Hoffmann

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NSU Trio

2015

Dezember
NSU Affäre. Wohlleben sagt aus
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November

NSU Prozess - Wahlverteidiger für Beate Zschäpe
Was wird Beate Zschäpe aussagen?
und zur Erinnerung mein bereits am 25.7.15 ins Netz gestellter Artikel "Gnadenlose Hetze"
Resümee zur Dönermordaffäre Teil 1
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Dezember

17.12.2015
NSU Affäre
Wohlleben sagt aus

Offensichtlich hat sich jetzt der Angeklagte Wohlleben nach langem Schweigen  zur Selbstverteidigung entschlossen. Er tut gut daran. Richtig ist auch, dass er sich den Fragen der Prozessbeteiligten stellen will und sich nicht hinter einem schriftlichen Hin und Her verschanzt, denn das würde so aussehen, als müsste er fürchten, im Verhör der Unwahrheit überführt zu werden. Wenn er im Sinne der Anklage tatsächlich nicht schuldig ist, dann kann er frei reden. Er muss den Prozessbeteiligten in die Augen sehen können.
Wenn er die Wahrheit sagt, kann er nur so glaubwürdig sein. Was er bisher bekundet hat, kann ihm strafrechtlich nicht schuldhaft angelastet werden und passt deshalb natürlich weder der Staatsanwaltschaft noch den Opferanwälten ins Konzept.
Wenn die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit noch nicht vollkommen verloren gegangen sind, dann darf es nicht darauf ankommen, wie Herr Daimagüler & Kollegen  die Aussage des Angeklagten Wohlleben beurteilen, sondern nur darauf, was das Gericht beweisen kann.
Wohlleben gibt zu, in eine waffenrechtlich relevante Situation verstrickt gewesen zu sein. Erklärt aber, nichts von Mordplänen gewusst, ja noch nicht einmal geahnt zu haben. Ich glaube ihm das. Aber nicht, weil ich ihn für einen lieben Jungen halte, sondern nur deshalb, weil ich auf Grund der faktischen Beweislage nicht davon überzeugt werden konnte, dass die unterstellten Morde von Mundlos und Böhnhardt begangen wurden. Ich will damit nicht sagen, dass ich den beiden dahingeschiedenen Uwes Taten dieser Art etwa nicht zutraue;
ich sage nur, dass mich die bisher aus den Ermittlungsakten ersichtlichen Umstände, besonders die des Kiesewetter-Mordes und die Anwesenheit des Geheimdienstlers Temme zur Tatzeit an einem Tatort und das unlautere Taktieren des Verfassungsschutzes hindern, an die Schuld der beiden Rechten im Sinne der Mordanklage zu glauben. Es kann nicht angehen zu sagen, wer für rassistische Parolen empfänglich ist, frisst auch kleine Kinder.
Was Wohlleben anbelangt, so wird man ihm seine Aussage, er habe von Verbrechen gegen das Leben keine Ahnung gehabt, jedenfalls nicht widerlegen können. Es sind Belastungszeugen gegen Wohlleben mobil gemacht worden, aber zu der entscheidenden Frage, nämlich was der Angeklagte über kriminelle Aktionen wusste, kann man nur schwerlich mit einem präparierten Zeugen aufwarten, weil sich dieser dann selbst gleichermaßen belasten würde. Das ist das Handicap der professionellen Zeugenflüsterer.
Nun steht Aussage gegen Aussage. Dabei sollte bedacht werden, dass der Belastungszeuge, nach allem was wir bisher gehört haben, auch nicht gerade der edelste Mensch zu sein scheint. Für ihn steht auch viel auf dem Spiel, denn es könnte sein, dass er den Platz auf der Anklagebank mit Wohlleben tauschen muss.    
Wir werden sehen, wie sich Wohlleben weiter einlässt. Am Ende wird es Sache des Gerichtes sein, die Angaben zu würdigen. Die Richter müssen sich überlegen, ob sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ respektieren wollen oder nicht.

Alles ist möglich.

Wohllebens Hauptproblem dürfte seine Verbindung mit der NPD sein. Das steigert ohne Zweifel  seinen Beutewert. Die Meute wird jedenfalls alles daransetzen, ihn um jeden Preis zur Strecke zu bringen.

Karl-Heinz Hoffmann       17.12.2015


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November

NSU Prozess
Wahlverteidiger für Beate Zschäpe

Die Erwartungshaltung im NSU Verfahren ist vom ersten Tag an bis heute durch die Medien ins Riesenhafte gesteigert worden. Jetzt könnte die Ernüchterung folgen.

Man hat Beate Zschäpe wohl unterschätzt.

Ich habe immer damit gerechnet, dass sie kurz vor Toresschluss zur Sache aussagen wird. Dazu war es für sie notwendig, die ihr vom Gericht zugeordneten Bremsklötze los zu werden. Das ist ihr jetzt gelungen. Mehr noch, sie hat jetzt nicht nur einen neuen Pflichtverteidiger, dem sie offensichtlich vertraut, sondern auch noch einen Wahlverteidiger.

Den selbst gewählten Verteidiger muss die Angeklagte selbst bezahlen.

Welche Schlussfolgerungen können aus dieser Sachlage gezogen werden?

Wer meint, Beate Zschäpe müsse wohl noch einen Batzen Geld auf der hohen Kante haben, dürfte sich auf dem Holzweg befinden. Dem Wahlverteidiger wird klar sein, dass er von der Angeklagten keinen roten Heller bekommen kann.
Aber warum hat er dann die Verteidigung übernommen?

Eine alte juristische Weisheit lautet:
„Ein Rechtsanwalt arbeitet zwar oft erfolglos, aber niemals umsonst.“

Wenn Ihr das Rätsel nicht lösen könnt, will ich Euch helfen:
Ich gehe davon aus, dass der Wahlverteidiger die Akteninhalte und das bisherige Prozessgeschehen genau kennt - und - dass er zu der Überzeugung kam, dass Beate Zschäpe unschuldig ist.
Er dürfte sich, auf Grund der mehr als dürftigen Beweislage gute Chancen ausgerechnet haben, einen Freispruch für seine Mandantin erzielen zu können. In diesem Fall müssen ihm seine Honorarforderungen von der Staatskasse bezahlt werden.  
Für das Gericht könnte es demnächst ziemlich eng werden. Nämlich dann, wenn die Frage nach der Verfolgung Unschuldiger, vielleicht sogar mit einer Strafanzeige auf den Tisch kommt.

Bei den Opferanwälten dürfte es lange Gesichter geben, weil sie zu schnell und zu bedingungslos den Anschuldigungen der Generalbundesanwaltschaft gefolgt sind. Genau genommen konnte der zur Klageerhebung erforderliche dringende Tatverdacht nie vernünftig begründet werden. Dass trotzdem Klage erhoben wurde, könnte sich jetzt rächen.

Ich will damit nicht sagen, dass Beate Zschäpe tatsächlich freigesprochen wird. Ich will nur sagen, dass ein Freispruch gerecht wäre und letztlich auch trotz der entgegenstehenden politischen Interessenlage nicht unmöglich ist. Und zwar deshalb, weil das Urteil von weit ausgreifender zeitgeschichtlicher Bedeutung ist. Ähnlich wie die Dreyfuß Affäre wird die NSU Affäre noch lange das Interesse künftiger Historikergenerationen erregen. Das Urteil verschwindet nicht einfach in einem Aktenregal. Es findet Eingang ins Internet, bleibt lebendig und wird noch viel Anlass zur Diskussion geben.

In einem Mordprozess, wo es um lebenslänglich geht, kann sich kein Richter so locker vom Hocker  ein oberflächliches Urteil mit wischiwaschi Begründung erlauben.

Erst wenn wir die Aussagen der Angeklagten vollumfänglich kennen, können wir über den Prozessausgang spekulieren.   

Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann     12.11.2015


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Was wird Beate Zschäpe aussagen?

Wir werden es bald wissen.
Ich erwarte nicht, dass sie sich so einlassen wird, wie es sich der halbamtliche „Rechtsextremismus-Experte“ Rainer Fromm erträumt. Fromms Überlegungen entsprechen seinem Wunschdenken und der allgemeinen Erwartungshaltung, aber nicht der Beweislage.
Gemessen an der Beweislage hätte es die Angeklagte nicht nötig, um schönes Wetter zu bitten.
Ich habe die NSU-Affäre von Anfang an beobachtet. Soweit es um die unterstellten Mordtaten geht, halte ich Beate Zschäpe für vollkommen tatunbeteiligt. Überflüssig zu erwähnen, dass mich die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens auch nicht von der Schuld der beiden Uwes überzeugen konnten. Aber das ist mein, für das Gericht unmaßgeblicher, persönlicher Eindruck.   
Maßgeblich wird aber am Ende doch sein, was man Beate Zschäpe von all dem was ihr vorgeworfen wird, beweisen kann. Und da sieht es für die Generalbundesanwaltschaft trübe aus.
Ich erwarte, dass Beate Zschäpe sämtliche Vorwürfe bestreiten wird. Ihr Verteidiger wird auf die nichtige Beweislage hinweisen und vom Gericht verlangen, die Verteidigungsargumente der Angeklagten beweisfähig zu widerlegen.
Vermutlich wird er auch einen Antrag auf sofortige Haftentlassung stellen.

Richter Götzl wird nach der Verlesung der von der Verteidigung vorgelegten Erklärung kaum noch Möglichkeiten haben, Beate Zschäpe nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft  zu verurteilen. Worauf sollte sich die Verurteilung stützen? Wovon soll sie gewusst haben? Es konnte ja noch nicht einmal geklärt werden, ob Mundlos und Böhnhardt an den Tatorten gewesen sind. Geschweige denn dass sie geschossen haben.

Auch die unterstellte Brandstiftung kann der Angeklagten nicht bewiesen werden. Dabei ist auch höchst unwahrscheinlich, dass sie selbst das Feuer gelegt hat. Zu viele vernünftige Argumente stehen dagegen.  
Wenn Beate Zschäpe trotzdem verurteilt werden sollte, dann nur deswegen, weil die wahren Täter geschützt werden müssen und nicht zuletzt auch deshalb, weil man den Ball zu weit geschossen hat, um ihn wieder einholen zu können.
Freispruch und Haftentschädigung können die Autoritäten des Staates, der sich als Rechtsstaat geriert, nicht ertragen. Wir werden sehen, wie sich dieser Sachzwang im Urteil auswirken wird.
Jedenfalls scheint es jetzt so zu kommen, wie ich es in meinem Aufsatz vom 25. Juli 2015 "Gandenlose Hetze" bereits vorweggenommen habe.
Siehe im Anschluss nochmal zur Erinnerung.

Soviel für heute zur NSU Affäre.

Karl-Heinz Hoffmann    11.11.2015

NSU Prozess  Presseberichterstattung
Gnadenlose Hetze
Seit mehr als zwei Jahren wurde die Angeklagte Beate Zschäpe von ihren Pflichtverteidigern daran gehindert, vor Gericht zur Sache auszusagen. Damit war ihr die Möglichkeit genommen, sich rein menschlich so darzustellen, wie sie tatsächlich ist. Von der vertanen Chance, sich selbst verteidigen zu können, ganz zu schweigen. Das von der Verteidigung aufgenötigte Schweigen ermöglichte den Medien die totale Entmenschlichung einer Frau, die von den meisten Zeugen als sympathisch, warmherzig und tüchtig geschildert worden war. Einen Beweis für schuldhaftes Verhalten gibt es bisher nicht.
Als gestern am 24.07.2015 die neueste Entwicklung im NSU Prozess im Bayerischen Rundfunk erläutert wurde, durfte wiedermal ein neues Gesicht mit den gleichen abgeschmackten Sprüchen ins Bild steigen. Ein Experte, den man bisher noch nie gesehen hatte. Den Namen möchte man sich gar nicht merken.
Auf die Frage, was denn zu erwarten sei, wenn nun Beate Zschäpe tatsächlich in der Schlussphase des Verfahrens aussagen würde, antwortete er:
„Das käme zu spät um sich noch mildernd auf das Urteil auswirken zu können. Verurteilt würde sie in jedem Falle.“
Bildet sich der Mann tatsächlich ein, Beate Zschäpe hätte nichts anderes zu sagen, als die von der Anklagebehörde erhobenen Schuldvorwürfe mit einem Geständnis zu bestätigen?  Die Frau will sich nicht unterwerfen und um Schönwetter bitten. Das hat sie nicht nötig. Ich beobachte das Ermittlungsverfahren lange genug, um mir darüber klar zu sein, dass Frau Zschäpe im Sinne der Anklage nicht schuldig ist. Es könnte zum Schluss für die Vertreter der Anklage und nicht zuletzt auch für die professionellen Hassprediger noch sehr eng werden, wenn Zschäpes Verteidigung gut organisiert würde. Sie hätte einen Rechtsanwalt von der Qualität eines Klaus Harald Bukow gebraucht, der seine vornehmliche Aufgabe darin gesehen hat, dem Angeklagten vor Gericht die Redefreiheit zu sichern, ihn zu ermuntern. Vor Gericht in jeder Phase des Verfahrens ständig (auch zu Zeugenaussagen)  Erklärungen abzugeben, ist eine unübliche, aber zulässige und sehr wirkungsvolle Methode. Allerdings nur dann, wenn der Mandant nicht schuldig ist. Genau das ist bei Beate Zschäpe der Fall.
Wer das nicht erkennt, will es nicht erkennen. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann nur deshalb, weil Leute wie der Geheimdienstler Temme, einschließlich seiner Hintermänner aus der Schusslinie genommen werden sollen und nicht zuletzt auch deshalb, weil die massive öffentliche Vorverurteilung nicht mehr reversibel ist.

Die Hexe muss auf den Scheiterhaufen.
Der aufgehetzte Pöbel will sie brennen sehen. Wir sind auf dem Weg zur guten alten Zeit der heiligen Inquisition. Nichts hat sich geändert. Pfui Teufel!

Karl-Heinz Hoffmann      25.07. 2015



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Resümee
zur Dönermord-Affäre
Teil 1

Es ist jetzt lange genug in der Türkenmord-Affäre herumgestochert worden, sodass es nun Zeit ist, sowohl den aktuellen Stand der Dinge zu untersuchen, als auch rückblickend zu resümieren.
Ich nenne die an Türken verübte Mordserie nicht NSU-Morde, weil es für das Vorhandensein eines mörderisch aktiven „Nationalsozialistischen Untergrundes“ im Sinne der Anklagebehörde und dem gleichlautendendem Verdachtsjournalismus in Wirklichkeit keine brauchbaren Beweise gibt. Wir können getrost über eine „NSU Affäre“ reden, aber gemessen an den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht von „NSU Morden“.
Dass sich Gleichgesinnte auf bundesweit organisierten Veranstaltungen gegenseitig kennenlernen und auch Kontakt halten, ist noch lange kein organisierter terroristischer Untergrund. Das wäre eine ganz andere Qualität krimineller Energie. Diese organisatorisch zu bündeln, wären meiner Meinung nach die Personen aus der Kameradschaften-Szene, nach allem was wir dazu zu hören bekamen, gar nicht in der Lage gewesen.
Es wäre richtiger, wenn man einfach nur schlicht über „Türkenmorde“ reden würde, denn dass die Mehrzahl der Opfer Türken waren, ist so ziemlich das Einzige was sicher ist.
Will man sehr genau sein, dann müsste man noch bedenken, wer von den Opfern Kurde und wer Osmanl
ıwar.
Wenn man mögliche Interessen des türkischen Geheimdienstes nicht von vorneherein als abwegig in Abrede stellen will, scheint mir der Umstand, dass die meisten Mordopfer Kurden waren, keineswegs bedeutungslos zu sein.  
Bei dem Bemühen, die Täter zu ermitteln, ist man, trotz vollmundiger gegenteiliger Behauptungen, bis jetzt keinen Schritt weitergekommen.
Geht es nach dem politischen Establishment, dann sollen wir glauben, dass die beiden Neo-Nationalsozialisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Türken exekutiert und Beate Zschäpe davon gewusst und die Aktionen gebilligt hat.
Ich halte das für völlig unglaubwürdig und schon gar nicht für erwiesen. Immerhin gehen  Rechtsanwälte und Antifaschisten auch davon aus, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen den Türkenmorden und den Geheimdiensten gibt. Das dürfte richtig sein. Ist aber nur die halbe Wahrheit. Es ist leider eine politisch motivierte verkürzte Sicht auf die Sachlage.  
Zahlreiche Indizien, über die noch zu reden sein wird, deuten darauf hin.    
Aber Kausalzusammenhang von Geheimdiensten und Türkenmordserie bedeutet noch lange nicht Zusammenarbeit von Geheimdiensten mit deutschen Neo-Nationalsozialisten. Die postmortale Benutzung des Zwickauer Trios ist etwas anderes als die kindische Vermutung einer Zusammenarbeit oder amtlichen Duldung und Vertuschung  terroristischer Verbrechen von rechts.   
Im Zusammenhang mit der „NSU Affäre“ gibt es offensichtlich nur geheimdienstlich Benutzte:
Das NS Trio wurde ganz offensichtlich nach der Liquidierung der beiden Uwes durch unzutreffende Schuldzuweisungen politisch benutzt.
Die Polizei wurde mit geheimdienstlichen Hinweisen und geschickt platzierten gefälschten Indizien getäuscht und ebenfalls benutzt.
Die Medien haben sich nur allzu gern zur Verfügung gestellt. Sie haben ihre geheimdienstlich vorgegebene Aufgabe, durch massive Vorverurteilung Druck auf Politiker und Justiz zu erzeugen, hervorragend erfüllt. Etwas anderes war von ihnen nicht zu erwarten.
Die Justiz wurde und wird benutzt. Die Gerichtsbarkeit wird unter Druck gesetzt und genötigt, gegen ihre im Verfahren gewonnene Überzeugung zu agieren.
Die Politiker werden zum eklatanten Rechtsbruch der öffentlichen Vorverurteilung genötigt.
Und schließlich wird die durch Hetzpropaganda besoffen gemachte Bevölkerung dazu benutzt, zu erwartende  Fehlurteile als gerecht anzusehen.
Außer der in Antifa-Kreisen unausrottbaren Verdachtsmarotte, wonach der Verfassungsschutz rechtsextremistischem Treiben wohlwollend zuschaut und im Bedarfsfalle schwer kriminelle Aktionen deckt, steht nichts im Raum, was das gegen das Zwickauer Trio künstlich aufgebaute Verdachtsgebäude rechtfertigen könnte.
In Wirklichkeit kann von Beweisen für eine Täterschaft der beiden Uwes keine Rede sein.
Im Gegenteil, Geheimdienste sind selbst, nicht nur für die hier zur Debatte stehenden Türkenmorde, sondern für zahlreiche weitere Attentate verantwortlich. Der Mord an Uwe Barschel kann als klassisches Beispiel gelten.
den „Selbstgemordeten“ gehört es zum geheimdienstlichen Prinzip, den Verdacht auf Unschuldige zu lenken. Der ermordete Unschuldige muss nicht nur für seinen eigenen Tod, sondern auch noch für andere geheimdienstlich durchgezogene Mordtaten verantwortlich gemacht werden. So geschehen beim Bombenattentat auf der Münchner Theresienwiese.
Im Fall der Türkenmorde konnten mich die bisher auf den Tisch gelegten Ermittlungsergebnisse nicht von der Schuld der beiden Uwes und schon gar nicht von der der Beate Zschäpe überzeugen. Anderseits häufen sich die auf geheimdienstliche Killer hinweisenden Indizien. Ich werde noch im Einzelnen darauf zurückkommen.
Nun möchte ich bei der Zwischenbilanz zur „NSU Affäre“ chronologisch relevant vorgehen.
Ihr erinnert Euch?
Die erste Nachricht stand im Zusammenhang mit den Geschehnissen im Wohnmobil.
In den Medien wurde vom Selbstmord zweier Rechtsextremisten berichtet. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollten sich, nach einem voran gegangenen Bankraub gegenseitig in ihrem Wohnmobil erschossen haben. Als Motiv wurde angenommen, die beiden jungen Männer hätten sich von einer zufällig auftauchenden Polizeistreife ertappt gefühlt und seien von einer für sie ausweglosen Lage ausgegangen, in der für sie nur der Freitod die einzige Lösung sein konnte.
Diese Darstellung habe ich von Anfang an nicht geglaubt. Sie erschien mir höchst unwahrscheinlich. Ich fand das unglaubwürdig, weil die Lage der beiden jungen Männer überhaupt nicht ausweglos war.
Selbst unterstellt, die beiden hätten kurz zuvor eine Bank beraubt, wofür es keine Strengbeweisführung gibt, dann ist kein Grund ersichtlich, warum sie sich erschießen sollen, wenn zwei Streifenpolizisten auftauchen. Mundlos und Böhnhardt hatten lange in der Illegalität gelebt. Es war sicher nicht das erste Mal, dass sie von der Polizei kontrolliert wurden. Auf solche Momente waren sie vorbereitet. Ihre falschen Dokumente sind offensichtlich nie beanstandet worden. Es gab keinen Grund, in Panik zu verfallen. Und selbst wenn man Panik unterstellen möchte, dann muss man sich doch fragen, warum haben die beiden nicht einfach versucht zu flüchten? Warum sind sie nicht einfach davon gefahren? Und wenn überhaupt nichts mehr gegangen wäre, hätten sie versuchen können, sich freizuschießen.
Nein das ganze Szenario schien mir hinten und vorne nicht zu passen. Welcher schwer bewaffnete Bankräuber erschießt sich gleich, wenn es ein bisschen eng für ihn wird, solange er noch davon ausgehen kann, dass ihm die Tat nicht leicht nachzuweisen sein wird. Schließlich standen die beiden ja nicht vor der Bank, als die Polizeistreife auftauchte. Und am Ende hätten sie noch die Möglichkeit gehabt, sich freizuschießen. Bevor sie Selbstmord verüben, hätten sie doch die Waffen gegen die Polizei richten können. Mir wollte nicht in den Kopf, dass sich alles so zugetragen haben sollte, wie es in den Medien dargestellt worden war.
Als dann kurze Zeit darauf behauptet wurde, man habe jetzt Beweise dafür, dass die beiden Uwes für die, wie man das damals nannte, „Dönermorde“ verantwortlich sein sollten, und  in kurzer Folge Einzelheiten nachgeschoben wurden, die als Beweise gelten sollten, war die öffentliche Vorverurteilung geboren. Da fiel bei mir der Groschen. Nun war mir endgültig klar, dass die Sache faul war. Das Prinzip kannte ich zu gut. Mir war klar, woher der Wind wehte. Anders als die meisten Bürger hatte ich selbst am eigenen Leib erfahren, dass man bei Bedarf, durch Zusammenwirken  von geheimdienstlicher Beeinflussung des polizeilichen Ermittlungsapparates und der Medien, völlig tatunbeteiligte Personen für schwerste Verbrechen verantwortlich machen kann.
Wer diese Erfahrung noch nicht gemacht hat, kann sich die abgrundtiefe moralische Verkommenheit der Geheimdienste nicht vorstellen. Vor allem will sich das niemand vorstellen.   
Mord gehört zum Aufgabenbereich der Geheimdienste. Dabei kommt in der Regel das Prinzip der Verlagerung der Schuld  auf Tatunbeteiligte zur Anwendung. Die Mordtat erfüllt einen aus geheimdienstlicher Sicht nützlichen Zweck, wird durch Schuldübertragung noch anderweitig politisch benutzt und hat nicht zuletzt auch noch eine Blitzableiter-Funktion. Wenn sich das Augenmerk der Justiz und der Öffentlichkeit auf die zu Unrecht Beschuldigten richtet, sucht niemand mehr dort, wo zur Aufklärung der Verbrechen zu suchen wäre.   
Soviel für heute.
Das Resümee zur NSU-Affäre wird in einzelne Abschnitte gegliedert fortgesetzt.

Karl-Heinz Hoffmann                  03.11.2015



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2015
Januar

NSU Affäre

Brandgutachten 1.Teilabschnitt  Benzin


Es geht um die Behauptung, der Wohnungsbrand vom 04.11.2011 im Anwesen Frühlingsstraße 26 in Zwickau sei von Beate Zschäpe vorsätzlich mittels Benzin als Brandbeschleuniger gelegt worden.

Bevor ich diesen Teilbereich konkret erörtere, möchte ich Euch eine wahre Geschichte erzählen:
Eines Tages wurde in einem Teich die untere Hälfte eines männlichen Körpers gefunden. Kurze Zeit darauf fand man die dazu gehörige obere Hälfte, jedoch ohne Kopf.
Die zerstückelte Leiche konnte dennoch identifiziert werden. Sehr schnell wurde die Ehefrau des Ermordeten unter Verdacht gestellt. Alles schien zu passen. Die Ehe war zerrüttet. Es gab jeden Tag Streit. Die Frau „hurte mit einem Besatzungssoldaten". In der Presse wurden all diese moralischen Unzulänglichkeiten genüsslich ausgebreitet. Kurzum, die Frau war schon vorverurteilt bevor der Prozess begann.
Im häuslichen Kamin hatte man Asche gefunden, die aufgrund einer gutachterlichen Untersuchung zum Hauptpunkt der Anklage werden sollte. Der Gutachter erklärte, mit den in der Asche vorgefundenen Substanzen nachweisen zu können, dass menschliche Körperteile verbrannt worden seien. Auf dieses Gutachten gestützt wurde die beschuldigte Ehefrau des Ermordeten zu lebenslanger Haft verurteilt. Es wurde behauptet, sie habe den abgetrennten Kopf im Ofen verbrannt. Jeder war zufrieden. Die Tat schien ermittelt und gerecht bestraft zu sein.
Doch dann, nachdem die Verurteilte schon zwei Jahre abgesessen hatte, geschah etwas Unerwartetes.
Der angeblich im Ofen der Verurteilten verbrannte Kopf wurde in einem anderen Gewässer aufgefunden und zweifelsfrei identifiziert. Die zu lebenslanger Haft verurteilte musste entlassen werden - gezeichnet war sie für immer.
Was lehrt uns diese Geschichte?
Sie lehrt uns, dass von den Gerichten beauftragte Gutachter dazu neigen, unverantwortliche Gefälligkeitsgutachten für den Auftraggeber abzuliefern. Sie neigen dazu, weil sie auf die dauernde Auftragserteilung seitens der Justiz angewiesen sind. Ein Gutachter, der den Intentionen der Strafverfolgungsbehörden nicht folgt, muss damit rechnen, nicht weiter beauftragt zu werden. Das ist verständlich, bleibt aber unmoralisch.   

Im Fall des Wohnungsbrandes in der Zwickauer Frühlingsstraße wurde ein Brandgutachten erstellt, welches mir aus mehreren Gründen unverantwortlich vorkommt.
Einmal davon abgesehen, dass sich die Anpassungsbemühungen wie ein roter Faden durch das gesamte Gutachten ziehen, kann ich die Behauptung, man habe Spuren von „Ottokraftstoff“ also Benzin in der Asche nachweisen können, nicht nachvollziehen.
Genaugenomen ist von Substanzen die Rede, die im Benzin enthalten sind. Damit soll der Nachweis erbracht worden sein, dass Benzin als Brandbeschleuniger in der Wohnung ausgebracht wurde.

Ich bin kein Chemiker, deshalb will ich es einmal mit gesundem Menschenverstand versuchen.
Es mag ja sein, dass Substanzen gefunden wurden, die im Benzin enthalten sind, doch bevor man das als Beweis für das Ausbringen von Benzin werten möchte, hat man sich doch logischerweise zu fragen, ob diese Substanzen etwa „nur“ im Benzin enthalten sind oder auch in allen möglichen anderen Verbundstoffen enthalten sein können.
Ist nicht Erdöl der Grundstoff für Benzin? Und ist nicht auch der Grundstoff für Plastikgegenstände ebenfalls Erdöl?
Man kann aus Erdöl ebenso gut Benzin wie Plastik herstellen. Und umgekehrt kann man Plastik wieder in Benzin verwandeln. Enthalten sind immer dieselben Grundstoffe.
Früher wurde Benzin als Brandbeschleuniger durch das im Sprit enthaltene Blei nachgewiesen. Das entfällt heute, weil unser modernes Benzin kein Blei mehr enthält.
Wie bitteschön soll jetzt mit der Untersuchung von Brandasche, die aus einer Wohnung stammt, angesichts der vielfältigen, dort befindlichen Plastikgegenstände die Verwendung von Benzin als Brandbeschleuniger bewiesen werden?

Soviel vorab als Teilbereich zum Brandgutachten im Zschäpe-Prozess.

Karl-Heinz Hoffmann      07.01.2015



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NSU Affäre
Wer hat geschossen?
Dem Zwickauer Trio werden insgesamt 10 Mordtaten zur Last gelegt.
Doch die Tatmerkmale lassen andere Schlussfolgerungen zu.
Ein Tötungsverbrechen, das letzte, begangen in Heilbronn, würde ich als vollkommen außerhalb der ansonsten unzweifelhaft eine Serie darstellenden, an acht Türken (und einem Griechen) vollstreckten "Hinrichtungen", von den folgenden Überlegungen zu Motiv und Tatmerkmalen ausnehmen. Das Heilbronner Verbrechen hat offensichtlich einen völlig anderen Hintergrund, als die „Dönermordserie“, über deren Motiv und Täterprofil man heute nach mehrjährigen Aufklärungsbemühungen noch immer so gut wie nichts weiß.
Die von der Generalbundesanwaltschaft vorgenommene Schuldzuweisung bezieht sich auf das Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, konnte aber bisher trotz unermüdlicher Bemühungen nicht beweisfähig gemacht werden.   
Der Generalbundesanwalt weiß so wenig, wie die Polizeibehörden und Richter Götzl weiß ebenfalls nichts. Wie sollte er auch? Außer unbewiesenen und nicht beweisbaren Verdachtsmomenten hat man ihm nichts geliefert.
Presse und Antifa können die Begriffe „Verdacht“ und „Beweis“ nicht auseinanderhalten, tun aber so, als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen. Die professionellen Propagandisten leisten mit ihren unsachlichen Hetzberichten nützliche Hilfsdienste für die politisch gesteuerten Strafverfolgungsbehörden.  
Ich habe mich seit Beginn der „NSU Affäre“, soweit dazu kommentierbare Berichte erschienen, mit ca. 40 Artikeln in meiner Website kritisch zu Wort gemeldet. Dabei war ich mit meinen Einschätzungen vorsichtig, eines war mir aber von Anfang an klar:
Die Mordserie musste in einem direkten Zusammenhang mit geheimdienstlichen Interessen stehen. Das Muster kam mir sofort bekannt vor. Es erinnerte mich an meine persönlichen Erfahrungen mit dem Oktoberfestattentat.
Auch in Sachen NSU kam die Schuldzuweisung zu früh, um an handfeste Ermittlungsergebnisse glauben zu können. Alles wirkte wie gut von langer Hand vorbereitet. Das war es wohl auch.
Der angebliche Selbstmord war völlig unglaubhaft und noch unglaubhafter war die Behauptung der Behörden, man habe das Zwickauer-Trio seit seinem Abtauchen in den Untergrund aus den Augen verloren. Dass dies eine glatte Lüge war, dürfte heute, angesichts der im Umfeld des Trios eingesetzten, inzwischen ans Licht geholten V-Leute  als erwiesen gelten. Wenn es noch eines weiteren Indizes bedarf, dann kann auf die Akten-Schredder-Aktion verwiesen werden.  
Bereits in meinem ersten Aufsatz zur NSU Affäre, vermied ich es, meiner Einschätzung entsprechend, Ross und Reiter zu nennen, hielt aber mit meiner grundsätzlichen Einschätzung zu den Hintergründen und der Schuldfrage nicht hinter dem Berg.
Am 28.11.2011 schrieb ich unter der Überschrift „FURUNKEL AM ARSCH“:

In der Ausgabe Nr. 48 vom 27. November 2011 der „Welt am Sonntag“ liest man: „Die Zwickauer Terroristen sind ein   Furunkel am Arsch der Demokratie. Um sie zu entfernen, genügt eine örtliche Betäubung“, und weiter heißt es: „Alle sind   schuld, nur nicht diejenigen, die es wirklich sind.“
Gut gebrüllt Löwe! Alle sind schuld, nur nicht diejenigen, die es wirklich sind. Wie wahr. Dann macht doch zuerst einmal   die wirklich Schuldigen ausfindig.
Wenn der politische Wille zur rückhaltlosen Tataufklärung gegeben wäre, dann würde der Furunkel womöglich erst so richtig am Arsch der Demokratie hängen. Und wenn das Geschwür am rechtstaatlich geputzten Arsch der demokratischen  Untergrundbehörden für die Bevölkerung sichtbar gemacht würde, dann könnte dem Körper, an dem der durch und durch  verdorbene Arsch angewachsen ist, nicht mehr mit einer einfachen örtlichen Betäubung geholfen werden. Es könnte den  Exitus bedeuten. Und weil das so ist, werden wir niemals eine sachgerechte Aufklärung erleben. Denn was nicht sein   darf, das kann auch nicht sein.

Karl Heinz Hoffmann
28. 11. 2011


Hinsichtlich der 9-teiligen „Dönermordserie“ bewegen wir uns auch heute noch im Bereich kriminalistischer Arbeitstheorien.
Die staatsanwaltschaftliche Theorie geht davon aus, dass alle der „Dönermordserie“ zugerechneten Morde jeweils von zwei Tätern ausgeführt wurden, die in allen Fällen vom gleichen Motiv geleitet waren. Das kann vielleicht so gewesen sein, muss aber nicht stimmen.  
Wenn wir auch nichts Beweisfähiges über die Täter und deren Motiv wissen, so haben wir doch Tatmerkmale vorliegen, die keineswegs nur einer, sondern unterschiedlichen Schlussfolgerungen zugänglich sind.
Bei allen neun Tötungsverbrechen kann Raubmord ausgeschlossen werden.
Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es doch um Geld ging.
In einem Fall, nämlich dem Mord an Mehmet Kubasik, dürfen unbezahlte Geldforderungen als Tatmotiv als ziemlich sicher gelten.
Und zwar deshalb, weil der oder die Täter eine leergeschossene Patronenhülse auf die Registrierkasse des Opfers gelegt hatten. Eine Patronenhülse auf der Kasse, kann kaum etwas anderes bedeuten als: „Seht her! So geht es jedem der seine Schulden nicht bezahlt.“
Wenn jemand eine andere plausible Erklärung hat, bitte ich um Mitteilung.
Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, wenn Zahlungsverzug, Veruntreuung oder Nichterfüllung einer geforderten Leistung angenommen werden müssen, und das ist zumindest in dem Fall, wo die Hülse auf der Kasse lag anzunehmen, dann könnte man Mundlos und Böhnhardt schwerlich die Tat anlasten. Oder möchte jemand annehmen, die beiden Rechtsextremen Uwes könnten über zehn Jahre hinweg, bundesweit illegale Geschäfte mit Türken gemacht haben?

Beim 5. Mordfall, verübt an Mehmet Turgut am 25.02.2004 in Rostock, hinterließ der Mordschütze eine verfeuerte Hülse aufrecht stehend unter der Kühlzellentüre:

(„Im hinteren rechten Bereich der Küche befand sich eine Kühlzelle, unter deren vordererrechter Tür eine stark deformierte Patronenhülse stand (Spur V.3.6.). WeitereHülsen fanden sich am Tatort nicht.“
Bericht der „SOKO Kormoran“ Mecklenburg-Vorpommern, vom 27.03.2008)


und zwar so, dass sie sofort gesehen werden konnte, aber nicht ausversehen bei der polizeilichen Tatortbegehung umgestoßen werden sollte.
Ob das auch mit nicht eingehaltenen Verpflichtungen zu tun hatte, wissen wir nicht, aber es sollte wohl ebenfalls ein Zeichen sein und es liegt nahe, dass es sich in beiden Fällen, nämlich dem 5. und dem 8. Mordfall um denselben Täter handelte.
Wieder vorangestellt, wir wissen es nicht, aber es sieht danach aus, als ob die ersten beiden Morde nicht von denselben Tätern verübt wurden wie der 5. und der 8. Mord. Diese Vermutung liegt nahe, weil beim ersten und zweiten Verbrechen einmal 5 und einmal 2 verfeuerte Hülsen achtlos am Tatort zurückgelassen wurden.
Bezüglich der Anzahl der an den Tatorten aufgefundenen Patronenhülsen, stütze ich mich auf die vom Arbeitskreis NSU erstellte  Auswertungstabelle:



Bei fünf Hinrichtungen, nämlich der 3. und 4., der 6. und 7., sowie der 9. sorgte der oder die Täter dafür, dass keine Hülse am Tatort zurückblieb.
Diese unterschiedlichen Tatmerkmale sind auf keinen Fall Zufälligkeiten. Sie lassen auf unterschiedliche Täter schließen.
Wer bei fünf Tötungsverbrechen darauf achtet, dass keine Hülsen am Tatort zurückbleiben, lässt nicht in anderen Fällen achtlos, den Ermittlern als Beweismittel dienende Hülsen zurück und er deponiert auch keine Hülsen als unübersehbare Hinweise auf das Tatmotiv.
Wer absichtlich jeweils nur eine Hülse zurücklässt, und diese so positioniert, dass sie gefunden werden soll, um damit eine klare Botschaft zu vermitteln, wird an anderen Tatorten kaum völlig unüberlegt handeln.
Der 3., der 4., der 6., der 7. und der 9. Mord weisen einheitliche Tatmerkmale auf. Der Mordschütze war darauf bedacht, den Ermittlungsbehörden die Arbeit zu erschweren.
Betrachtet man sich die jeweiligen Tatmerkmale der „Dönermordserie“, so gelangt man zu dem Schluss, der freilich nicht zwingend ist, dass zwar ein und derselbe Auftraggeber dahinter steht, aber nicht in jedem Fall dieselbe Person zur Erfüllung der Tötungsaufträge eingesetzt wurde. Meine kriminalistische Arbeitstheorie lautet:
Für die „Dönermordserie“ ist ein überregional agierendes Auftraggeber-Konsortium verantwortlich, welches allem Anschein nach mehrere, vermutlich drei professionelle, voneinander unabhängige, im Ausland ansässige Killer eingesetzt hatte. Wenn zur Ausführung der Tötungen tatsächlich nur ein und dieselbe Pistole verwendet worden sein sollte, was nicht völlig geklärt ist, dann wurde sie vom Auftraggeber, von Fall zu Fall zur Verfügung gestellt und nach Erledigung der Aufträge wieder entgegengenommen. Es ist aber auch denkbar, dass verschiedene Ceska-Pistolen im gleichen Kaliber für die Hinrichtungen eingesetzt wurden.
Bei allen Morden der Serie fand eine Pistole Ceska, Kaliber 7,65 Verwendung. Soviel ist aufgrund der am Tatort gefundenen Projektile klar. Aber ob die tödlichen Schüsse immer aus der derselben Waffe abgegeben wurden (das wird zwar von den Strafverfolgungsbehörden angenommen) oder vielleicht nur aus einer gleichen, ist keineswegs ohne jeden Zweifel erwiesen.
Die im Zusammenhang mit Tatorthülsen und Projektil-Fragmenten erstellten behördlichen Gutachten haben keinen Beweiswert. Die Erläuterung: „durch Spurenvergleich wurde festgestellt, dass Tathülsen oder Projektil-Fragmente aus der zur Untersuchung vorgelegten Waffe abgefeuert wurden“, kommt über den Status einer unbewiesenen Behauptung nicht hinaus. Und zwar deswegen nicht, weil keine Dokumentation des Untersuchungsvorgangs mit vorgelegt wird. Wenn nicht genau erklärt wird, welche metallischen Teile auf welche Teilbereiche der Hülse in welcher Weise eingewirkt und Spuren hinterlassen haben. Und wenn die Spuren relevanten Teile, zusammen mit eine dezidierten Bilddokumentation, nicht zur Inaugenscheinnahme durch die Prozessbeteiligten vorgelegt wird, wenn beispielsweise nur lapidar erklärt wird, dass diverse Teile der zu untersuchenden Waffe unbrauchbar waren und deshalb mit baugleichen Teilen aus der eigenen behördlichen Sammlung ergänzt wurden, aber weiter nichts zur nachträglichen Veränderung der Waffe ausgesagt wird, dann fehlt den behördlichen Erörterungen jede Beweiskraft.    
Mit anderen Worten, es ist weder erwiesen, dass es sich bei den Mordschützen in jedem Falle um dieselben Personen handelte, noch ist erwiesen, dass jedes Mal dieselbe Waffe eingesetzt wurde. Aber selbst wenn man es als erwiesen ansehen wollte, dass bei allen „Dönermordfällen“ dieselbe Pistole eingesetzt wurde, wäre das noch lange kein Beweis für die behauptete Täterschaft der beiden Uwes. Und zwar deshalb nicht, weil aufgrund der ungeklärten Auffinde-Situation der Ceska 83 nicht nachgewiesen werden kann, ob sie die beiden posthum Beschuldigten Rechtsextremisten jemals in der Hand gehalten hatten. Und schon gar nicht kann etwas darüber ausgesagt werden, wer über die mordverdächtige Ceska 83 zum Zeitpunkt der Tötungsverbrechen die tatsächliche Gewalt ausüben konnte.
Fazit: Um zu einer verifizierten Schuldzuweisung zu kommen, müsste bewiesen werden, wer zur Tatzeit tatsächlich über die Waffe verfügen konnte und selbst das würde noch nicht reichen, man müsste dazu auch die Anwesenheit an den Tatorten beweisfähig machen.    
Wenn es so ist, wie ich annehme, dann können diese beiden zur Verurteilung zwingend erforderlichen Beweise nicht erbracht werden, weil die beiden Uwes nur die vermeintlichen, aber nicht die wirklichen Täter sind.
Über meine Einschätzung der Opferauswahl und wahren Gründe für die Verdächtigung des Zwickauer Trios werde ich im nächsten Artikel berichten.
Soviel für Heute

Karl-Heinz Hoffmann       05.01.2015    


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NSU Affäre
Hinweis eines Türken,
Schlüssel
zur Wahrheitsfindung?

Am 6. April 2006 wurde in Kassel der deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft, Halit Yozgat ermordet.
Es war das letzte Tötungsverbrechen am Ende der damals als „Dönermorde“ bekannt gewordenen Mordserie.  
Für die Annahme eines etwa ausländerfeindlichen Hintergrundes gab es keine Anzeichen. Die Polizei konzentrierte ihre Ermittlungen auf das persönliche, familiäre und geschäftliche Umfeld der Opfer und sie stieß dabei durchaus auch auf verdächtige Sachverhalte, die aber nie völlig geklärt werden konnten.
Da erreicht das Polizeipräsidium-Nordhessen am 18. September 2006, also rund fünf Monate später, ein handgeschriebener, an den damaligen bayerischen Staatsminister des Innern gerichteter Brief eines türkischen Staatsbürgers.
Er enthält konkrete Mitteilungen mit direktem Bezug zur Dönermordserie.
Dieser Brief war in türkischer Sprache abgefasst und offen mit der Adresse des Absenders versehen.
Der Brief wurde im Auftrag der Polizei ins Deutsche übersetzt und Günther Beckstein mit Datum vom 22.09.2006 zugänglich gemacht
Der Verfasser des Briefes machte die Behörden auf einen Mann, den er als Täter bezeichnete, aufmerksam, nannte dessen Namen, seine Aufenthaltsorte und beschrieb dessen Vorgehensweise.
Das Letztere halte ich für sehr bedeutsam, und zwar deswegen, weil der Informant genau die Vorgehensweise schildert, die den Grundprinzipien geheimdienstlicher Operationen entspricht.
Nach diesem Prinzip wird die Tat von örtlichen Helfern vorbereitet.
Danach reist der Auftragskiller an, begibt sich zum Tatort, führt die Hinrichtung aus und verschwindet sofort wieder ins Ausland.
Nach allem, was wir bisher über die inzwischen umgetaufte Dönermordserie wissen, drängt sich der Verdacht der geheimdienstlichen Steuerung geradezu auf. Aufgrund der geschilderten Einzelheiten halte ich persönlich die Mitteilungen für sehr glaubhaft. Es sollte jetzt die Aufgabe des Gerichtes in München sein, der Sache gründlich nachzugehen.




Das Erstaunlichste an der Sache ist, dass die in dem türkischen Brief vermittelten Hinweise noch nicht einmal im Ansatz überprüft worden sind. Jedenfalls konnte ich dazu in den Akten nichts finden.
Das ist schon ein starkes Stück.
Da nennt jemand dem Bayerischen Ministerpräsidenten Name und Adresse eines Tatverdächtigen, nicht etwa als anonymer Hinweisgeber, sondern unter seinem vollen Namen mit Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift und weder die Polizeibehörden, noch Günther Beckstein fühlen sich bemüßigt, der Sache ernsthaft nachzugehen?
Man hat sich zu fragen, warum keine weiteren Nachforschungen angestellt wurden? Gab es Gründe, die Spur als politisch unerwünscht im Sande verlaufen zu lassen?
Der nie befragte türkische Hinweisgeber, wäre möglicherweise der wichtigste Zeuge im derzeitigen NSU Verfahren vor dem OLG in München. Noch könnte er, ja müsste er als Zeuge nach München geladen werden.
Auf etwaige besondere überstaatliche Interessen darf ein deutsches Gericht keine Rücksicht nehmen.
Es muss um die Wahrheitsfindung gehen, nicht um eine politisch angestrebte Urteilsfindung.

Karl-Heinz Hoffmann    04.01.2015


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2015
Juli

NSU Prozess
Presseberichterstattung
Gnadenlose Hetze
Seit mehr als zwei Jahren wurde die Angeklagte Beate Zschäpe von ihren Pflichtverteidigern daran gehindert, vor Gericht zur Sache auszusagen. Damit war ihr die Möglichkeit genommen, sich rein menschlich so darzustellen, wie sie tatsächlich ist. Von der vertanen Chance, sich selbst verteidigen zu können, ganz zu schweigen. Das von der Verteidigung aufgenötigte Schweigen ermöglichte den Medien die totale Entmenschlichung einer Frau, die von den meisten Zeugen als sympathisch, warmherzig und tüchtig geschildert worden war. Einen Beweis für schuldhaftes Verhalten gibt es bisher nicht.
Als gestern am 24.07.2015 die neueste Entwicklung im NSU Prozess im Bayerischen Rundfunk erläutert wurde, durfte wiedermal ein neues Gesicht mit den gleichen abgeschmackten Sprüchen ins Bild steigen. Ein Experte, den man bisher noch nie gesehen hatte. Den Namen möchte man sich gar nicht merken.
Auf die Frage, was denn zu erwarten sei, wenn nun Beate Zschäpe tatsächlich in der Schlussphase des Verfahrens aussagen würde, antwortete er:
„Das käme zu spät um sich noch mildernd auf das Urteil auswirken zu können. Verurteilt würde sie in jedem Falle.“
Bildet sich der Mann tatsächlich ein, Beate Zschäpe hätte nichts anderes zu sagen, als die von der Anklagebehörde erhobenen Schuldvorwürfe mit einem Geständnis zu bestätigen?  Die Frau will sich nicht unterwerfen und um Schönwetter bitten. Das hat sie nicht nötig. Ich beobachte das Ermittlungsverfahren lange genug, um mir darüber klar zu sein, dass Frau Zschäpe im Sinne der Anklage nicht schuldig ist. Es könnte zum Schluss für die Vertreter der Anklage und nicht zuletzt auch für die professionellen Hassprediger noch sehr eng werden, wenn Zschäpes Verteidigung gut organisiert würde. Sie hätte einen Rechtsanwalt von der Qualität eines Klaus Harald Bukow gebraucht, der seine vornehmliche Aufgabe darin gesehen hat, dem Angeklagten vor Gericht die Redefreiheit zu sichern, ihn zu ermuntern. Vor Gericht in jeder Phase des Verfahrens ständig (auch zu Zeugenaussagen) Erklärungen abzugeben, ist eine unübliche, aber zulässige und sehr wirkungsvolle Methode. Allerdings nur dann, wenn der Mandant nicht schuldig ist. Genau das ist bei Beate Zschäpe der Fall.
Wer das nicht erkennt, will es nicht erkennen. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann nur deshalb, weil Leute wie der Geheimdienstler Temme, einschließlich seiner Hintermänner aus der Schusslinie genommen werden sollen und nicht zuletzt auch deshalb, weil die massive öffentliche Vorverurteilung nicht mehr reversibel ist.

Die Hexe muss auf den Scheiterhaufen.
Der aufgehetzte Pöbel will sie brennen sehen. Wir sind auf dem Weg zur guten alten Zeit der heiligen Inquisition. Nichts hat sich geändert. Pfui Teufel!

Karl-Heinz Hoffmann      25.07.2015


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2014
Dezember



NSU Affäre

Obskure Waffenwanderwege


Wenn irgendwo eine Schusswaffe von der Polizei sichergestellt wird, beginnt die Ermittlungstätigkeit.
Als erste Maßnahme wird, solange die Waffe noch nicht durch allzu viele Hände „berechtigter Personen“ gegangen ist, eine daktyloskopische Untersuchung vorgenommen.
Dann erfolgt nach Feststellung des Waffentyps und der Seriennummer, sowie der anschließenden kriminaltechnischen Untersuchung ein Abgleich mit polizeilich registrierten Straftaten.
Besonders dann, wenn es um „Tatwaffen“ geht, sind die Strafverfolgungsbehörden in erster Linie daran interessiert, zu erfahren, wie die Waffe dorthin gelangte und wo sie aufgefunden wurde, denn die Auffinde-Situation lässt oft, wenngleich nicht immer, Rückschlüsse auf den Letztbesitzer zu. Wird die Waffe nicht am Mann gefunden, sondern anderen Orts und haben die daktyloskopischen Untersuchungen keine personelle Zuordnung ermöglicht, so steigern sich die Schwierigkeiten der beweisfähigen Zuordnung der aufgefundenen Waffe zu einer bestimmten Person.
Wird von einer Person aufgrund anderweitiger, Verdacht erregender Umstände vermutet, Besitzer der aufgefundenen Waffe zu sein, so kann er dazu befragt werden. Verweigert er beharrlich die Aussage oder ist er tot, dann ist der erste und nächstliegende Ermittlungsansatz blockiert.
Bei der Verbrechensaufklärung und der gerichtlichen Urteilsfindung wird in aller Regel der Letztbesitzer einer Tatwaffe als der Tat überführt angesehen. Diesen Erfahrungswert machen sich intelligente Verbrecher bei der vorsätzlichen Begehung von Tötungsdelikten zu Nutze, indem sie die zur Tat verwendeten Werkzeuge im Umfeld von Personen deponieren, die ein Motiv haben könnten und deshalb als Verdächtige in Frage kommen. Das bewusste Spurenlegen durch Unterschieben von tatrelevanten Gegenständen zur Verdeckung der eigenen Straftat ist in der Kriminalgeschichte beileibe kein seltenes Ereignis.  
Besonders im Bereich der geheimdienstlichen operativen Maßnahmen wird die Methode der Ablenkung durch das Legen falscher Fährten häufig praktiziert.
Es fällt dem Normalbürger schwer, zu glauben, dass die Geheimdienste demokratisch organisierter Staaten in eigener Regie hoch kriminelle Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele begehen. Dabei ist diesbezüglich die allgemein bekannte Beweislage erdrückend. Der brave Bürger kann erkennen, was vor sich geht, will es aber nicht wahrhaben, weil sonst sein sorgsam gehegter Traum vom Leben in einem demokratischen Rechtsstaat in die Brüche ginge. An der Wahrheit würde er verzweifeln.

Der Mossad-Aussteiger Victor Ostrovsky klärt uns auf:
„(...) manipulierte der Mossad die mittleren Chargen des BND zur Kooperation, indem er sie wissen ließ, dass ihre Bosse zwar einverstanden wären, aber die Operation nicht offiziell billigen könnten. Auch die Tatsache, dass der Mossad die rückhaltlose Unterstützung der örtlichen Dienststellen des Verfassungsschutzes hatte, war hilfreich, die BND Leute zu überzeugen.“  (Hervorhebung d.d. Verfasser) Aus: Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann, 1994, Seite 289  
„Ich glaube nicht, dass die Dänen oder Deutschen sehr stolz sein werden, wenn sie erfahren, in welcher Weise sie benutzt werden.“ (Hervorhebung d.d. Verfasser)
Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann, 1994, Seite 285  

Wir sollten den Tatsachen ins Auge sehen.
Wenn es möglich war, dass eine der RAF zugeordnete Tatwaffe zehn Jahre lang in einem Tresor des Verfassungsschutz liegen konnte, bevor sie endlich auf dem Tresen eines Gerichtes landete, und wenn es möglich war, dass zwei angeworbene Kriminelle mit Wissen der GSG 9 und der Niedersächsischen Landesregierung auf geheimdienstliche Anweisung ein Loch in das Zeller Gefängnis sprengten, um diese Straftat der RAF unterzuschieben, und wenn der BND die Ermordung Uwe Barschels vorbereitet hat, um nur einige bekannte Beispiele zu nennen, dann darf man den operativen Abteilungen der Dienste zurecht jedes Verbrechen und jede moralisch verwerfliche Gemeinheit zutrauen.  

Wenn die Aufklärungsbemühungen von Tötungs-Verbrechen bereits im Stadium der polizeilichen Ermittlungen von besonderem allgemeinen Interesse sind, weil ein politischer Hintergrund unterstellt wird und sich das politische Interesse an der Verurteilung der Verdächtigen durch eine massive propagandistisch gesteuerte Vorverurteilung ins schier Unermessliche steigert, dann können sich die Gerichte dem „öffentlichen Druck“ nicht entziehen. Die Vorverurteilung zieht in aller Regel die ungenügend beweisfähig gemachte gerichtliche Aburteilung nach sich. Diese Entwicklung wird bei geheimdienstlich inszenierten Verbrechen einkalkuliert. Am Grad der Vorverurteilung lässt sich der Grad der Wichtigkeit hintergründiger Interessenlagen erkennen.
Aus diesen Gründen ist es für Wahrheitssuchende wichtig, die einzelnen Stationen des Weges der als Tatwerkzeuge in Frage kommenden Waffen nachzuvollziehen.

Zur Tatausführung heimtückischer Tötungsverbrechen werden in der Regel Kurzwaffen, d.h. Pistolen oder Revolver verwendet, die unter dem Fachbegriff „Faustfeuerwaffen“ einzuordnen sind.  
Einmal abgesehen von den, beispielsweise im afghanischen Derna ?? in geringer Stückzahl in kleinen Handwerksbetrieben illegal hergestellten Kopien westlicher Waffenmodelle, werden Faustfeuerwaffen in staatlicher Kontrolle unterworfenen Waffenfabriken serienmäßig hergestellt.   
Nach Abschluss des Herstellungsvorganges wird jede einzelne Waffe auf dem werkseigenen, oder einem staatlichen Schießstand beschossen und erhält dort das erste Beschuss-Zeichen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Waffe in jedem Falle legal. Ob sie eine legale Waffe bleibt, oder zur illegalen „schwarzen Waffe“ wird, hängt davon ab, auf welche Weise sie in den Verkehr gebracht wird und welchen Weg sie danach nimmt.   
Im hier relevanten Sachzusammenhang interessiert uns vorrangig die tschechische Produktionsstätte des Pistolentypes Ceska zbrojovka CZ 83, Kaliber 7,65 mm Browning.
Den tschechischen Waffenproduzenten eilt seit Jahrzehnten der Ruf voraus, in heiklen Export-Angelegenheiten, besonders großzügig zu verfahren.
Auch die Sonderanfertigung von 55 Exemplaren, der mit Schalldämpfer bestückten Ceska 83 darf als heikle Angelegenheit bezeichnet werden und zwar schon deshalb, weil 31 Pistolen aus dieser Serie, (vom GBA als typisches Mordwerkzeug bezeichnet) an den Geheimdienst der ehemaligen DDR, „STASI“ geliefert wurden, ohne den Vorgang korrekt zu dokumentieren. Über den Verbleib der „STASI-Ceskas“ wissen wir nichts. Jedenfalls nichts Beweisfähiges. Die lapidare Behauptung der „STASI-Erben“ die Ceskas seien vernichtet worden, kann den fehlenden Nachweis der Vernichtung nicht ersetzen. Die diesbezügliche offizielle Erklärung kommt über den Status der unbewiesenen Behauptung nicht hinaus und ist somit rechtlich unbeachtlich.
Auch mit dem Nachweis, dass die restlichen 24 Exemplare der Ceskas aus der Serie 83 im Jahre 1993 ordnungsgemäß verbucht in die Schweiz geliefert wurden, wird der Verbleib der 31 an die STASI gelieferten Exemplare des Ceska-Mordwaffentyps nicht erhellt.
Der Schweizer Waffenhändler, der die 24 Ceskas, nach Schweizer Recht, ordnungsgemäß von der tschechischen Herstellerfirma erworben hatte, konnte „angeblich lückenlos“ die Auslieferung jeder einzelnen Pistole an die Erwerber nachweisen. Unverständlicher Weise konnte die Schweizer Polizei jedoch nur den Verkaufsweg von 16 Ceska-Pistolen nachweisen. Keine davon war eine Tatwaffe. Welchen Weg die übrigen acht Waffen genommen haben, konnte nicht geklärt werden.
Da stellt sich die Frage, warum eigentlich nicht, wenn doch der Händler angeblich die Aushändigung oder Auslieferung jeder einzelnen Waffe ordnungsgemäß dokumentiert hatte?  Ordnungsgemäß dokumentieren, bedeutet Eintragung des Erwerbers mit Name und Anschrift im Waffenhandelsbuch. Wenigstens ist das in Deutschland Vorschrift. Sollte es in der Schweiz kein Waffenhandelsbuch geben, (was ich nicht weiß) so müsste es doch eine adäquate Vorschrift geben, sonst könnte man ja überhaupt nicht von ordnungsgemäßen Nachweisen über den Waffen-Verbleib reden.
Bleibt festzuhalten:
Die Lieferung von 31 Schalldämpfer bestückten Ceskas 83 an den DDR Geheimdienst war, nach tschechischem Recht möglicherweise nicht illegal, aber der gesamte Lieferumfang ist unauffindbar im Nebel der bundesdeutschen Desinformation verschwunden.
Und das ist rechtlich äußerst bedenklich.
Niemand weiß, ob und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und wie viele dieser aus STASI-Besitz (31) und Privatbesitz stammenden, verschollenen Ceska-Pistolen (8), also zusammen 39 in den Schwarzmarkt gelangten.  

Eine in jedem Falle noch im Werk legal gewesenen Schusswaffe, kann auf unterschiedliche Weise zur „illegalen Waffe“ werden und den Weg in den Schwarzmarkt finden. Illegal ist sie dann, wenn sie den Besitzer wechselt, ohne dass dieser Vorgang im Waffenhandelsbuch dokumentiert wird.
Das kann geschehen, wenn bereits beim Hersteller nicht dokumentierte Auslieferungen erfolgen. Zum Beispiel bei Lieferungen an revolutionäre Gruppen im Ausland. Solche illegalen Waffenexporte sind keineswegs selten. Ich selbst habe im Libanon mehrfach moderne deutsche G3 Gewehre bei verschiedenen Milizen gesehen. Nach dem Tatsachenbericht von Victor Ostrovsky fanden auch beim Mossad Pistolen aus tschechischer Produktion Verwendung für Tötungsdelikte.  
Quelle: Geheimakte Mossad von Victor Ostrovsky, C. Bertelsmann Verlag, Seite 89
Auch durch Diebstahl oder Raub abhanden gekommene Waffen landen irgendwann auf dem Schwarzmarkt.
So manche ursprünglich in legalem Besitz befindliche Waffe verschwindet nach dem Ableben des Eigentümers auf ungeklärte Weise und taucht dann im  Schwarzmarkt wieder auf.
Dazu kommt noch, die nach zehntausenden zählende Menge der Hinterlassenschaften zweier Weltkriege.
Dabei geht es nicht nur um jene Waffen, die die Zeiten in einem Dachbodenversteck überdauert haben, sondern auch um die Reimporte von Schusswaffen aus ehemaligen (auch deutschen) Militärbeständen aus aller Herren Länder. Reimporte die zum Weiterverkauf an die deutsche Waffen-Sammler-Szene bestimmt waren. Es ist davon auszugehen, dass auch bei diesen Reimporten gelegentlich mehr geliefert wurde, als auf dem Lieferschein stand.
Das Geschehen auf dem Waffenschwarzmarkt entzieht sich zwar weitgehend der rechtsstaatlichen Kontrolle, das heißt aber nicht, dass unsere nicht an Recht und Gesetz gebundenen Geheimdienste etwa keine Möglichkeit hätten, auf den illegalen Waffenhandel Einfluss zu nehmen. Wir dürfen als sicher annehmen, dass der Verfassungsschutz die Waffensammlerszene genauso unterwandert hat wie die politischen Organisationen jeglicher Couleur. Die Dienste geben ihre Erkenntnisse nur sehr bedingt an die Polizeibehörden weiter, weil sie erpressbare Straftäter für Spitzeldienste brauchen. Die Geheimdienste sind bei Bedarf jederzeit in der Lage, bestimmte Waffen aus dem Schwarzmarktkreislauf herauszunehmen oder hineinzuschleusen. Dieser Umstand sollte beim Überdenken der NSU Affäre nicht außer Acht gelassen zu werden.man sich die zur Auffindung der beiden in Heilbronn abhanden  gekommenen Polizeipistolen etwas genauer, dann drängt sich der Verdacht der geheimdienstlichen Manipulation geradezu auf.
In dem abgebrannten, von Mundlos und Böhnhardt benutzten Wohnwagen wurden, nicht sofort, sondern erst nach dem Eintreffen einer Spezialtruppe aus Baden-Württemberg zwei Pistolen gefunden. Eine davon war wohl nachweisbar die Dienstwaffe der ermordeten Polizistin Kiesewetter, die andere soll ihrem angeschossenen Kollegen gehört haben.
Das klingt glaubhaft. Aber nur so lange, wie man nicht erfährt, dass unmittelbar nach dem Mordanschlag in Heilbronn nur eine Polizeipistole als Verlust gemeldet wurde. Die zweite Polizeiwaffe wurde sehr viel später als verlustig gegangen „nachgemeldet.“ Man höre und staune. Die Nachmeldung durch die zuständige Polizeidienststelle erfolgte erst, nachdem im ausgebrannten Wohnwagen der Uwes nicht nur eine, sondern zwei Polizeipistolen sichergestellt wurden.    
Wer will dem kritischen Bürger übel nehmen, wenn er angesichts solcher Unstimmigkeiten ins Grübeln gerät und Böses vermutet.

Karl-Heinz Hoffmann     30.12.2014

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NSU Ermittlungsverfahren

Waffenverkaufswegfeststellung?
Wer falsch fragt, kommt nie zu richtigen Ergebnissen


In den Ermittlungsakten zur NSU Affäre stößt man immer wieder auf den polizeilichen  Terminus „Verkaufswegfeststellung“.
Wird im Zusammenhang mit einer Schusswaffe ein Verkaufswegfeststellungsantrag an die Polizei gerichtet, so wird das als Auftrag verstanden, zu ermitteln, welchen Weg die Waffe nach Auslieferung von der Produktionsstätte bis zum Auffindeort genommen hat. Mit anderen Worten, es soll lückenlos festgestellt werden, welche Personen im Besitz der Waffe seit ihrer werkseitigen Auslieferung gewesen sind.
Dabei gilt als „Besitzer“ derjenige, der dauernd oder vorübergehend die „tatsächliche Gewalt über die Waffe“ ausüben konnte. Die Eigentumsverhältnisse sind dabei nur von sekundärer Bedeutung. Strafrechtlich relevant ist nur die Verfügung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe. Man kann der Eigentümer einer Waffe sein, ohne darüber die tatsächliche Gewalt ausüben zu können. So ist zum Beispiel das Land Baden-Württemberg noch immer rechtmäßige Eigentümerin der in Heilbronn geraubten Polizeiwaffen, hatte aber eine zeitlang die Herrschaft darüber verloren und konnte deshalb nicht die tatsächliche Gewalt ausüben. Wenn einem Förster die Flinte gestohlen wird, bleibt er Eigentümer, aber die tatsächliche Gewalt über die Waffe hat er verloren. Wird mit der gestohlenen Flinte gewildert, so wird sie zum Tatwerkzeug, es kann aber nur der Dieb für die missbräuchliche Verwendung verantwortlich gemacht werden, nicht jedoch der Eigentümer der ihm abhanden gekommenen Langwaffe.   
Mit dieser Klarstellung wird schon deutlich, dass der Begriff „Verkaufswegfeststellung“ dem Sinn und Zweck des Feststellungsauftrages nicht gerecht wird. Und zwar deswegen nicht, weil nicht jeder Besitzübergang im Sinne der Möglichkeit, die tatsächliche Gewalt ausüben zu können mit einem Verkaufsgeschehen in Zusammenhang gebracht werden kann. Von einer „Waffenverkaufswegfeststellung“ könnte nur die Rede sein, wenn es sich um legale Waffen handelt, deren Verkaufsweg im Waffenhandelsbuch dokumentiert wird.  
Es ist oft genug vorgekommen, dass sich ein waffenrechtlich Unberechtigter, sowohl mit Billigung des Berechtigten, als auch ohne dessen Wissen die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe verschafft hat und damit ein Verbrechen beging. Als Beispiel können Umstände so mancher Amokläufe dienen. Unter dem Rubrum „Waffenverkaufsweg“ lassen sich solche Vorgänge nicht subsumieren.  
Ein häufiger Vorgang des illegalen Besitzüberganges von Schusswaffen ist der unter Waffensammlern übliche Tausch von Waffen. Auch hierzu passt der Begriff „Verkaufsweg“ nicht.
Als ein weiteres Beispiel darf der nicht seltene Diebstahl und schließlich auch der Raub von Waffen gelten.
Damit ist gleich der direkte Bezug zu dem Mord und Mordversuch in Heilbronn hergestellt.
Wir wissen nicht, wer das Verbrechen verübt hat. Und wir wissen auch nicht, wer die Dienstwaffen der überfallenen Polizeibeamten an sich genommen hat. Wir wissen auch nicht, ob die Wegnahme der Waffen sofort nach Abgabe der Schüsse von den Tätern erfolgte, oder ob sie später, etwa in dem Zeitraum zwischen Tötung und Meldung der Tat von anderen bisher nicht bekannten Personen entwendet wurden. Man muss dabei unwillkürlich an die Berichte von der Anwesenheit fremder Geheimdienstagenten denken. Diese Berichte müssen nicht stimmen, aber sie stehen im Raum und sie sind nicht widerlegt, ja noch nicht einmal gründlich glaubhaft dementiert worden.   
Jedenfalls war der am Tatort in Heilbronn erfolgte, mit der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die geraubten Dienstwaffen einhergehende Besitzerwechsel kein Verkaufsgeschehen.
Bei diesem Gedanken drängt sich mir unwillkürlich ein Geschehnis aus dem geheimdienstlichen Milieu auf, welches der Mossad Aussteiger Victor Ostrovsky in einem Tatsachenbericht schonungslos offengelegt hat:
„Yakov war ein guter Mann, und dennoch wurde er am 3.April vor seiner Wohnung von seinen eigenen Leuten wie ein Hund abgeknallt. Unsere eigene Killerbrigade hat ihn umgelegt. (...)“
„Nachdem sie Yakov getötet hatten, versteckten sie die aus der Tschechoslowakei stammende Waffe in der Wohnung eines libanesischen Revolutionärs und machten auf ihn aufmerksam. Sie gingen soweit, im Namen der Lebanese Armed Revolutionary Fraction die Verantwortung für den Mord zu übernehmen, und informierten den französischen Geheimdienst.“
(Zitiert nach: Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, Die schmutzigen Geschäfte des israelischen Geheimdienstes, C. Bertelsmann Verlag GmbH München, 1994)

Doch noch einmal zurück zum den diversen Möglichkeiten, im Bereich der illegalen Waffenbeschaffung. Ich sage bewusst nicht „Waffenhandel“ weil dieser Begriff im landläufigen Sinn für den gewerblichen, von Rüstungsbetrieben organisierten Vertrieb von Waffen Gültigkeit hat. Die illegalen Machenschaften der Rüstungsfirmen im hier relevanten Sachzusammenhang sind kein Thema. Außer vielleicht die Frage, warum und für welche Kundschaft ein Rüstungsbetrieb eine Serie von Faustfeuerwaffen produziert, die mit Schalldämpfern bestückt sind? Für den zivilen Markt jedenfalls nicht. Als Kundschaft kommen nur Geheimdienste in Frage. Und daran schließt sich die weitere Frage: „Wofür brauchen Geheimdienste Pistolen mit Schalldämpfern?“ Die Antwort auf diese Frage kann sich jeder selbst geben.   
Zu den Geschehnis-Abläufen auf dem irregulären Waffenmarkt und den Verhaltensmustern der Waffenliebhaber und Sammler, die den Schwarzmarkt bestimmen, kann ich etwas beitragen, weil ich selbst seit meinem 18. Lebensjahr bis zum Zeitpunkt der restriktiven Änderung der Waffengesetze zu Anfang der siebziger Jahre zu diesem Kreis gehörte.
Ich hatte es in jener Zeit nicht nötig, mich auf dem Schwarzmarkt mit Waffen zu versorgen, weil ich Inhaber eines Waffenscheines war, aber ich stand in engem Kontakt mit der Szene und weiß deshalb sehr genau, wie sie - wenigstens damals - funktionierte.
Seit Anfang der Siebziger Jahre habe ich mich vom Waffensammeln ersatzlos verabschiedet, aber ich glaube, dass die auf dem illegalen Waffenmarkt herrschenden Bedingungen heute immer noch die gleichen sind. An dieser Stelle möchte ich auch jedem Waffenliebhaber dringend raten, auf den Erwerb einer „schwarzen Pistole“ zu verzichten, weil er niemals sicher sein kann, nicht etwa eine „Tatwaffe“ erworben zu haben. Wer ahnungslos eine Pistole übernimmt, die zuvor bei einem Verbrechen verwendet worden war, kann sich damit Schwierigkeiten einhandeln, die trotz völliger Unschuld bis hin zur lebenslangen Haft reichen können.
Ich spreche aus Erfahrung. Wenn jemand an meinen diesbezüglichen Erfahrungen interessiert ist, soll er den ersten Band meiner Lebenserinnerungen lesen. Im Kapitel „12 Uhr mittags“ wird er nachlesen können, wie ich 1961durch eine Kette unglücklicher Zufälle unter Mordverdacht geriet und ich es kurz darauf wiederum nur dem Zufall zu verdanken hatte, dass ich von diesem Verdacht befreit wurde. Wie mein späterer Lebensweg zeigte, ist „Mordverdacht ohne eigenes Zutun“ bei mir ein epidemisch auftretendes Phänomen.

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, dass der Tausch von Waffen unter Liebhabern und Sammlern mindestens ebenso oft vorkommt, wie der Besitzerwechsel durch Verkauf.
Die Waffennarren sind oft gierig, wenn etwas Neues und vor allem etwas sehr Seltenes angeboten wird. Wenn das Geld nicht reicht, dann versucht man zu tauschen oder doch wenigstens eine Waffe, die man schon länger besitzt, mit in Zahlung zu geben. Es können auch andere Wertgegenstände gegen Waffen eingetauscht werden.
Jedenfalls, um auf den Ausgangspunkt der Erörterungen zurückzukommen, kann im Bereich des illegalen Waffenmarktes nicht so ohne weiteres von „Verkaufswegen“ gesprochen werden.
Und noch eines: nach meiner Erfahrung sind gerade die Waffenliebhaber nur sehr selten kriminell. Das Waffensammeln ist in aller Regel eine harmlose Leidenschaft, und als solches kein kriminelles Verhalten. Ich kenne viele Fälle, in denen Waffensammler wegen ihrer Liebhaberei bestraft wurden, aber keinen einzigen Fall, wo ein Waffensammler seine Waffen zur Verbrechensbegehung eingesetzt hat. Erst durch die übertriebene strafrechtliche Verfolgung von Waffendelikten werden die Waffensammler kriminalisiert.
Ich bin mir bewusst, dass ich damit anecke wenn ich meine, es wäre besser, wenn die von „mündigen Staatsbürgern“ gewählten politischen Autoritäten der deutschen Bevölkerung wieder das gleiche Vertrauen entgegen bringen würde, wie in der Zeit bis 1972. Das heißt, wenn wir wieder zu der damals herrschenden liberalen Fassung der Waffengesetze zurückfinden könnten. Dabei hat man sich auch zu fragen, warum die Schweizer Waffengesetzgebung freizügiger sein kann als die deutsche? Warum die Schweizer mehr Vertrauen in ihre Bevölkerung setzen, als die gesetzgebenden Autoritäten der Bundesrepublik?
Eine Liberalisierung der Waffengesetze würde sich auch positiv auf die Kriminalstatistik auswirken, weil sich der illegale Handel mit Waffen deutlich minimieren würde und darüber hinaus wären auch die Umstände der Waffenweitergabe besser nachprüfbar. Und vielleicht wäre manches anders verlaufen, wenn die zum Opfer gewordenen Türken selbst über eine Waffe zu ihrer Verteidigung verfügt hätten?

Karl-Heinz Hoffmann       26.12.2014



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NSU Prozess
Der Mordanschlag auf die Polizei in Heilbronn
Der Modus Operandi passt nicht in die Serie

Weil die Dienstwaffen der in Heilbronn überfallenen Polizeistreife im Brandschutt des von Mundlos und Böhnhardt benutzten Wohnmobils aufgefunden wurden, gerieten die beiden sofort in den Verdacht, diesen Mordanschlag verübt zu haben.
Auch der Glaube, mit dem Fundort von Tatwaffen, oder wie im hier vorliegenden Falle am Tatort geraubten Waffen schon die Täter ermittelt zu haben, kann sich als Trugschluss erweisen.

Zugegeben, die Auffinde-Situation der Polizeipistolen ist zunächst bei oberflächlicher Betrachtung ein für diese Annahme sprechendes Indiz. Ein Indiz ist aber nur ein Verdacht erregender Umstand und kein Beweis. Das Indiz muss erst noch verifiziert werden, bevor es als stichhaltiger Beweis gelten kann.
Rein theoretisch könnten die beiden Tatverdächtigen schuldig sein. Völlig ausschließen kann man natürlich nichts, doch es gibt zu wenig, was dafür spricht und zu viele Umstände die dagegen sprechen.
Als ich die ersten Informationen zu diesem Verbrechen bekam, wunderte ich mich sofort über folgenden Sachverhalt:
Der Überfall auf die Polizistin Kiesewetter und Ihren Kollegen Arnold soll das letzte Tötungsverbrechen in der Reihe einer Mordserie gewesen sein.

Ich gehe davon aus, dass diese Annahme falsch ist, und ich meine weiterhin, dass das Tatgeschehen in Heilbronn nicht im Zusammenhang mit der Türkenmordserie gesehen werden kann. Wer auch immer dafür verantwortlich gemacht werden soll, der Überfall in Heilbronn fällt in jeder Beziehung vollkommen aus dem Raster. Eine Parallele zu der Ausländermordserie ist nicht erkennbar. Im Gegenteil, der kriminelle Modus Operandi ist völlig anders.  
Einmal losgelöst von der absurden, staatsanwaltschaftlich konstruierten Theorie zum möglichen Tatmotiv, fällt sofort auf, dass zwar sämtliche Tötungsverbrechen an Ausländern (Dönermordserie) mit derselben Schusswaffe begangen worden sein sollen, nämlich der Schalldämpfer bestückten Ceska 83 Kaliber 7,65, in Heilbronn aber zwei alte Pistolen unterschiedlichen Kalibers aus östlicher Kriegsproduktion verwendet wurden. Weiterhin fällt die von den Umständen der Serienmorde abweichende Tatausführung auf.
Die für die Türken-Mordserie verantwortlichen Täter müssen nicht nur über ein erhebliches Maß an Rücksichtslosigkeit und krimineller Energie verfügt haben, sie waren auch intelligent und mit kriminaltechnischen Ermittlungsmöglichkeiten bestens vertraut. Aus diesem Grund sorgten sie dafür, dass am Tatort so wenig wie möglich kriminaltechnisch verwertbares Spurenmaterial zurückblieb. Deshalb fanden sich keine verfeuerten Patronenhülsen an den Tatorten. Entweder war die Tatwaffe mit einer Hülsenfangvorrichtung versehen oder es wurde durch eine Plastiktüte geschossen.
Bei dem Überfall in Heilbronn verwendeten die Täter zwei alte Militärpistolen, ohne sich um die ausgeworfenen Patronenhülsen zu kümmern.
Das wirft Fragen auf: Wenn die Täter von Heilbronn mit den Tätern der Türkenmordserie identisch sein sollen, warum haben sie bei dem Kiesewetter-Mord auf die Verwendung der für kriminelle Zwecke bestens geeigneten Ceska verzichtet? Warum war es ihnen, nachdem in der Zeit davor das Vermeiden von Spuren so wichtig war, ausgerechnet beim chronologisch letzten Mord ganz egal ob sie am Tatort Spuren hinterlassen oder nicht? Und dann sollen sie auch noch so dämlich gewesen sein, die geraubten Polizeiwaffen und Handschellen als Beweise der Tat überall mit sich herumzuschleppen?
Würde der Heilbronner Mord als erstes Verbrechen in der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatreihe stehen, so könnte man vielleicht sagen: Die Leute waren am Anfang noch nicht so professionell. Sie haben sich erst mit der Zeit kriminaltechnische Kenntnisse zugelegt. Man könnte auch sagen, vielleicht hatten sie am Anfang die zum Morden besser geeignete Ceska noch nicht - aber das Verbrechen in Heilbronn steht nicht am Anfang. Es soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das Ende markieren und deshalb passt es nicht in die Dönermordserie. Und über die Ceska 83 sollen die Tatverdächtigen Mundlos und Böhnhardt ja bis zum Schluss, also auch zum Zeitpunkt des Verbrechens in Heilbronn verfügt haben. Warum also kam die Ceska in Heilbronn nicht zum Einsatz?
Irgendetwas stimmt hier nicht.

Im nächsten Aufsatz werde ich mich näher mit dem sogenannten „Waffenverkaufsweg“ befassen.

Karl-Heinz Hoffmann           25.12.2014




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NSU Prozess
Weitere Erkenntnisse
zur Pistole Radom 9 mm Para
Asservatenbeschreibung: F.B. Radom VS Mod. 35, HI836

Die oben näher bezeichnete Pistole Radom wird im sogenannten NSU Verfahren von der Anklagebehörde als eine von zwei bei dem Mord in Heilbronn verwendeten Tatwaffen angesehen.
Aufgefunden und polizeilich gesichert wurde die Pistole Radom am 05.11.2011 in der abgebrannten Wohnung Frühlingstraße 26 in Zwickau nach der Beräumung des Brandschuttes von Kriminalhauptkommissar Lenk.
Auffinde-Stelle = Fußboden Schlafzimmer (H)  
Da lag also eine Pistole im Schlafzimmer auf dem von Schutt befreiten Fußboden?
Das ist seltsam.
Vgl. Protokoll über kriminaltechnische Tatortarbeit vom 10.11.2011:
Die Pistole Radom wurde zusammen mit zwei weiteren Pistolen, unverzüglich noch am selben Tag zur kriminaltechnischen molekulargenetischen Untersuchung übersandt.

An der Pistole Radom konnten, laut Untersuchungs-Ergebnisbericht, (der kein behördliches Gutachten darstellt), durch molekulargenetische Untersuchungen auf insgesamt 10 einzelnen Teilen der Waffe DNA-Spuren gesichert und ausgewertet werden. Siehe nachstehende Tabelle:


Aus dem Untersuchungsergebnis ist eine erstaunliche Leichtfertigkeit der Polizei im Umgang mit hochwichtigem Spurenträger- material ersichtlich.

Die Mehrzahl der auf der als Tatwaffe angenommenen Radom-Pistole gesicherten DNA-Spuren stammt von „berechtigtem Personal“. Als ob die Polizei berechtigt wäre, auf den von ihr gesicherten Gegenständen Spuren zu hinterlassen. Allein dieser Umstand ist schon skandalös.  
Von entscheidender rechtlicher Bedeutung für das hier relevante Strafverfahren sind jedoch die folgenden drei speziellen Spuren:
1. Die DNA-Spur einer unbekannten Person (P1) am Abzugsbügel als vollständiges Muster.
2. Ein vollständiges Muster dieser unbekannten Person (P1) im Bereich Verschluss/Schlitten.
3. Schließlich ein DNA-Befund einer weiteren unbekannten Person (P4) am unteren Bereich des Griffs/Magazinboden.

DNA Spuren von Mundlos und Böhnhardt konnten nicht festgestellt werden.
Im Ergebnis bedeutet die Spurenlage, dass die letzte Person, die aus der Radom einen oder mehrere Schüsse abgegeben hat, weder Mundlos noch Böhnhardt gewesen sein kann.

Nun könnte man sagen, die Spurenlage beweist ja nur, dass eine bisher unbekannte Person die Pistole Radom als letzter in der Hand hatte, nicht jedoch, dass dies im Zusammenhang mit einer Schussabgabe geschehen ist. Die unbekannte Person könnte ja die Waffe nur in der Hand gehalten haben, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Verkaufsangebot? Oder einfach nur beim Herzeigen?
Dieser Einschätzung steht aber entgegen, dass die ominösen Fremdspuren unbekannter Herkunft nicht etwa auf dem Griffstück zu finden sind, sondern genau auf den Teilen, die unmittelbar bevor und zur Schussabgabe erforderlich sind. Dabei muss der Schütze zwar auch das Griffstück umfassen, und das war ganz sicher auch der Fall, aber diese Spuren sind durch die Überlagerung der von „Berechtigten“ erzeugten Spuren eliminiert worden.

Die Waffe wird durch Einführen des mit Patronen gefüllten Magazins teilgeladen. Dazu wird mit dem Handballen auf den Magazinboden geklopft um das Magazin einrasten zu lassen.
Daher die Spuren auf dem Magazinboden und im unteren Bereich des Griffstückes.

Dann muss der Verschluss/Schlitten von Hand zurückgezogen werden. Damit liegt der obere Teil des mit Patronen bestückten Magazins frei. Die erste Patrone gleitet auf dem Zubringerteil des Magazins durch Federdruck (der Magazinfeder) nach oben und schiebt sich mit ihrer am Hülsenboden befindlichen Randrille in die dafür vorgesehene halbkreisförmige Einkerbung des Stoßbodens. Dabei rastet die als federndes Teil ausgebildete Auszieherkralle in die Patronenhülsenrille ein. Sobald der Schütze den Schlitten loslässt, schnellt dieser durch Federdruck (Rückholfeder) nach vorn, nimmt dabei die Patrone mit und befördert sie in das im Lauf befindliche Patronenlager. Bei diesem Vorgang wird gleichzeitig die Schlag-bolzenfeder gespannt.
Damit ist die Waffe feuerbereit geladen.
Die Verteilung der aufgefundenen DNA-Spuren am Abzug, am Schlitten und am Magazinboden, ist ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass der letzte aus der Radom verfeuerte Schuss von einem bisher Unbekannten abgegeben wurde.

Nun könnte man sagen, ja aber wir wissen ja nicht, ob davor, vor dieser letzten Schussabgabe nicht schon von anderen Personen Schüsse aus der Waffe abgegeben worden sind?
Richtig! Genau das ist der Punkt. Es kann nicht angehen, Mundlos und Böhnhardt zu unterstellen, sie hätten in Heilbronn geschossen, wenn es dafür überhaupt keine Beweise gibt.   
Ob und inwieweit die Auffinde-Situation der Waffen als Beweis für eine Täterschaft bei Mordtaten gewertet werden kann, ist eine andere Frage.
Auch mit den beiden im Umfeld von Böhnhardt und Mundlos aufgefundenen Polizeiwaffen kann nur bewiesen werden, dass sie im näheren Umfeld von Mundlos und Böhnhardt unmittelbar nach deren ungeklärter Tötung aufgefunden wurden.
Aber die „sogenannte“ Verkaufswegermittlung ist ein anderes Thema, welches auch noch genauer untersucht und erörtert werden muss.

Karl-Heinz Hoffmann         23.12.2014



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NSU Prozess

Nachtrag zu den waffentechnischen Gutachten des BKA


Vorbemerkung:
Ich glaube nicht, dass die waffentechnischen Experten des BKA gelegentlich dazu neigen, nicht verantwortbare Gefälligkeitsgutachten für ihre behördlichen Auftraggeber zu verfertigen, ich weiß es.
Die bekannte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichs äußerte sich erst kürzlich im Fernsehen unter Bezugnahme auf ihren umfangreichen, in deutschen Gerichtssälen gewonnenen Erfahrungsschatz gleichfalls in diesem Sinne.

Bevor ich konkret zur Sache komme, möchte ich einen selbst vor dem OLG Nürnberg-Fürth erlebten Fall gutachterlicher Dreistigkeit schildern.
Sachverhalt:
Nachdem eine gegen mich gerichtete Anklage wegen Mord bereits im ersten Anlauf vom Schwurgericht eingestellt worden war, erzwang die Justiz die Eröffnung des Verfahrens, obwohl sie keinen hinreichenden Tatverdacht begründen konnte.
In der Anklagschrift hieß es:
„Zwar reichen die vorhandenen Beweise nicht aus, es ist jedoch möglich, dass sich im Laufe des Prozesses ein anderes Bild ergibt.“
Am Ende reichte es nicht. Ich wurde vom Vorwurf des Mordes frei gesprochen.

Das gleiche Prozedere finden wir im sogenannten NSU Verfahren. Das Gerichtsverfahren wurde eröffnet, obwohl die von den Ermittlungsbehörden erarbeitete Beweislage nicht ausreichend war, um wenigstens einen hinreichenden Tatverdacht begründen zu können.
Ich bezeichne die Beweislage als zu dünn, weil weder geklärt werden konnte, ob sich die posthum „Angeklagten“ überhaupt jemals an den Tatorten befanden, noch ob sie zum Zeitpunkt der Taten die tatsächliche Gewalt über die als Tatwaffen bezeichneten Waffen hatten, und schließlich ist auch kein unumstößlicher Beweis dafür erbracht worden, dass es sich um die Mordwaffen handelt. Jedenfalls nicht mit den mir vorliegenden behördlichen Gutachten.
Der Angeklagten Beate Zschäpe beweisen zu wollen, dass sie von Verbrechen gewusst haben soll, deren tatsächlicher Tatablauf von den Ermittlungsbehörden noch nicht ermittelt werden konnte, ist schlechterdings unmöglich.

Mit dem, seinerzeit vor dem OLG Nürnberg-Fürth mündlich vorgetragenen, hier zur Debatte stehenden waffentechnischen Gutachten des BLKA sollte bewiesen werden, dass die zum Mord verwendete Tatwaffe eine Maschinenpistole Beretta, Kaliber 9 mm Para, gewesen sein soll.
Zur kriminaltechnischen Untersuchung standen mehrere, am Tatort aufgefundene Hülsen und verfeuerte Projektile zur Verfügung. Damit war zweifelsfrei klar, dass eine Schusswaffe im Kaliber 9 mm Para verwendet worden sein musste.
Doch die Tatwaffe war nicht aufgefunden worden. Aus den Munitionsfunden allein konnte nicht auf den Waffentyp geschlossen werden. Dennoch behauptete der Gutachter angesichts des Gerichtes im Brustton der Überzeugung, die Tatwaffe sei eine Maschinenpistole Marke Beretta gewesen.
Dazu muss man wissen, dass die Staatsanwaltschaft ein starkes Interesse daran hatte, darstellen zu können, dass eine Beretta MP Verwendung fand. Und zwar deshalb, weil sie über Fotographien verfügte, die bei unseren WSG Übungen aufgenommen worden waren und mich mit einer Beretta MP zeigten. Die von mir geführte MP war zwar nur eine nicht schussfähige „Anscheinwaffe“ aber das konnte man dem Foto nicht ansehen.
Der Gutachter des BLKA erklärte ohne mit der Wimper zu zucken, die waffentechnischen Überprüfungen hätten ergeben, dass es sich bei der Tatwaffe um eine MP Beretta, Kal. 9 mm Para gehandelt habe. Als er mit seinem mündlichen Vortrag zum Ende kam, waren alle zufrieden. Keiner der Prozessbeteiligten fühlte sich veranlasst, Fragen an den Gutachter zu stellen.
Die Klärung der Sache musste ich dann selbst übernehmen.
Ich fragte den Gutachter, aufgrund welcher Merkmale er feststellen könne, dass es sich um eine Beretta handelt? Immer noch locker antwortete er, das sei aufgrund der Systemmerkmale feststellbar. Ich gab nicht nach und fragte, welche Merkmale er denn konkret meine?
Antwort: Die automatischen Waffen werfen die leergeschossene Hülse nach dem Schussvorgang unterschiedlich aus. Einige nach unten, andere nach oben und wieder andere nach der Seite und im hier vorliegenden Falle seien die Hülsen nach der Seite ausgeworfen worden und das sei bei der Beretta-MP so der Fall.
Nun hätte ich sagen können, dass die Beretta nicht die einzige Waffe ist, die nach der Seite auswirft, aber soweit brauchte ich gar nicht gehen, um ihn zu überführen.
Ich fragte, woran er denn erkennen könne, dass die am Tatort vorgefundenen Hülsen nach der Seite und nicht anderweitig ausgeworfen worden waren?
Die Antwort war verblüffend. Er meinte, das könne man der auf den Hülsenrand der Patrone aufgefundenen, von der Patronenauszieherkralle verursachten Spur erkennen. Als ich ihn dann aufforderte, zu erklären, wie er an einem runden Hülsenboden erkennen könne, ob die Patrone oben, unten oder seitlich von der Auszieherkralle gegriffen wird, lief sein Gesicht rot an. Die Antwort blieb er schuldig.  
Fazit:
Wenn am Tatort verfeuerte Hülsen des Kalibers 9 mm Para aufgefunden werden, und keine Tatwaffe gefunden wird, dann kann unmöglich auf Typ oder Marke der zum Schuss verwendeten Waffe geschlossen werden. Und zwar deswegen nicht, weil die auf die Hülsen beim Lade- oder Schussvorgang einwirkenden metallischen Teile der Waffe bei allen Fabrikaten und Typen die zur Verwendung  der Munition 9mm Para gefertigt werden, in ihren Abmessungen absolut gleich sind. Wären sie es nicht, dann könnte die Waffe nicht funktionieren.  
Mit dieser unwiderlegbaren Feststellung leite ich über zur konkreten Besprechung des im Zuge des NSU Prozesses gefertigten behördlichen Gutachtens zur Selbstladepistole Radom:
In dem behördlichen Gutachten mit dem Aktenzeichen KT 2011/ 6242/2
Wird bezugnehmend auf die  Pistole Radom unter der Überschrift:
4 Grundlagen der Begutachtung
angeführt:
„Die vorliegende Waffe ist in schlechtem Zustand. Auf der gesamten Oberfläche befinden sich sandige Anhaftungen. Die Griffschalen fehlen.
Im Einlieferungszustand war der Hahn gespannt und im Auswurfsystem befand sich eine gezündete Patronenhülse. Offensichtlich war die Pistole hohen Temperaturen ausgesetzt. Dadurch kam es zur Zündung der Patrone. Durch den Druck der gezündeten Patronen wurde das Magazin in die seitlichen Öffnungen des Griffstückes gepresst.
Soweit ist das nachvollziehbar.
„Magazinboden, Magazinfeder und Zubringer fehlen.“
Das Fehlen dieser Teile bedeutet, dass die Pistole in dem aufgefundenen Zustand nicht funktionsfähig war. Zu welchem Zeitpunkt die funktionswichtigen Teile entfernt wurden, ist nicht ermittelbar. Das heißt, um von der hier relevanten Radom-Pistole behaupten zu können, sie sei als Tatwaffe verwendet worden, müsste zuerst geklärt werden, ob sie zum Tatzeitpunkt komplett gewesen ist.  
Im Gutachten wird weiter ausgeführt:
„Das Magazingehäuse wurde aus dem Griffstück entfernt.“
Von wem? Vermutlich von den Waffenexperten des BKA.
„Infolge der hohen Temperaturen wurden die Schließfeder und die Schlagfeder derart erwärmt, dass sie ihre Federkraft verloren.“

„Für den hier durchgeführten Beschuss wurden das Magazin, der untere Griffrücken mit Schlagfeder und Schließfeder einer in der zentralen Waffensammlung des Bundeskriminalamtes einliegenden baugleichen Waffe verwendet.“

(...)
Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47985 einliegenden Tathülse festgestellt. Damit ist nachgewiesen, dass die Tathülse mit der Sammlungsnummer 47985 als Patrone in der oben bezeichneten Waffe Pistole Radom Modell VIS Nummer UI 836 Kaliber Luger gezündet wurde.“  
Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließen.
Ich bin nicht der Meinung dass der im Gutachten behauptete Beweis erbracht ist.

Gründe:
Das Gutachten spricht von Individualspuren. Erklärt aber diese Spuren und ihr Zustandekommen nicht. Es fällt auf, dass dazu keine Einzelheiten aufgeführt werden.
Aber diese konkreten Erläuterungen sind notwendig, wenn das Gutachten überzeugen soll.
Zum Verständnis liste ich noch einmal die Waffenteile auf, die  bei Berührung mit der Patronenhülse zu einer Spurenbildung auf der Hülse führen können:
1. Magazinlippen   
2. Zubringerteil (oben im Magazin befindlich)
Diese beiden Teile scheiden als Beweismittel zur kriminalistischen Spurensicherung aus, weil sie vom BKA ausgetauscht wurden.
Bleiben noch:
3. Die Zündnadelspitze des Schlagbolzens, die auf dem Zündhütchen der Patrone eine Spur ergibt.
4. Die Patronenauszieherkralle
5. Die Ejektorfeder
Im Gutachten wurde darauf verwiesen, dass die Waffe hohen Temperaturen ausgesetzt war und deshalb die Federn ihre Funktion verloren haben. Mit anderen Worten, sie waren ausgeglüht. Diese federnden Teile wurden, um die Waffe beschussfähig zu machen, vom BKA durch baugleiche Teile ersetzt.
Die „Schlagfeder“ ist eine, um den mit einer Zündnadelspitze versehenen Schlagbolzen gewickelte Spiralfeder. Wenn diese ausgeglüht ist, dann ist auch zumindest die nur millimeterdünne Zündnadel unbrauchbar. Zumindest müsste sie vom Zunder gereinigt werden und bereits dadurch würde sich die Spur verändern.    
Was bleibt sind noch das Ejektorteil und die Auszieherkralle. Aber diese Teile sind ebenfalls aus Federstahl. Sie können nicht mehr funktionsfähig gewesen sein.
Die Prozessbeteiligten sollten sich die Waffen einschließlich der ausgebauten Teile vorlegen lassen und einen eigenen unabhängigen Waffengutachter einschalten.
Der Gutachter sollte darauf achten, ob alle Teile an der beschussfähig nachgearbeiteten Pistole nummerngleich mit den übrigen Teilen der Waffe sind. Ob die Auszieherkralle wegen ihrer geringen Größe eine Seriennummer hat weiß ich nicht, aber auf dem Schlagbolzen ist mit Sicherheit eine Seriennummer zu finden.
Wichtig wäre auch, in allen Fällen der vom BKA beschossenen Pistolen, feststellen zu können, ob die Läufe ausgetauscht wurden. Auf dem Lauf müsste sich auf jedem Fall immer eine Seriennummer befinden und die müsste, wenn er nicht ausgetauscht wurde, mit Nummern aller übrigen Teile der Waffe übereinstimmen.
Abschließend noch ein Wort zu dem im Lauf befindlichen Patronenlager, denn auch damit kommt die Patronenhülse bei der Schussabgabe in Berührung.
Das Patronenlager kann in der Regel keine Spuren verursachen, noch nicht einmal Systemspuren und schon gar keine Individualspuren. Und zwar deshalb nicht, weil dort niemals eine Nachbearbeitung infrage kommt. Das für die Munition 9 mm Para gefertigte Patronenlager ist in allen Waffentypen der Welt absolut gleich.  
Aus allem folgt: das Gutachten des BKA überzeugt mich nicht.
Ich habe Zweifel, dass überhaupt festgestellt werden kann, ob bei dem Mord in Heilbronn ein Pistole Radom verwendet wurde. Das kann sein, aber die angeblich auf den Hülsen gefundenen Spuren können diesen Beweis nicht erbringen.

Karl-Heinz Hoffmann   22.12.2014

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NSU Prozess

Die waffentechnischen Gutachten des BKA


In den, Mundlos und Böhnhardt als Lebens- und Wirkungsumfeld zugeordneten Bereichen, konkret im Brandschutt des Anwesens Frühlingsstraße in Zwickau und in dem am 04.11.2011 in Eisenach untersuchten ausgebrannten Wohnmobil wurden insgesamt 20 Schusswaffen gefunden. Dabei ist die genaue Auffinde-Situation entweder gar nicht, oder nur mangelhaft dokumentiert worden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar ob nur Mundlos und Böhnhardt allein, oder etwa auch noch andere Personen Zugang und damit die Möglichkeit die tatsächliche Gewalt über die Waffen auszuüben gehabt hatten.  

Die Gesamtschau der Waffensammlung lässt darauf schließen, dass es  bei der Beschaffung  nicht, jedenfalls nicht grundsätzlich und vorrangig darum gegangen ist, etwa über „Handwerkzeug“ zur Begehung von Tötungsdelikten zu verfügen, sondern, dass es sich um die Hinterlassenschaften von Waffenliebhabern handelte. Waffennarren, die alles angekauft haben, was der Schwarzmarkt hergab. Aus welchem Grund könnte sonst ein Einzellader Flobertgewehr mit einem Minikaliber, von  kaum über der Wirkung eines Luftgewehres hinausgehender Durchschlagskraft Bestandteil dieser Sammlung sein?

Eine Bestätigung für diese Einschätzung findet sich in dem von den Journalisten Fuchs und Goetz veröffentlichten Buch „Die Zelle“ auf Seite 70:
„Uwe Böhnhardt interessiert sich für Kampfsport und gilt als Waffennarr. Ein Bekannter erinnert sich: „Er kannte sich aus, egal ob es sich um eine Steinschleuder handelte - oder eine Pistole.“

Bei der nun folgenden Würdigung der mir im Originaltext als Kopie vorliegenden waffentechnischen Gutachten zum sogenannten „NSU Verfahren“ habe ich die zum Doppelmord im Wohnwagen verwendete Pumpgun-Schrotflinte vorläufig ausgeklammert, und weiterhin sämtliche Waffen, die laut Gutachten nicht mit polizeibekannten Straftaten in Verbindung gebracht werden konnten unberücksichtigt gelassen.
Der für diese Fälle entsprechende standardisierte amtliche Text lautet:
„Der Spurenvergleich (...) ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu einer registrierten, unaufgeklärten Schusswaffenstraftat verwendet worden wäre.“

So waren unter anderem Bestandteil der behördlich begutachteten Waffensammlung, 3 Pistolen Kaliber 7,65 - Fabrikat Ceska unterschiedlicher Fertigungszeiten, sowie eine MP Fabrikat Ceska.
Nur eine der Ceska Pistolen Cal. 7,65 gilt im Bezug auf die Türkenmordserie als tatrelevant. Nämlich die Ceska Pistole 83, mit der Waffennummer 034678.
Aber ausgerechnet zu dieser Waffe ist in den Ermittlungsakten kein schriftliches Gutachten enthalten. Zu diesem Vorgang ist in den Akten nur eine kurze Mitteilung des BKA mit dem Hinweis auf einen gesonderten Band einer Sachakte zur Pistole Ceska 83 enthalten:

„Bundeskriminalamt
ST 14 - 140006/11
GBA 2 BJs 162/11-2
BAO Trio
(...)
(...) An dieser Stelle wird auf den gesonderten Band der Sachakte zur Herkunftsermittlung der Pistole Ceska 83, Kal. 7.65mm, Waffennr, 034678, hingewiesen. Gutachten zur Waffe sowie Ermittlungsergebnisse sind ausschließlich dort abgelegt. (...)“

Zu finden ist diese „Sachakte“ nirgendwo. Das Gutachten zur angeblich tatrelevanten Ceska ist im Rahmen der Gerichtsverhandlungen vor dem OLG in München nur mündlich vorgetragen worden. Es soll in Schriftform noch nicht einmal Richter Götzl bekannt gemacht worden sein. Wenn es überhaupt jemals eine schriftliche Abfassung dieses Gutachtens gegeben hat.
Gemäß § 256 StPO ist das Verlesen behördlicher Gutachten vor Gericht zulässig, nicht jedoch ein freier gutachterlicher Vortrag als Ersatz für das fehlende schriftliche Gutachten. Verlesen ist etwas anderes als erzählen.
Der erzählende Gutachter kann sich ja schlechterdings nur auf waffentechnische, kriminaltechnisch erfasste Tatsachen berufen. Wo sind diese Untersuchungsergebnisse?
Die vom Gericht praktizierte Vorgehensweise, d.h. der Verzicht auf die Vorlage eines schriftlichen, waffentechnischen Prüfergebnisses ist ohne Zweifel ein schwerwiegender Mangel der Prozessführung.
Es ist ein Skandal, dass sich die Verteidiger der im NSU Prozess Angeklagten derartige Mängel bieten lassen.  
Auch die Nebenkläger sollten ein Interesse an der Vorlage einwandfreier behördlicher Gutachten haben.

Aus meiner Sicht ist das nur mündlich vorgetragene Gutachten zur Pistole Ceska 83 rechtlich nicht verwertbar und deshalb rechtlich unbeachtlich, weil es von niemandem nachvollzogen und sachlich überprüft werden kann.
Man hat sich auch zu fragen, warum alle Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Schusswaffen kriminaltechnisch untersucht und schriftlich gewürdigt wurden, aber diese eine Pistole, der hinsichtlich der Tatgeschehen die größte Bedeutung zukommen soll, nicht in gleicher Weise untersucht und die Begutachtung nicht schriftlich dokumentiert wurde?    
Auf Grund dieser Sachlage ist es mir nicht möglich, eine waffentechnische Würdigung zur Pistole Ceska 83 mit der Seriennummer 034678 vorzunehmen.

Anders verhält es sich mit drei weiteren Schusswaffen, die als tatrelevant gelten.
Hierzu beginne ich mit der Würdigung des gemäß § 256 StPO  gefertigten Behördengutachtens vom 09.12. 2011 zur
Pistole Bruni, Modell 315 Auto,  Nummer 012289 Kaliber 6,35 Browning.
Diesbezüglich wurde am 09.12.2011 vom kriminaltechnischen Institut des BKA   ein Behördengutachten gemäß § 256 StPO erstellt. Eingegangen beim Bundeskriminalamt am 14. Dez. 2011:
„Insbesondere sollte festgestellt werden, ob Spurenübereinstimmungen mit der Tatmunition zum Spurenkomplex BAO Bosporus besteht, welche hier unter den Sammlungsnummern 44320 und 45037 einliegt.“
(Aktenzeichen: KT21-2011/624/34, Seite 3 von 8)

Im Zusammenhang mit der Pistole Bruni erscheint mir ausreichend zu sein, nur die Schlussbemerkungen des 8 Seiten umfassenden Gutachtens zu zitieren:
„Die Systemmerkmale auf Tat- und Vergleichsgeschossen stimmen überein.
Reproduzierbare Individualspuren sind jedoch nicht in ausreichender Qualität und Menge vorhanden. (...)
Es kann weder bewiesen noch ausgeschlossen werden, dass die Tatgeschosse mit den Sammlungsnummern 44320 und 45037 aus dem Lauf der o.a. Waffe Pistole Bruni, Modell 315 Auto, Nummer 012289 Kaliber 635 mm Browning verfeuert wurde.
(...)
Der weitere Spurenvergleich mit anderen entsprechenden vergleichsgeeigneten Teilen der zentralen Tatmunitionssammlung ergab keine Hinweise darauf, dass die o.a. Waffe zu sonstigen registrierten, unaufgeklärten Schusswaffendelikten verwendet worden wäre.
(Seite 7 und 8 des Gutachtens).

Abgesehen von der Selbstladepistole Ceska 83 Cal 7,65  Nummer 034678, für die kein nachvollziehbares waffentechnisches Gutachten vorliegt, kommen keine weiteren Schusswaffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten „Waffen-Sammlung“ für die, voreilig als NSU Morde bezeichnete Türken-Mordserie in Betracht.
Im Falle der, seitens der Staatsanwaltschaft ebenfalls Mundlos und Böhnhardt unterstellten Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der Verletzung ihres Kollegen werden zwei Pistolen als vermutlich tatrelevant angesehen.
Es handelt sich dabei um eine Pistole Marke Radom aus polnischer Fertigung und eine Pistole Tokarew aus, „vermutlich“ sowjetischer Produktion.
 
Bevor ich mich den Einzelheiten der waffentechnischen gutachterlichen Feststellungen zuwende, möchte ich die dort verwendeten Begriffe erklären.

Zu Methodik und Untersuchungsgang findet sich in sämtlichen hier relevanten Untersuchungsberichten der gleiche standardisierte Text:
„Wird Munition in einer Schusswaffe repetiert oder gezündet, so wirken metallische Waffenteileauf diese ein und können dabei deren Oberfläche verändern. Die entstehenden Waffenspuren erlauben ggf. die Identifizierung des Spurenverursachers, also den Nachweis dass ein bestimmtes, individuelles Waffenteil diese erzeugte.

Die Identifizierung oder der Ausschluss eines Waffenteiles als Verursacher einer Waffenspur beruht auf der Erfahrung, dass infolge von Zufallsprozessen bei der Waffenherstellung insbesondere der mechanischen Oberflächenbehandlung bei der Endbearbeitung, sowie gebrauchsbedingten zufälligen Veränderungen eine Wirkflächenbeschaffenheit der spurenerzeugenden Waffenteile resultiert, die beim wiederholten Repetier-Schussvorgang zumindest bereichsweise reproduzierbare Individualspuren bewirkt.“

Was bedeuten nun diese Erläuterungen im Einzelnen?
Beim Repetier- und Schussvorgang können nur folgende Waffenteile auf die Munition einwirken.
Wenn von Munition die Rede ist, so versteht man darunter die komplette, aus der mit einer Treibladung gefüllten und einem Zündhütchen versehenen Hülse und dem in die Hülse eingepassten Projektil bestehenden Patrone.

Mit der Patronenhülse kommen beim Repetiervorgang folgende Waffenteile in Berührung und können unter Umständen dort Spuren hinterlassen:
Die Magazin-Lippen, die Stoßbodenfläche des Verschlusses mit der Spitze des Schlagbolzens. Weiterhin die seitlich im Stoßboden des Verschlusses eingefrästen Vertiefungen, die der Aufnahme der im Patronenhülsenboden befindlichen, rundum laufenden Nut dienen. Die aus einem separaten Teil bestehende, am Stoßboden montierte  Patronenauszieherkralle und schließlich die Innenwandung des im Lauf befindlichen Patronenlagers. Das mit Zügen und Feldern versehene Laufrohr kommt mit der Patronenhülse nicht in Berührung, kann also dort keine Spuren erzeugen.

Auf das Projektil kann nur ein einziges Waffenteil einwirken, nämlich die in der Regel mit Zügen und Feldern versehene Wandung im Inneren des Laufrohres.
Der hintere Teil des Laufrohres kommt mit dem Projektil nicht in Berührung und kann demzufolge auch keine Spuren erzeugen.

Untersuchungen an der Pistole TOZ Modell TT 33, Waffennummer X 65070, Kaliber mm Tokarew.   
Die Untersuchungen hinsichtlich des Vergleiches von dem, am Tatort aufgefundenen Projektil-Fragment verliefen negativ.
„Mit dem einliegenden Tatgeschoss, bzw. dem Geschossmantelfragment der Sammlungsnummer 47986 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität
keine beweiskräftige Übereinstimmung in Individualspuren nachweisbar.

Im Bezug auf die, unter Verwendung  der, offensichtlich einzigen am Tatort vorgefundenen Patronenhülse vorgenommenen Vergleichsuntersuchungen erläutert das waffentechnische Gutachten:
„Beim Spurenvergleich mit der entsprechenden Tathülse der zentralen Tatmunitionssammlung des Bundeskriminalamtes wurden Übereinstimmungen in den Individualspuren der hier unter der Sammlungsnummer 47986 einliegenden Tathülse festgestellt.“  

Ausführungen dazu, welche metallischen Teile der Waffe an der Hülse Spuren hinterlassen haben sollen, wurde nicht dargelegt. Das ist auffallend unverständlich. Es wäre doch sinnvoll gewesen zu erklären, welches von 5 in Frage kommenden  Waffenteilen eine Spur hinterlassen haben soll? War es die Auszieherkralle? Die Schlagbolzenspitze oder was sonst?
Ich bezweifle, dass sich „Individualspuren“ an der hier relevanten Hülse finden ließen.
Vergegenwärtigt man sich die in den behördlichen Gutachten verwendeten Standarterklärungen bezüglich des möglichen Zustandekommens von Individualspuren, so kann man sich solche Spuren an der für den Kriegsgebrauch gefertigten Tokarew-Pistole nicht vorstellen.  
Bei den in Massen produzierten Kriegswaffen wurde auf jede individuelle Nachbearbeitung verzichtet. Eine weitere Veredelung der Waffenoberfläche kam nicht in Frage. Ich habe persönlich zahlreiche Tokarew-Pistolen des hier relevanten Typs aus sowjetischer, bulgarischer und rumänischer Fertigung in der Hand gehabt. Eine individuelle Nachbehandlung kann ausgeschlossen werden. Die massenfertigungsbedingten Frässpuren blieben unbehandelt stehen.   
Ich halte das Gutachten in punkto Hülsenvergleich für ein gefälliges Entgegenkommen.
Dafür gibt noch ein weiteres Argument.
Im Gutachten ist von Individualspuren die Rede. Einmal davon abgesehen, dass genauere Erläuterungen zur behaupteten Spurenbildung fehlen, ist doch die Frage, wie ein Gutachter erkennen soll, welche Spur fertigungsbedingt und welche individual ist, wenn er keine weiteren Waffen aus der gleichen Fertigungsserie zum Vergleich heranziehen kann? Eine solche Feststellung kann nur über den Vergleich mit seriengleichen Schusswaffen getroffen werden.
In Bezug auf die waffentechnische Gutachtertätigkeit der Landeskriminalämter bin ich wegen einschlägiger persönlicher Erfahrungen mit dem BLKA sehr misstrauisch. Ich selbst habe vor Gericht in zwei Fällen zurecht gepfriemelte, das heißt nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft passend gemachte Gutachten erlebt.   

Untersuchungen der Pistole RADOM VIS 35, Waffennummer HI 836. Kaliber 9 mm Luger. (deutsche Bezeichnung 9 mm Parabellum)

Zum Thema Patronenhülsenvergleich äußert sich das Gutachten ähnlich wie im Gutachten zur bereits besprochenen Pistole Tokarew.
Man will an den beiden am Tatort aufgefundenen Patronenhülsen sogenannte Individualspuren festgestellt haben. Damit soll nachgewiesen sein, dass die Tathülse aus der sichergestellten Radom verfeuert worden ist.
Ebenso wie bei der Begutachtung der Pistole Tokarew wurde nicht erläutert, welche Waffenteile auf der ausgeworfene Hülse nur individuell erzeugte und nicht fertigungsbedingt erklärbare Spuren hinterlassen haben sollen?
Wäre ich Prozessbeteiligter, so würde ich darauf drängen, dass die Spuren näher erläutert werden und der zwingende Nachweis erbracht wird, dass sie nicht fertigungsbedingt, serienmäßig entstanden sein können.

Hinsichtlich der am Tatort verfeuerten Projektile konnten keine rechtlich bedeutsamen Erkenntnisse gewonnen werden, weil offensichtlich nur ein Geschossfragment gesichert wurde.  
Das rechtlich bedeutsame Fazit der gemäß § 256 S t P O erstellten behördlichen Begutachtung vom 14.12.2011 lautet:
„Mit dem einliegenden Geschossmantel der Sammlungsnummer 47985 ist aufgrund nicht völlig ausreichender Spurenqualität und Menge eine nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung in den Individualspuren nachweisbar.“

„Nur geringe beweiskräftige Übereinstimmung“ bedeutet im Klartext, dass „kein juristisch brauchbarer Beweis“ vorliegt.
Im Übrigen möchte ich wissen, welche Individualspuren die Innenwandung des Laufrohres überhaupt auf dem Projektil erzeugen könnte? Genaugenommen können beim verfeuern einer Patrone auf dem Projektil zwar Spuren entstehen, aber nur Systemspuren, die mit allen Waffen derselben Serie gleich sind, und niemals Individualspuren. Letzteres deshalb nicht, weil eine individuelle mechanische Nachbehandlung des Laufinneren ausgeschlossen ist.

Dazu muss man sich auch einmal die Fertigungsvorgänge vor Augen halten.
Ein Pistolenlauf wird niemals in den Abmessungen des Fertigteiles hergestellt.
Es werden Laufrohlinge von ca. einem Meter Länge mit spiralförmig verlaufenden Zügen und Feldern hergestellt.
Danach wird der Laufrohling in 10 Teile abgelängt. Dann werden diese, je nach Größe der Faustfeuerwaffe, für die sie bestimmt sind, in den Abmessungen von höchsten bis zu 10 cm Länge auf der Außenseite passend abgedreht und in das hintere Teil ein Patronenlager eingefräst. Damit ist der Lauf einer Selbstladepistole fertig.
Eine individuelle Nachbehandlung ist auf den Wirkungsflächen der Laufinnenseite niemals erforderlich. Aus der Betrachtung der Fertigungsmethode ergibt sich aber auch noch eine andere wichtige Erkenntnis.
Weil die Pistolenläufe in größeren Mengen und vor dem Einpassen in die Waffe in Überlängen produziert werden, sind zwangsläufig die beim Verfeuern gegebenenfalls auf den Projektilen entstehenden Spuren bei allen Pistolen derselben Serie gleich. Das bedeutet, um zu der Erkenntnis zu kommen, ob eine Spur auf einem Projektil systembedingt ist, oder etwa als Individualspur angesehen werden kann, müsste man mehrere Pistolen der gleichen Fertigungsserie zu Vergleichszwecken beschießen.   
Aus alledem ergibt sich für mich, dass die Verwendung von Waffen aus der Mundlos und Böhnhardt zugeordneten Waffensammlung für die prozessrelevanten Tötungsdelikte nicht nach gewiesen werden konnten.

Darüber hinaus stehen noch die unbeantworteten Fragen im Raum, auf welche Weise die Waffen in das persönliche Umfeld der beiden Angeklagten gekommen sind und zu welchem Zeitpunkt das geschah.
Eine Verkaufswegfeststellung war jedenfalls bis zum heutigen Tage in keinem einzigen Falle der diversen prozessrelevanten Schusswaffen möglich.
Dazu werde ich noch geeignete Beiträge liefern.

Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann         19.12.2014

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September

Dr. Hajo Funke
Kenner des NSU Komplexes?

So jedenfalls wird er von dem Filmemacherteam  „cando berlin“ anlässlich eines kürzlich erfolgten Interviews bezeichnet.
Da stellt sich die Frage, was ihn wohl zum Kenner des NSU Komplexes qualifizieren könnte?
Was könnte er wissen? Will man behaupten, dass Dr. Hajo Funke mehr weiß, als die Generalbundesanwaltschaft und Richter Götzl?
Wenn er nicht mehr weiß, als die Strafverfolgungsbehörden, dann weiß er gar nichts.
Bis zum heutigen Tag weiß niemand, wer die Türkenmordserie durchgezogen hat. Für die Behauptung, Mundlos und Böhnhardt seien die Mordschützen gewesen, konnte bisher nicht der geringste Beweis erbracht werden. Und warum nicht?  Ich will es Euch sagen, weil niemand etwas darüber wissen kann und zwar deshalb nicht, weil die Täter in einem völlig anderen Umkreis zu suchen sind. Es ist ein Personenkreis, der mit schier unbegrenzten Machtbefugnissen ausgestattet ist.

Dr. Hajo Funke ist ein fleißiger Sammler öffentlich zugänglicher Quellen. Darüber hinaus weiß er nichts. Das ist ihm aber genug, um sich ständig wichtig zu machen. Dabei folgt er dem bewährten Prinzip der Antifa-Apologeten, viel über andere reden und schreiben, aber den persönlichen Kontakt geflissentlich vermeiden, denn es könnte ja sein, dass man durch ein Gespräch mit den Betroffenen zu anderen, den a priori erstellten Theorien zuwiderlaufenden Erkenntnissen kommt und daraufhin den bedenkenlos ausgespienen Giftmüll wieder aufessen muss.
 
Dr. Hajo Funke ist ein oberflächlicher Selbstdarsteller, der nicht weiß, dass er nichts weiß.

Karl-Heinz Hoffmann        24.09.2014


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Juli

24.07.2014

Advokat Daimagüler   

meldet sich zum Fall Beate Zschäpe wieder einmal unwirsch zu Wort.
Daimagüler bedeutet :  Der ewig Lachende oder Dauergrinser.
An seinem Verhalten gemessen wäre der Name „Daimagülmez“ passender gewesen (der ewig Griesgrämige). Wenn er mit seinen Plattitüden so weitermacht, könnte er sich den Spitznamen Daimagülüncü (der ewig Lächerliche) erwerben.

RA Daimagüler meinte: Beate Zschäpe solle endlich reden, denn so könne es ja nicht weitergehen.
Warum eigentlich nicht? Weil den Anklagevertretern so langsam die Felle wegschwimmen? Wenn in einem Mordprozess von den Ermittlungsbehörden so wenig an beweisfähiger Substanz beigebracht werden konnte, dass eine Verurteilung im Sinne der Anklage nur möglich erscheint, wenn in der Hauptverhandlung ein Geständnis nach dem Gusto der Ankläger zustande kommt, dann ist das ein trauriger Fall von Unrechtsjustiz.   
Ob Daimagüler mit dem zufrieden sein wird, was Beate Zschäpe, falls sie den Mund aufmacht, von sich gibt, wage ich zu bezweifeln.
Immerhin scheint der forsche Nebenkläger  erkannt zu haben, dass die weitere Prozessführung nicht zu dem gewünschten Ergebnis, nämlich der Verurteilung im Sinne der Anklage, führen wird. Sollte sich Beate Zschäpe entschließen, ihre Verteidigung selbst zu übernehmen, dann werden wohl die Aussichten auf eine Rundumverurteilung noch geringer, als sie ohnehin schon sind.
Beate Zschäpe hat jetzt im Gerichtssaal genug gehört um zu einer wirksamen Verteidigung übergehen zu können. Sie sollte jetzt gegenüber dem Gericht  schriftliche Erklärungen zur Sache abgeben. Schriftlich deshalb, weil ihr dann das Wort nicht im Mund herumgedreht werden kann.

Karl-Heinz Hoffmann      24. 07.2014



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24.07.2014
NSU Prozess
Vertrauen - nicht mehr? Oder nie gehabt?

Beate Zschäpe erklärte dem Gericht, dass sie ihren Pflichtverteidigern nicht, oder nicht mehr vertraut. Das Gericht lehnt natürlich, wie nicht anders zu erwarten war, das Gesuch, die Verteidiger auszutauschen, ab.
Die Angeklagte habe keine konkreten Anhaltspunkte zur Glaubhaftmachung des fehlenden Vertrauens zu ihren Anwälten dargetan. Damit hat sich Richter Götzl die Sache leicht gemacht. Zu leicht, wie ich meine.
Beate Zschäpe ist nicht juristisch gebildet und sie hat keine Erfahrung hinsichtlich der Strafprozessordnung. Sie steht das erste Mal in ihrem Leben vor Gericht. Das hätte im Sinne der Fürsorgepflicht berücksichtigt werden müssen. Man hätte bei Beate Zschäpe noch einmal gezielt nachfragen und ihr noch einmal rechtliches Gehör zubilligen müssen. Aus dem Umstand, dass Beate Zschäpe im Gerichtsaal zur dort erörterten Hauptsache schweigt, kann nicht so einfach geschlussfolgert werden, dass sie zur Frage des fehlenden Vertrauens zu ihren Anwälten ebenfalls schweigen wird.
Beate Zschäpe hat sich ihre Verteidiger nicht selbst ausgewählt. Diese wurden ihr vom Gericht zugeordnet. Das sollte bedacht werden, denn es steht doch die unbeantwortete Frage im Raum, ob es ihren Verteidigern überhaupt jemals gelungen ist, ein Vertrauensverhältnis zu ihrer Mandantin  herzustellen?
Für eine in der Sache nicht schuldige, aber dennoch angeklagte Person ist es von großer Bedeutung, ob ihr der Verteidiger glaubt. Nur dann kann sie sich ihm vertrauensvoll öffnen.
Die ganze Nation, vom Bildzeitungsleser bis hin zur Bundeskanzlerin, ist durch die massive, massenmediale Vorverurteilung gegenüber Beate Zschäpe negativ beeinflusst. Sämtliche Vertreter der Nebenklage sind ganz offensichtlich, ohne etwas einigermaßen Beweisfähiges zu wissen, von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Entlastende Sachverhalte werden beiseite gewischt. Das haben die hinter den Medien stehenden Mächte geschafft.
Warum sollen wir annehmen, dass die massive Vorverurteilung auf die drei, der Angeklagten zugeordneten  Pflichtverteidiger wirkungslos geblieben ist?
Ich vermute, dass sich Beate Zschäpe ihren Anwälten gegenüber von Anfang an als nicht schuldig im Sinne der Anklage bezeichnet hat. Ganz einfach weil sie, wie ich meine, nicht schuldig ist. Dabei sollte man auch nicht vergessen, dass sie sich selbst der Polizei gestellt hat. Und ich vermute weiterhin, dass ihre Anwälte, aufgrund der von außen herangetragenen Beeinflussung in Schuldvermutungen befangen sind.
Wenn das so ist, dann kann Beate Zschäpe kein Vertrauensverhältnis zu ihren Verteidigern herstellen.
Vertrauen ist eine subjektive emotionale Empfindung. Sie bedarf daher keiner Beweisführung. Das sollte der vorsitzende Richter Götzl bedenken.
Richter Götzl sollte der Angeklagten nicht auch noch ihr Recht auf eine faire Verteidigung streitig machen. Insbesondere auch deshalb, weil er zwangsläufig erkannt haben muss, wie dürftig die Beweislage im Bezug auf Beate Zschäpe derzeit immer noch ist. Und es dürfte ihm auch so langsam dämmern, dass sich daran  auch mit weiterem Zeitablauf nichts ändern wird.  

Nach allem, was ich bisher im Zusammenhang mit dem Dönermordprozess an Erkenntnissen gewonnen habe, erscheinen mir die gegen Beate Zschäpe erhobenen Schuldvorwürfe unglaubwürdig. Ja teilweise sogar grotesk.
Es ist grotesk, wenn trotz stichhaltiger Gegenbeweise behauptet wird, die beiden Uwes hätten sich gegenseitig selbst umgebracht.
Es ist grotesk, wenn die Geheimdienste behaupten, sie hätten das Trio jahrelang aus den Augen verloren.
Es ist grotesk, wenn der Türkenmord im Internetcafe dem NSU zugeschoben werden soll, und der tatsächlich hochgradig verdächtige Geheimdienstagent frei herumläuft.
Es ist grotesk, dem NSU Trio den Polizisten-Mord anzulasten, denn dafür gibt es keinen vernünftigen Grund.
Es ist grotesk, Beate Zschäpe die Brandstiftung zu unterstellen. Dazu ist kein vernünftig nachvollziehbarer Anlass ersichtlich. Jeglicher Beweis fehlt. Die gewagten Ausführungen des amtlichen Brandexperten dürfen getrost als Gefälligkeitsgutachten gewertet werden.
Richter Götzl hat die Chance verpasst, dem Prozess eine andere Wendung zu geben. Er hätte dem Gesuch der Angeklagten statt geben können. Der Prozess wäre unterbrochen worden und hätte unter besseren Voraussetzungen  noch einmal von vorn beginnen können. Beate Zschäpe hätte, wenigstens vorläufig  auf freien Fuß gesetzt werden können. Für Richter Götzl hätten sich die Vorwürfe, die Verfolgung Unschuldiger zu betreiben, wenigstens minimiert.  
Schließlich haben die verantwortlichen Juristen in diesem Jahrhundertprozess nicht ihre berufliche Karriere zu bedenken, sondern auch den Umstand, dass ihre Handlungsweise bereits jetzt schon fester Bestandteil der Zeitgeschichte geworden ist. Man kann zwar im derzeitigen gesellschaftlichen Umfeld gut dastehen, aber von nachfolgenden Historikergenerationen als Rechtsbeuger  entlarvt werden. Jeder muss für sich selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist.  


Karl-Heinz Hoffmann


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März


22.03.2014
NSU Prozess
Wer hat das Urheberrecht?

Dem Menschen verachtenden Pogromly-Spiel wird im NSU Prozess eine besondere Bedeutung beigemessen.
Warum eigentlich? Judenhass ist nicht nur verwerflich, er ist auch töricht, aber nicht gleichzusetzen mit Turkophobie.
Bis jetzt konnte nicht ermittelt werden, wer das Pogromly-Spiel erfunden hat, wer es angefertigt hat und welchen Personen das aufgefundene Exemplar hinsichtlich der gewollten Verfügungsgewalt beweisfähig zuzuordnen ist. Für meine Begriffe ist das makabere Brettspiel nicht geeignet, ein Motiv für Morde an Türken abzugeben. Aber man hat halt sonst nichts an tragfähigen Beweismitteln. Da muss man eben großzügig sein und die Logik unbeachtet lassen.
Das ominöse Pogromly-Spiel ist nicht das einzige seiner Art. Bereits ein im Jahr 1982 bei einer Hausdurchsuchung im Saarland aufgefundenes, ähnliches Machwerk mit dem Namen „Jude ärgere dich nicht“ beschäftigte 1984 die Gerichte. Ein von der Presse als Neonazi bezeichneter Ex-Polizist soll es erfunden und in den Verkehr gebracht haben. Siehe Zeitungsbericht 1.


Der Tatverdächtige Hans Günther Fröhlich war aber nicht nur Polizeibeamter, er war auch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Siehe Zeitungsbericht 2. Tolle Sache. Ein Beamter und Verfassungsschützer produziert antisemitisches Hetzmaterial? Nachtigall ick hör dir trapsen.

...

Ich kenne den Ausgang des Verfahrens nicht, ich glaube aber nicht, dass man ihm wegen dieser unerträglichen Entgleisung auch noch eine Mordanklage angehängt hat.   

Karl-Heinz Hoffmann    22.03.2014


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19.03.2014
NSU Watch
Hallo Türkler ve merhaba!
Internete bu serlevha buldum:
„Sie bereuen nichts!“ = „Nedamet bilmezler“
Benim cevap sudur: Acele yapma! Acele hüküm ise seytan karisir.

Bundan baska internet de yazdiniz:
„Auch der ehemalige Wehrsportgruppenführer Karl-Heinz Hoffmann kommentiert auf seiner Website die Geschehnisse der Prozesstage. Findet eigene Erklärungen.“ ...
O kadar dürüstdir. Fakat bundan baska yanlis yazdiniz:
„...und spricht die Angeklagten von jeder Schuld frei.“
Bu iddia yalandir. Maznunlare beratine karar vermedim. Simdiye kadar yalniz Allah bilir kim masumdur, yoksa  hangi adamlar suclu dirler. Simdiye kadar bütun mazunlare daha mahkum degildirler. Bu sebepten beratine karar vermek daha erken, hem ayipdir.
Her kes bilir, ke ben kendim türklere severim. Benim arzuum sudur: Kati netice katillare bulmak ve sucunu ispat etmek lazim.  
Amma bu meselede tahmin ediyorum ke yalniz emniyet servisler mesuldirler.
Selamlar

Karl-Heinz Hoffmann

Leider lässt sich die türkische Rechtschreibung mit meinem Schreibprogramm nicht perfekt ausdrücken. Es betrifft vor allem die türkischen Grapheme für die Laute sch, dsche und tsche.
Ich bitte um Nachsicht.


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06.03.2014
NSU Prozess
Pogromly

In dem Prozess, der nicht nur im Volksmund, sondern auch schon bei Gericht von Anfang an vorschnell unter der Bezeichnung NSU-Prozess geführt wird, geht es, in Ermangelung griffiger beweisfähiger Erkenntnisse zu der Frage, wer nun eigentlich die acht türkischstämmigen und den griechischen Kleinunternehmer erschossen hat, kaum um etwas anderes, als die mutmaßliche Weltanschauung der Angeklagten Beate Zschäpe.
Dabei steht immer wieder ein, dem bekannten Monopoly-Spiel nachempfundenes Brettspiel mit dem Namen „Pogromly“ zur Debatte.
Egal ob am Ende das üble, volksverhetzende Machwerk überhaupt jemandem zweifelsfrei zugeordnet werden kann, oder nicht, was könnte denn damit bewiesen werden?
Das Pogromly-Spiel ist, sofern ich richtig informiert bin, was nicht sicher ist, nur auf Antisemitismus aufgebaut. Nicht auf Ausländerfeindlichkeit. Das ist nicht dasselbe.
Einmal als kriminalistische Arbeitsthese  unterstellt, Beate Zschäpe könnte im Laufe des Verfahrens, eine rein nationalsozialistische, antisemitische Gesinnung nachgewiesen werden, (was schwer halten wird) könnte das als Motiv für Mordanschläge auf Türken angesehen werden?
Die Gleichsetzung von Anti-Judaismus und Anti-Islamismus ist im Zusammenhang mit der politischen Wirklichkeit im III.Reich unzulässig.
Die Nationalsozialisten waren törichterweise antisemitisch, aber durchaus nicht fremdenfeindlich. In Bezug auf die islamischen Völker setzten sie die betont pro-islamische Politik der wilhelminischen Zeit fort. Kaiser Wilhelm bezeichnete sich selbst als „Beschützer des Islams“. Diese traditionelle Islamfreundlichkeit fand später ihren deutlichen Niederschlag in der Aufstellung mehrerer mohammedanischer Divisionen im Rahmen der Waffen-SS. Eine jüdische SS-Division wäre für Heinrich Himmler eine Unmöglichkeit gewesen.
Mit anderen Worten, der eventuelle Nachweis einer antisemitischen Geisteshaltung ist noch lange kein Beweis für eine etwaige Türkenfeindlichkeit. Nicht jeder, der „Mein Kampf“ im Bücherregal stehen hat, ist deswegen zwangsläufig auch türkenfeindlich. Zugegeben, die neudeutsche, im Hintergrund von der Kirche geförderte Variante der Türkenfeindlichkeit hat Anhänger im rechten Lager gefunden, aber nicht jeder „Neonazi“ ist von dieser neu erfundenen politischen Marotte befallen. Beate Zschäpe müsste explizit Türkenhass bescheinigt werden, um sie verdächtig zu machen. Zu einer Verurteilung könnte allerdings auch das nicht reichen. Zuerst müsste man genau wissen, wer an den Tatorten gewesen ist und dort geschossen hat. Aber darüber weiß man immer noch so gut wie nichts. Und man wird auch nie etwas darüber erfahren, weil man stur, in antifaschistischer Befangenheit, in die falsche Richtung ermittelt.

Karl-Heinz Hoffmann         


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Februar

17.02.2014

NSU
Die Ungerechten fordern Gerechtigkeit?

Im Internet schreibt „Der Tagesspiegel / Politik“:

Vor zwei Jahren hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Gedächtnisfeier in Berlin versprochen: „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären.“
Das ist unverständlich, weil uns Angela Merkel schon am Anfang des Ermittlungsverfahrens erklärt hat, wer die Mörder sind. Da müsste doch eigentlich schon alles aufgeklärt sein.
Man bräuchte jetzt nur noch, durch eine kleine Gesetzesnovelle, das bislang nur dem Richter zustehende Recht der „freien Beweiswürdigung“ auf die Bundeskanzlerin übertragen. Dann könnte man sich die gesamten mühseligen polizeilichen Ermittlungsverfahren und die Gerichtsverfahren ersparen. Die Bundeskanzlerin könnte dann auf Grund ihrer hellseherischen Fähigkeiten Schuldige sofort benennen und aburteilen.     
Genervt fragen die Anwälte, was die Geheimdienste wussten und ob V-Leute und V-Mann-Führer die Taten gefördert, ermöglicht oder gedeckt haben?
Da fehlt doch noch etwas: Nämlich die wichtigste Frage, ob die Geheimdienste vielleicht die Morde selbst in eigener Regie ohne Mitwirkung der zwei Rechtsextremisten ausgeführt haben? Und ob sie nicht die beiden Uwes nur durch das Anlegen einer künstlich erstellten Indizienkette in das Blickfeld der regulären Ermittlungsbehörden gerückt haben? Die Anwälte sollten den Geheimdiensten nicht nur eine Menge Gemeinheiten zutrauen, sie sollten ihnen alles zutrauen. Die Geheimdienste sind zu jedem unmenschlichen Verbrechen fähig und bereit.
Spätestens nach dem Auftritt des Geheimdienstlers Temme, müsste es doch den Anwälten langsam dämmern, was eigentlich gespielt wird. Warum soll Temme nicht geschossen haben? Und wenn er Helfer hatte, warum müssen das unbedingt Nazis gewesen sein?  
Und was spricht für die Annahme, dass die beiden Uwes die Polizistin Kiesewetter ermordet haben sollen? Etwa die an den Haaren herbeigezogene Theorie der Strafverfolgungsbehörden von den von Beutegier nach Polizeiwaffen ergriffenen Neonazis?   
Die Opferanwälte haben schon begriffen, dass in den Geheimdiensten nicht nur liebe Jungs beschäftigt sind, aber die Vorstellung, dass die mit mafiösen Strukturen vergleichbaren Dienste nicht nur intrigieren, sondern auch bedenkenlos morden, ist ihnen anscheinend noch fremd. Doch ich bin zuversichtlich, der Tag wird kommen, wo bei den Prozessbeteiligten endlich der Groschen fällt.

Karl-Heinz Hoffmann 17.02.2014


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Januar

NSU-Prozess
Beurteilung der Rechtslage
Inhalt meines Schreibens vom 30.01.2014
an die Staatsanwaltschaft München 1
Staatsanwalt als Gruppenleiter Preuß


Akten/ Geschäftszeichen 112 Js 219529/ 13
Beantwortung Ihres Schreibens vom 16.01.2014

Sehr geehrter Herr Preuß,

Sie haben mit Verfügung vom 20.12.2013 die von mir am 27.11.2013 gegen den Richter Götzl gerichtete Strafanzeige eingestellt, dabei haben Sie erkennen lassen, dass Sie sich mit der in meiner Strafanzeige vorgetragenen Argumentation nicht auseinandergesetzt haben. Sie meinen im  Bezug auf das Verhalten des  Richters Götzl seien zureichende Anhaltspunkte für strafbares Verhalten nicht erkennbar, weil die Zeugenaussage der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt, zumal eine abschließende Bewertung durch das Gericht noch nicht erfolgt ist.
Diese Rechtsmeinung geht fehl.  
Richtig und von mir niemals bestritten ist zwar, dass dem Richter nach den bedauerlicherweise in der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen Richtlinien der „freien Beweiswürdigung“ im Gegensatz zur der in anderen Ländern erforderlichen Strengbeweisführung, berechtigt ist, eine Zeugenaussage nach eigenem Belieben zu bewerten. Notfalls auch nach „Gutsherrenart.“ Doch dieser bedauerliche Mangel des Rechtssystems stand ja in meiner Strafanzeige gar nicht zur Debatte.  
Natürlich hat ein Richter das Recht, eine Zeugenaussage, ohne „Strengbeweis“ im Sinne seiner „Überzeugung“ zu bewerten, mag sie auch noch so zweifelhaft sein. Im hier relevanten Sachzusammenhang geht es um etwas anderes.  
Einverstanden, Richter Götzl hat noch keine abschließende Bewertung der Zeugenaussage vorgenommen. Hat sich aber eben doch eine vorläufige Meinung gebildet, die sich in seinem Verhalten manifestiert. Das sollte er nicht tun, denn es ist ein Hinweis auf seine Befangenheit, aber die habe ich nicht zur Debatte gestellt. Befangenheit an sich ist kein Straftatbestand, sondern nur die daraus resultierenden unrechtmäßigen Entscheidungen.
Das offensichtliche Unrecht besteht nicht in einer falschen Bewertung der Zeugenaussage, die dürfte Richter Götzl jederzeit ungestraft vornehmen.
Das strafbare Verhalten besteht darin, dass er die vorläufige Bewertung der Zeugenaussage im derzeitigen Stadium des Gerichtsverfahrens einmal zum Nachteil einer Person und gleichzeitig zum Vorteil einer anderen Person auslegt.
Dem Inhalt der Zeugenaussage des im Zeugenschutzprogramm aufgenommenen Zeugen Carsten S. unterstellt Richter Götzl offensichtlich hinreichende Glaubwürdigkeit, um damit die Inhaftierung des Angeklagten Ralf Wohlleben rechtfertigen zu können. Andererseits hält er sie im Bezug auf den Jenaer Zeugen, der von Carsten S. beschuldigt wird, die vermutlich zur Mordserie verwendete  Tatwaffe übergeben zu haben, nicht für glaubwürdig genug, um ihn vom Zeugen zum Beschuldigten werden zu lassen.     
Das heißt: Richter Götzl legt denselben Inhalt einer Zeugenaussage im Falle Wohlleben zu dessen Nachteil aus und gleichzeitig im Falle des als Waffenlieferant Verdächtigen zu dessen Vorteil.
Ich will das formal juristisch abgesicherte Recht des Richters auf „freie Beweiswürdigung“ im Sinne seiner persönlichen Überzeugung nicht angreifen. Ich spreche nur von dem Umstand der kontroversen Beurteilung ein und derselben Zeugenaussage und den daraus resultierenden Folgen, Einmal für den vorläufig „nur verdächtigen“ Zeugen und andererseits im Bezug auf den Angeklagten Wohlleben.
Einerseits mögliche Strafvereitelung für den als Waffenlieferant Verdächtigten. Anderseits Inhaftierung Wohllebens ohne hinreichende Gründe. Von mir aus auch umgekehrt, aber nicht in willkürlicher Anwendung von zweierlei Maß.
Obwohl ich Ihre Beurteilung der Rechtslage nicht teilen kann, verzichte ich, wenigstens im vorliegenden Fall auf erneute Strafantragstellung und Beschwerde. Beides würde nichts ändern.
Ich werde aber den Vorgang öffentlich machen, so dass sich jeder selbst eine Meinung dazu bilden kann.

Karl-Heinz Hoffmann         30.01.2014


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24.01.2014

NSU-Prozess
Richter Götzl sollte an der Hose riechen!

Eine Jogginghose von Mundlos soll mit Blutspritzern von Michele Kiesewetter behaftet sein.
Wenn das stimmt, worauf ich nicht schwören möchte, dann könnte das ein Indiz für die Täterschaft desjenigen sein, dem die Jogginghose mit Sicherheit zugeordnet werden kann. Es wäre ein Verdacht erregender Umstand, aber noch immer kein Beweis. Es bleiben zu viele Fragen offen. Zum Beispiel die Frage, warum eine verschmutzte Jogginghose ein paar Jahre lang nicht gewaschen wurde? Die Süddeutsche Zeitung hat darauf natürlich eine Antwort: „Möglicherweise war die blutbespritzte Jogginghose eine Art Trophäe.“   
Einmal von der skurrilen Abwegigkeit abgesehen, müssten die Blutspritzer auf jeden Fall mit bloßem Auge gut wahrnehmbar sein, wenn die Hose der Aufbewahrung zu kultischen Zwecken gedient haben soll.  
Vielleicht meint der Verfasser des Artikels in der Süddeutschen Zeitung, wenn in katholischen-kirchlichen Monstranzen, Fingernägel, Zähne und Leichentücher von Heiligen aufbewahrt und verehrt werden, warum sollte dann ein Neonazi nicht seine mit „Opferblut“ bespritzte Jogginghose anbeten? Schließlich hat ja der Grimminger auch alljährlich am Heldengedenktag  die mit dem Blut der Märzgefallen getränkte Fahne wie eine Reliquie herumgetragen. Von dem erzkatholischen Faschisten Franco heißt es, dass er den mumifizierten Arm eines Heiligen in seinem Schlafzimmer aufbewahrte.   

Um der Sache näher zu kommen, sollte man sich für die Auffindesituation der Hose interessieren. Wer hat sie, wann genau, an welcher Stelle gefunden? Wenn sie sich in der Wohnung des Trios, bevor diese in Brand gesetzt wurde, befunden haben soll, dann müsste sie, wenn nicht angesengt, doch stundenlang einer starken Rauchentwicklung ausgesetzt gewesen sein. Die Jogginghose müsste deutlich feststellbare Anhaftungen von Rußpartikeln aufweisen und nach Rauch riechen wie ein Schwarzwälder Schinken. Um der Wahrheitsfindung näher zu kommen, sollte man Herrn Richter Götzl mal an der Hose riechen lassen.
Wenn aber die Hose keine Spuren aufweist, die auf eine längere Verweildauer in einer brennenden Wohnung hinweisen, dann kann sie nicht in der Wohnung des Trios gefunden worden sein. Es sei denn, sie ist erst nach dem Brand dorthin gelangt.
Warum und wieso zwei Polizeipistolen im Wohnmobil der beiden Uwes gefunden werden konnten, bleibt ebenso rätselhaft. Allerdings nur so lange, wie man hinsichtlich der Täterschaft nicht an ein geheimdienstliches Komplott denken mag.
Zieht man die alleinige Täterschaft finsterer Mächte in Betracht, löst sich alles Rätselhafte auf.
Würden die Ermittlungen streng nach rechtsstaatlichen Vorgaben betrieben, dann würde der Geheimdienstler Andreas Temme anstelle von Beate Zschäpe auf der Anklagebank sitzen.
Der Fall Temme gibt schlaglichtartig einen Blick auf die Machenschaften der Geheimdienste frei.

Die Frankfurter Rundschau berichtet:
Viereinhalb Jahre später, am 7. November 2011, haben Böhnhardt und Mundlos die entwendeten Polizeiwaffen in ihrem Campingmobil dabei, mit dem sie von einem Banküberfall in Eisenach zu fliehen versuchen. Vieles spricht dafür, dass das Duo wollte, dass die Waffen als Erstes gefunden werden nach ihren Suiziden, die sie für den Fall einer Entdeckung vereinbart hatten. Ein Fanal sein: Schaut alle her, wir sind die Polizistenmörder. Und so kommt es dann auch.“
Ende des Zitats.

Ja so kommt es, weil die regulären Ermittlungsbehörden den geheimdienstlich ausgelegten Köder geschluckt haben.
Allerding  passt einiges überhaupt nicht mehr zusammen. Die Herrschaften haben des „Guten“ zu viel getan. Zu viele Spuren gelegt, die sich gegenseitig behindern.
Wollte man den von der Staatsanwaltschaft vertretenen, an den Haaren herangezogenen Hypothesen folgen, wozu sich ein vernünftiger Mensch wohl kaum überwinden kann, dann könnte aber Beate Zschäpe in diese Vereinbarung zum heroischen Abgang nicht eingebunden gewesen sein, denn warum hätte sie dann einen Brand zur Beweismittelvernichtung in ihrer Wohnung gelegt? Halt! Sie soll ja auch das Paulchen Panter-Video in Umlauf gebracht haben, um die „Taten“ ihrer Kumpane posthum zu verherrlichen.
Also was denn nun?
Zielstrebig unternommene Anstrengungen zur Spurenbeseitigung, oder zur Verherrlichung der Taten geeignete, absichtlich deponierte Beweismittel? Ich krieg das bei aller Anspannung meiner geistigen Kräfte einfach nicht zusammen. Aber vielleicht gelingt das den Redakteuren der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Rundschau?
Meine kriminalistische Arbeitstheorie geht grundsätzlich nicht davon aus, dass die beiden Uwes die Mordserie verübt haben. Ich gehe, ebenso wie im Fall des Attentats von Bologna und dem Oktoberfestattentat von einem geheimdienstlichen Verbrechen aus. Und siehe da, alle Ungereimtheiten und derer gibt es viele, sind plötzlich in sich schlüssig. Machen Sie die Probe aufs Exempel!
Wenn der Dritte Mann in Eisenach dem Geheimdienst angehörte, und wenn man weiter davon ausgeht, dass der Polizistenmord ebenso wie die „Döner“-Morde in den Verantwortungsbereich der Geheimdienste fallen, dann werden die materiellen Indizien aller Unwägbarkeit entkleidet. Wenn der Geheimdienst auf die Polizisten in Heilbronn geschossen hat, oder schießen ließ, dann konnte er auch, nicht nur über die beiden „Beutepistolen“, sondern auch über Blut verfügen. Und beide Beweismittel  können auf dem „geheimen Dienstweg“ dorthin gebracht worden sein, wo man sie haben wollte. Die Polizeipistolen könnten von dem, bisher geflissentlich ausgeblendeten dritten Mann in Eisenach am Tag der Hinrichtung der beiden Uwes in deren Wohnmobil gebracht worden sein. Die Jogginghose mit den Blutanhaftungen könnte  unauffällig im Bereich der Zwickauer Wohnung  deponiert worden sein, um sie dort finden zu lassen. Das Paulchen-Panter-Video wurde später produziert, und untergeschoben. Was natürlich ein Fehler war, denn die Behauptung, Beate Zschäpe hätte das Video unter die Leute gebracht, um die „Heldentaten“ ihrer Freunde zu verherrlichen, kollidiert mit der Unterstellung, sie habe ihre Wohnung angezündet, um Beweismittel zu vernichten.
Ich sehe die beiden nahezu gleichzeitig erfolgten Brandstiftungen, die von Eisenach und die von Zwickau in einem anderen Licht. Warum sollten zwei rechtsextreme Männer, die eine Mordserie für eine Heldentat halten, und dafür noch Nachruhm ernten wollen, ihren Wohnwagen in Brand stecken?
Um Beweismittelvernichtung kann es ja nicht gegangen sein, wenn sie, wie die Frankfurter Rundschau meint, ein Fanal setzen wollten, nach dem Motto: „Schaut alle her! Wir sind die Polizistenmörder!“
Schlüssig wird die Brandstiftung im Wohnwagen, unmittelbar nach dem  Doppelmord, wenn man annimmt, der Mörder wollte durch die Brandstiftung mögliche Spuren seiner Anwesenheit beseitigen, vielleicht die beiden Leichen durch den Brand so unkenntlich machen, dass die näheren Tatumstände verschleiert werden. Es ist ja noch nicht einmal sicher, ob der Doppelmord im Wohnwagen an der Stelle begangen wurde, wo das brennende Fahrzeug stand.
Die beiden Uwes können ja auch schon zu einem früheren Zeitpunkt tot gewesen und danach zu dem möglicherweise nur vermuteten Tatort gekarrt worden sein. Getötet wurden sie allerdings mit Sicherheit im Inneren des Wohnmobils. Das beweist die zweite, aus der Mordwaffe stammende Patronenhülse. Aber wo befand sich der Wohnwagen zum Zeitpunkt des Doppelmordes? Er könnte beispielsweise auf einem einsamen Waldweg oder sonst irgendwo gestanden haben.
Die Brandeinwirkung hat die sichere Feststellung des Todeszeitpunktes erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Der Brand in der Zwickauer Wohnung legt den Verdacht nahe, dass Beate Zschäpe als letzte Überlebende des Zwickauer Trios, das man als Abladeplatz für anderweitig begangene Verbrechen benutzen wollte, im Feuer umkommen sollte. Ich vermute, dass ihr Überleben nicht eingeplant war.
 
Karl-Heinz Hoffmann    24.01.1014  


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15.01.2014
NSU Prozess
Bild-Zeitung, wie immer - peinlich

Genüsslich weidet sich der Berichterstatter der Bild-Zeitung an den Bekundungen eines Polizeibeamten, dem es oblag, die Habe von Beate Zschäpe, die sich selbst der Polizei gestellt hatte, zu sichten.
Kann es der Wahrheitsfindung in diesem Prozess dienlich sein, wenn die Ablichtungen von Büstenhalter, Slip und Tampons der Angeklagten im Gerichtssaal mit einem Bildwerfer an die Wand projiziert werden? Oder geht es nur darum, Beate Zschäpe öffentlich zu demütigen?
Ist es für die Beurteilung der Schuldfrage wichtig, wie vier Tage lang getragene Socken riechen? Wenn es wichtig wäre, dann hätte der Ermittlungsbeamte die Socken der Angeklagten mitbringen müssen und sämtliche Staatsanwälte und das gesamte Richterkollegium an den Socken riechen lassen sollen. Der übergewissenhafte Polizeibeamte sollte vielleicht auch einmal zu Vergleichszwecken vier Tage lang die Socken nicht wechseln und dann daran riechen.
Ich kann auch nicht verstehen, warum die Kammer diese unwürdige Wäscheschau im Gerichtssaal zulässt. Hätte ein schriftliches Verzeichnis der geringen Habe nicht genügt?
Beate Zschäpe hätte sicher gerne ihre Socken gewechselt, wenn sie dazu die Möglichkeit gehabt hätte.
Für sie ist der Umstand, dass sie vier Tage lang ihre Wäsche nicht wechseln konnte, zudem auch keine Möglichkeit hatte, ausreichend Körperpflege zu betreiben, durchaus nicht peinlich. Peinlich ist nur die Berichterstattung der Bildzeitung.

Karl-Heinz Hoffmann     

Lesen Sie dazu ein paar sinnige Zeilen, vom 07.02.2013, hier in meiner Website unter dem Menüpunkt:
NSU, Titel: „Ganz von den Socken“


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14.01.2014
NSU-Prozess
Zeugenbeeinflussung unter Hypnose?

Der Kiesewetter Kollege Martin A. soll im NSU-Prozess gehört werden.

Ich halte seine Befragung vor Gericht für unzulässig.
Der Zeuge lag längere Zeit im Koma und konnte sich an nichts mehr erinnern. Hat er jedenfalls behauptet. Zu widerlegen ist ihm das nicht. Zunächst hat man davon auszugehen, dass er die Wahrheit sagt.
Nun muss er langsam wieder ins Leben zurückfinden. Dabei wurde ihm ärztliche Hilfe zuteil. Soweit wäre das durchaus in Ordnung, wenn nicht das Mittel der Hypnose angewendet worden wäre. Wer will jetzt noch erkennen können, was eigene Erinnerung und was durch Hypnose induziertes Wissen ist? Wenn die Erinnerung im Gehirn des Zeugen ausradiert war, mit welchen Inhalten wurde die „zerebrale Festplatte“ wieder angereichert?    
Ich halte die Verwertung dieser Zeugenaussage, gleichgültig ob sie für die Angeklagten belastend oder entlastend ausfällt, für rechtlich bedenklich. Die Aussage kann auf keinen Fall als von Zweifeln unbelastet gewertet werden.

Karl-Heinz Hoffmann

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2013
November

Meine persönliche Meinung
zur NSU-Affäre


Von dem Augenblick an, als in Eisenach das in Brand gesetzte Wohnmobil mit den Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aufgefunden wurde und kurz darauf die beiden Uwes in den Medien als Verantwortliche für die Dönermordserie genannt wurden, konnte ich nicht an die von den Ermittlungsbehörden angebotenen Darstellungen glauben.
Die allzu schnelle Schuldzuweisung rief in mir fatale Erinnerungen an persönliche Erfahrungen mit einem geheimdienstlich organisierten und gesteuerten und sofort massenmedial ausgeschlachteten Verbrechen wach. Im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat wurden schon unmittelbar nach der Tat in den Medien Schuldzuweisungen verbreitet. Bereits am nächsten Tag, als ich mich nach einer vom GBA veranlassten vorläufigen Festnahme, auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß befand, erklärten die Nachrichtensprecher im Fernsehen, ich sei verhaftet worden. Tatsächlich hat sich niemals auch nur ansatzweise ein Verdacht gegen mich begründen lassen, gleichwohl wurde die zu meiner Verteufelung perfekt organisierte Verdächtigungskampagne vom Stapel gelassen und niemals abgeblasen. Auch nicht nach der formalen Einstellung mangels Tatverdacht. Die Wirkung der Mobbingkampagne hält bis zum heutigen Tage unvermindert an.
Mit diesem Erfahrungshintergrund im Kopf stand ich natürlich schon den ersten Nachrichten bezüglich der urplötzlich, wie aus dem Nichts aufgetauchten NSU-Affäre kritisch gegenüber. Für meine Begriffe ging mir die Entdeckung der beiden Uwes als angebliche Serienkiller viel zu schnell, um von korrekten polizeilichen Ermittlungen ausgehen zu können. Auch erschienen mir die damals in den ersten Tagen bekannt gegebenen Umstände am Eisenacher Tatort vollkommen unglaubwürdig. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass sich die beiden jungen Männer selbst gegenseitig den Tod gegeben haben sollten.
Warum hätten sie das tun sollen?
Ihre Situation war nicht besonders dramatisch. Man darf davon ausgehen, dass die beiden in den vielen Jahren, die sie in der Illegalität verbrachten, mehr als einmal auf die Qualität ihrer falschen Papiere vertrauen mussten. Es wird an jenem Tage nicht die  erste Konfrontation mit einer Polizeistreife gewesen sein. Außerdem hätten sie nur den Gang einlegen und flüchten brauchen. Und selbst im Fall einer Festnahme zur Überprüfung ihrer Personalien, was hätte man ihnen, einmal angenommen, alle später erhobenen Schuldzuweisungen wären zutreffend gewesen, beweisen können?
Nun, heute steht fest, dass sich die beiden Uwes nicht selbst gegenseitig erschossen haben können, sondern von einer dritten Person hingerichtet wurden. Für diese Feststellung gibt es einen unumstößlichen Beweis:
Die Todesschüsse wurden zweifelsfrei aus einer am Tatort aufgefundenen Pumpaction-Schrotflinte der Marke Remington abgegeben. Nach zwei Schussvorgängen hätte sich nur eine ausgeworfene Patronenhülse auffinden lassen dürfen. Es wurden aber zwei leere Hülsen gefunden. Damit ist bewiesen, dass es sich nicht um Selbstmord, sondern um Mord handelt. Jeder kann wissen, dass niemand mehr einen Repetiervorgang an einer Pumpgun-Flinte vornehmen kann, wenn er sich schon den Kopf weggeschossen hat. Nun muss man sich fragen, warum die Experten der Polizei behaupten, Uwe Mundlos habe offensichtlich trotz weggeblasenem Schädel das Gewehr in einem „krampfartigen Anfall“ noch einmal durchgeladen?
Wenn es einen krampfartigen Anfall gegeben hat, dann war der Polizeibeamte, der diese Absurdität von sich gegeben hat, davon befallen. Man sollte überprüfen ob er seine sieben Sachen noch beieinander hat und noch für den Polizeidienst tauglich ist.

Warum ist es den Experten des BKA so wichtig, die eindeutig auf die Anwesenheit eines dritten Mannes hinweisende Spur zu verwischen? Es kann doch nur die Absicht dahinter stecken, ihnen bekannte Aktivitäten befreundeter Dienste zu verschleiern. Eine andere Erklärung fällt mir beim besten Willen nicht ein.
Wenn aber der unsinnige „Krampf“ von der gegenseitigen Selbsttötung von den Strafverfolgungsbehörden als widerlegt akzeptiert werden würde, dann wäre der gesamten, gegen das Zwickauer Trio mühsam aufgebauten Verdachtstheorie die Basis entzogen.
Denn wenn ein dritter Mann die beiden Uwes im Wohnwagen, vielleicht auch schon vorher an einem anderen Ort ermordet hat, dann kann er auch zur Auffindung vorgesehene Beweismittel im Fahrzeug deponiert haben, bevor er es in Brand steckte. Was zuvor unverständlich war, bekommt so, vernünftig nachvollziehbar, einen Sinn. Mundlos und Böhnhardt konnten mit zertrümmertem Schädel weder die Pumpgun nachladen noch einen Brand im Auto legen.
Als dann noch die Nachricht vom Wohnungsbrand in Zwickau bekannt wurde, erschien mir das, ohne noch genauere Informationen zu haben, wie eine zeitgleiche Parallele zum Brand im Wohnwagen in Eisenach. Weil ich von einer großangelegten geheimdienstlichen Inszenierung ausging, vermutete ich sofort einen misslungenen Brandanschlag auf das Leben der Beate Zschäpe. Alles was über die Medien im Zusammenhang mit Beate Zschäpe verbreitet wurde, konnte mich nicht überzeugen. Ich kann auch heute, nach besserem Informationsstand immer noch nicht erkennen, warum Beate Zschäpe ihre Wohnung selbst abgebrannt haben sollte. Im Gegenteil, es drängen sich immer mehr Indizien auf, die das Gegenteil vermuten lassen.  

Soviel für heute. Fortsetzung folgt.

Karl-Heinz Hoffmann      19.11.2013



Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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NSU Prozess
Die Interessen der Prozessbeteiligten


Ein Staatsanwalt sollte als verantwortlicher Rechtswahrer in der Prozessführung von nichts anderem geleitet sein, als von dem Bestreben, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Leider ist dem in vielen Fällen nicht so. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Den vorgegebenen Weisungen können sie sich nicht widersetzen, auch dann nicht, wenn die Weisung gegen ihre persönliche Überzeugung steht. Die Anweisungen zur Prozessstrategie kommen von oben.
Was ist in diesem Fall oben? Es ist die politische Ebene.
Ergo werden politisch bedeutsame Strafverfahren politisch gesteuert. Das haben wir zu bedenken, wenn wir uns mit Anklageschriften zu politisch brisanten Verfahren auseinandersetzen.

Ein Richter sollte als höchst verantwortliche rechtliche Instanz ebenfalls nur an der Ermittlung der Wahrheit nicht nur interessiert, sondern auch streng gebunden sein. Er fällt das Urteil, welches er in freier Würdigung der Beweismittel, letztlich auch mit seinem Gewissen vereinbar, gestalten muss. Ein Richter kann fair und gerecht urteilen, er kann sich aber irren und er kann auch, wenn er sein Metier beherrscht, genauso gut formaljuristisch wasserdicht, ein Fehlurteil beschließen.
Was am Ende bei einem Strafprozess herauskommt, hängt demzufolge nicht nur von den fachlichen Qualitäten, sondern auch, und dies nicht zuletzt, von der charakterlichen Beschaffenheit der Richter ab.
Im Zusammenhang mit Prozessen von besonderem politischem Interesse werden die Richter regelmäßig durch propagandistisch massiv vorgetragene Begleitmusik unter Druck gesetzt. Es gibt Richter, die sich von diesem Druck nicht beeinflussen lassen und es gibt andere, die dem Druck erliegen. Im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess hat der propagandistische Druck ein ungeheures Ausmaß erreicht. Die Kammer wird ein hohes Maß an Courage aufbringen müssen, wenn ein Fehlurteil vermieden werden soll. Dabei ist jede Verurteilung, die nicht auf einer klaren und eindeutigen Beweislage erfolgt, ein Fehlurteil.

Ein Rechtsanwalt hat die Aufgabe, seinen Mandanten so gut wie möglich zu verteidigen. Dabei gehört die Wahrheitsfindung nicht zu seinen Pflichten. Zwar darf er sich nicht zum Komplizen seines Mandanten machen, aber er kann strafrechtlich Verfängliches zur Kenntnis nehmen, ohne sein Wissen etwa im Interesse der Wahrheit preisgeben zu müssen. Im Fall des NSU-Verfahrens kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verteidiger der Angeklagten nur mit halber Kraft engagiert sind. Das mag an der erbärmlichen Bezahlung liegen, aber natürlich spielt auch die Angst, mit den „Rechten“ in einen Topf geworfen zu werden, eine Rolle. Vielleicht glauben Sie auch, angesichts der täglich dünner werdenden Beweislage ohne besondere Anstrengungen  einen Freispruch erreichen zu können. Hätten wir einen absolut stabilen Rechtsstaat, dann müsste man diese Einschätzung teilen.

Die Nebenkläger vertreten die Interessen der Opferfamilien. Was bedeutet das?
Die Hinterbliebenen der Ermordeten können kein Interesse daran haben, dass am Ende des NSU-Prozesses etwas anderes heraus kommt als die gerichtliche Feststellung eines rechtsextremistischen, rassistischen Hintergrundes. Ihnen darf es auf Grund der spezifischen Interessenlage nicht vorrangig um die Wahrheit gehen, sie streben ein Urteil im Sinne der Anklage an. So gesehen sind sie Verbündete der Staatsanwaltschaft und deren politische Weichensteller.
Sollte sich herausstellen, dass die Anklageschrift dahingehend umgeschrieben werden müsste, dass nicht wie vorgegeben das Zwickauer Trio, sondern einzig und allein Geheimdienste die Verantwortung für die Mordserie tragen, dann hätte das für die Familien der Opfer unangenehme Konsequenzen. Und zwar deshalb, weil man sich fragen würde, warum ein Geheimdienst jemanden liquidiert? Geheimdienste töten zwar bekanntermaßen rücksichtslos, aber nur dann, wenn ihre Interessen gefährdet werden. Welche geheimdienstlichen Interessen hätten die Ermordeten beschädigt haben können?
Es ist ein offenes Geheiminis, dass sich die Geheimdienste durch den Drogenhandel refinanzieren. Und schon sind wir wieder beim Anfangsverdacht bezüglich der Mordserie angelangt. Wir können die wahren Hintergründe nicht ermitteln, aber man muss doch zugeben, dass eine Wechselbeziehung und Konfliktsituation zwischen Geheimdiensten und den Mordopfern nicht so einfach von der Hand zu weisen ist. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter hatte ja coram publico die Bemerkung fallen lassen: „Man solle doch nicht so tun, als gäbe es keine türkische Drogenmafia.“
Auf Grund der geschilderten Interessenlage können wir von den Nebenklägern, ebenso wie von den Antifa-Aktivisten nicht erwarten, dass sie aus tiefer Wahrheitsliebe auf den Verdacht des rassistischen Hintergrundes verzichten werden.     

Karl-Heinz Hoffmann          19.11. 1013



Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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NSU Prozess  

Aussageverweigerung.
Was steckt dahinter?


Der Kronzeuge Carsten S. hatte bei der Polizei und vor Gericht ausgesagt, er habe im Auftrag von Ralf Wohlleben eine für Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestimmte Pistole beschafft und sie auftragsgemäß abgeliefert. Ob es sich dabei um die bewusste Ceska gehandelt haben soll, blieb unklar. Die Waffe soll ihm in dem Szeneladen „Madley“ in Jena von einer Person, die in der öffentlichen Berichterstattung mit Andreas S. bezeichnet wird, ausgehändigt worden sein. Ob eine Pistole mit Schalldämpfer angefordert gewesen sein sollte, war aus dem Zeugen Carsten S. nicht herauszukriegen. Auf Grund der widersprüchlichen Bekundungen bestehen erhebliche Zweifel, ob Carsten S. überhaupt jemals eine Pistole in der Hand gehalten hat. Aber wenn er tatsächlich, seiner Aussage entsprechend, in dem Jenaer Szeneladen „Madley“ eine Faustfeuerwaffe von Andreas S. übernommen haben sollte, dann hätte zwar der bisher nur als Zeuge geführte Andreas S. ein umfassendes Aussage-verweigerungsrecht, aber er müsste unbedingt neben Ralf Wohlleben auf der Anklagebank sitzen.

Dass die Anklage unterblieb, muss außerordentlich wichtige Gründe haben.

Nun könnte man einwenden, außer der geringwertigen Aussage des Zeugen Carsten S. gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob Andre S. eine Pistole beschafft und an Carsten S. weitergegeben hat. Man könnte sagen, das sei einfach zu wenig, um gegen Andre S. ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord oder gar wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung einzuleiten. Das kann man so sehen, allerdings hätte dann auch die Aussage des Kronzeugen Carsten S. den letzten kümmerlichen Rest von  Glaubwürdigkeit eingebüßt.
Wenn die Anklagebehörde das so sehen will, dann bleibt unverständlich, warum Ralf Wohlleben angeklagt wurde und immer noch auf der Anklagebank sitzt.
Wenn die Qualität der Aussage des Zeugen Carsten S. nicht ausreicht, den bisher nur als Zeugen ins Spiel gebrachten Andre S. unter Anklage zu stellen, wieso könnte sie dann ausreichen, Ralf Wohlleben zu belasten?
Dabei hätte Wohlleben, selbst wenn die, von der Staatsanwaltschaft erhobenen, bisher unverifiziert gebliebenen, sehr zweifelhaften Anschuldigungen den Tatsachen entsprächen, weit weniger zu verantworten, als der schweigsame Andre S. vom „Madley“-Laden. Wohlleben hätte nur einen Beschaffungswunsch geäußert, Andre S. hingegen hätte die Beschaffung und die körperliche Weitergabe an Carsten S., was schließlich, wie behauptet wird, zur Weitergabe an Mundlos und Böhnhardt geführt haben soll, zu verantworten.
Jedenfalls wissen wir immer noch nicht, ob die beiden Uwes jemals im Besitz einer Ceska mit Schalldämpfer waren, oder nicht. Die dubiose „Auffinde-Situation“ lässt keine eindeutige Zuordnung hinsichtlich natürlicher Personen zu. Die Ceska war außerhalb des Wohnbereiches der Beschuldigten gefunden worden. Weder die Fundstelle noch die Identität des Finders wurden dokumentiert.
Wir wissen nicht, ob die Ceska-Transaktion tatsächlich stattgefunden hat oder nicht. Die im Schuttcontainer anonym aufgefundene Ceska muss nicht unbedingt, wie vermutet wird, den Weg über Andre S. und Carsten S. bis nach Zwickau zum Brandschuttcontainer  genommen haben.
Und wenn die beiden Uwes, wie unterstellt wird, die tatsächliche Gewalt über die später aufgefundene Ceska gehabt haben sollten, dann wissen wir immer noch nicht, welcher Zeitraum dafür in Frage kommt. Die ohnehin nur vage in den Raum gestellten zeitlichen Angaben des Zeugen Carsten S. müssen ja nicht stimmen. Wenn die Ceska, sofern sie überhaupt die Tatwaffe ist, in den Besitz von Mundlos und Böhnhardt kam, nachdem die Türkenmorde bereits verübt waren, dann wäre das, sofern es geklärt werden könnte, die klassische Vorlage für einen Freispruch in der Mordsache.
Würde sich der scheinbar unbegreiflicherweise von der Anklage wegen Mord verschonte Andre S. nicht hinter einem Zeugnisverweigerungsrecht verstecken können, und würde er, wie das so üblich ist, eingesperrt, in Einzelhaft genommen und in endlosen Verhören mit Zuckerbrot und Peitsche weich gekocht und am Ende aussagebereit sein, dann könnte sich eine für die Anklagebehörde katastrophale Perspektive ergeben.
Wonach sieht es denn aus?     
Entweder die Ceska ist den Weg von Andre S. über Carsten S. zu den beiden Uwes gegangen, dann stellt sich hinsichtlich der grundsätzlichen Verantwortung für die Türkenmorde die Frage, von wem Andre S. die Ceska bekommen hat? Er müsste ja, sofern die Ceska tatsächlich im „Madley“-Laden über den Tisch gegangen sein sollte, einen Lieferanten nennen können.
Genau das scheint mir der wichtigste Punkt zu sein.
Es sieht danach aus, als wolle die Staatsanwaltschaft unbedingt verhindern, dass die bei Andre S. abgerissene Lieferantenkette ausermittelt werden kann. Und zwar deswegen, weil man die Aufdeckung geheimdienstlicher Aktivitäten verhindern möchte.
Ich halte es auch für möglich, dass die ganze, von Carsten S. dargelegte Waffenbeschaffungsgeschichte eine Luftnummer ist. Allerdings eine sehr wirksame, weil sie geeignet ist, das Auffinden der Ceska im Brandschuttcontainer glaubhaft abzurunden.
Der Besitzer des „Madley“-Ladens hat sich vor Gericht klar geäußert. Er hat ausgesagt, dass er von Waffengeschäften in seinem Laden nichts wusste. Das darf man ihm auch glauben.
Aber warum verweigert Andre S. die Aussage? Um sich keine Schwierigkeiten einzuhandeln? Die geringsten Schwierigkeiten hätte er doch gehabt, wenn er die Waffentransaktion einfach bestritten hätte. Damit wäre für ihn der Käse gegessen gewesen. Allerdings auch für die Staatsanwaltschaft.
Wenn Andre S. im Dienst des Geheimdienstes stand, dann wird das scheinbar Unerklärliche erklärlich. Würde er die Waffenübergabe bestreiten, schwämmen der Anklagebehörde die Felle weg. Gibt er die Aktion zu, dann muss er auf der Anklagebank Platz nehmen.
Beides würde nicht in das Konzept der Dienste passen.
Also bekommt er von seinem Führungsoffizier die Weisung zur Aussageverweigerung. Damit kann ihm strafrechtlich nichts passieren, aber der Verdacht gegen das Zwickauer Trio bleibt erhalten.  
Genau diese Methode des Zusammenspiels von Geheimdienst und Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel eine propagandistisch wirksam ausschlachtbare Scheinspur zu legen, habe ich im Oktober 2010 in eigener Sache erlebt, als eine geheimdienstlich initiierte Luftnummer im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft Gera und unter Benutzung des ahnungslosen polizeilichen Ermittlungsapparates überregional für Schlagzeilen sorgte.   
Und ich kann diesen Vorgang beweisfähig machen.  

Karl-Heinz Hoffmann      19.11.1013  

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NSU Prozess

Entwertung
eines Belastungszeugen


Einer der wichtigsten, aber ohnehin schon längst wacklig gewordenen Bausteine im staatsanwaltschaftlich erstellten Verdachtsgebäude ist jetzt endgültig herausgebrochen.
Der abtrünnige NPD-Gefolgsmann und derzeitige Mitangeklagte Carsten S. hatte, immer wieder in Ungenauigkeiten und Widersprüche verheddert, behauptet, durch Vermittlung von Wohlleben in einem Jenaer Szeneladen eine Pistole übernommen und an Mundlos und Böhnhardt geliefert zu haben. Geglaubt hat ihm das, außer jenen, die es aus politischen Gründen unbedingt glauben wollten, niemand. Das unverkennbar hilflose hin und her lavieren des nicht gut genug präparierten Kronzeugen war nur all zu leicht durchschaubar. Er war bereit zu bekunden, was von ihm erwartet wurde, doch er war nicht talentiert genug, um die ihm aufgebürdete Rolle zur Zufriedenheit der Regie auf die Bühne zu bringen.
Nun ist diese belastende Aussage endgültig wertlos geworden.
Derjenige, von dem Carsten S. in Jena eine Pistole übernommen haben will, bestreitet den Vorgang. Er gibt zu, Carsten S. im Rahmen von Kundenbesuchen flüchtig gekannt zu haben, bestreitet aber dessen Aussage. Ob er mit Schusswaffen getandelt hat oder nicht, wird niemand ergründen können und es ist auch im hier diskutierten Sachzusammenhang rechtlich belanglos. Von Belang ist hingegen die angesichts des erkennenden Gerichts klar und widerspruchsfrei vorgetragene Aussage, dem Zeugen Carsten S. niemals eine Pistole übergeben zu haben.
Womit könnte jetzt noch eine Verurteilung des Angeklagten Ralf Wohlleben erreicht werden? Dazu ist nicht der geringste Umstand erkennbar.
Der Vorsitzende Richter Götzl müsste jetzt die Konsequenzen aus der vorliegenden Sachlage ziehen. Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, er müsste das Verfahren gegen Ralf Wohlleben sofort einstellen. Das würde später nur Anlass zu ewigen Nörgeleien der Gegenpartei führen. Man sollte das Verfahren ruhig bis zum Ende ausprozessieren, um alle Zweifel auszuräumen, aber Ralf Wohlleben müsste unverzüglich auf freien Fuß gesetzt werden. Geschieht das nicht, dann begeht der vorsitzende Richter im Zusammenspiel mit seinen Richterkollegen und den zuständigen Staatsanwälten ein schweres Verbrechen, sie erfüllen in eindeutig klassischer Weise den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB.
Zum strafrechtlichen Aspekt kommt dann noch die ganz persönliche moralische Verantwortung hinzu.
Ich möchte jetzt nicht in der Haut der verantwortlichen Rechtswahrer stecken.

Karl-Heinz Hoffmann        12.11. 2013

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NSU Prozess
Eine Hülse zu viel

Mit der Auffindung der Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem brennenden Wohnwagen hatte das Ermittlungsverfahren gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ seinen Anfang gefunden.
Was jeder halbwegs erfahrene Kriminalist mit durchschnittlichen waffentechnischen Kenntnissen mühelos hätte erkennen können, wurde geflissentlich unterdrückt. Nämlich die Erkenntnis, dass sich die beiden Uwes nie und nimmer gegenseitig selbst getötet haben können, sondern dass sie von fremder Hand regelrecht hingerichtet worden waren.
Als Tatwaffe konnte eine am Tatort im Wohnwagen sicher gestellte sogenannte Pumpgun-Schrotflinte eindeutig ermittelt werden. Und ebenso eindeutig musste erkennbar gewesen sein, dass sich die beiden Uwes die Todesschüsse nicht selbst beigebracht haben können. Und zwar deshalb nicht, weil eine leere Patronenhülse zu viel am Ort des Geschehens gefunden wurde.
Die aus diesem Umstand zwingend abzuleitende Schlussfolgerung: Die tödlichen Schüsse müssen von einer dritten Person auf die beiden Uwes abgegeben worden sein.
Wer mit einer Pumpaction-Flinte einen Schuss abgeben will, muss zuvor einmal eine „Pump“-Bewegung am Vorder-schaftgriffstück ausführen. Mit dieser Bewegung wird eine Patrone in den Lauf eingeführt und gleichzeitig die Waffe gespannt. Der Schuss kann ausgelöst werden. Nach dem Schuss bleibt die leere Patronenhülse solange in der Flinte, bis der Schütze den Verschluss durch Zurückziehen des Vorderschaftgriffstücks öffnet.
Dieser Vorgang bewirkt das Auswerfen der ersten leeren Hülse. Soll ein zweiter Schuss nachgesetzt werden, so muss der Verschluss wieder durch eine kräftige Bewegung von Hand nach vorne geschoben und geschlossen werden. Mit dieser manuell durchzuführenden „Pumpaction“ wird eine zweite Patrone in den Lauf eingeführt. Die Flinte ist erneut schussfertig. Der zweite Schuss kann abgegeben werden. Bleibt der Schütze am Leben, kann er nach dem zweiten Schuss die Flinte erneut durch eine kräftige "Pumpaction" öffnen und wieder schließen. In diesem Fall wird man dann zwei leere Patronenhülsen im unmittelbaren Bereich des Schussvorganges auffinden.
Wenn sich aber der Schütze selbst in den Kopf schießt, kann er den Pumpaction-Verschluss nicht mehr öffnen. Dann bleibt vom zuletzt abgegebenen Schuss eine leere Hülse im Patronenlager des Gewehrlaufs stecken. Es kann am Tatort außerhalb der Waffe nur eine, nämlich die vom ersten Schussvorgang stammende Hülse gefunden werden.    
Die am Tatort in Eisenach aufgefundene, aus der Tatwaffe stammende, zweite leere Patronenhülse ist mehr als etwa nur ein Verdacht erregender Umstand, sie beweist eindeutig, dass Mundlos und Böhnhardt nicht etwa den Freitod gewählt haben, sondern dass sie eiskalt ermordet wurden.
Nun hat man sich zu fragen, wer die Macht und das starke Interesse hat, die in den Ermittlungen in Sachen NSU klar und deutlich erkennbaren Spuren zu verwischen und falsche Fährten zu legen?
Warum ist es so wichtig, den Doppelmord in Eisenach als Freitod hinzustellen, obwohl jedem Kriminalisten die Unmöglichkeit der Selbsttötung klar sein muss?
Es ist beschämend, wie gefügig das Beamtenpersonal unserer deutschen Behörden ist.

Karl-Heinz Hoffmann     06.11. 2013

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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NSU Prozess
Bekundungen zur „Ceska mirabilis“

Zu den bisher nicht beweisfähig unterlegten Vorstellungen vom Weg, den die als Tatwaffe bezeichnete Ceska genommen haben könnte, haben wir schon einiges gehört, müssen aber feststellen, dass man eben diesen Weg nicht nachvollziehen konnte. Niemand weiß, wie die Waffe dorthin gekommen ist, wo man sie gefunden hat und wohl auch finden sollte.

Und noch immer ist unklar, ob es sich bei der im Brandschutt vor dem Quartier des Zwickauer Trios aufgefundenen Ceska um die zu den Türkenmorden verwendete Tatwaffe handelt. Ganz zu schweigen von der Antwort auf die Frage, wie das Schießeisen zum Fundort gelangte? Und auch vollkommen losgelöst von der Frage, wer zur fraglichen Zeit die tatsächliche Herrschaft über die Waffe hatte und wer damit an den Tatorten geschossen hat, das heißt, wenn die hier bei den Gerichtsreservaten liegenden Ceska-Teile überhaupt jemals an den Tatorten waren. Nichts von alledem ist geklärt, dennoch ist man von der Täterschaft der beiden Uwes überzeugt. Staatsanwaltschaften und Massenmedien haben beste „Überzeugungsarbeit“ geleistet.

Nun wurde ein Waffenexperte des BKA vor Gericht zum Thema Ceska gehört. Doch offensichtlich konnte keiner der Prozessbeteiligten mit den Erläuterungen zufrieden gestellt werden. Das wundert mich nicht. Die bisher vorgetragenen Bekundungen des BKA-Experten nähren weiter den Verdacht, dass hinsichtlich der vor dem abgebrannten Haus sichergestellten Ceska der eindeutige Nachweis der Verwendung als Tatwaffe nicht erbracht werden kann.

Nach meiner persönlichen leidvollen Erfahrung waren die Waffenexperten des BKA nicht nur in einem einzigen Fall, sondern jedes Mal, wenn sie für die Staatsanwaltschaft Zuarbeit zu erledigen hatten, oder persönlich vor Gericht erschienen, bereitwillig mit Gefälligkeitsgutachten dienlich. Wenn ich sage, die gutachterlichen Bekundungen der Waffenexperten des BKA sind im Zweifelsfall keinen Pfifferling wert, dann kann ich das mit persönlichen Erfahrungen begründen und beweisen.
Als Beispiel:
Zu Zeiten als die Wehrsportgruppe noch nicht verboten war, aber das Verbot angestrebt war und sachlich vorbereitet werden sollte, ereignete sich das Folgende:
Ich hatte von Anfang an und über die Jahre hinweg streng darauf geachtet, dass niemand mit einer scharfen Schusswaffe zum Dienst erschien, weil mir die rechtlichen Konsequenzen bewusst waren. Bei den Übungen durften nur absolut schussunfähig gemachte Karabiner und MPs mitgeführt werden. Bei einer unserer Übungen wurden einmal zehn kastrierte Karabiner von der Polizei sichergestellt und anschließend von den Ballistikern des BLKA untersucht. Bei den Gewehren waren nicht nur die Patronenlager blockiert, sondern auch die Läufe im Bereich des Patronenlagers mehrfach durchbohrt. Damit waren die Karabiner hoffnungslos ein für alle Mal kastriert. Man kam zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass es sich bei den sichergestellten Karabinern um schussunfähige Attrappen und nicht um Schusswaffen im Sinne des Gesetzes handelte. Die Gewehrattrappen mussten uns wieder ausgehändigt werden. Ist das nicht schön? Ist das nicht der Beweis für die Rechtsstaatlichkeit? Ja wenn es dabei geblieben wäre, dann wäre das so. Aber es kam anders.
Ich fühlte mich in meiner Beurteilung der technischen Beschaffenheit unserer Waffenattrappen und der damit in Zusammenhang stehenden Beurteilung der Rechtslage bestätigt. Die als „Nicht-Schusswaffen“ im Sinne des Gesetzes an uns zurückgegebenen Dekowaffen wurden in der Folgezeit bedenkenlos bei den WSG-Übungen mitgeführt. Durch die Expertise des BLKA glaubten wir sicher zu sein, dass uns daraus niemals ein rechtliches Problem erwachsen könnte.
Ein Jahr später wurden genau dieselben Gewehrattrappen, die uns von der Polizei zurückgegeben worden waren, und deren Nummern beim BLKA registriert waren, erneut beschlagnahmt und erneut ein Gutachten des BLKA eingeholt. Und siehe da, plötzlich waren die Gewehre keine Attrappen mehr. Man hatte sie „zurückgebaut“ und beschossen. Dabei wurde gleich das erste Gewehr zerrissen. Ohne den „Rückbau“ hätte man noch nicht einmal eine Platzpatrone laden können. Rückbau bedeutet immer eine technische Manipulation an der Waffe. Der „Rückbau“ bedeutet, etwas technisch so zu verändern, dass möglich wird, was im zuvor befindlichen Zustand nicht möglich gewesen wäre.

Damit kann ich zum Thema „Ceska mirabilis“ überleiten.     
Niemand, außer der Polizei, hat das Corpus delicti in Augenschein nehmen dürfen. Was man zu sehen bekommt, ist nicht das Fundstück. Warum wird uns ein Foto von einer nagelneuen Ceska mit unversehrten Griffschalen, deren vorderer Teil mit dem Schalldämpfer in einem zerfledderten Futteral steckt, präsentiert? Warum darf niemand die Waffe in dem Zustand sehen, in dem sie aufgefunden wurde?  Oder hat man vielleicht nur diese nagelneue und gar keine andere gefunden? Dann könnte sie sich wohl kaum zuvor in der abgebrannten Wohnung befunden haben. Zumindest hatten die Griffschalen aus Plastik verschmort gewesen sein müssen. Diese sehen aber neu aus.
Wie ich hörte, soll zumindest der Lauf des Fundstückes zu Vergleichszwecken beschossen worden sein. Dazu soll ein „Rückbau“ an der Pistole notwendig gewesen sein. Also müsste doch die Pistole so beschädigt gewesen sein, dass zum Beschuss ein Rückbau notwendig wurde. Alles ist von nebulösen Erläuterungen überlagert. Rückbau am Griffstück? Am Schlitten oder den Federn, Schlagbolzen oder sonstigen zur Waffe gehörigen Teilen? Und wozu?
Im hier vorliegenden Sachzusammenhang kann es nur um die Klärung der Frage gehen, ob die an den Tatorten aufgefundenen Projektile aus dem Lauf der im Brandschutt vor dem Haus des Trios aufgefundenen Ceska nachweislich verschossen wurden, oder nachweislich nicht verschossen wurden. Annahmen und Wahrscheinlichkeiten sind wohlfeil und rechtlich unbeachtlich.
Die Ceska ist eine halbautomatische Faustfeuerwaffe die sich in ihre einzelnen Bestandteile zerlegen lässt. Der Lauf samt eingefrästem Patronenlager ist ein herausnehmbares Einzelteil. Um den herausgenommenen Lauf zu Vergleichszwecken beschießen zu können ist kein Rückbau an den übrigen Teilen der Pistole nötig. Auch bedarf es keiner besonderen Vorrichtung für den Beschuss des Laufes. Der demontierte Lauf kann, sofern er unversehrt und nicht verzogen ist, völlig problemlos in jede Ceska des gleichen Typs zum Zweck des Beschießens eingesetzt werden. Was also musste „zurückgebaut“ werden? Wurde am Lauf manipuliert?
Zu der Frage, ob es sich bei der aufgefundenen Ceska um eine zur Türkenmordserie verwendete Tatwaffe handelt, können nur die auf den Projektilen abgeformten Spuren der Züge und Felder im Laufinneren etwas aussagen. Dabei sind sogar etwaige, im Patronenlager entstehende Spuren uninteressant und zwar deshalb, weil am Tatort keine Patronenhülsen gefunden wurden, mit denen ein Vergleich angestellt werden könnte. Beweiserheblich können nur Spuren sein, die auf einer Strecke von 8 bis 10 cm, beginnend am Ende des Patronenlagers bis zum Laufausgang entstehen.
Man muss sich vergegenwärtigen, dass diese auf den Projektilen von den Zügen und Feldern der Laufinnenwandung hinterlassenen Spuren nicht mit bloßem Auge erkennbar sind. Sie werden im Elektronenmikroskop erfasst und können nur in einer starken fotografischen Vergrößerung beurteilt werden. Dabei ist es nicht in jedem Fall möglich, einen brauchbaren Vergleich mit den am Tatort aufgefundenen Projektilen anzustellen. Und zwar deshalb nicht, weil sich die Projektile vom Tatort in einem nicht deformierten Zustand befinden müssen. Und genau das ist selten der Fall, besonders wenn nur wenige Schüsse abgegeben wurde. Es kommt darauf an, wo das Projektil auftrifft. Durchschlägt es den Körper des Opfers und trifft anschließend auf ein stabiles Objekt, beispielsweise die Wand oder ein Möbel, aber auch einen Knochen, dann verformt sich das Geschoss derart, dass es zu Vergleichszwecken nicht mehr taugt.
So erhebt sich für die Prozessbeteiligten die Frage nach der Beschaffenheit der am Tatort aufgefundenen Projektile.
Man darf auch davon ausgehen, dass ein Lauf, der von einer Pistole entnommen wird, die durch Feuer so beschädigt wurde, dass ein „Rückbau“ vorgenommen werden musste, vielleicht, selbst im ausgeglühten Zustand, noch eine einzige Schussprobe aushält, aber  die gewonnenen Spuren können nichts Beweisfähiges mehr aussagen.
Was bedeutet der lapidar vorgetragene Hinweis auf den „Rückbau“? War der Lauf verzogen? Musste er etwa gerade gebogen werden? Wenn die Waffe wirklich während des Brandes in der Wohnung gewesen war und vom Feuer erhitzt wurde, dann hatte sich Zunder im Inneren des Laufes angesetzt. Wenn der Lauf eingeölt oder gefettet war, dann wird er in der Regel aufgebaucht verformt und es kommen noch Verbrennungsrückstände dazu. Das bedeutet vor dem Beschuss starkes Reinigen des Laufinneren. Dabei gehen aber die Spuren, die man nur in tausendfacher Vergrößerung erkennen kann, verloren.

Die Verteidiger und die Nebenkläger müssten darauf drängen, dass alles zur allgemeinen Inaugenscheinnahme auf den Tisch gelegt wird:
Fotos, die die Ceska unbearbeitet unmittelbar nach dem Auffinden zeigen.
Die noch vorhandenen Originalteile des Fundstückes.
Eine genaue technische Erklärung zum vorgenommenen Rückbau.
Eine Begründung, warum der Rückbau notwendig gewesen sein soll.
Eine genaue nachvollziehbare Erklärung darüber, welche Maßnahmen am Lauf der Originalwaffe vorgenommen wurden  und warum diese notwendig erschienen.
Die Vorlage sämtlicher an den Tatorten aufgefundenen Projektile im Original.
Eine Erklärung, von welchen Projektilen Vergleichsbilder erstellt wurden.

Man sollte die vergrößerten Beschussbilder vorlegen. aber natürlich wüssten wir dann immer noch nicht, ob und wie die Beschussbilder manipuliert wurden. Für das Establishment geht es um sehr viel, da werden die Herren Ballistiker nicht zimperlich sein, wenn ein bisschen gepfriemelt werden muss.
Desweiteren komme ich nun zu einem Punkt, der bisher kaum Beachtung gefunden hat:
Nämlich die Frage, ob sich im Fall der hier als tatrelevant angesehenen Ceska überhaupt beweiserhebliche Feststellungen über den ballistischen Vergleich von Tatort-Projektilen und aus abgegebenen Schüssen aus dem Lauf der aufgefundenen Waffe treffen lassen.
Begründung:
Um der Sache näher zu kommen, muss man sich mit den technischen Produktionsvorgängen der Waffenherstellung befassen.
Im hier vorliegenden Fall handelt es sich um eine Faustfeuerwaffe die in einer geringen Stückzahl (etwa 60 Stück) produziert wurde. Dabei ist für uns, aus den bereits geschilderten Gründen, nur der Produktionsvorgang hinsichtlich des Pistolenlaufes von Bedeutung.  
Die Pistolenläufe sind keine Unikate. Sie werden nicht einzeln Stück für Stück in der für die Waffe bemessenen Länge hergestellt, sondern aus ein Meter langen Laufrohlingen gefertigt, deren zunächst glattes Inneres mit ein und demselben Fräs- und Honwerkzeug mit einem spiralförmig verlaufenden Profil aus Zügen und Feldern versehen wird. Dabei ist klar, dass die vom Werkzeug hinterlassenen Profile auf die gesamte Länge von 100 Zentimetern des Laufrohlings gleich sind. Sämtliche Rohlinge, deren innere Wandung mit demselben Werkzeug bearbeitet wurde, weisen zwangsläufig die gleichen Merkmale auf.
Die Laufrohlinge werden als Meterware produziert. Für den Lauf eine Pistole benötigt man inklusive Patronenlager ca. 10 cm. Also werden aus einem Rohling gleicher Art mindestens 10 Pistolenläufe gefertigt. Man kann auch davon ausgehen, dass mit ein und demselben Werkzeug nicht nur jeweils 1m-Laufrohling gefertigt wird.
Das bedeutet, die Merkmale die sich beim Beschuss einer Serie von 60 Ceska-Pistolen auf den Projektilen abformen sind alle gleich. Und das bedeutet wiederum: Für die Verwendung zur Türkenmordserie könnten nicht nur eine, sondern noch viele andere Pistolen aus der gleichen Serie verendet worden sein. Der Beweis wäre leicht zu erbringen, indem man noch einige weitere aus der gleichen Fertigungsserie stammende Ceska-Pistolen zu Vergleichszwecken beschießt. Weil aber niemand an der Entlastung des NSU-Trios interessiert ist, wird man wird sich hüten, diesen Beweis zu erbringen.
Das Gericht wird sich mit den schwammigen Erklärungen der BKA-Experten ebenso zufrieden geben, wie es sich mit den Erklärungen der Behörden zum Fall Temme zufrieden gegeben hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mit dem NSU-Prozess befassten, sehr erfahrenen Richter nicht längst gerochen haben, was gespielt wird. Aber was sollen sie machen? Wenn Sie dem Ersuchen stattgeben würden, die Ermittlungsakten zum Fall Temme heranzuziehen, dann würde eine Spur eröffnet, die in eine Richtung führt, die aus Gründen der Staatsraison niemals ausgeleuchtet werden darf.

Karl-Heinz Hoffmann     02.11.2013     

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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Oktober 2013

NSU-Prozess
Wenn der NSU mordete
Tagesschau.de schrieb unter der Überschrift:
„Wenn der NSU mordete, schoss er stets mit einer Ceska Cz 83 auf seine Opfer.“

Ja, wenn er mordete?
Und wenn nicht?
Wer schoss dann mit einer Ceska Cz 83 auf die Opfer?
Bisher weiß immer noch  niemand, wer die Mordserie verübt hat. Man soll doch nicht so tun, als gäbe es heute bessere Erkenntnisse als am Beginn der Ermittlungen. Und mir scheint, als wären die in der Zeit vor dem Doppeltod im Wohnwagen von der Kriminalpolizei angestellten Vermutungen tragfähiger als jene, die einen rassistischen Hintergrund zum Gegenstand haben.
Das ganze Verfahren gegen das Zwickauer Trio ist auf der Ceska aufgebaut, die  in einem mit Brandschutt gefüllten Container gefundenen wurde. Wie sie dorthin gelangt ist, weiß niemand.
Das Gericht muss sich nun damit befassen festzustellen, ob die sichergestellte, so locker vom Hocker als Tatwaffe deklarierte Ceska tatsächlich die Tatwaffe ist. Und zwar zweifelsfrei.
Ich habe Zweifel, dass dieser notwendige Nachweis erbracht werden kann. Andererseits habe ich die Ballistiker des LKA als erstaunlich kreativ kennengelernt. Sie werden sich Mühe geben. Davon bin ich überzeugt. Ob das reicht, ist eine andere Frage.
Nun soll der Weg, den die Waffe von der Schweiz über Jena bis nach Sachsen genommen haben könnte, vom Gericht ermittelt werden. Das ist peinlich. Peinlich deshalb, weil das eigentlich zu den Aufgaben der Bundesanwaltschaft gehört hätte. Das hätte geklärt sein müssen, bevor der Antrag auf Prozesseröffnung gestellt wurde.
Dieser Prozess wurde ohne hinreichenden Tatverdacht eröffnet. Das muss man sich klar vor Augen halten.

Wenn man wenigstens einen der Vorbesitzer  einer Schusswaffe kennt, dann sollte es eigentlich nicht besonders schwer sein, festzustellen, welchen Weg das Schießeisen vom Hersteller bis zum letzten Besitzer genommen hat.
Worauf dürfen wir hoffen?
In meiner Eigenschaft als Augur, habe ich das Orakel befragt. Doch auch ohne einen Blick in oszillierendes Gedärm zu werfen, kann ich prophezeien, dass irgendwo in der Kette der Vorbesitzer ein Glied fehlen wird. Entweder endet die Spur bei einem inzwischen bedauerlicherweise Verstorbenen, oder einer hat sich mit unbekanntem Ziel ins Ausland abgesetzt, oder einer der Vorbesitzer hat ein Aussageverweigerungsrecht und macht davon Gebrauch, oder, was mich am wenigsten wundern würde, er erhält von seinem Dienstherrn keine Aussagegenehmigung.
Wenn sich klipp und klar nachvollziehen ließe, wie die ominöse Ceska in das räumliche Umfeld der beiden Uwes gelangte und dann noch bewiesen werden könnte, dass es sich ohne jeden Zweifel um die Mordwaffe handelt, wäre das für die Staatsanwaltschaft zu schön um wahr zu sein. Allein, mir fehlt der Glaube.
Die Strafverfolger gehen davon aus, dass die Mordwaffe von einem Schweizer Händler in den Verkehr gebracht wurde. Folgt man dieser kriminalistischen Theorie, so muss die Kette derjenigen Personen, die zeitweilig im Besitz der Ceska waren, die an Böhnhardt und Mundlos geliefert worden sein soll, einen Anfang und ein Ende haben.
Das bedeutet, die Besitzerkette kann von zwei Seiten her aufgedröselt werden.
Nun scheint der Versuch, vom Schweizer Ende her in das Dunkel der Besitzerwechsel vorzudringen, schon an den ersten beiden Zeugen zu scheitern.
Und warum ist nur die Rede von den Schweizern?  
Warum hören wir nichts von und über den Mann, bei dem die Waffe  in Jena im Auftrag von Wohlleben abgeholt worden sein soll? Eigentlich müsste von dieser Person eine Aussage zur Sache bei den Akten sein. Es wäre interessant zu wissen, wie er sich eingelassen hat.
Vermutlich hat er bestritten, jemals eine Ceska in der Hand gehabt zu haben. Deshalb wird ihn die Staatsanwaltschaft nicht als Zeugen benennen, denn wenn er vor Gericht aussagen würde, dass er niemandem eine Pistole übergeben hat, dann ist die ohnehin schon unglaubwürdige  Aussage des Carsten S. keinen Pfifferling mehr wert.
Aber angenommen, er hätte tatsächlich die Ceska geliefert, dann kommt es darauf an, ob er das zugibt. Wenn er es zugibt, dann gibt es für ihn auch keinen Grund zu verschweigen, von wem er die Pistole bekommen hat. Er könnte seinen Lieferanten benennen und der würde das nächste Glied in der Kette sein. Vor allem müsste er mit auf der Anklagebank sitzen.

Nach den Vorstellungen der professionellen Vorverurteiler sollen sich Böhnhardt und Mundlos eine Ceska beschafft haben um sie als Mordwaffe einzusetzen.
Das könnte so gewesen sein, muss aber keineswegs so gewesen sein.
Es ist möglich dass die Tatwaffe gar nicht im Bestand des Schweizer Waffenhändlers gewesen war, sondern aus dem Nachlass der Stasi stammt, der von den bundesdeutschen Behörden übernommen wurde. Davon ausgehend könnte die Ceska bereits zur Tatwaffe geworden sein, bevor sie in das räumliche Umfeld des Zwickauer Trios gelangte. Die Schweizer Strecke könnte eine bewusst gelegte Scheinspur sein, um von einer anderen, aus der Sicht der staatstragenden Kreise schutzwürdigen Strecke abzulenken.
Es ist möglich, dass die Ceska aus dem Bestand des Schweizers stammt und an Leute weiter gegeben wurde, die sie zur Tatausführung benutzten und erst danach weiter reichten.
Es ist möglich, dass man den beiden Uwes die Tatwaffe ganz bewusst und zielgerichtet als scheinbar interessantes Sammlerstück angeboten und verkauft hat. Und zwar mit der Absicht, die Waffe bei den Uwes auffinden zu lassen, um den Verdacht auf sie zu lenken.
Es ist möglich, dass die Ceska erst nach dem Tod der beiden Uwes in den Brandschutt eingebracht wurde, wieder mit dem Ziel, eine Spur in die falsche Richtung zu legen.
Niemand weiß, wie es wirklich war. In Sachen Türkenmordserie haben wir bisher nichts als wohlfeile Mutmaßungen, ohne die geringste Beweiskraft gehört.
Nun erlaube ich mir eine Vermutung auszusprechen:
Ich gehe davon aus, dass die Türkenmordserie einschließlich der Ermordung der deutschen Polizistin, eine geheimdienstliche Inszenierung ohne die geringste Beteiligung des Zwickauer Trios war.
Wenn man bedenkt, dass die Geheimdienste den globalen Drogenhandel beherrschen, dann wird auch das Motiv der Hinrichtungen erklärbar. Und wenn man sich die immer wiederkehrende Methode der Dienste, andere für die eigenen Taten verantwortlich zu machen, vergegenwärtigt, dann verflüchtigen sich alle bisher noch im Raum stehenden Ungereimtheiten bezüglich der Schuldvorwürfe gegen Mundlos und Böhnhardt.
Die Schuldvorwürfe gegen Beate Zschäpe sind so wie so an den Haaren herangezogen worden.
Der Prozess gegen sie ist eine Schande für den Rechtsstaat, weil er ohne hinreichenden Tatverdacht eröffnet wurde.  

Was jetzt noch an „neuen Zeugenaussagen“ aufgeboten wird, mag man schon gar nicht mehr kommentieren. Zu viele Wichtigmacher wissen ganz genau, was von ihnen erwartet wird.    
Man kann gar nicht so viel essen, wie man speien könnte.

Karl-Heinz Hoffmann          23.10.2013


Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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NSU Prozess

Ein Vater schreit sein Leid heraus


Ja das ist verständlich, doch wie sicher können wir sein, dass der Vater des ermordeten Türken mit seiner Anklage die richtige Person trifft? Und ist der Gerichtssaal der richtige Ort, persönliche Trauer darzustellen? Ich denke nicht. Im hier zur Debatte stehenden Fall vor allem deshalb nicht, weil die vor Gericht dargestellte emotional aufgeladene Trauer personenbezogenen, anklagenden Charakter hat. Das aber lässt sich mit dem Gebot der Unschuldsvermutung hinsichtlich der Angeklagten nicht vereinbaren.  
Ein Strafprozess hat die Aufgabe, die von den Ermittlungsbehörden zusammengetragenen Fakten zu prüfen, zu verifizieren oder gegebenenfalls auch zu verwerfen. Richter sollen den Prozess Ergebnis offen bis zum Ende führen. Die Strafprozessordnung sieht nicht vor, dass die Justiz den Hinterbliebenen der Mordopfer eine öffentliche Bühne zur Darstellung ihrer Trauer geben muss. Genau das ist im NSU-Prozess der Fall. Und das ist, gemessen am Ausmaß, das bisher Einmalige und Neue. In einem Strafprozess sollte dafür gesorgt werden, dass das Sachlichkeitsgebot nicht über Gebühr verletzt wird. Ganz einfach deswegen, weil noch nicht feststeht, ob die Angeklagten wirklich schuldig im Sinne der Anklage sind. Noch hat für sie die Unschuldsvermutung zu gelten. Darauf haben sie sogar einen Rechtsanspruch den das Gericht im Laufe des Verfahrens zu schützen hat.
Die von der Mordserie betroffenen Türken beschweren sich lauthals darüber, dass man sie anfangs zu Beginn der Ermittlungen verdächtigte, kriminelle Handlungen begangen zu haben. Ihre Wut ist auch verständlich. Unverständlich ist aber, dass sie jetzt genau dasselbe tun, was sie zuvor gerügt haben.
Die Mutter des ermordeten Halit Yozgat wandte sich im Gerichtsaal direkt an Beate Zschäpe: „Ich bitte Sie, dass Sie alle diese Vorfälle aufklären!“
Natürlich glaubt sie, dass Beate Zschäpe die Vorkommnisse aufklären kann. Was sollte sie denn sonst denken, wenn sogar die Bundeskanzlerin im Brustton der Überzeugung von der Schuld der Angeklagten redet?
Doch könnte Beate Zschäpe die Mordtaten wirklich aufklären? - Vielleicht könnte sie das. Vielleicht aber auch nicht. Könnte es nicht sein, dass sie darüber genauso wenig weiß, wie die Staatsanwaltschaft?   
Alle Welt tut so, als wäre die Schuld des Zwickauer Trios schon erwiesen. Mit Nichten. Bis jetzt fehlen dafür die Beweise. Man sollte sich grundsätzlich in einem laufenden Verfahren mit Schuldzuweisungen zurückhalten.
Im Zuge des NSU-Verfahrens drängen sich uns durch eindeutig ermittelte Tatsachen schwerwiegende Verdachtsmomente auf, die der staatsanwaltschaftlichen Theorie zuwider  laufen. So im Fall des Geheimdienstbeamten Temme, der genau zum Zeitpunkt der Tatausführung am Tatort gewesen war. Dieser Sachverhalt und sein Verhalten in der Folgezeit zwingen geradezu zu Vermutungen, die wesentlich stichhaltiger sind, als jene, die sich gegen das Zwickauer Trio richten. Der Geheimdienstler Temme war Agentenführer. Da fragt man sich ob er wirklich allein am Tatort anwesend war? Hat er vielleicht einen gleichzeitig anwesenden Killer geführt und abgeschirmt? Trotzdem will ich mich auch bezüglich des Geheimdienstagenten Temme an das Gebot der vorläufigen Unschuldsvermutung halten und mir nicht erlauben, ihn wie einen bereits überführten Meuchelmörder zu behandeln. Was der Agent Temme im Zeugenstand zum Besten gab, konnte mich nicht überzeugen. Es riecht verdammt nach „Schutzbehauptung“ dennoch muss auch bei ihm die vorläufige Unschuldsvermutung respektiert werden, auch wenn es noch so schwer fällt. Niemand weiß, ob Temme selbst geschossen hat, oder ob er den Üblichkeiten der Geheimdienstkiller entsprechend nur als zweiter Mann zur Abschirmung während des Tatgeschehens vor Ort war. Das Gericht möchte oder muss ihm seine Geschichte abnehmen. Ich muss es nicht. Mein persönliches Einschätzungsvermögen kennt keine politischen Sachzwänge.    
Beate Zschäpe wird von den Medien ununterbrochen flegelhaft mit heftigen Angriffen bedacht, die in ihrer Art allesamt unter der Gürtellinie ansetzen. Die Bildzeitung nannte sie „Nazibraut.“ Soviel bisher erkennbar ist, wurde ihr nur die Liebe zu zwei Männern, deren ideologische Überzeugung als volkspädagogisch unerwünscht gilt, zum Verhängnis.
Ich kann bis jetzt nichts erkennen, was sie schuldig im Sinne der Anklage erscheinen lassen könnte. Man wirft ihr vor, dass sie beharrlich schweigt und möchte daraus ein schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit der Mordserie ableiten. Das ist unfair. Wer will Beate Zschäpe verübeln, dass sie  kein Vertrauen in die Unabhängigkeit der Richter hat? Eine Staatsschutzkammer? Da ist doch die Befangenheit schon von Haus aus gegeben. Muss sie nicht erwarten, dass man ihr, sofern sie irgendetwas aussagt, jedes Wort im Mund herumdrehen wird.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sie nach Abschluss der Beweisaufnahme eine schlüssige Erklärung zum Gesamtkomplex der Schuldvorwürfe abgibt. Aber vielleicht kann sie sich das auch schenken, wenn klar geworden ist, dass man ihr, auch nach jahrelangen Bemühungen nicht mehr vorwerfen kann, als mit einer falschen Identität ein tadelloses moralisch einwandfreies Leben geführt zu haben.

Karl-Heinz Hoffmann      07.10.2013

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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NSU Prozess
Die geheimdienstliche Panne


Seit das Zwickauer Trio die Massenmedien beschäftigt, hören wir immer das Lamento von der unbegreiflichen Schlamperei und Unfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden und der Geheimdienste. Ständig ist von Ermittlungspannen die Rede. Wie konnte es sein, dass man das Zwickauer Trio jahrelang aus den Augen verloren hat? Haben sich die Geheimdienstagenten etwa zu Komplizen der „Nazis“ machen lassen?
Es gibt inzwischen genug gute Gründe anzunehmen, dass alles ganz anders war.
Gehen wir einmal von der folgenden kriminalistischen Arbeitstheorie aus:
Trotz angestrengter Bemühungen konnte bisher kein Beweis für die Anwesenheit der beiden Uwes an den Tatorten erbracht werden. Soweit die Faktenlage.
Im Fall des Geheimdienstlers Andreas Temme ist dieser Beweis eindeutig erbracht und eingestanden worden.
Und genau das ist nun tatsächlich eine geheimdienstliche Panne. Andreas Temme hat am Tatort Spuren hinterlassen, die es den ahnungslosen polizeilichen Ermittlern ermöglichten, seine Anwesenheit zur Tatzeit festzustellen. Das hätte nicht passieren dürfen. Das war eine fatale Panne.
Andreas Temme behauptet, rein zufällig am Tatort gewesen zu sein. Soll das auch für sechs weitere Tatorte gelten, wo er zumindest zeitgleich in der Nähe des Tatorts gewesen war? Vielleicht auch direkt am Tatort? Ein bisschen viel der Zufälle.
Angenommen, nicht die beiden Uwes, sondern Andreas Temme war der Mordschütze, oder er handelte gemeinsam mit einem bisher noch unbekannten Komplizen, dann würde nicht ein „Nazimord“ sondern ein geheimdienstlich geplantes und durchgeführtes Tötungsverbrechen zur Debatte stehen. Dann müsste man auch die ganze Türkenmordserie und zusätzlich den Kiesewetter-Mord im Zusammenhang mit geheimdienstlicher Tätigkeit sehen. Dann würde auch sofort vernünftig nachvollziehbar sein, wieso im näheren Umfeld der beiden Uwes eine Ceska und eine Dienstwaffe gefunden werden konnte. Die beiden Rechten waren den Geheimdiensten als Waffensammler bekannt. Es dürfte keine Schwierigkeiten gemacht haben, ihnen die Tatwaffen anzudrehen, oder die Waffen an der Stelle zu deponieren, wo sie von der Polizei gefunden werden sollten, um das Trio damit unter Verdacht stellen zu können. Wir wissen, dass Ceska-Pistolen an die Stasi geliefert wurden, aber niemand weiß, welche Dienststelle sie nach der Wende übernommen hat.
Wer außer dem Geheimdienst, könnte für Pistolen, die mit Schalldämpfer bestückt waren, Verwendung haben? Die Dienstwaffe der ermordeten Polizistin könnte auf dem gleichen Weg in das Waffenarsenal der Uwes gelangt sein. Einen Polizistenmord zu begehen, nur um sich in den Besitz einer Pistole zu setzen, war sowieso das blödsinnigste was die Staatsanwaltschaft in der ganzen NSU-Sache zum Besten gegeben hat. Geht man von einer geheimdienstlichen Inszenierung aus, wird sofort alles, was bisher unverständlich war, durchaus verständlich und schlüssig.
Wenn Andreas Temme kein Beamter des Geheimdienstes wäre, sondern ein beliebiger Bürger, vielleicht noch  einer mit halbwegs nationaler Gesinnung, wäre er, wenn nicht schon vorher, spätestens im Gerichtssaal unmittelbar nach seiner Aussage festgenommen worden und hätte  nach ein paar Tagen auf der Anklagebank Platz nehmen  können. Temmes Anklageschrift wäre schnell zu erstellen gewesen. Man hätte in den bisher zusammengetragenen Ermittlungsakten nur ein paar Namen auszutauschen brauchen.
Natürlich kann der Prozess eine solche Wende niemals nehmen, weil nicht wahr sein darf, was man nicht ertragen kann.
Wäre es möglich, die wahren Verantwortlichen der Mordserie zu ermitteln und das Ermittlungsergebnis öffentlich zu machen, dann würde das politische Establishment eine Erdbeben artige Erschütterung bis in die Grundfesten erleben. Das gesamte demokratische Staatsgefüge könnte zum Einsturz gebracht werden.
Man stelle sich vor, die Kanzlerin müsste sich bei Beate Zschäpe entschuldigen! Man müsste ihr eine Entschädigung zahlen! Die Gedenkstätten müssten verschwinden oder umgewidmet werden.
Der deutsche Geheimdienst eine verbrecherische Organisation, die mit Steuergeldern gemästet wird?
Das Naheliegende ist so unvorstellbar, dass man es noch nicht einmal zu denken wagt. Die Wahrheit ist eben manchmal verdammt unglaubwürdig. Vielleicht kann Snowden eines Tages weiter helfen. Doch bis dahin können die wahren Schuldigen der feigen Mordserie weiterhin unbehelligt frei herumlaufen, womöglich ermuntert durch den Erfolg weiter morden und dabei die Schuld auf Andere schieben.
Das ist das Schlimmste an der Sache.

Karl-Heinz Hoffmann       07.10.2013

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NSU Prozess
Nachtigall ick hör dir trapsen ...
Der Lebensgefährte der Dortmunder Zeugin ist seines Zeichens Historiker. Er hat sich sehr engagiert auf die Zeit des Nationalsozialismus spezialisiert. Kommentar überflüssig.

Karl-Heinz Hoffmann    03.10. 2013

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NSU Prozess

Bizarre Zeugenvernehmung


In der Prozessberichterstattung von ZEIT ONLINE  am 01.10. 2013 ist von der „bisher längsten und bizarrsten Zeugenvernehmung“ die Rede.
In der Tat, die allen Prozessbeteiligten zugemutete Aussage einer Dortmunder Journalistin ist in der Tat „bizarr“, mehr noch, sie ist insgesamt vollkommen unglaubwürdig.
Offensichtlich handelt es sich um eine der politisch motivierten, frei erfundenen Gefälligkeitsaussagen, wie sie unweigerlich im Kielwasser aller aufsehenerregenden Strafprozesse urplötzlich aus dem Nichts daher geschwommen kommen. Neben Wichtigtuerei ist das Motiv solcher Aussagen nicht selten politischer Art und geschieht in der  Absicht, dem Gericht Beweismittel zu liefern, die auf geradem Wege von den Ermittlungsbehörden nicht beschafft werden konnten.     
Der Schleiertanz der Zeugin beginnt schon mit der verschwommenen Zeitangabe zum angeblich beobachteten Geschehen: „Kurz vor oder nach der Ermordung des Türken Kubasik.“
Die Zeugin behauptet, vier Personen in Dortmund gesehen zu haben, in denen sie später Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt (zusammen mit einem „Skinhead“) angeblich sofort wiedererkannt habe, als deren Konterfeis später in den Zeitungen zu sehen waren. Diese Erkenntnis habe sie auch damals mit ihrem Mann besprochen. Den Ermittlungsbehörden hatte sie allerdings diese „hochbedeutende“ Beobachtung nicht mitgeteilt. Und „natürlich“ standen dort auch öfter Wohnmobile. Ist ja klar. Nicht am Tage der ominösen Beobachtung, nur irgendwann.

Und selbst wenn irgendwann, irgendwo in Dortmund, immerhin nicht weniger als sieben Kilometer vom Tatort entfernt, irgendwelche Wohnmobile von irgendwem, irgendwie dort abgestellt waren, was könnte das irgendetwas hinsichtlich der bekannten Schuldvorwürfe im NSU-Prozess beweisen? Der Verdacht ergibt sich doch nur aus einer vorgefassten massiv hochgezüchteten Erwartungshaltung.

Von vorneherein wurden theoretisch mögliche, aber nicht sachlich belegbare Tatabläufe und bestimmte Tatvorbereitungen unterstellt - kriminalistische Arbeitstheorien, die bisher durch nichts verifiziert werden konnten. Die von dem Zwickauer Trio gelegentlich angemieteten Wohnmobile waren mit Fahrrädern ausgerüstet. Also schließt man messerscharf, dass zur An- und Abfahrt zu den Tatorten Wohnmobil und Fahrräder benutzt wurden. Einen Beweis dafür gibt es nicht.
Es werden in ewiger Wiederholung Schlüsse aus den Schlussfolgerungen aus frei erfundenen Tatabläufen gezogen.
Die ganze Sache dreht sich im Kreis.
In Wirklichkeit konnte nicht einmal ansatzweise ermittelt werden, wer die Mordschützen waren und schon gar nicht, wie sie sich auf dem Weg zum Tatort und vom Tatort weg verhielten und ob überhaupt ein Wohnmobil und Fahrräder als Hilfsmittel zur Tat benutzt wurden. Man hat auch keine Anhaltspunkte, die etwas Beweisfähiges zur Bekleidung der Täter aussagen könnten. Jeder Zeuge sagt dazu etwas anderes. Die einen beschreiben Kopfbedeckungen, die anderen kurz geschorene Schädel. Aber egal, was die Zeugen bekunden, sie wollen ja alle nur Männer gesehen haben, die vielleicht, rein theoretisch, Mundlos und Böhnhardt gewesen sein könnten, doch damit ist nicht erwiesen, dass sie es auch wirklich waren. Man spürt das Bemühen der Zeugen, den angeblich beobachteten verdächtigen Personen klischeehafte Merkmale der NS-Szene anzudichten.
Würden intelligente Verbrecher nicht eher so unauffällig wie möglich gekleidet zur Tat schreiten?
Was die Dortmunder Zeugin  dem Gericht inhaltlich zu ihrer angeblichen Beobachtung zumutet, erschöpft sich in dümmlichen Belanglosigkeiten im Sinne der sattsam bekannten Antifa-Klischees vom bösen Neonazi, der dem braven Bürger sofort durch besondere Kleidung und militärisches Feldherren-Gehabe auffällt.
Die Zeugin will auf einem benachbarten Grundstück zwei Männer und eine Frau „militärisch aufgereiht“ gesehen haben. Daneben einen mit einer Tarnflecken-Hose bekleideten Mann mit Glatze. Der Mann mit Glatze soll „wie ein Feldherr“ über das Grundstück gezeigt haben. Die drei „Aufgereihten“, soll wohl heißen, militärisch in Linie angetretenen Personen, schauten zu. Zur weiteren Ausschmückung ihrer Aussage erklärt die Zeugin dem Gericht, das Ganze habe auf sie wie eine Theaterszene gewirkt.
Auf mich wirkt die ganze Zeugenaussage wie eine, etwas zu gut einstudierte Theaterszene, bei der die persönliche Abneigung der Zeugin gegen alles, was Rechts ist, Regie führt. Das betrifft nicht nur der Kern der Aussage, sondern auch die weiteren albernen Versuche, den Vortrag weiter anzudicken,
Der tarnfleckige Glatzenmann soll einmal Blickkontakt zur Zeugin aufgenommen haben und dabei eine „bedrohliche Haltung“ eingenommen haben. „Er hat sich bedrohlich aufgestellt.“ Bedrohlich aufstellen? Wie macht man das? Geht’s eigentlich noch dämlicher?
Und dann seien auf dem Grundstück nächtens Löcher gegraben und eine Schaukel aufgestellt worden. Ist das nicht unerhört? Geradezu widerlich. Rechtsradikale graben Löcher und stellen heimlich eine Schaukel auf ihrem schwer einsehbaren Grundstück auf? Und das konnte in Dortmund von der Polizei unbemerkt geschehen? Ist das nicht schon wieder ein Beweis für die Unfähigkeit der Polizei? Nur läppische sieben Kilometer vom Tatort eines Mordgeschehens entfernt, ohne dass die Behörden eingriffen? Unfassbar. Natürlich! Die Nazi-Schaukel konnte nur aufgestellt werden, weil der gesamte Polizeiapparat nicht nur verschlafen, sondern auch noch auf dem rechten Auge blind ist.    
Nun könnte man sagen, die läppische Zeugenaussage der Dortmunder Journalistin kann auf jeden Fall nicht geeignet sein, die Angeklagte Zschäpe in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen und deshalb erübrigt sich ein Kommentar dazu.
Doch Zeugenaussagen dieser Art haben neben dem qualitativen Unwert noch eine andere Dimension.
Es sind vorsätzlich geplante und im Angesicht des Gerichts rotzfrech vorgetragene uneidliche oder eidliche Falschaussagen. Leider werden sie in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Die Staatsanwaltschaften sind oft auf solche Aussagen angewiesen. Sie fürchten, die stets willkommenen Gefälligkeitsaussagen könnten ausbleiben, wenn sich herumspricht, dass man nicht nach Belieben ungestraft künstlich erstellte Belastungsaussagen vortragen kann. In diesem Verhalten, welches ich persönlich mehrfach vor Gericht erleben musste, zeigt sich der hurenhafte Zug der Justiz.
Wir werden es nicht ändern können, aber den Missstand zur Sprache bringen, das können wir.  

Karl-Heinz Hoffmann       01.10. 2013

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NSU-Prozess
Als Zeuge und als Vater des posthum verurteilten Uwe Mundlos vor Gericht.

Prof. Dr. Friedrich Mundlos fordert von den Prozessbeteiligten nicht mehr und nicht weniger, als die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er verweist zu Recht darauf, dass für seinen Sohn die Unschuldsvermutung zu gelten habe.
Prof. Dr. Mundlos glaubt nicht an die Schuld seines Sohnes. Ich, und viele andere mit mir auch nicht. Die wahren Schuldigen haben zu viele Fehler gemacht und damit ihre Glaubwürdigkeit verspielt.
Doch es darf vor Gericht nicht danach gehen, was man glaubt, sondern nur um das, was nachgewiesen werden kann. Wenn der Grundsatz der Unschuldsvermutung von den Juristen aufgegeben wird, dann hat der Rechtsstaat aufgehört zu existieren. An diesem Punkt sind wir bereits angelangt.
Der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, (nicht mit mir verwandt) erklärte im Gerichtssaal, der Vater habe sich in ein geschlossenes Vorstellungsbild hineingearbeitet, wonach sein Sohn unschuldig sei. Diese Anmerkung wäre vollkommen richtig, wenn RA Alexander Hoffmann damit seine eigene Befangenheit erklärt hätte.
Leider haben sich nicht nur die Vertreter der Anklagebehörde, sondern auch die Medien und die überwiegende Mehrheit der Nebenkläger, Alexander Hoffmann eingeschlossen, in ein Vorstellungsbild hineingearbeitet, wonach Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe unbedingt schuldig sein sollen.

Das ist ein Skandal, der aber niemanden zu interessieren scheint.  

Karl-Heinz Hoffmann   20.12.2013



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NSU Prozess

Die Schwierigkeit des „Tat“-Nachweises


Richter Martin Kuchenbauer hatte zweimal im Zusammenhang mit einer Kostenentscheidung schriftlich die Formulierung gebraucht: „Angesichts der Schwierigkeiten des Tatnachweises“.
Quelle: Süddeutsche.de  17. 09.2013  Anette Ramelsberger.
Schön, dass mal ein erkennender Richter deutlich auf die Schwierigkeiten des Tatnachweises hinweist. Der „Tatnachweis“, der für die Berichterstatter der Medien und zahlreiche unseriöse Buchautoren als längst erbracht dargestellt wird, aber de facto bis zum heutigen Tag, den 17.09.2013  noch nicht erbracht werden konnte, und mit rechtsstaatlich einwandfreiem Instrumentarium wohl auch niemals erbracht werden kann.
Eigentlich dürfte es in einem streng nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführtem Prozess die besondere Schwierigkeit des „Tatnachweises“ gar nicht geben. Und zwar deshalb nicht, weil ein Strafprozess nur dann eröffnet werden darf, wenn auf Grund der voran gegangenen polizeilichen Ermittlungen ein dringender, oder wenigstens ein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann.
Das Gerichtsverfahren ist nicht dazu da, zu erbringen, was die Ermittlungsbehörden nicht zu leisten vermochten. Der NSU-Prozess wurde ohne ausreichende Rechtsgrundlage aus politischen Gründen eröffnet. Im hier vorliegenden Fall wurde diese gesetzlich vorgeschriebene Regel missachtet. Nun braucht man sich nicht wundern, wenn der Boden unter der Anklagebehörde ins Wanken gerät.
Die Türkenmordserie wird unaufgeklärt bleiben, aber doch am Ende an den beiden Uwes kleben bleiben, nicht, weil da etwas Handfestes, Beweisfähiges ermittelt wird, sondern deshalb, weil nach unserem Rechtssystem die „Überzeugung“ der Richter den Strengbeweis ersetzen kann.
Doch zur posthumen Verurteilung wird die „Überzeugung der Richter“ gar nicht nötig sein, diesen Teil der Aburteilung haben die Massenmedien und das politische Establishment schon unverrückbar vorweggenommen.
Ob die „Überzeugung der Richter“ ausreichen wird, Beate Zschäpe im Zusammenhang mit der Mordserie zu verurteilen, bleibt zumindest fraglich. Es wird darauf ankommen, wie flexibel das Gewissen der zuständigen Richter ist.

Karl-Heinz Hoffmann       17.09.2013


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NSU-UNTERSUCHUNGS-AUSSCHUSS

Nun ist er zum Abschluss gekommen.
Neuigkeiten waren nicht zu vermelden. Nur die alte Leier:
Die staatlichen Instanzen haben versagt.
Ihr Versagen soll darin bestanden haben, dass sie zehn Jahre lang keine Erkenntnisse über die Aktivitäten des „National Sozialistischen Untergrundes“ und seine angeblichen Gewaltverbrechen erlangen konnten.
Wie wär`s denn damit:
Polizei, Verfassungsschutz und BND konnten keine Erkenntnisse hinsichtlich rassistisch-rechtsextremistischer Verbrechen erlangen, weil es keine gab?
Weil die, dem Zwickauer Trio unterstellte Mordserie auf das Konto finsterer Mächte zu buchen ist?
Und deshalb mussten alle Akten vernichtet werden.
Das ist doch die einfachste Erklärung. Die grandiose Unfähigkeit der Superbehörden glaubt doch sowieso niemand.
Jetzt, nachdem wir wissen, wie umfassend die Überwachung seit Jahren ist, schon gar nicht.
Man behauptet, erst mit dem „Auffliegen“ der Zwickauer Zelle sei klar geworden, dass die „Dönermordserie“ in Wirklichkeit einen rechtsextremistisch-rassistischen Hintergrund gehabt habe.  

Die Täterschaft an Tötungsdelikten hat man nachzuweisen.
Bewiesen ist jedoch noch gar nichts.

Das „Auffliegen“ bestand nur darin, dass man die gewaltsam zu Tode gekommenen Körper von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem brennenden Campingmobil aufgefunden hatte.
Mit dem Auffinden einiger Schusswaffen wurde künstlich der Zusammenhang zwischen den beiden Uwes und der Türken-mordserie hergestellt. Obwohl auch heute noch nicht geklärt ist, ob es sich, wie vermutet tatsächlich um die Tatwaffen handelt.
Und niemals wird geklärt werden können, ob die beiden Uwes jemals die tatsächliche Gewalt über die verdächtigen Schusswaffen ausgeübt haben. Von welcher Gesinnung die Jungs beseelt waren, weiß auch niemand. Wie kann man darüber etwas wissen, wenn man sie zehn Jahre lang aus den Augen verloren hatte?
Alles in allem kann wieder einmal, wie so oft, gesagt werden: Außer Spesen nichts gewesen.  
Der Untersuchungsausschuss hat Vorurteile bestätigt, aber keine brauchbaren Erkenntnisse gebracht.

Karl-Heinz Hoffmann        22.08.2013



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NSU Prozess - Zwischenbilanzen


Zum bisherigen Verlauf des NSU-Verfahrens gibt es nun zu Beginn der Gerichtsferien diverse journalistische Versuche, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Nicht klar und offen, aber doch deutlich zwischen den Zeilen ist ablesbar, dass die anfängliche Zuversicht auf die erhoffte Verurteilung in allen Anklagepunkten geschwunden ist. Es ist einfach zu wenig und zum Teil auch absurd, was da an Erklärungen auf dem Tisch liegt. Bisher konