit Angabe von Zeit, Ort und Nennung des Zeugen.
Die Inhalte der ministeriellen Verfügung zum WSG-Verbot vom Januar 1980 lasse ich nicht gelten, weil alle Behauptungen ohne gerichtliche Beweiserhebung zusammengestellt wurden. Dabei sind Zitate von Schriftsätzen, die aus meiner Feder stammen, von den Behörden nachweislich politisch-zweckgerichtet verfälscht worden.


B.
TATSACHENWIDRIGE BEHAUPTUNGEN
DER ANTIFA UND PRESSE

bezogen auf den Zeitraum vom 30. Januar 1980 bis 11. September 2010

1. Hoffmann ist verdächtig, in das Oktoberfestattentat schuldhaft verwickelt zu sein. Sei es als Drahtzieher, Anstifter oder   geistiger Ziehvater des vermutlichen Attentäters Gundolf Köhler.
Finden Sie Beweise!

2. Gundolf Köhler war aktives Mitglied der WSG.
Finden Sie Beweise!

3. Köhler wird angeblich auf einem Foto zusammen mit einer WSG-Gruppe in Uniform und Stahlhelm identifiziert.
Machen Sie diese Behauptung beweisfähig!

4. Hoffmann wird mit einem Bombenanschlag in Bologna „in Verbindung gebracht“.
Finden Sie Beweise für diese angebliche Verbindung!

5. Hoffmann ist verdächtig, der Hintermann für den Mord an Shlomo Levin zu sein.
Finden Sie Beweise!


6. Hoffman baute im Libanon eine Kampfgruppe für den späteren Einsatz in Deutschland auf.
Finden Sie Beweise!

7. Hoffmann hat über all die Jahre hinweg (von 1980 bis 2010) politische Beziehungen zu rechtsradikalen Kreisen    unterhalten.
Finden Sie Beweise!

8. Es bestand eine personelle Beziehung zwischen der volkssozialistischen Organisation Busses und der Wehrsportgruppe   Hoffmann.
Finden Sie Beweise!

9. Hoffman hat für die Palästinenser Waffen in den Libanon gebracht, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Finden Sie Beweise!

10. Hoffmann hat eine Stiftung gegründet, um Fördermittel zu erhalten.
Finden Sie Beweise!

11. Hoffmann  hat 130.000 Euro staatliche Fördermittel erhalten und einen Teil davon für nicht förderwürdige Zwecke   verwendet.
Finden Sie Beweise!

12. Hoffmann hat in Westsachsen vor rechtsorientierten Zuhörern gesprochen, um sie beim Aufbau von WSG-Gruppen zu  beraten.
Finden Sie Beweise!

13. Hoffmann steht in Verdacht, im Oktober 2010 Sprengstoff besessen und weitergeben zu haben.
Finden Sie Beweise!

 
Die Verleumder sollten sich nicht allzu sehr darauf verlassen, dass die Justiz ewig untätig bleibt. Man kann eine Sache auch überreizen. Inzwischen ist das zu Punkt 13 relevante Ermittlungsverfahren eingestellt worden, weil sich kein Verdacht begründen ließ.
Zu den einzelnen Punkten des Komplexes werde ich Zug um Zug in der nächsten Zeit in einzelnen Aufsätzen Stellung nehmen. Spätestens nach meinem Tod, wenn ich persönlich keine „politische Gefahr“ mehr bin, werden  Historiker in dem geballten Antifa- und Presseunrat herumstochern und vielleicht die Wahrheit herausschälen.
Bei diesem Kampf um die zeitgeschichtliche Wahrheit bin ich mir der ungleichen Kräfteverteilung durchaus bewusst.  

Ich kann meine Aussagen durch Dokumente beweisen. Meine Gegner können sich zur Stützung ihrer unwahren Behauptungen nur auf Quellen berufen, die Sie in ihrer Gesamtheit selbst produziert haben. Ich stehe allein, aber kann immer noch wirken.
Nehmt meine Kampfansage an die Lüge nicht zu leicht.


C.
TATSACHENWIDRIGE BEHAUPTUNGEN
DER ANTIFA UND PRESSE

fortgesetzte und neue Verdächtigungen,
Zeitraum nach dem 11.09. 2010

1. Hoffmann unterhielt in der Zeit seit der Wende bis zum 11.9. 2010 Kontakte zu ostdeutschen rechtsgerichteten   Organisationen. (Wdh)

2. Hoffmann  hat eine Kulturstiftung gegründet um staatliche Fördermittel kassieren zu können. (Wdh)

3. Hoffmann könnte mit staatlichen Fördermitteln Sprengstoff gekauft haben

4. Hoffmann tauchte mit einem Motorrad beim „Thüringer Heimatschutz“ auf.

5. Was wusste der braune Sprengstoffexperte vom NSU? (BILD-Zeitung)

6. Hoffmann setzt seine „rechtsextremistischen Aktivitäten“ fort.
(Quelle: Bayer. Innenministerium)  
Belegen Sie diese Beurteilung meiner Öffentlichkeitsarbeit mit sachlichen Argumenten.

7. Odfried Hepp gründete im Libanon zusammen mit Hoffmann und der PLO mit Wissen der Stasi eine WSG-   Organisation.

8. Walter Kexel hatte Verbindungen zu Hoffmann

9. Kexel und Hepp waren Mitglieder in der deutschen WSG-Hoffmann

Die tatsachenwidrigen Behauptungen der Antifa, Presse und leider auch der Behörden werden ständig erweitert.
Karl-Heinz Hoffmann       12.03. 2013

Leserbeiträge erreichen mich unter: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de ,
werden im Pil Pul Forum veröffentlicht und kommentiert.
Über rege Beteiligung würde ich mich freuen.

Karl-Heinz Hoffmann       12.03. 2013

2013
November



Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz:

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14/Schloss Ermreuth
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen


Übergabeeinschreiben

An das
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7

10557 Berlin

26.11.2013/ho


3B1 - 031-520007-0000-0014/13 S / KLAGEERHEBUNG


Hiermit erhebe ich
Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937, Nürnberg
wohnhaft
Marktplatz 14

91077 Neunkirchen

gegen
die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium des Innern und das
Bundesamt für Verfassungsschutz

Klage gegen die Anordnung der Maßnahmen nach

G 10, AO-Nr. 2029 und nach dem
Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG),
AO-Nr. K 20001,

beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführt unter dem
Az.:  3B1- 031-520007- 0000-0014/13 S /



Sachverhalt und Streitgegenstand:

Mit Schreiben vom 12.11.2013 wurde ich vom Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß § 12 Abs. 1 G 10 darüber informiert, dass gegen mich folgende Beschränkungsmaßnahmen gerichtet waren:
Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation (§ 1 Abs. 1, 1.Fall G10) vom 20.04.2012 - 20.01.2013
Öffnen und Einsehen von Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen (§ 1 Abs. 1, 2.Fall G10) vom 20.04.2012 - 20.01.2013von Auskünften beim Bundeszentralamt für Steuern, sowie bei Kredit-instituten / Finanzunternehmen (§ 8a Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 2a BVerfSchG) gemäß Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 30.08.2012 rückwirkend und bis zum 29.11.2012.

Siehe Anlage : Schreiben des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Die Maßnahme wurde mit dem Verdacht begründet, ich könnte Mitglied oder Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung sein. Um welchen Personenkreis es sich dabei handeln soll, wurde mir nicht mitgeteilt.
Die Anordnung der Maßnahme war rechtswidrig, weil mein persönliches Verhalten keinen Anlass für einen Verdacht einer etwaigen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geboten haben kann.
Ich habe niemals einen Hehl daraus gemacht, ein Kritiker des herrschenden Systems zu sein und dies auch öffentlich bekannt und stets offen geäußert. Eine Berechtigung, mich etwa deshalb terroristischer Ambitionen zu bezichtigen, kann sich daraus nicht ergeben.
Mit der Anordnung und  Durchführung der Ausspähungsmaßnahmen ist mir, (beispielsweise wegen der Einbeziehung von Finanzinstituten)  erheblicher Schaden zugefügt worden.

Anträge:

Ich beantrage hiermit Akteneinsicht.
Ich beantrage insbesondere Einsicht in den vom Verfassungsschutz beim Bundesminister des Inneren vorgelegten Antrag zur Überwachung meiner Kommunikationswege.
Ich beantrage weiterhin Einsicht in die vom Bundesministerium an die zur Überprüfung solcher Maßnahmen gebildete Kommission des Deutschen Bundestages gerichteten, auf meine Person bezogenen Schriftsätze.
Außerdem beantrage ich, dem Bundesamt für Verfassungsschutz aufzugeben, eine schriftliche, die Ereignisse zusammenfassende Erklärung zum Ergebnis der Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und an mich zu senden.  
Insbesondere soll dem Bundesamt für Verfassungsschutz, oder alternativ dem Bundesministerium des Inneren aufgegeben werden, eine Erklärung darüber abzugeben, ob sich der gegen mich gerichtete Verdacht bestätigt oder nicht bestätigt hat.
Es wird auch beantragt, alle Adressaten, bei denen der Verfassungsschutz im Rahmen der hier relevanten Überwachungsmaßnahmen Auskünfte eingeholt hat, zu benennen.

Weiterhin beantrage ich, alle Adressaten, bei denen Auskünfte über meine Person eingeholt wurden, über das Ergebnis der Überwachungsmaßnahmen zu informieren.  
Außerdem melde ich hiermit Schadenersatzansprüche an, weil mir ein erheblicher Schaden aus den Nachforschungsbemühungen des Verfassungsschutzes erwachsen ist. Die Begründung wird kurzfristig eingereicht, sobald mir die beantragte Akteneinsicht gewährt wurde.
Ich bitte den vorgetragenen Sachverhalt sachgerecht zu prüfen und meiner Klage in vollem Umfang statt zugeben.

Mit freundlichen Grüßen


Karl-Heinz Hoffmann      


*******

Retrospektive

Anlässlich meines 76. Geburtstags halte ich Rückschau auf ein makaberes Jubiläum:
40 Jahre Kampf um meine persönliche Ehre im demokratischen Unrechtsstaat.  


Seit Anfang der Siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts werden die Kettenhunde des auslandhörigen politischen Establishments in dem Bestreben, mir die Ehre abzuschneiden, nicht müde.
Ich habe die Bundesrepublik als Unrechtstaat kennengelernt.
Ein Staat, dessen politische Instanzen und Behörden die verfassungsrechtlich garantierten Grundgesetze missachten, in dem unschuldige Bürger grob fahrlässig oder wissentlich zu Unrecht unter Verdacht gestellt werden, und nicht wieder rehabilitiert werden, in dem zu Unrecht verdächtigten Bürgern die Rechtshilfe verweigert wird, ein Staat, der außerhalb der Gesetze wirkende Geheimdienste finanziert und ihre kriminellen Handlanger vor Strafverfolgung schützt, kann kein Rechtsstaat sein.
Ich habe persönlich schwerstes Unrecht im „Demokratischen Rechtsstaat“ erleben und erdulden müssen.
Meine leidvollen Erfahrungen mit dem „demokratischen Unrecht“ sind vielschichtig. Sie reichen von der nur durch König Zufall vereitelten Absicht der gezielten Tötung durch eine Spezialgruppe der GSG 9 am 30. Dezember 1980 über willkürlich angestrengte Ermittlungsverfahren mit verleumderischer Medienbegleitung bis hin zum systematisch betriebenen Raub der Lebensqualität durch die künstliche Erstellung eines klischeehaften Zerrbildes meiner Persönlichkeit. Dazu kommt in der zwangsläufigen Folge noch die systematisch und sehr erfolgreich betriebene Vernichtung meiner materiellen Existenz.   
Solange ich lebe werde ich mich den hasserfüllten Angriffen der Systemknechte und der so bewirkten gesellschaftlichen Ausgrenzung abfinden müssen. Was ich Jahrzehnte lang ertragen musste, werde ich bis zu meinem Ende weiter hinnehmen müssen. Aber ich ertrage es, weil ich daran glaube, mit meinem Konzept zum Idealen Staat eine fruchtbare Saat in den mit ideologischen Anachronismen kontaminierten europäischen Boden gelegt zu haben, die in der Zeit nach meinem Tod, früher oder später, aufgehen und Früchte tragen wird.

Wer nicht mit den Wölfen heult, wird vom auf Gleichklang dressierten Rudel geschmäht. Das war schon immer so.
Otto von Bismarck soll gesagt haben:
Was die Zeitungen über mich schreiben, das ist Staub, den ich mir mit der Bürste abwische, das ist mir gleichgültig. Ich lege nur Wert auf die Geschichte, was man später über mich sprechen wird.“
Bismarck wurde angefeindet, doch bei ihm war das nur oberflächlicher Staub, den er sich aus dem Rock klopfen konnte. Man zielte nicht auf die totale Vernichtung seiner Persönlichkeit ab. Was mir an üblen Unterstellungen angedichtet wird, klebt wie Pech. Und ich gebe zu, es schmerzt empfindlich.  
Anlässlich meines in wenigen Tagen anstehenden Geburtstags richte ich ein Grußwort an all jene, die sich bisher als mutig genug erwiesen haben, der obrigkeitlich gewünschten, gesellschaftlichen Ausgrenzung meiner Wenigkeit nicht Folge zu leisten.
Dabei bin ich mir völlig über das erforderliche Maß an Zivilcourage im Klaren.
Gruß und Dank

Karl-Heinz Hoffmann        14.10.1013

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



*******

09.03.2013

UNBEKANNTE EINBLICKE


Interview-Ausschnitt vom 25. Februar 2009, aus einer Zeit, in der meine wirtschaftlichen Verhältnisse trotz nie endender Medienhetze noch tragfähig waren.
Nach dem Oktober 2010 war für mich das endgültige wirtschaftliche „aus“ unabwendbar. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte ganze Arbeit geleistet.
Es begann mit einer großangelegten von massiver Medienberichterstattung begleiteten Razzia im Schloss Ermreuth und auf dem Rittergut in Sachsen.
Die Titelseiten Nürnberger Zeitungen glänzten mit der Schlagzeile: „RAZZIA BEI FRANKENS SCHLIMMSTEM NEONAZI“.
Zwei Jahre lang wurde ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion offen gehalten, ohne dass ich ein einziges Mal verhört wurde.
Das Verfahren in dem ich eine Variante der Oktoberfestverdächtigungen erkenne, ist inzwischen eingestellt worden, weil sich kein Verdacht begründen ließ.

Eine Rehabilitierung von Amts wegen ist in unserem Rechtsstaat nicht vorgesehen. So gesehen macht sich Justitia zur Hure.

Der Interview-Ausschnitt lässt meine damalige gesellschaftliche Zurückhaltung erkennen. Ich hatte nach 30 Jahren selbstgewählter absoluter politischer Abstinenz nicht die Absicht erneut gesellschaftspolitisch in Erscheinung zu treten.
Doch genug ist genug.
Ich bin entschlossen jetzt und künftig rückhaltlos für die zeitgeschichtliche Wahrheit einzutreten.
Leider ist die Wahrheit sehr schwer vermittelbar, weil sie so unglaubwürdig ist. Doch was ich als Einzelner, ohne Amt und ohne Gefolgschaft tun kann, um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, werde ich unternehmen.   
Übernehmt den nachstehenden Link und macht Euch Gedanken!

https://www.youtube.com/watch?v=lsWxlQpCCJw


Karl-Heinz Hoffmann  


*******


Kriminelle Energie professioneller Verleumder
Man wird ihnen das Handwerk nicht legen können. Sie sind zu mächtig.
Aber man soll es Ihnen auch nicht zu leicht machen.                                                


Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
An den Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstraße 230
zu Händen des Intendanten Herrn Peter Boudgoust

70190 Stuttgart

Per Fax: 0711/929-11300

__________________________________________________________________________________________
GEGENDARSTELLUNG u.a.
Bezug : REPORT Mainz, 15.01.2013. 21.45 Uhr.


Sehr geehrter Herr Intendant,

In der letztlich von Ihnen zu verantwortenden Sendung des SWR,
REPORT MAINZ vom 15.01.2013, aao.,
von mir erstmals gesehen am 16.01.2013,
gleichzeitig auch im Onlineangebot/Videopodcast des SWR aufzurufen unter
<http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=10858044/pv=video/nid=233454/41g1g9/index.html>,
zur Veröffentlichung auch gekommen über TWITTER- , FACEBOOK und YOUTUBE-Seiten Ihres Hauses, sowie mehrfach wiederholt in Ihren Programmen wie auch bei mit Ihnen in Verbindung stehenden Sendern (16.01.2013-20:15 Uhr, Fernsehen Tagesschau24; 17.01.2013-02.00 Uhr, SWR 3; Phoenix; 3sat; rbb; wdr; Eins Plus…
wurden, auch in mehreren Sendungsankündigungen zuvor,
unter der mutmaßlichen hausinternen Verantwortlichkeit Ihres Mitarbeiters Anton Maegerle alias Gernot Modery
unter der immer wiederkehrenden reißerischen Überschrift:

„Neonazis gegen Geld.
Wie die Bundesrepublik gefährliche Rechtsextreme aus der DDR freikaufte“

entgegen der journalistischen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit meiner Person Behauptungen aufgestellt, die der Gegendarstellung bedürfen.
Ich muß Sie also auffordern, gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, deren Kenntnis ich voraussetze, in der nächsten noch nicht zur Sendung abgeschlossenen Folge von REPORT MAINZ die nachfolgende

GEGENDARSTELLUNG


zu veröffentlichen,
andernfalls ich den Rechtsweg zu beschreiten gezwungen bin:

REPORT Mainz behauptet: „Hoffmann und Heinzmann haben gemeinsam linke Studenten zusammengeschlagen….“.

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß ich in Notwehr gegen eine rechtswidrige Blockade eines angemieteten Versammlungslokals, in dem ich der Hauptredner sein sollte, vorging.

REPORT Mainz behauptet: „Die von Karl-Heinz Hoffmann gegründete Wehrsportgruppe war eine… terroristische Vereinigung, die 1980 verboten wurde…“.

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß ich weder eine terroristische Vereinigung gegründet habe noch irgendwann Mitglied war und das Verbot ein vereins- und nicht ein strafrechtliches war.

REPORT Mainz behauptet: „Bei einer Razzia im Hauptquartier der Wehrsportgruppe 1980 beschlagnahmte die Polizei 18 Lastwagenladungen voll Propagandamaterial, Karabiner, Pistolen und andere Waffen, darunter auch Handgranaten.“

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß es sich bei den „Karabinern, Pistolen und anderen Waffen, darunter auch Handgranaten“ nur um funktionsunfähige Attrappen und Dekowaffen handelte.

REPORT Mainz behauptet: „Wenige Monate später. Der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest. 13 Tote. Mehr als 200 Verletzte. Verübt, wie man heute weiß, von einem Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann.

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß der angebliche Oktoberfestattentäter niemals Mitglied meiner Wehrsportgruppe war.


Ermreuth,den 30.01.2013

Karl Heinz Hoffmann

*

Ergänzender Kommentar zu der von REPORT  Mainz am 15.01.2013 ausgestrahlten Sendung:
Ob die für den Bericht verantwortliche Redaktion einfach nur stümperhaft recherchiert hat, oder trotz besserem Wissen Unwahrheiten in die Welt gesetzt hat, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls hat sie dem Fernsehpublikum eine unseriöse Klamotte präsentiert.  
Das unhinterfragte Ausschöpfen von Medien und Antifa-Archiven (was so ziemlich dasselbe ist), die politisch zielgerichtete einseitige Auswahl, kann im Resultat kein wirklichkeitsgerechtes zeitgeschichtliches Bild ergeben.
Dazu hapert es bei den Journalisten regelmäßig mit der Logik. So werde ich fortwährend als Chef der „verbotenen Wehrsportgruppe“ bezeichnet. Das ist verleumderisch wirksam, weil es impliziert,  ich hätte seinerzeit mit der Wehrsportgruppe gegen die Rechtsnormen der Bundesrepublik verstoßen. Das ist falsch. Die Wehrsportgruppe bewegte sich bis zum 30. Januar 1980 durchaus im Rahmen der Gesetze.
Das nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbot, konnte nicht mit etwaigen Verbrechen begründet werden. Es gab keine.
Zur Begründung des Verbotes wurden verfassungsfeindliche Tendenzen ins Feld geführt.
Wie aus dem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 31. Januar 1980 ersichtlich ist, hatte das Verbot weder für mich selbst, noch für irgendein WSG-Mitglied strafrechtliche  Folgen.
 
...


Nach dem Verbot habe ich darauf verzichtet, den organisatorischen Zusammenhalt der WSG aufrecht zu erhalten. Deshalb kann ich logischerweise auch nicht Chef einer „verbotenen“ Organisation gewesen sein. Daraus folgt, solange ich der Chef der WSG war, war ich Chef einer legalen Organisation, die dann mit dem Tag der Verbotsverkündung aufgehört hat zu bestehen.  

Auch die wahrheitswidrige Behauptung, Gundolf Köhler sei ein Mitglied der WSG gewesen, wird
immer wieder kolportiert. Dass Köhler Mitte der siebziger Jahre als damals Sechzehnjähriger im
Sinne eines „Schnupperbesuches“ an zwei Geländeübungen teilgenommen hat, wurde nie bestritten. Zu einer Aufnahme als WSG-Mitglied ist es in der Folgezeit nachweislich nie gekommen. Gundolf Köhler hatte auch keinerlei Kontakte zu Mitgliedern der WSG geknüpft.
Nachweislich, auch aus dem Abschlussbericht des GBA zum Oktoberfestattentat, war Gundolf Köhler für die Grüne Partei aktiv.  
Dass ich persönlich Gundolf Köhler nicht für den Täter, sondern für ein Opfer halte, steht auf einem anderen Blatt. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, muss man nur die Ermittlungsakte, bzw. den Abschlussbericht des GBA „richtig“, das heißt unvoreingenommen lesen.
Wer sich wirklich ein Bild von den Geschehnissen von 1981auf der Theresienwiese machen will, sollte mein, an Hand der Ermittlungsergebnisse erarbeitetes Buch lesen:


Die Oktoberfestlegende
Von Karl-Heinz Hoffmann

Bestellungen über meine E-Mail Adresse :
fks.sahlis@gmx.de, auf Wunsch signiert.  
Preis.: 22,80 Euro + Versandkosten. Zustellung erfolgt mit Rechnung.

Pressemeldung am Tag nach dem Vollzug des Vereinsgesetzes

Ja es ist wahr. Ich habe am frühen Morgen des 30. Januar 1980 die in mein Schlafzimmer eingedrungene Sturmgruppe der GSG 9 mit der Waffe in der Hand empfangen, aber nur deshalb, weil ich sie nicht erwartet habe. Ich hatte keine Straftat begangen. Warum sollte die Polizei zu mir kommen? Die Schusswaffe hatte ich gezogen und auf die Eindringlinge gerichtet, weil ich einen verbrecherischen Überfall von politischen Gegnern angenommen hatte.
Meine Waffe, ein Revolver 38 spezial, war regulär angemeldet in meinem Besitz.
Mein Verhalten erfüllte keinen Straftatbestand.


31. Januar 2013
Karl-Heinz Hoffmann


*

Der Angriff war seinerzeit nicht von uns ausgegangen, sondern von den Linken. Ich wurde tätlich angegriffen als ich allein auf die in Drohhaltung aufgestellte Menge, die den Zugang zu unserem Vortragsraum versperrte, zu ging um mit den Leuten zu reden. Daraufhin blieb mir nichts anderes übrig, als mich zu verteidigen. Meine Kameraden versuchten mich natürlich heraus zu hauen. Die Nothilfe erfolgte auf Grund der gefährlichen Situation spontan.
Ich glaube nicht, dass Axel Heinzmann in diesem Augenblick die Situation überhaupt klar erkennen konnte. Er wurde einfach von den Geschehnissen mit erfasst.
Bei alledem muss auch erwähnt werden, dass die gewalttätigen Linken, soweit sie ermittelt werden konnten, später neben uns wegen Landfriedensbruch mit auf der Anklagebank sitzen mussten und auch verurteilt wurden. So unschuldig können Sie also nicht gewesen sein. Sie waren die eigentlichen Verursacher der Auseinandersetzung.
Als endlich die Polizei auf dem Platz erschien, wurde von uns kein Widerstand geleistet. Die Behauptung wir hätten gegen die Polizei gekämpft, ist frei erfunden. Es war immer unser Prinzip, die Polizei nicht als Gegner anzunehmen.

Zu der Einschätzung, die DDR-Behörden hätten über den „Gefangenenfreikauf“ Personen mit nationalsozialistischem Weltbild nach Westdeutschland geschleust, kann ich nur sagen, dass es sich dabei um eine journalistisch erstellte Verschwörungstheorie handelt. Andererseits ergeben sich aus den heute zugänglichen Stasi-Akten deutliche Hinweise auf eine nachrichtendienstliche Beziehung der Tübinger Antifa zu den DDR-Behörden.
Im Stasi-Nachlass finden sich Berichte über konkrete DDR-feindliche Aktionen, die Heinzmann und Hoffmann bzw. die WSG gemeinsam geplant und durchgeführt haben sollen. Diese Informationen wurden den DDR-Behörden von Tübinger Antifa-Aktivisten geliefert, tatsächlich hatte ich aber überhaupt keine Kenntnis von den Aktionen.  
Für mich selbst stelle ich klar, dass ich zwar 1953, als Sechzehnjähriger die DDR verlassen habe um in meine Geburtsstadt Nürnberg zurück zu kehren, aber damals noch vollkommen unpolitisch gewesen bin.
Ich bin kein „Freigekaufter“. Diese Regelung gab es im Jahre 1956 noch nicht. Daran war überhaupt nicht zu denken.

Von Seiten der Antifa wurde immer wieder behauptet, es habe ein organisatorischer Verbund zwischen mir und Heinzmann bestanden und er würde heute noch bestehen. Das ist nicht wahr. Es wäre nichts Schlimmes, ich könnte das zugeben, aber es ist einfach nicht so.
Wenn sich künftig eine Zusammenarbeit im Dienst der zeitgeschichtlichen Wahrheit ergeben sollte, dann darf man das als Resultat der aktuell aufgelegten Verdachtsberichterstattung betrachten.    



*******


2012

November 2012
Den Nagel auf den Kopf getroffen?
Wenn Ihr die Wahrheit wissen wollt
*
Juli 2012
Die Wirklichkeit ist wurscht
Märchenstunde der Bayerischen Staatsregierung
*
Januar 2012
Die Thüringer Terrorzelle
Staatsanwaltschaft oder Augiasstallanwaltschaft? Akten im Reisswolf?
Akteneinsichtsgesuch und Beschwerde
*

Dezember 2011
Der drollige Krieg
*
Dezember 2011
Eine Kunst die keiner kann
*
April 2011
Auskunftsersuchen - Verletzung von Amtspflichten
Auskunftsersuchen bezgl. Fördermittelvergabe für Bürgerinitiativen
*


November 2012


DEN NAGEL AUF DEN KOPF GETROFFEN?


Es sieht danach aus, als hätte ich mit dem, am 27. Oktober vorgestellten Buch DAS NSU TRIO oder „...eine Hand voll Dreck
in den Wind geworfen“, den Nagel auf den Kopf getroffen.

Wenn ein dümmlicher Verdacht gegen mich in den Medien ausgeschlachtet werden kann, dann überschlägt sich der „investigative Journalismus“ in schrillen Tönen.
„Was wusste der Sprengstoffexperte Karl-Heinz Hoffmann von dem NSU?“ „Hoffmann erneut im Fokus der Ermittler“, so oder
ähnlich dröhnte die Bildzeitung noch vor Kurzem.

Nun sah sich die Staatsanwaltschaft Gera gezwungen das Ermittlungsverfahren gegen mich gemäß § 171 Abs. 2 einzustellen.
Ein Verdacht konnte nicht begründet werden. Jetzt werden wir über Schadenersatzforderungen reden müssen.
Angesichts dieser Entwicklung schweigt die Presse. Den Hasspredigern ist erst einmal das Maul gestopft.
Dabei kommt mein neues Buch zum Thema NSU höchst ungelegen, denn es gibt nicht nur Einblicke in die geheimen Machen-
schaften finsterer Mächte, es prangert auch und vor allem den hierzulande vorherrschenden, obszönen Verdachtsjournalismus an.
Wenn es darum geht, ein gemeinsam erstelltes Klischee zu verteidigen, dann hält die Nachrichtenkaste zusammen.
Das alberne Zerrbild vom „Neonazi Hoffmann“ darf ebenso wenig in Frage gestellt werden, wie das Klischee des grundsätzlich „bösen Rechten“, das mit der massiven Vorverurteilung des Zwickauer Trios - wohl kaum mehr reversibel - zementiert wurde.

Bezüglich meiner Person hat sich die Interessenlage der Medien geändert. War man bisher bemüht, mir so oft wie möglich irgendetwas am Zeug zu flicken, so steht jetzt das kollektive Verhalten der Journalisten unter der Prämisse: „Keine Minute und
keine Zeile mehr für Hoffmann! Der Mann ist gefährlich, denn er kann es sich leisten die Wahrheit zu sagen.“
Weil die Wahrheit im Gegensatz zu den Inhalten der massenmedialen Berichterstattung steht, hat der Journalist die Aufgabe, ihr entgegen zu wirken, und wenn das nicht möglich ist, hat er sie zu ignorieren.

Im Vergleich mit der Zeit noch zu Anfang des Jahres und der Zeit davor, hat sich meine derzeitige Situation geändert. Momentan herrscht, zumindest bis auf weiteres, an allen Fronten Ruhe.
Das rabiate Mobbing ist auf Eis gelegt, weil das politische Establishment von der Furcht befallen ist, ich könnte mit meiner sach-
lich nicht widerlegbaren Kritik am System und nicht zuletzt auch am Verhalten der „staatstragenden“ Politiker, öffentlich auf
breiter Ebene wahrgenommen werden.
Deshalb wird hinter den Kulissen die Berichterstattung über meine Person gebremst.

Die systemhörigen Journalisten haben erkannt, dass sie ihr Pulver verschossen haben. Jetzt kann es nur darum gehen, mir keine Plattform zur Erörterung meiner Thesen zu verschaffen.
Auch negative Berichterstattung bedeutet Aufmerksamkeit. Die Aufmerksamkeit würde aber zwangsläufig auch zur allgemeinen Kenntnisnahme und Verbreitung der von mir propagierten Ideale führen, denn ich bin nicht mehr stumm, wie in den 30 Jahren
vor dem 11. September 2010. Jeder kann jetzt meine Schriften lesen und jeder kann mich hören, wenn er etwas von mir hören
will.

Die Antifa-Bewegung, zumindest die örtliche in Nürnberg/Fürth, polemisiert seit einiger Zeit nicht mehr gegen mich.
Das buche ich als bedeutenden Erfolg.
Die Gründe für das Stillhalten der Antifa dürften in den Inhalten meiner Website zu finden sein.
Die Antifa-Aktivisten werden sich fragen:
„Was tun wir eigentlich, wenn wir den Hoffmann bekämpfen?
Der Mann setzt sich für die Überwindung des Kapitalismus ein.
Er ist strikt gegen die Globalisierung. Auch wenn er seine Ablehnung anders begründet als wir, so ist doch die grundsätzliche Forderung gleich.
Der Mann fordert wie wir die Abschaffung des Verfassungsschutzes. So gesehen müssten wir uns als Kampfgefährten auf dem-
selben Kriegspfad betrachten.
Schon im Jahr 1973 hat er in einem Manifest, die Vergesellschaftung der Schlüsselindustrie und der Großbanken gefordert.
Hoffmann ist auf keinen Fall ausländerfeindlich. Seine besondere Affinität zum türkischen Volk ist deutlich aus seiner Website herauszulesen.
Hoffmann kämpft für die Weltfriedensbewegung. Die kapitalistischen Raubkriege verurteilt er scharf.
Seinen Standort hat er durch seinen Einsatz im Libanon an der Seite der „fortschrittlichen palästinensischen Kräfte“ unmissverständlich deutlich gemacht.
Er kritisiert Israel, aber er ist auf keinen Fall Antisemit.
Er hält zwar, im Gegensatz zu uns, die Deutsche Nationale Bewegung grundsätzlich für legitim, aber er kritisiert immerhin die
Apfel-Mannschaft und wendet sich gegen die verhetzten Erscheinungen am rechten Rand dieser Bewegung.
Was also bekämpfen wir eigentlich, wenn wir gegen Hoffmann aufmarschieren? Er muss nicht unser Freund sein, gewiss nicht,
aber aus welchen sachlichen Gründen sollte er unser Feind sein?
Müssen wir uns nicht eingestehen, dass wir bisher einem unhaltbaren Klischee gefolgt sind? Sind wir auf Grund der Presseerzeugnisse einem unvermeidbaren Irrtum erlegen gewesen?“

Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, eines Tages von den linken Kräften eingeladen zu werden. Nicht etwa um mich „einzubringen“ oder anzubiedern, nein nur mit dem Zie, die Irrtümer der Vergangenheit aufzuklären und das Kriegsbeil gemein-
sam zu begraben. Ich wünsche mir, dass man mir direkt ins Gesicht sagt, was man mir „konkret“ vorwirft. Dazu hatte bisher nie-
mand den Mut. Es geht immer nur um das Aufwärmen von abgestandenen Vermutungen, die keiner sachlichen Nachprüfung
stand halten.
Die gegen mich gerichtete Hasspropaganda kann sich nur auf künstlich erstellte Verdächtigungen stützen. Diese schäbige, mit Beschimpfungen einher gehende Art politische Ziele zu befördern, lässt mich Abstand halten, sowohl nach extrem Links, als auch
nach pseudo-nationalsozialistisch rechts. Jeder soll seine Meinung sagen dürfen, auch wenn sie wirr ist, (Gaddafi/Grünes Buch),
doch die würdelose Herabwürdigung des anders Denkenden und des andersartigen war niemals mein Stil. Hetze wirkt auf mich abstoßend.
  
Ich propagiere keine Ideologie. Ich suche keine „Gefolgschaft“. Ich befürworte die von politischen und ethnologischen Unterschiedlichkeiten losgelöste, überparteiliche Volksgemeinschaft. Wir müssen uns auch bei unterschiedlichem Weltbild mit Respekt begegnen können. Das passt den „Ausgrenzern“ nicht ins Konzept, obwohl es dafür keinen vernünftigen Grund gibt,
weil ja niemand von mir an- oder abgeworben wird.

Mit den örtlichen Polizeibehörden habe ich keine Schwierigkeiten. Sie sind durch meine Website über meine Aktivitäten in-
formiert. Um Verdächtigungen vorzubeugen, erhalten sie regelmäßig Videoaufzeichnungen von meinen Vorträgen. Was ich sage, kann jeder hören. Ich mache die Spitzel arbeitslos, indem ich meine Aktivitäten freiwillig offen lege.  

Bleibt noch ein Blick in Richtung auf die rechte Szene.
Ich gelte angeblich als „Kultfigur“ der Ultra Rechten. In Wirklichkeit wird, wenn überhaupt, nur mein Klischee wahrgenommen.  
Doch die deutsche Rechte hat glücklicherweise eine große Bandbreite. Lernt man die „Rechtsextremisten“ persönlich kennen,
dann sieht man zum Glück neben dem Wust irrealer Vorstellungen oft genug Männer, (der Rechte ist in der Regel männlichen Geschlechts) die an Ideale glauben und sich dafür einsetzen.
Mag daran manches anachronistisch und unzeitgemäß sein, so ist mir doch ein idealistischer Mensch lieber als ein opportu-
nistischer Wendehals, dem es nur um die Beförderung seiner eigenen Interessen geht.

Die Feuerseinstellung seitens der Ermittlungsbehörden, der Medien und der Antifa hat zur Folge, dass ich mich in jeder Hinsicht ungestört entfalten kann.
Darin erblicke ich einen unschätzbaren Vorteil. Ein Vorteil den ich in der Vergangenheit nicht hatte. Wir werden sehen, ob dieser Vorteil Bestand hat und Früchte tragen wird.


01.11.2012
Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann


*******


WENN IHR DIE WAHRHEIT WISSEN WOLLT


In dem Internet-Forum  „Netz gegen Nazis.de“
war wieder einmal Märchenstunde.
Der uferlosen Sammlung frei erfundener Geschichten um meine Person wurde unter Bezugnahme auf Presseartikel eine
weitere Tatsachenverfälschung hinzugefügt.  
Zitat:
„Laut Bild und Berliner Kurier interessiert sich die Polizei für Karl-Heinz Hoffmann, den ehemaligen Kopf
der Wehrsportgruppe Hoffmann.
Im Zusammenhang mit der NSU Mordserie 2010 referierte Hoffmann in einem Gasthof in Hausdorf (Sachsen)“
Zitat Ende.

Der Vortrag in Hausdorf fand am 11. September 2010 statt.
Zu diesem Zeitpunkt war der NSU weder in der Öffentlichkeit, noch mir persönlich bekannt.
Das Interesse der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Gera an einer künstlich herzustellenden Verknüpfung von Hoffmann
und NSU dürfte mit der Einstellungsverfügung vom 23.08.2012 erloschen sein. Der angestrebte Spagat zwischen Verdacht
und Wirklichkeit konnte nicht gelingen. Zurück bleibt wie immer nur der üble Geruch der Verleumdungen.
 
Wer genau wissen will, was ich an jenem Tag wirklich gesagt habe, hat die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen.
Das gesamte Vortragsgeschehen wurde mit einer Videokamera aufgezeichnet, die DVD kann bei mir per E-Mail erworben
werden:  
Die DVD kostet 10 Euro und wird auf Rechnung versandt.

01.11.2012
Karl-Heinz Hoffmann


*******



DIE WIRKLICHKEIT IST WURSCHT


Im Rahmen der Beantwortung von Fragen, die von grünen Abgeordneten bezüglich meiner Lebensumstände gestellt worden waren, ordnete die Bayerische Staatsregierung meine Vortragsveranstaltungen unter dem Rubrum „Rechtsextremistische Aktivitäten“ ein. Den Autoritäten des Innenministeriums ist es offensichtlich piepewurschtegal was ich auf meinen Vortragsveranstaltungen von mir gebe.
Worauf kommt es denn an? Darauf, wer mir zuhört, oder darauf, was ich sage? Wenn ich vor nationalsozialistischen Zuhören spreche, heißt das noch lange nicht, dass ich ihnen sage, was sie gerne hören wollen. Ich kann es mir leisten kritisch zu sein,
weil ich kein Parteipolitiker bin. Ich suche keine Gefolgschaft, ich suche nur die Wahrheit. Dabei habe ich die Erfahrung ge-
macht, dass mir die „Rechten“ mit Respekt begegnen und geduldig zuhören. Ich wäre glücklich, wenn mir Antifa-Aktivisten
auch die Gelegenheit gäben, mit ihnen zu reden.
Man braucht nicht einer Meinung zu sein, um sich respektvoll zu begegnen. Erst wenn im Biergarten ein Nazi, ein Kommunist, ein Katholik und ein Muslim an einem Tisch sitzen und über das Wetter reden können sind wir auf dem Weg zu einer wirklichen Volksgemeinschaft.
Das Establishment redet zwar theoretisch immer von Solidarität, betreibt aber praktisch die Ausgrenzung.   
Ich könnte aus dem Koran rezitieren, oder die Bergpredigt kommentieren, nach Ansicht des politischen Establishments
würde es immer eine rechtsextremistische Aktion sein.  
Natürlich ist mir klar, warum die Nomenklatura so borniert reagiert. Die staatstragenden Polit-Akteure wollen nicht in den Spiegel schauen, den ich ihnen vorhalte. Sie halten aus politischen Zweckgründen an dem wirklichkeitsfremden Klischee fest, das sie von mir erstellt haben. Das Klischee „Neonazi“ hat die gleiche Wirkung wie die mittelalterliche päpstliche Bannbulle.
Wer zum Nazi erklärt wird, ist quasi vogelfrei. Jeder Schreiberling darf ungestraft seine Gülle über den „Verfluchten“ aus-
kippen. Das wirklichkeitsfremde Klischee vom „Neonazi“ muss mit aller Gewalt aufrecht erhalten werden, denn nur so kann
ich verfolgt werden.
Das politische Establishment will sich weder mit den Inhalten meiner Vorträge, noch mit meinen Schriftsätzen befassen. Aber dafür werden es andere tun. Wenn nicht jetzt, dann nach meinem Tod.
Mein bereits 1974 den Behörden in Form eines Manifestes bekannt gewordenes Credo lautet unverändert: „Es kann auf
einem begrenzten Raum kein unbegrenztes Wachstum geben.“ Der Wunsch nach Überwindung des Kapitalismus und der un-
frei machenden „Freien Marktwirtschaft“ zu Gunsten einer sinnvollen, umweltschonenden Bedarfswirtschaft in einem europäischen Unionsstaat, der ohne Globalisierung und ohne Abhängigkeit vom global vagabundierenden Kapital lebens-
fähig ist, hat die Herrschenden verunsichert. Derartige Forderungen treffen den Kern der herrschenden Gesellschaftsform, sie sind den Vollstreckern der Finanzherrschaft unangenehm.
Aber gibt ihnen die verständliche Furcht vor notwendigen tiefgreifenden Veränderungen das Recht, mich als Rechtsextre-
misten zu brandmarken?
Rechtsextremist bin ich nur insofern, als ich mich kompromisslos für die Einhaltung der geltenden Rechtsnormen einsetze.
Gegen die bundesdeutsche Grundgesetzgebung habe ich nichts einzuwenden, wohl aber gegen den ständigen Missbrauch derselben durch die staatlichen Autoritäten.
Bin ich ein Rechtsextremist wenn mich das Verhalten der Autoritäten der Staatsmacht zwingt, Strafanzeigen gegen Richter
und Staatsanwälte zu stellen? Die Staatsanwaltschaft Gera hat sich wegen eines Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger Strafanzeigen eingehandelt. Seit 21 Monaten brüten die Gerichte über diese Anzeigen, ohne zu einer Entscheidung zu
kommen.
Die Strafverfolgungsbehörden geben den Massenmedien immer wieder durch Verdachtsäußerungen Nahrung für deren po-
litisch motivierte, vom Establishment gewollte Mobbing-Kampagnen.   
Das grundrechtlich festgeschriebene Gebot der Unschuldsvermutung im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren
wird ständig mit Füßen getreten.
Freisprüche durch ordentliche Gerichte, die im Widerspruch zur vorangegangenen Verdachtsberichterstattung stehen, wer-
den ignoriert. Der rechtsstaatlichen Gesetzgebung fehlt die Vorschrift zur Rehabilitierung der zu Unrecht behördlich verfolgten Personen von Amts wegen.   
Das ist die Praxis des Demokratischen Rechtsstaates, den ich als Unrechtsstaat kennen gelernt habe.
Nur weil ich das juristische Unrecht in politischen Verfahren, die wirtschaftlichen Sinnlosigkeiten und die unmoralische Außenpolitik kritisiere, musste ich zum Neonazi gestempelt werden und aus den gleichen Gründen muss dieses Klischee mit
aller Gewalt aufrecht erhalten werden. Ob das für alle Zeiten gelingt, ist eine andere Frage.

Karl-Heinz Hoffmann   
29. 07. 2012

*******


MÄRCHENSTUNDE DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG


Abgeordnete des Bayerischen Landtags befragen die Staatsregierung.
Die Staatsregierung antwortet unqualifiziert und stellt Unwahrheiten in den Raum.
Unwahr ist eine Behauptung auf jeden Fall, wenn sie im deutlichen Widerspruch zu gerichtlichen Ermittlungen steht, die in
einem rechtskräftigen Urteil festgestellt wurden.
Da die bayerische Staatsregierung einerseits an Stelle sachlich richtiger Informationen mit eindeutigen Verleumdungen und substanzlosen Desinformationen dienlich war und andererseits ihr „Nichtwissen“ unter Bezugnahme auf „Geheimhaltungs-Notwendigkeiten“ zu verschleiern versuchte, sehe ich mich veranlasst, die Fragen der Grünen Landtagsabgeordneten sachlich korrekt zu beantworten. Ich bin auch gerne bereit, den Landtagsabgeordneten in einer Podiumsdiskussion selbst Rede und Antwort zu stehen. Die erforderlichen Beweismittel, wie zum Beispiel Gerichtsurteile, lege ich jederzeit gerne vor.

Karl-Heinz Hoffmann     
28.7. 2012


Bayerischer Landtag: Neue Aktivitäten des Rechtsextremisten Karl-Heinz Hoffmann
26. Juli 2012 · von lbucklitsch · in Extremismus, Medien, Politik


Schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Ulrike Gote, Dr. Sepp Dürr BÜNDNISGRÜNEN vom 16.04.2012
Neue Aktivitäten des Rechtsextremisten Karl-Heinz Hoffmann
Ich frage die Staatsregierung:


1.1 Welche rechtsextremen Aktivitäten Karl-Heinz Hoffmanns sind der Bayerischen Staatsregierung nach dessen Haftentlassung bekannt?
1.2 Wo liegt der derzeitige Lebensmittelpunkt von Karl-Heinz Hoffmann?
1.3 Wo liegt der aktuelle räumliche Schwerpunkt der rechtsextremen Aktivitäten von Karl-Heinz Hoffmann?
2.1 Was weiß die Staatsregierung über das derzeitige rechtsextreme Netzwerk von Hoffmann in Bayern, bundesweit
und international?
2.2 Zu welchen Personen aus rechtextremen und/oder neonazistischen Kreisen aus Thüringen, Sachsen und Bayern
wie etwa Matthias Fischer, Roland Wuttke oder Martin Wiese hat Hoffmann aktuell Kontakt?
2.3 Sind der Staatsregierung derzeit Kontakte Hoffmanns zu NPD-Mitgliedern in Bayern oder in anderen Bundes-
ländern bekannt?
3.1 Was ist der Staatsregierung über die „geschlossene Veranstaltung“am 31. März 2012 auf Hoffmanns Schloss in Ermreuth bekannt, zu der Hoffmann eingeladen hat?
3.2 Welche bekannten Rechtsextremen und/oder Neonazis befanden sich unter den Gästen?
3.3 War der Rechtsterrorist Odfried Hepp wie angekündigt als Podiumsteilnehmer auf der Veranstaltung?
4.1 Was weiß die Staatsregierung über Hoffmanns Veranstaltung am 2. April in der Nürnberger Eckkneipe„Freundeskreis Bavaria“?
4.2 Wie viele Gäste waren bei Hoffmanns Veranstaltung in Nürnberg?
4.3 Welche Rolle spielte der NPD-Funktionär Rainer Biller für die Veranstaltung?
5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob in den letzten Jahren Hoffmanns Schloss Treffen von Neonazis und/oderRechtsextremen stattgefunden haben?
5.2 Sind der Staatsregierung weitere rechtsextreme Veranstaltungen außer den beiden oben genannten bekannt, zu denen Hoffmann in den letzten Jahren eingeladen hat?
6.1 Unterhält Hoffmann Kontakte zur rechtsextremen Musikszene?
6.2 Ist der Staatsregierung bekannt, ob Hoffmann Veranstaltungen mit Musikern der rechtsextremen Musikszene organisiert hat oder zusammen mit solchen aufgetreten ist?
7.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung derzeit über Hoffmanns Verkauf seiner Bücher, „Fanartikel“, Bekleidung („Braune Hemden“) etc. vor?
7.2 Werden diese Produkte auch über rechtsextreme Versandhäuser vertrieben?
8.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob bayerische Investoren Mitte der 1990er-Jahre in Hoffmanns Bau- und Sanierungsfirma im thüringischen Kahla investiert haben bzw. mit Hoffmann dort zusammengearbeitet haben?
8.2. Trifft es zu, dass ein ehemaliger Mitarbeiter von Franz-Josef Strauß und Mitglied der Hanns-Seidl-Stiftung zusammen mit einem anderen bayerischen Investor drei sanierte Altstadthäuser von Hoffmann in Kahla erworben
und Hoffmanns Firmenkonten dadurch rund 2 Millionen DM zugeflossen sind?

Meine Antworten darauf:

Abklärung der Begriffe:
Wenn man unter dem Begriff „Rechtsextremist“ jeden verstehen will, der die Parlamentarische Demokratie als historisch überholt kritisiert, dann bin ich ein „Rechtsextremist“ (Dann war aber Rudi Dutschke auch ein Rechtsextremist).
Wenn  man  damit Nationalsozialismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit meint, dann falle ich zwangsläufig aus dem Raster.
Derartigen Vorstellungen huldige ich nicht.


zu 1.1
Seit meiner Haftentlassung im Jahr 1989, also immerhin vor rund 23 Jahren, habe ich mich politisch vollkommen abstinent verhalten. Genützt hat es mir allerdings nichts. Die vornehmlich über das Internet verbreiteten Verleumdungen haben niemals aufgehört. Erst, als ich nach Jahren der Zurückgezogenheit am 11.September  2010 einen Vortrag in Westsachsen
zum Thema „WSG wie sie wirklich war“ gehalten hatte, und daraufhin die Verfolgungsjagd erneut begann, entschloss ich mich, von nun ab den Diffamierungen entgegen zu treten. Das ist mein gutes Recht.

zu 2.2
Zu Martin Wiese unterhalte ich keine Kontakte. Ich habe ihn weder persönlich kennengelernt, noch sonstige Kontakte hergestellt. Ich möchte aber an dieser Stelle betonen, dass ich einem Gespräch mit Wiese nicht aus dem Wege gehen
würde, wenn er das Gespräch suchen würde. Allerdings müsste ich dieses Gespräch, in Anbetracht der Fabulierungsfreudigkeit des politischen Establishments zu meiner und zu Wieses Sicherheit komplett filmisch auf-
zeichnen. Vor der Kamera rede ich mit jedem, der das Gespräch sucht, egal ob extrem links oder rechts. Den staatlich verordneten „Ausgrenzungskult“ mache ich nicht mit.
Matthias Fischer und Roland Wuttke sind mir nicht bekannt. Ich nehme diese Namen jetzt erst durch die Abgeordnetenanfrage zur Kenntnis.

zu 3.1 bis 3.3
Was anlässlich der Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp gesprochen wurde, ist auf einer DVD festgehalten. Eine ungeschnittene  DVD mit dem gesamten Ablauf der Veranstaltung habe ich, um Trugschlüssen und Vermutungen vorzubeugen, unaufgefordert aus freien Stücken dem Dezernat für Staatsschutz der zuständigen Polizeibehörde über-
geben. Die DVD kann bei mir zum Preis von 15 Euro bestellt werden.
Ich kann auf mein Ehrenwort nehmen, dass sich auf der Veranstaltung „Podiumsdiskussion“  keine „ Neonazis“ befanden. Ich habe zwar niemanden explizit ausgeschlossen, aber es waren eben keine Aktivisten der NS-Szene anwesend.

zu 5.1 - 5.2
Ich weiß nicht, was der Staatregierung bekannt ist und was nicht. Richtig ist, dass ich seit dem 11. September 2010  auf
acht Vortragsveranstaltungen vor mehrheitlich rechtsorientierten Zuhörern gesprochen  habe. Zu allen Vorträgen gibt es DVDs, die bei mir bestellt werden können.


zu 6.1 und 6.2
Zur rechtsextremen Musikszene unterhalte ich keine Kontakte. Meine persönliche Einstellung dazu ist aus meinen Auf-sätzen „Die Schimäre“  und „Nationalsozialisten oder NS-Karikaturen?“ ersichtlich. Siehe meine Website, beides unter Menüpunkt „Aktuell“

zu 7.1 und 7.2
Wie viele meiner Bücher bisher verkauft wurden, geht außer dem Finanzamt niemanden etwas an. Die Einnahmen sind jedenfalls korrekt buchhalterisch erfasst.

zu 8.1
Meine frühere Geschäftstätigkeit hatte nicht das Geringste mit Politik oder Unterstützung durch Gleichgesinnte zu tun.
Die diesbezügliche Anfrage sollte den Fragestellern peinlich sein.

zu 8.2
Mit der Hanns-Seidel-Stiftung hatte ich niemals etwas zu tun. Mir sind keine Angehörigen dieser Stiftung persönlich be-
kannt.
Wie viele Millionen durch die damalige Restaurierungsbau GmbH geflossen sind, sollte politisch keine Bedeutung haben. Jedenfalls sind sie nicht in meine Taschen geflossen. Mit dem Geld wurden zahlreiche vom Verfall bedrohte Baudenk-
mäler saniert und somit ein kultureller Beitrag im öffentlichen Interesse geleistet.   

Karl-Heinz Hoffmann       

Das bayerische Staatsministerium des Inneren hat sich in einem Antwortschreiben vom 18.05.2012, wenngleich untaug-
lich, bemüht die Neugier der Grünen Landtagsabgeordneten zu befriedigen:

zu 1.1
„Hoffmann tritt nach den vorhandenen Erkenntnissen seit dem Jahr 2010 wieder öffentlich mit rechtsex-
tremistischen Aktivitäten in Erscheinung. Insbesondere mit der Vorstellung seines Buches „Die Oktoberfestlegen-
de“ -Gezielte Verdächtigungen als politisches Kampfmittel im „demokratischen Rechtsstaat“-  hält er ver-
schiedene Vorträge.“

Immerhin geht wenigstens im Sinne einer zwingenden Schlussfolgerung aus der Erklärung des Innenministeriums
hervor, dass ich nichts Falsches sage, wenn ich auf meine selbstverordnete absolute politische Abstinenz bis
zum 11. 9. 2010 verweise.
Die längst fällig gewesene Darstellung der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat, soweit sie aus den Inhalten des Abschlussberichtes des GBA ablesbar sind, als „rechtsextremistische Aktivität“ zu bezeichnen, ist
geradezu albern. Wen die Sache wirklich interessiert, der sollte das Buch lesen und sich selbst ein Bild machen. Man kann
das Buch über meine E-Mail bestellen.  

zu 1.2.
Nach Einschätzung der Nürnberger Polizeibehörden gelte ich als „besonders bedrohte Person.“ Allein schon aus
diesem Grund, neben anderen, ist die öffentliche Bekanntgabe meines Wohnsitzes durch die Staatsre-
gierung unverantwortlich. In diesem Zusammenhang  frage ich mich, welcher Zielsetzung die Ausspähungsversuche
meiner Lebensumstände durch die Abgeordneten  Ulrike Gote und Dr.Sepp Dürr folgen?
Würde es mir einfallen, die Lebensumstände und den Wohnsitz von Gote und Dürr erforschen zu wollen, dann würde ein Sturm der Entrüstung entfesselt. In welcher Rechtsordnung leben wir eigentlich?  Wie viel ist den Behörden der Daten-
schutz wert?

zu 2.1
Hier bezieht sich das Innenministerium auf die WSG Ausland im Libanon und meint:
„Ziel war es, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutsch-
land durchzuführen. Vorgesehen waren Anschläge gegen Richter, Staatsanwälte, eine Raffinerie und Einrichtungen der US Streitkräfte“.
Genau diese, auf die Gefälligkeitsaussagen von zwei Provokateuren gestützten Vorwürfe, haben sich später in der Hauptverhandlung nicht halten lassen. Das zu diesen Vorwürfen relevante Urteil des Landgerichts Nürnberg-
Fürth (rechtskräftig seit 31.08.1988) ist dem Innenministerium bekannt. Das Urteil kann bei berechtigtem Interesse bei
mir eingesehen werden.
Es ist traurig, dass es die Staatsregierung nötig hat, längst durch gerichtliche Feststellungen obsolet gewor-
dene Behauptungen aufzuwärmen, um damit gegen mich Stimmung zu machen.
Das Staatsministerium verweist auch auf einen in meiner Website veröffentlichten Aufsatz mit dem Titel „Der antiisla-
mische Dreibund.“ Der Aufsatz kann von jedermann nachgelesen werden. Dass er in dem Netzwerk „Freies Netz
Süd“ erschien, ändert nichts an den geschilderten Umständen. Jeder kann Beiträge aus meiner Website hochladen
und verbreiten. Dafür ist die Website ja da.
Es würde sich auch für Frau Gote und Herrn Dr. Dürr lohnen, den Aufsatz zu lesen. Etwas zusätzliche Bildung und Ein-
blick in unübliche Sichtweisen kann nicht schaden. Wer den Inhalt dieses Aufsatzes mit Neo-NS-Fremdenfeindlich-
keit gleichsetzen will, wird sich viel Mühe geben müssen.  


zu 2.3.

Das Innenministerium stellt fest:
„Holger Apfel hat sich zwischenzeitlich von Hoffmann distanziert und ihn zu einem unerwünschten Redner auf
NPD-Veranstaltungen erklärt.“

Der verwendete Begriff „zwischenzeitlich“ lässt vermuten, dass zuvor ein, von gemeinschaftlichen Ansichten und Inte-
ressen getragenes Verhältnis zwischen mir und der NPD bestanden haben müsste. Diese Schlussfolgerung ist falsch. Ich
habe die NPD niemals aktiv unterstützt, zu unterschiedlich sind unsere Auffassungen. Allerdings habe ich sie auch
nicht bekämpft.
Der „Apfel-Erlass“ ist mir natürlich bekannt. Begründet wird er nicht. Doch die Gründe sind durchsichtig. Apfel will sich
von niemandem die Butter vom Brot nehmen lassen. Er hat wohl befürchtet, ich könnte mit neuen zeitgemäßen Richt-
linien Unordnung in sein „Reich“ bringen.
Natürlich konnte ihm auch nicht verborgen bleiben, dass ich ihn persönlich nicht so bewerte, wie er sich selbst gerne
sieht.  
Um Missverständnissen vorzubeugen, erkläre ich ausdrücklich, dass ich an einer  aktiven Mitarbeit in einer Partei
niemals interessiert war, nicht interessiert bin und auch nicht sein werde, aber warum sollte es NPD-Mitgliedern ver-
wehrt sein, mir zuzuhören? Warum sollen sich alle Gespräche immer nur im vorgeschrieben Kreis bewegen?
Warum befruchten und befriedigen sich die politischen Parteien, keine ausgeschlossen, immer selbst?  Wenn die poli-
tische Meinungsbildung unter einer künstlichen Käseglocke vonstattengeht, dann braucht man sich nicht zu wundern,
wenn mit der Zeit ein immer strenger werdender Geruch entsteht. Die Apfel-Gefolgschaft gleicht Brunnenfröschen. Mit ihnen über die Welt zu reden, ist zwecklos.   
Fazit:
Wer sich sachgerechte Informationen über mich vom Bayerischen Innenministerium  erhofft, kann genauso gut die
Märchen der Gebrüder Grimm lesen. In beiden Fällen wird er keine wirklichkeitsgerechte Informationen bekommen.


Karl-Heinz Hoffmann   
28.07.2012


*******



DIE THÜRINGER TERRORZELLE

Eng mit dem Verfassungsschutz verflochten, wirkt in den Räumen des Objektes Hainstraße 21 im thüringischen Gera eine mindestens dreiköpfige Terrorzelle.

Das Trio besteht aus zwei Männern und einer Frau.

Die Namen sind bekannt, aber nur die von den Aktivitäten des Trios unmittelbar Betroffenen wissen um die menschenverachtende Handlungsweise der nach außen hin als Rechtswahrer auftretenden Personen.
Es handelt sich um den Kopf der Zelle, einen Generalstaatsanwalt, den Staatsanwalt Bach und die wohl eher als Mitläuferin einzustufende  Richterin Krollmann.
Die Terrorzelle benutzt ihr Amt dazu, unschuldige Bürger behördlich verfolgen zu lassen und gibt unter sträflicher Missachtung der grundgesetzlich verbürgten Unschuldsvermutung Verdachtsmeldungen an die Presse. Dabei ist ihnen klar, dass sie damit
eine Mobbingkampagne gegen den Betroffenen auslösen.
Die Thüringer Zelle hat am 6. Oktober 2010 unter Verwendung erfundener Tatsachenbehauptungen zu nachtschlafender Zeit einen Polizeiüberfall auf meine Wohnung organisiert, der im sachlichen Ergebnis  erfolglos blieb, mich jedoch seitdem an-
haltend traumatisiert hat. Wenn ich mich mit gutem Gewissen abends ins Bett lege, dann kann ich dennoch nicht ruhig schla-
fen, weil mir klar gemacht wurde, dass jederzeit wieder die Polizei vor meinem Bett stehen kann, auch ohne dass ich mich irgendwie verdächtig gemacht hätte. Unter solchen Umständen kann niemand ruhig schlafen.
Die Thüringer Zelle arbeitet konspirativ. Sie verhindert seit über einem Jahr die berechtigte Einsichtnahme in die Ermitt-lungsakten. Seit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, wegen „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat mir niemand eine Frage zur Sache gestellt. Mir wurde auch nicht erklärt, wo sich eine Explosion ereignet haben soll.

Das Terror-Trio wurde von mir schon vor einem Jahr wegen Verdachts eines Verbrechens gemäß  § 344 angezeigt.
Eine Erledigung hat die Sache bisher nicht gefunden.


Karl Heinz Hoffmann     
21.01.2012  Ermreuth



*******


STAATSANWALTSCHAFT ODER
AUGIAS-STALL-ANWALTSCHAFT?

Akten im Reißwolf ?

______________________________________

Karl Heinz Hoffmann
Büro: Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Sächsische Staatsministerium
des Innern
zu Hdn. des Innenministers Herrn Markus Ulbig

01095 Dresden



AMTSFÜHRUNG DER STAATSANWALTSCHAFT GERA

Sehr geehrter Herr Minister,

als von einer endlosen Kette behördlicher Willkür betroffener Bürger, erlaube ich mir die Anregung, die Amtsführung der Staatsanwaltschaft in Gera dahingehend zu überprüfen, ob sie befähigt ist, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu wahren
oder ob sie diesen Anforderungen nicht genügt.
Die Begründung meiner Zweifel an der fachlichen Befähigung der Geraer Staatsanwaltschaft ist aus dem, in der Anlage beigefügten, an die Adresse der Staatsanwaltschaft gerichteten Schreiben ersichtlich. Es sollte mir leid tun, wenn ich gezwun-
gen würde, meine Beschwerden einer übergeordneten europäischen Instanz vorzutragen.    

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann


Anlage


__________________________


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktplatz 14, 91077 Neunkirchen


An die
Staatsanwaltschaft Gera
Rudolf-Diener-Straße 1

07545 Gera



172 Js 30549/10
 .  AKTENEINSICHT UND BESCHWERDE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit dringe ich nochmals auf Gewährung der

               Akteneinsicht zu AZ.: 172 Js 30549/10

und führe gleichzeitig wegen der dazu relevanten Verschleppung der Amtsvorgänge

               Beschwerde
.

Gründe:
Am 06.10.2010 wurde auf Ihre Veranlassung bei mir im Schloss Ermreuth eine Polizeirazzia durchgeführt.

Dem richterlich unterzeichneten Durchsuchungsbeschluss war zu entnehmen, dass ich der „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ verdächtigt werde.
Die Durchsuchung blieb erfolglos. Belastendes Material konnte nicht gefunden werden, weil der unterstellte Tatbestand nur in der Einbildung der Staatsanwaltschaft, nicht aber in der Realität existierte. Die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens und die
damit im Zusammenhang stehende Razzia, war ein klassischer Fall der behördlichen Verfolgung Unschuldiger.
Zu einer Vernehmung zur Sache war ich niemals aufgefordert worden. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Gera, ohne
jemals eine Frage an mich gerichtet zu haben, mehrfach Verdacht erregende Stellungnahmen gegenüber Pressevertretern abgegeben und mich dadurch schwerwiegend wirtschaftlich und gesundheitlich geschädigt.


Mit Schreiben vom 08.10.2010 wurden Sie (plural) schriftlich aufgefordert Akteneinsicht zu gewähren. Im Antwortschreiben wurde groteskerweise behauptet es sei bei der Staatsanwaltschaft Gera (Schr.v.12.10.2010) überhaupt kein Verfahren
gegen mich anhängig. Diese Behauptung wurde später zurückgenommen, aber die wiederholte Bitte um Akteneinsicht
(Schr. v. 04.11.2010) dennoch  nicht gewährt, weil angeblich die Akten einer anderen Stelle zur Einsicht übersandt worden seien. (Schr. d. StA Gera vom 10.11.2010)

Am 20.09.2012 wurden Sie (plural) erneut aufgefordert nun endlich die Akteneinsicht zu ermöglichen. Wieder erhielten wir
eine Absage (Schreiben vom 24.09.2012 und telefonische Auskunft vom 01.10.2012) Es sei derzeit nicht möglich, wir
seien aber vorgemerkt.
Bis zum heutigen Tage konnte ich die Akten nicht einsehen. Ich fordere Sie (Plural) hiermit auf, die
               
               Akteneinsicht

unverzüglich zu ermöglichen. Dafür setze ich eine Frist von 14 Tagen.  
Sollten Sie (plural) das oben bezeichnete Aktenmaterial inzwischen dem Reißwolf übergeben haben, so sollten Sie (plural)
dafür eine Erklärung abgeben und den Verantwortlichen nennen.
Außerdem verlange ich eine komplette Liste derjenigen Personen und Institutionen, die in die hier relevanten Akten
Einsicht nehmen konnten.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann  



*******

2011

DER DROLLIGE KRIEG

Was für einen drolligen Krieg führt die Staatsanwaltschaft Gera eigentlich gegen mich?
Wie die Bildzeitung berichtet, will man die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem getürkten Handygespräch „neu bewerten“ und erwägt den Generalbundesanwalt einzuschalten.
Was wollen die Herrschaften denn dem GBA vorlegen? Wie bewertet man „Nichts“ neu? Und wie hat man das „alte Nichts“ bewertet?
Bisher wurde mir die Akteneinsicht verweigert. Ich habe voriges Jahr einen nächtlichen Polizeiüberfall hinnehmen müssen.
Das Ermreuther Schloss wurde von Suchhunden durchschnüffelt. Meine Computeranlage hat man mitgenommen und die Festplatte gespiegelt. Ich konnte mit keiner einzigen rechtsradikalen Adresse dienlich sein. (s.a. den Aufsatz „Ein großartiger Schlag ins Wasser“) Spezialisiert sich die Staatsanwaltschaft in Gera jetzt auf die Verfolgung Unschuldiger?
Bis zum heutigen Tage konnte man mir keinen konkreten Tatvorwurf machen. Es gab keine einzige Vernehmung. Was hätte
man mir vorwerfen können? Keine einzige der jetzt im Fokus stehenden Personen war mir bekannt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Peter Scholl Latour hat einmal in einer Fernseh-Diskussion gesagt: „Einen Krieg den man nicht gewinnen kann, sollte man
gar nicht erst führen.“
Die Thüringer Staatsanwälte müssen diese Sendung verpasst haben. Sie können diesen Krieg gegen mich nicht gewinnen.
Und wenn sie noch ein Ass im Ärmel haben sollten, dann kann es nur eine gezinkte Karte sein.
Bis vor kurzem war ich daran interessiert, dass das gegen mich gerichtete  Ermittlungsverfahren  zusammen mit einer Presseerklärung eingestellt wird. Jetzt hat sich meine Interessenlage geändert. Wenn das gegen mich anhängige Ermittlungsverfahren mit dem Verfahren gegen die Zwickauer Zelle verbunden werden sollte, wenn man sich tatsächlich diese Dreistigkeit erlauben sollte, dann würde man mir irgendwann Einsicht in die Ermittlungsakten des „Dönermord“-Verfahrens gewähren müssen.
Ich könnte dann besser nachvollziehen, was in Wirklichkeit geschehen ist. Wahrscheinlich würde ich finden was ich vermute. Hoffentlich habe ich dann noch die Zeit darüber zu schreiben. Wie der Zufall so spielt, kann man ja ganz überraschend ein Sprengstofflager finden und gleich dazu einen Knopf von meiner Jacke, oder einen Kamm mit meinen DNA-Spuren, viel-
leicht auch mal wieder eine Brille und ich liege zeitgleich irgendwo mit einem Loch im Kopf. Natürlich habe ich mich dann,
vor lauter Verzweiflung, dass ich nichts mehr sprengen konnte, selbst gerichtet. Ist ja klar, aber nicht zum Lachen.
Eigentlich wollte ich schon noch ein bisschen leben, aber wenn ich in die lange Kette der „Selbstgemordeten“ eingereiht
werden sollte, dann war das eben der Preis. Und ich bin mir dessen vollkommen bewusst. Und Ihr sollt dann wissen, dass
ich von finsteren Mächten aus dem Weg geräumt wurde.  

Karl Heinz Hoffmann
01.12.2011


*******


EINE KUNST DIE KEINER KANN

Es allen Menschen recht zu machen, ist eine Kunst, die keiner kann.

Von rechts außen werde ich als „Aufweichler der wahren Lehre“ beschimpft, weil ich stets dem Fremdenhass entgegen ge-
wirkt habe. Weil ich mich mit gutem Grund nicht abstrichlos zum Nationalsozialismus bekannt habe.
Von den Linken bin ich dessen ungeachtet immer als Nazi betrachtet und entsprechend bekämpft worden, weil ich mich nie
dazu hergegeben habe, das Dritte Reich in Bausch und Bogen zu verdammen. Weil ich neben dem Schatten auch das Licht gesehen habe.
Von den Systemparteien wurde mir mit massiver Unterstützung der Massenmedien das Klischee des „Neonazis“ über-
gestülpt, um mich gesellschaftlich auszubremsen, damit ich Ihnen mit meinen futuristischen, antikapitalistischen Ideen nicht in
die Quere kommen kann.
Die finsteren, international agierenden geheimen Mächte, haben mir im Laufe der Jahre, sehr professionell vorbereitet, eine
Falle nach der anderen gestellt, vor deren geplantem Ergebnis mich nur „König Zufall“ bewahrt hat.


Was für eine Gesellschaft ist das, die jedem vorschreibt, dass er sich gefälligst in wenigstens eines der bekannten Verhaltensmuster einzuordnen hat?
Damit er begreifbar und letztlich auch, ganz wörtlich zu verstehen, greifbar wird? Mit Ideen, die dem gegenwärtigen Gesche-
hen immer 30 Jahre voraus eilen, kann unsere Gesellschaft nichts anfangen. Was man nicht kennt, wirkt bedrohlich.
Warum reagieren die politisch geprägten Gruppierungen so heftig auf mein Weltbild, wo ich doch dafür von keiner politischen Gruppierung Zuspruch erhalte?
Ich gelte als Nazi, dabei sind es gerade diese Kreise, die mich am meisten anöden, weil ich ihre antiislamischen, oft mit Argumenten, die unter der Gürtellinie liegen vorgetragenen Kampagnen nicht unterstütze. Weil Hass für mich kein politisches Argument ist.
Man kann sich ein Weltbild zulegen, indem man das nationalsozialistische Programm, oder die Lehre Karl Marx‘ studiert.
Man kann katholisch sein und sich den augustinischen Gottesstaat herbeiwünschen. Andere mögen den islamischen Gottes-
staat befürworten.
Aber es gibt auch ein Weltbild, das sich auf persönliche, in einem langen Leben gemachte Erfahrungen stützt. Ein vernünftiges Weltbild kann man nur haben, wenn man die Welt gesehen und mit den verschiedenen Völkern der Erde gelebt hat.
Ein Bild von der Welt, ohne sie zu kennen, kommt über die Eigenschaft der bloßen „Meinung“ nicht hinaus. Eine „Meinung“
kann man sich, auch ohne genaue Kenntnisse von den Dingen, aus Vermutungen, Vorurteilen und Emotionen zusammenschustern.
Den meisten genügt das. Mir hat es nie genügt und ich habe mich nie gescheut auch umzudenken, wenn ich zu besseren Erkenntnissen gelangte.
Auch wenn es für mich gesellschaftliche Ausgrenzung bedeutet, so  kann ich doch das Resultat meiner Erfahrungen nicht über Bord werfen.
Am wenigsten wird meine Toleranz hinsichtlich orientalischer Kulturelemente akzeptiert.


Karl-Heinz Hoffmann
Emreuth 21.11.2011


Am 3.11.1981 schrieb ich:

Zwischen westlicher Kultur
und dem Geist des Orient
kann mein Herz sich nicht entscheiden,
weil es beide Seiten sah.
Zwar bin ich westlich von Natur -
doch für beide Teile brennt
in meinem Herzen Liebe,
beide Landessitten sind mir nah.

Was der Mensch in jungen Jahren
in sich aufgenommen hat,
Lebensstil, den er erfahren,
wird zur Basis seiner Tat,
er wird handeln wie er's lernte,
der Erfahrungswert besteht.

Weil ich, als ich noch ein Knabe,
unsrer Väter Sitten sah,
weil ich lernte Muslims Sitten,
da ich noch als Jüngling galt,
beides aufgesogen habe
ist mir beides gleichsam nah.
Beides wird den Weg bestimmen,
west- und östlich werd ich alt.

Karl-Heinz Hoffmann

*******

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
An das
Sächsische Staatsministerium des Innern
01095 Dresden
vorab per Fax 0351  5 64 31 99
                                                                                                                                                                06.04.2011/ho

AUSKUNFTSERSUCHEN / VERLETZUNG VON AMTSPFLICHTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Die Landtagsabgeordnete und bekannte ANTIFA-Aktivistin Kerstin Köditz war aus politischen Gründen bemüht, meine persönlichen Lebensumstände auszuspähen, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Propagandakampagne gegen mich
in Szene setzen zu können. Zu diesem Zweck holte sie neben zahlreichen sonstigen Ausspähungsversuchen auch bei der Polizeidirektion Westsachsen Auskünfte ein.
An das Sächsische Staatsministerium des Innern war von ihr die Frage gerichtet worden, ob ich staatliche Fördermittel zur Sanierung des Rittergutes Sahlis erhalten hätte.
Das Sächsische Innenministerium beantwortete die Anfrage mit genauer Angabe der Fördermittelsummen und mit chrono-
logisch relevanten Auszahlungsterminen, einschließlich der Mitteilung, dass ein Teil der Fördermittel zurückgefordert worden war.             
In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Auskünfte erteilt wurden?
Vorläufig gehe ich davon aus, dass sich das Sächsische Innenministerium oder ein Sachbearbeiter desselben, gemäß § 203
(2) 1 strafbar gemacht hat.
Das Ministerium hatte keine rechtlich abgedeckte Befugnis zu meinem persönlichen, geschäftlichen Betrieb gehörende Geheimnisse, die ihm durch behördliche Amtsträger bekannt wurden, ohne mein Einverständnis dem Sächsischen Landtag zu offenbaren.
Die Strafbestimmung gemäß § 203 (2) 1 wäre nur dann nicht anwendbar, wenn die Auskünfte zu meinen persönlichen Belangen einer Behörde oder öffentlichen Verwaltung gegeben worden wären. Der Landtag ist aber keine Behörde, er ist nicht mit Verwaltungsaufgaben betraut, demzufolge hätten die angeforderten Auskünfte verweigert werden müssen. Durch die Offenlegung persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse insbesondere auch Zahllasten die einer Behörde im Vertrauen auf die gebotene Diskretion gegebenen worden waren, ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Als erschwerend betrachte ich
den Umstand, dass dem Ministerium klar gewesen sein musste, in welcher Weise die an den Landtag gegebenen Informatio-
nen öffentlich behandelt werden.        
Sollte das Sächsische Innenministerium wider Erwarten eine Rechtsvorschrift finden, aus welcher hervorgeht, dass auch bei
nicht verwaltungsamtlichen Anfragen grundsätzlich über Fördermittelzahlungen detailliert Auskunft gegeben werden muss, so werde ich umgehend Auskünfte mit genauen Zahlen und Daten inklusive Verwendungsnachweis bezüglich der an die Antifa-Organisationen, insbesondere aber an Frau Kerstin Köditz und ihr direktes Umfeld ausgereichten Fördermittel verlangen. Ich möchte auch wissen, ob Frau Köditz für Ihre privaten Zwecke im weitesten Sinne staatliche Fördermittel erhalten hat.    
Was die Weitergabe der, meine persönlichen Belange betreffenden Erkenntnisse durch das Innenministerium angeht, würde
ich die Angelegenheit nach Eingang einer einfachen Entschuldigung auf sich beruhen lassen. Ich bin nicht auf Streit aus, ich
will nur klare Verhältnisse.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann     

    

*******



Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Staatsministerium des Innern
Postfach
80524 München

                                                                                                                                                            06.04.2011



AUSKUNFTSERSUCHEN BEZÜGLICH FÖRDERMITTELVERGABE FÜR BÜRGERINITIATIVEN GEGEN
RECHTS

Sehr geehrte Damen und Herren,    

hiermit erlaube ich mir die Anfrage, ob und welchem Umfang politisch aktive außerparlamentarische Bürgerinitiativen,
Vereine oder ähnliche Gruppierungen, deren vornehmlicher Zweck die Bekämpfung rechtsgerichteter Aktivitäten ist, mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden.

     1. Gibt es Richtlinien für die Vergabe solcher Fördermittel?
2. Besteht ein Rechtsanspruch auf Fördermittel für die geschilderten Zwecke und wie wird er gegebenenfalls begründet?
3. Welche Versagungsgründe bestehen?
4. Konkret erbitte ich Auskunft darüber, ob der Initiative „Nazistopp Nürnberg“ Fördermittel ausgereicht wurden. In
welchem Zeitraum, in welcher finanziellen Größenordnung und für welchen Zweck?
5. Wird die sachgerechte Verwendung von der Fördermittelvergabestelle überprüft?
6. Wie wird überprüft?
7. Können die Überprüfungsergebnisse auf Bürgerantrag offengelegt werden?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann     


2012


April
Ein Riss quer durch die Antifa
Resümee zur Podiumsdiskussion

April


EIN RISS QUER DURCH DIE ANTIFA


Die Ostermarschierer traten auch dieses Jahr in vielen Orten der Bundesrepublik so engagiert wie immer auf. Aber die Beteiligung war schwächer als in der Vergangenheit.
Woran liegt das? Gerade jetzt, wo man in Israel mit schrillen Tönen den Weltfrieden gefährdet, hätte doch die Beteiligung am österlichen Friedensmarsch  eher anschwellen, als abnehmen müssen?  
Die Ursache ist ein tiefer ideologisch begründeter Riss der sich quer durch das Konglomerat „Antifa“ gebildet hat.
Nur in der Frage der Bekämpfung nationaler Symptome sind sich die diversen Antifa-Grüppchen, die zusammen eine Massenbewegung darstellen, noch einig. Nur der Kampf gegen den Faschismus, oder besser das was man dafür hält, kann die längst brüchig gewordene Aktionseinheit noch aufrecht erhalten. Wenn sich die „ Rechten“ längere Zeit nicht mehr auf der Straße als Sparringspartner der „Linken“ zur Verfügung stellen würden, dann könnte es für das Phänomen Antifa eng werden.
Der erbitterte Kampf gegen „Rechts“ ist das Klebemittel mit dem die Vereinigung vom Grundsatz her nicht kompatibler marxistischer und Philosemitischer Kreise einerseits und aktionslüsterner Chaoten andererseits, noch notdürftig  zusammengehalten wird. Ohne dieses Bindemittel könnte die gefürchtete Antifa-Bewegung auseinanderfallen und schlimmer noch ihre unterschiedlich gepolten aggressiven Kräfte könnten sich gegeneinander richten.  
Dabei spielen die von unterschiedlichen Staatssystemen geprägten Weltbilder eine Rolle. Die in der DDR aufgewachsenen Akteure neigen dazu den Freiheitskampf der Palästinenser zu unterstützen, während die westdeutschen Antifa-Gruppen vornehmlich jüdisch beeinflusst sind und deshalb bedingungslos hinter Israel stehen. Dass sich diese grob vereinfacht dargestellte ideologische  Zweiteilung in zahlreichen Zwitter-Meinungen an den Berührungspunkten vermengt, steigert  die Problematik.
Was wird wohl künftig auf den Transparenten der Antifa-Demonstranten zu lesen sein?
Jahrzehnte lang tauchten die „Antifaschisten“ vor jeder, noch so kleinen und harmlosen Veranstaltung nationaler Kräfte mit einheitlichen Spruchbändern und Transparenten auf.
„NIE WIEDER KRIEG - WEHRET DEN ANFÄNGEN“
Nun ist der Anfang längst gemacht. Deutsche Soldaten stehen auf dem Balkan, und kämpfen am Hindukusch. Die Bundesrepublik ist drittgrößter Waffenexporteur. Aber die Antifaschisten werden nie zugeben, dass sie jahrelang an der falschen Stelle demonstriert haben und sie werden auch in der Zukunft an dieser grandiosen Desorientierung festhalten, weil sie sonst an ihren ideologischen Streitigkeiten  auseinanderbrechen würden.
Bedingungslos pro Israel und Unterstützung des palästinensischen Freiheitskampfes schließen sich gegenseitig aus.
Nur im Kampf gegen „Rechts“ findet man noch Gemeinsamkeiten. Deshalb wird man diesen Kampf künftig noch intensivieren wollen. Aber was tun, wenn die Rechten die Lust am Mitspielen verlieren?


Karl-Heinz Hoffmann               
10.4.2012


*******



RESÜMEE ZUR PODIUMSDISKUSSION vom 31.3.2012  



Es war eine Veranstaltung der besonderen Art.
Allein schon deshalb, weil niemand voraussagen konnte, wo die Diskussion hinläuft. Welches Ergebnis am Ende im Raum stehen wird. Es war nicht auszuschließen, dass wir uns im Schlagabtausch gegenseitig zerfleischen.
Mein Diskussionspartner Odfried Hepp ist mir seinerzeit im Zusammenhang mit dem Libanonprojekt zum Verhängnis geworden. Als er erkannte, dass ich nicht, wie er vermutete, den bewaffneten Aufstand in Deutschland im Programm hatte, war ihm das Libanonprojekt nichts mehr wert. Und schlimmer noch, er betrachtete die aus der WSG stammenden Kameraden von da ab, eher als Gegner, denn als Freunde, weil sie nicht wie er dogmatisch, nationalsozialistisch ausgerichtet waren. Nur einfach ein guter Deutscher zu sein, genügte ihm nicht. An der Seite eines entrechteten und unterdrückten Volkes zu stehen, bedeutete ihm damals nichts, wenn es nicht das eigene Volk war. Deshalb desertierte er und brachte damit das Libanonprojekt ins Wanken.
Ich hätte allen Grund diesen Mann zu hassen, aber Hass bringt uns nicht vorwärts.
Meine Neugier, von Hepp selbst zu erfahren, wie er sein damaliges Verhalten begründen würde, und vor allem, welche Einsichten sein Umdenken bewirkten,  war der Beweggrund für die Podiumsdiskussion am 31.3.2012.
Es war mir aber auch ein Anliegen, die verleumderischen Darstellungen hinsichtlich der Gesamtumstände während der Libanonzeit durch die Bekundungen eines im Libanon von Haft und Bestrafung Betroffenen wirklichkeitsgetreu korrekt aufzuhellen. Dazu war Odfried Hepp bereit, und das sollte auch gebührend  anerkannt werden.
Hepps Grundmotivation geht aber noch weit darüber hinaus. Er hat in den bitteren Jahren der Haft in französischen und bundesdeutschen Gefängnissen nicht nur erkannt, dass er auf dem falschen Weg gewesen war. Er will dazu beitragen, andere davon abzubringen, den Weg zu beschreiten, der nur ins Gefängnis führen kann. Diesem Bemühen sollten wir ebenfalls Achtung entgegenbringen. Das öffentliche Bekenntnis, den ersten Teil seines Lebens, im Irrglauben gefangen, hinter Gittern vergeudet zu haben, ist gewiss nicht leicht.
Zu erwarten, dass in allen Fragen ein harmonischer Gleichklang erzielt werden könnte, wäre zu viel verlangt. Zum Beispiel in der Beurteilung der grundsätzlichen Wesenszüge der Bundesrepublik, die er in einem früheren Referat als Rechtsstaat bezeichnet hat, triften unsere Ansichten weit auseinander. Das ist der Punkt, wo ich als geschädigter des BRD-Regimes an mich halten muss, um nicht die Contenance zu verlieren. Nach meinem Verständnis halten sich in einem Rechtsstaat  die staatstragenden Figuren an die für das ganze Staatsvolk geltenden gesetzlichen Vorgaben. Davon kann im Falle der bundesdeutschen Staatsorgane nicht die Rede sein.  
Einen Staat, dessen gewählte Vertreter die international anerkannten  Grundrechte missachten, kann ich nicht als Rechtsstaat bezeichnen.

Unsere Veranstaltung im Schloss Ermreuth fand zwar im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft statt, war aber im Internet  öffentlich angekündigt. Entgegen früherer Gepflogenheiten, ist die Antifa nicht in Ermreuth aufmarschiert. Alles verlief vollkommen ruhig. Ob das auch bei künftigen Veranstaltungen so sein wird, ist noch nicht erkennbar. Sollte das „Stillhalten“ als erster Ansatz zur Toleranz zu werten sein, wäre das ein bedeutender Schritt zur dringend notwendigen Befriedung der Volksgemeinschaft. Eine ideologische Gleichschaltung ist dazu nicht nötig. Hilfreicher wäre es, die ideologischen Gegensätze in friedlicher Diskussion aufeinander prallen zu lassen. Allein die Erkenntnis, dass auf beiden Seiten dogmatisch festgefahrene ideologische Lehrsätze den Antrieb zur unversöhnlichen Feindschaft bewirken, wäre schon ein wichtiger Schritt in Richtung eines Zusammengehörigkeitsgefühls im gemeinsamen Staatsvolk.

Die Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp darf als wichtiger Beitrag zur Zeitgeschichte gelten. Ein Beitrag, der eine weiterreichende Verbreitung verdient.

Es wird eine ungekürzte DVD vom gesamten Gesprächsablauf verfügbar sein, die jetzt per E-Mail bei mir bestellt werden kann. Die Einnahmen kommen der gemeinnützigen Fiduziarischen Kulturstiftung zu Gute.


Karl-Heinz Hoffmann
Ehrenamtlicher Kurator der Kulturstiftung
04.04.2012


*******

März 2012
Antifa wird witzig

März



ANTIFA WIRD WITZIG

Am 30.und 31. März 2012 soll in Pommersfelden eine national ausgerichtete Lese-Veranstaltung durch antifaschistische Parolen lautstark gestört werden.
Soweit ist das noch nicht lustig.
Es ist das Übliche und längst langweilig gewordene Antifa-Verhalten.

Witzig ist die Antifa-Ankündigung eines gleichzeitig, am gleichen Ort geplanten Festes der Toleranz.
Das nenne ich eine Mischung aus Zynismus und Humor.
Aggressive Kampfansage und Aufruf zur Toleranz im Bezug auf ein und dieselbe Sache.

Karl-Heinz Hoffmann       
25.03.2012


*******


2011


April


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Sächsische Staatsministerium des Innern
01095 Dresden

vorab per Fax 0351  5 64 31 99                                                                                                            06.04.2011/ho


AUSKUNFTSERSUCHEN / VERLETZUNG VON AMTSPFLICHTEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Die Landtagsabgeordnete und bekannte ANTIFA-Aktivistin Kerstin Köditz war aus politischen Gründen bemüht, meine persönlichen Lebensumstände auszuspähen, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Propagandakampagne gegen mich
in Szene setzen zu können. Zu diesem Zweck holte sie neben zahlreichen sonstigen Ausspähungsversuchen auch bei der Polizeidirektion Westsachsen Auskünfte ein.
An das Sächsische Staatsministerium des Innern war von ihr die Frage gerichtet worden, ob ich staatliche Fördermittel zur Sanierung des Rittergutes Sahlis erhalten hätte.
Das Sächsische Innenministerium beantwortete die Anfrage mit genauer Angabe der Fördermittelsummen und mit chronolo-
gisch relevanten Auszahlungsterminen, einschließlich der Mitteilung, dass ein Teil der Fördermittel zurückgefordert worden
war.             
In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Auskünfte erteilt wurden?
Vorläufig gehe ich davon aus, dass sich das Sächsische Innenministerium oder ein Sachbearbeiter desselben, gemäß § 203(2) 1 strafbar gemacht hat.
Das Ministerium hatte keine rechtlich abgedeckte Befugnis zu meinem persönlichen, geschäftlichen Betrieb gehörende Geheimnisse, die ihm durch behördliche Amtsträger bekannt wurden, ohne mein Einverständnis dem Sächsischen Landtag zu offenbaren.
Die Strafbestimmung gemäß § 203 (2) 1 wäre nur dann nicht anwendbar, wenn die Auskünfte zu meinen persönlichen Be-
langen einer Behörde oder öffentlichen Verwaltung gegeben worden wären. Der Landtag ist aber keine Behörde, er ist nicht
mit Verwaltungsaufgaben betraut, demzufolge hätten die angeforderten Auskünfte verweigert werden müssen. Durch die Offenlegung persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse insbesondere auch Zahllasten die einer Behörde im Vertrauen auf die gebotene Diskretion gegebenen worden waren, ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Als erschwerend betrachte ich
den Umstand, dass dem Ministerium klar gewesen sein musste, in welcher Weise die an den Landtag gegebenen Informa-
tionen öffentlich behandelt werden.        
Sollte das Sächsische Innenministerium wider Erwarten eine Rechtsvorschrift finden, aus welcher hervorgeht, dass auch bei
nicht verwaltungsamtlichen Anfragen grundsätzlich über Fördermittelzahlungen detailliert Auskunft gegeben werden muss, so werde ich umgehend Auskünfte mit genauen Zahlen und Daten inklusive Verwendungsnachweis bezüglich der an die Antifa-Organisationen, insbesondere aber an Frau Kerstin Köditz und ihr direktes Umfeld ausgereichten Fördermittel verlangen.
Ich möchte auch wissen, ob Frau Köditz für Ihre privaten Zwecke im weitesten Sinne staatliche Fördermittel erhalten hat.    
Was die Weitergabe der meine persönlichen Belange betreffenden Erkenntnisse durch das Innenministerium angeht, würde
ich die Angelegenheit nach Eingang einer einfachen Entschuldigung auf sich beruhen lassen. Ich bin nicht auf Streit aus, ich will nur klare Verhältnisse.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann     

    

*******



Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Staatsministerium des Innern
Postfach
80524 München                                                                                                                                             06.04.2011


AUSKUNFTSERSUCHEN BEZÜGLICH FÖRDERMITTELVERGABE FÜR BÜRGERINITIATIVEN
GEGEN RECHTS

Sehr geehrte Damen und Herren,    

hiermit erlaube ich mir die Anfrage, ob und welchem Umfang politisch aktive außerparlamentarische Bürgerinitiativen,
Vereine oder ähnliche Gruppierungen, deren vornehmlicher Zweck die Bekämpfung rechtsgerichteter Aktivitäten ist, mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden.

     1. Gibt es Richtlinien für die Vergabe solcher Fördermittel?
2. Besteht ein Rechtsanspruch auf Fördermittel für die geschilderten Zwecke und wie wird er gegebenenfalls begründet?
3. Welche Versagungsgründe bestehen?
4. Konkret erbitte ich Auskunft darüber, ob der Initiative „Nazistopp Nürnberg“ Fördermittel ausgereicht wurden. In wel-
chem Zeitraum, in welcher finanziellen Größenordnung und für welchen Zweck?
5. Wird die sachgerechte Verwendung von der Fördermittelvergabestelle überprüft?
6. Wie wird überprüft?
7. Können die Überprüfungsergebnisse auf Bürgerantrag offengelegt werden?


In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
zeichne ich


Karl-Heinz Hoffmann

*******


2011
Dezember


Kommentar

zu einem Artikel von Uwe Müller und Marc Neller in der
WELT AM SONNTAG vom 27. November 2011,  Nr. 48

mit der Überschrift  DER ALTE MANN UND DAS HEER.

Ja, es ist wahr, ich gehöre mit 74 Jahren zum „alten Eisen“. Nach der Meinung von Müller und Neller habe ich wohl rein rechnerisch mein Verfallsdatum schon überschritten.
Aber noch bin ich nicht am Ende. Ich werde noch ein paar Jahre zum Schrecken meiner Gegner weiter altern und mit Solon von Athen kann ich sagen: „Ich werde älter und ich lerne dazu“.
Gelernt habe ich vor allem, dass Journalisten nur sehr schwer dazulernen. Haben sie sich erst einmal ein Klischee zusammengeschustert, so lassen sie nicht mehr davon ab.
Aber wo ist mein Heer? Verdammt wo ist es? Ich wusste gar nicht, dass ich überhaupt ein Heer habe? Teufel nochmal! So etwas Wichtiges muss man doch wissen. Warum werden die wichtigsten Dinge vor mir verborgen?
Na ja, macht nichts, die Journalisten werden der Öffentlichkeit schon erklären, wo mein Heer steht, und dann erfahre ich es ja auch aus der Zeitung.
Müller und Neller lassen durchblicken, dass ich mich gefälligst ins politische Austragshäusl verziehen und nicht mehr öffentlich zu Wort melden soll.
Ich denke gar nicht daran.
Natürlich  werde ich nichts ändern können, ich nicht, aber von Müller und Neller ist gar nicht die Rede.

Karl Heinz Hoffmann  
04.12.2011    

*******

Natürlich die Bildzeitung / bild.de!
vom 28.11.2011:
RECHTER TERROR IN DEUTSCHLAND

Wehrsport Hoffmann“,  Neue Ermittlungen
WAS WUSSTE DER SPRENGSTOFF-EXPERTE VOM NAZI-TERROR?

So schnell kann man Karriere machen?

Ich habe in meinem ganzen Leben noch niemals auch nur ein einziges Gramm Sprengstoff zur Explosion gebracht. Im Jahre 1979 hatte mir jemand unaufgefordert das Innenteil einer alten Panzerfaust auf den Hof gebracht. Ich brauchte das Teil nicht, ich wollte es nicht und ich habe es sofort entsorgt. Nachdem später von demselben Mann, der das Panzerfaustfragment bei mir abgelegt hatte, ein Tipp an die Polizei gegeben wurde, hat man das nicht zündfähige Panzerfaustteil gefunden. Nach Ansicht der Justiz hätte ich es bei der Polizei abgeben müssen. Aber dann hätte ich den Jungen Mann, den ich damals noch für einen Kameraden hielt, zur Anzeige bringen müssen. Das wollte ich nicht. Weitere Erfahrungen im Umgang mit Sprengstoff kann ich nicht vorweisen. Gleichwohl hat mich die Bildzeitung zum „Sprengstoffexperten“ ernannt.

Ich bin zwar nicht von Guttem Adel, nehme aber auch unverdiente Titel gerne an.
Und was wusste ich vom „Nazi-Terror?“
Auf jeden Fall weniger als Angela Merkel und Holger Apfel.

Die wussten schon kurz nach der ersten Berichterstattung der Medien in trautem Gleichklang, dass die „Dönermord-Serie“ und der Mord an der Polizistin Kiesewetter dem Konto der Zwickauer Wohngemeinschaft Mundlos, Böhnhard und Frau Zschäpe anzurechnen sind.
Soviel weiß ich noch nicht einmal heute. Wahrscheinlich werde ich auch nach Ablauf von 2 Jahren noch immer nichts wissen, weil dann das Ermittlungsverfahren ohne klare Beweise eingestellt werden musste.

Ein starker Verdacht bleibt natürlich im Raum stehen, dafür ist jetzt schon gesorgt.
Anderen mag das genügen, mir genügt es nicht.   

Karl Heinz Hoffmann     
5.12.2011

*******



DIE SÜDDEUTSCHE -
SERIÖSE ZEITUNG ODER KRAWALLBLATT?

Gibt man bei Google meinen Namen ein, dann erscheint unter anderem ein Gruppenbild ehemaliger WSG-Kameraden.  
Laut Süddeutscher Zeitung soll es 1981 aufgenommen worden sein.
Die Absicht ist klar. Man möchte mit der falschen Datumsangabe den Eindruck erwecken, als hätte die WSG nach der Auflösung am 30. Januar 1980 verbotswidrig weiter bestanden. Tatsächlich stammt das Foto aus dem Jahre 1978.
Wer dieses Foto anklickt, kommt schnell zu einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.2010.
Darin wird behauptet, ich sei 1984 wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Das Datum ist wieder falsch. Im Jahre 1984 gab es keine Verurteilung. Aber dies nur der Ordnung halber.
Bedeutender ist der Umstand, dass der Verfasser des hier relevanten Artikels von neun Jahren Freiheitsentzug wegen „Sprengstoffdelikten“ spricht. Schon die Verwendung des Plural ist unzulässig, weil nie etwas anderes als nur ein Verstoß (kein Verbrechen) geahndet wurde. In Wahrheit ging es um ein Delikt, für welches im Normalfall eine Geldstrafe fällig wird. Ich erhielt eine Haftstrafe von sechs Monaten, und das war, gemessen am zugrunde liegenden Sachverhalt schon ein Übermaß.
Sozusagen ein „Extremistenzuschlag.“ Schließlich wurde mir kein „Sprengstoff-Verbrechen“, sondern ein  Aufbewahren von Explosivstoffen ohne die erforderliche Erlaubnis unterstellt.  

Journalisten können sich hierzulande leider erlauben, die Öffentlichkeit mit zeitgeschichtlich wirksamen, aus den Fingern gesaugten Traktaten zu blenden.
Vielleicht finden sich in einer späteren Generation verantwortungsbewusste Historiker, die der Wahrheit auf den Grund gehen.
Dazu werde ich, durch Veröffentlichung von eindeutigen Beweisen in Form von unwiderlegbaren Dokumenten meinen Beitrag leisten.



Die hier gezeigten Texte sind dem Urteil
des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. Juni 1986 entnommen.


Soviel zum Thema Sprengstoffexperte.

Karl Heinz Hoffmann   
05.12. 2011


*******

2010
November


Anzeige gegen Frau Reister, Abendzeitung Nürnberg


Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel 09192  1090
Fax 09192  6530

e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de



An die
Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth
Fürther Strasse 112
90429 Nürnberg

22.11.2010/ho


STRAFANZEIGE  .  STRAFANTRAG



Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen Frau Tanja Reister, als Fotografin,   
beim Verlag Die Abendzeitung GmbH & Co  8-Uhr-Blatt KG, Winklerstraße 15, 90403 Nürnberg.
wegen gewerbsmäßiger unberechtigter Benutzung von Fotos
Die ladungsfähige Anschrift von Frau Reister ist mir nicht bekannt, sie müsste von den Behörden ermittelt werden.
Frau Reister arbeitet eng mit der Zeitungsredaktion AZ zusammen, von dort könnten  Auskünfte bezogen werden.

Gründe:
Sachverhalt:
Im Internet wird auf der Startseite der „Abendzeitung Nürnberg“ mit Datum vom 12. Oktober 2010, 21:18  ein Foto verwendet, auf dem neben meiner Person (Karl-Heinz Hoffmann) mehrere Kameraden der ehemaligen Wehrsportgruppe zu sehen sind. Links unten auf dem Foto findet sich der Vermerk: Foto: Tanja Reister.
Siehe Anlage: Startseite Abendzeitung  
Frau Tanja Reister gibt sich damit zu Unrecht als Urheberin aus. Sie hat mit der Herstellung dieses Fotos nicht das Geringste zu tun. Sie war an jenem Tage, als das Foto entstand, nicht anwesend. Deshalb wird sie auch niemals ein Negativ vorlegen können und sie wird auch nicht sagen können, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort das Foto gemacht wurde. Die Rechte an diesem Bild liegen einzig und allein bei mir. Das hier relevante Foto wurde vermutlich von einem meiner damaligen WSG-Werbeprospekte abgenommen.
Die illegale Verwendung dieses Bildmateriales durch Frau Reister zu unterbinden, liegt nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse, weil die Verwendung mit reißerischen Verdachtstheorien einhergeht und dadurch nicht nur die Gefährdung meiner Person,  sondern auch Unruhe in der Bevölkerung erzeugt wird. Zu prüfen ist auch, welche Beträge Frau Reister bisher für die Weitergabe und Verwendung meiner Fotos von Dritten bekommen hat. Das Ergebnis wird  die von mir angestrebte Entschädigung, die ich hiermit gleich anmelde, mitbestimmen.
Ich beantrage weiterhin Frau Reister aufzugeben, offenzulegen, welche weiteren Fotos zu meiner Person oder von der ehemaligen WSG sich in Ihrer Verfügungsgewalt befinden. Auch soll ihr, unter Androhung eines angemessenen Zwangsgeldes, aufgegeben werden, die hier relevanten Fotos nicht mehr zu verwenden.                       

Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann


*******


Anzeige gegen StA Bach bei dem Amtsgericht  in Gera

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

Herrn
Generalstaatsanwalt
bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Rathenaustraße 13
07745 Jena

12. November 2010


STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG WEGEN § 344 StGB - STRAFTAT IM AMT

Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen  Herrn StA Bach bei dem Amtsgericht  in Gera wegen § 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger.
Gleichzeitig melde ich Schadenersatzforderungen an. Die konkret dargestellte Schadensumme wird nachgereicht.

Sachverhalt:
Herr StA Bach leitet ein gegen mich gerichtetes Ermittlungsverfahren unter dem AZ: 172 Js 30549/10.               
Obwohl er weiß, dass ich in der Sache vollkommen unbeteiligt bin, lässt er das Ermittlungsverfahren weiter andauern. Er macht sich damit einer Straftat im Sinne des § 344 StGB schuldig.
Im Antrag zur Durchsuchung der von mir benutzten Objekte vom 28.09.2010 findet sich die Erklärung für sein rechtsfehlerhaftes Verhalten. In diesem Beschluss wurden falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die im Gegensatz zu aktenkundigen, gerichtsbekannten Ermittlungsergebnissen und gerichtlichen Entscheidungen stehen. Ein Staatsanwalt, der behördliche Ermittlungsergebnisse ignoriert und sich stattdessen bei seinen Entscheidungen von archivierten Presseerzeugnissen leiten lässt, ist eine Gefahr für die allgemeine Rechtssicherheit. Sein Verhalten hat nicht nur mich schwer geschädigt, es hat auch die Öffentlichkeit in erheblichem Maße beunruhigt.
Ich fordere Sie auf, die notwendigen Konsequenzen aus der hier vorliegenden Strafanzeige zu ziehen und bitte, mich über den Fortgang der Dinge zu informieren.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann  

 

*******


   


AN DER "BEVÖLKERUNGSBOMBE" WAR ICH UNBETEILIGT

Zu Beginn der siebziger Jahre erschien auf dem Buchmarkt die Zusammenfassung des Club of Rome zur Zukunfts-Problematik unter dem Titel „Die Grenzen des Wachstums“. Ein beachtliches in Zusammenarbeit führender Wissenschaftler aller Sparten erstelltes Werk, dessen grundsätzliche Richtigkeit inzwischen nach Ablauf von 30 Jahren als erwiesen betrachtet werden kann.
Für mich war dieses Werk das Buch der Bücher überhaupt. Es hat mir den Weg zur richtigen Betrachtung und Einschätzung der weltweit in Fluss befindlichen Entwicklung gewiesen. Das vom Club of Rome wissenschaftlich und völlig frei von politischen Überlegungen erstellte Zukunftsszenarium überzeugte mich uneingeschränkt, so dass ich von da ab meine Lebensplanung danach ausrichtete.
Den „Grenzen des Wachstums“ wurde damals in intellektuellen Kreisen durchaus Beachtung geschenkt. Eine bemerkenswerte Nachfolgeliteratur erschien auf dem Buchmarkt. Unter anderem der Titel „Die Bevölkerungsbombe“ von Mitscherlich.
Der Titel bezeichnete das Problem unmissverständlich in seiner ganzen entsetzlichen Tragweite, die allerdings weder vom politischen Establishment noch von breiten Schichten der Bevölkerung wahrgenommen wurde. Der Bevölkerung kann man das Desinteresse nicht verübeln. Es ist auch nicht die Aufgabe des Volkes und es entspricht nicht seinen Fähigkeiten über Entwicklungen nachzudenken, deren Ergebnisse erst in 30 bis 50 Jahren zum Tragen kommen. Dem politischen Establishment muss man es übel nehmen. Denn es ist seine Aufgabe, die Zukunft richtig zu analysieren sich darauf einzustellen. Zu dumm, die Problematik richtig einschätzen zu können, waren die Herrschaften sicher nicht, sie hatten aber nicht den politischen Willen, das Richtige zu denken anschließend zu tun. Sie konnten den politischen Willen nicht haben, weil sie an der Nabelschnur der Wachstum orientierten Hochfinanz hingen. Das Richtige zu tun, hätte bedeutet, nahezu sämtliche gesellschaftlichen Strukturen zu verändern. Das war nicht möglich und es ist auch jetzt immer noch nicht möglich, weil die auf Kapital gegründeten Mächte, deren Dienstmagd die demokratischen Regierungen sind, ihre Herrschaft perfekt zu beschützen wissen.
Die unwiderlegbaren Thesen des Club of Rome sind bisher nicht Bestandteil des Kollektiven Bewusstseins unseres Volkes geworden. Aber sie haben sich in meinem Bewusstsein festgesetzt. Seit dem Jahr 1972 war ich mir über die Zukunftsentwicklung im Klaren, so dass ich die aus den „Grenzen des Wachstums“ gewonnenen Erkenntnisse in meine Lebensplanung einbezog.
Zu jener Zeit hatte ich das 33sigste Lebensjahr erreicht. Ein Alter in dem man für gewöhnlich eine Familie zu gründen pflegt und den Wunsch verspürt Nachwuchs zu zeugen.
Ich hatte mich in der Zeit davor bei einem durchaus vergnüglichen, heiteren, wechselhaften Lebenswandel wohl überlegt und erfolgreich gehütet, Kinder in die Welt zu setzen. Dabei hatte ich andere Gründe als Zukunftsängste.       
Ich war einfach noch nicht bereit, mein Leben zwischen Windeln und nächtlicher Ruhestörung durch Babygeschrei zu verbringen. Ich wollte mein freies von mir selbstbestimmtes Leben nicht auf dem Altar kleinbürgerlichen Familienalltags opfern. Ich wollte meine Jugendträume erfüllen, indem ich monatelang Reisen in ferne Länder unternahm. Ja ich habe meine Jugendträume erfüllt und dadurch mein Leben in einem Maße bereichert, wie es auf andere Weise niemals möglich gewesen wäre. Kinder zeugen hatte ich nicht im Programm. Sie hätten mich gezwungen, meine erstrebte Lebensführung total zu ändern. Später mit Anfang dreißig wäre ich vielleicht dem Ruf der Natur zur Vermehrung, der in uns allen angelegt ist, erlegen, aber da war die Vernunft, die mich hinderte.
Würde Vernunft die grundsätzliche Voraussetzung zur Kinderzeugung sein, gäbe es das Problem der Überbevölkerung nicht. Warum zeugen Menschen Kinder? Es gibt genug Frauen, die seelisch krank werden, wenn sie kein Kind auf die Welt bringen können. Männer wollen oft nur Väter werden, um ihr Lebenswerk, irgendetwas Materielles, im Alter und nach ihrem Tod gut betreut zu wissen. Dazu kommt der Erzeugerstolz. Die zumeist unerfüllte Hoffnung, der Sprössling könne all das, was dem Vater versagt war, zuwege bringen. Der Drang, sich unbedingt vervielfältigen zu wollen, kann als eine Mischung aus Selbstüberschätzung und Egoismus betrachtet werden. So mancher Mensch hält sich selbst für wichtig genug um die Solidargemeinschaft mit einer Reproduktion beglücken zu müssen,  Nitsche hat den Kinderwunsch erbarmungslos  seiner emotionalen Romantik entkleidet: „Du bist jung und wünschest dir ein Kind und Ehe. Aber ich frage dich: bist du ein Mensch der ein Kind sich wünschen darf? Bist du der Siegreiche, der Selbstbezwinger, der Gebieter der Sinne, der Herr deiner Tugenden? Also frage ich dich. Oder redet aus deinem Wunsche das Tier und die Notdurft der Vereinsamung? Oder Unfriede mit dir? Ich will, dass dein Sieg und deine Freiheit sich nach einem Kinde sehne. Lebendige Denkmale sollst du bauen deinem Siege und deiner Befreiung. Über dich sollst du hinaus bauen, aber erst musst du selber gebaut sein, rechtwinklig an Leib und Seele.“
Um es wörtlich zu nehmen: Am rechtwinkligen Bau meines Körpers brauchte ich nicht zu zweifeln. Während des Kunststudiums hatte ich meinen Körper als Lehrbeispiel zur Erklärung des Goldenen Schnitts zur Verfügung  gestellt. Die Nachmessungen ergaben ideale Maße. Spaßhaft hatte der Professor gesagt: „Sie können ihrem Vater mitteilen, er hat nicht gepfuscht“
Am rechtwinkligen Bau meiner Seele hatte ich, soweit es die Bereitschaft Nachwuchs zu zeugen anbelangte, tatsächlich Zweifel. Etwas in mir sträubte sich bewusst, eine Situation herbeizuführen, deren weitere und vor allem lebenslange Auswirkungen ich nicht übersehen konnte. Ein Kind zu zeugen ist etwas Endgültiges Unwiderrufliches. Ist dieser Schritt einmal getan, ändert sich alles. Wenn man die so begründeten Hemmungen Egoismus nennen möchte, wage ich nicht zu protestieren, denn es ist wahr, ich wollte mein Leben in dem Bewusstsein, dass ich nur ein einziges habe, nicht in Unwägbarem verlieren.
Die Sorge um die allgemeine Zukunft unserer Gesellschaft im weitesten Sinne bestärkte mich in meiner Zurückhaltung. Und ich bekenne, dass ich heute  in der Rückschau auf mein Leben diese  Zurückhaltung zu Recht geübt habe. Mit Familie und Kindern hätte ich mich nicht gesellschaftlich engagieren können. Kinder hätten mich politisch erpressbar gemacht. Für mich allein konnte ich mich entscheiden den steinigen Weg des Widerstandes gegen den herrschenden Zeitgeist zu gehen. Einen Weg der mich ins Unglück stürzte, aber der vielleicht nach meinem Tode als wegweisend erkannt wird. Vorher wird es nicht geschehen. Darauf setze ich wenig Hoffnung, weil ich als Lebendiger dem politischen Establishment zu sehr im Wege bin.
       
Karl-Heinz Hoffmann
November 2010


*******


 
Besucherzähler Für Homepage
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü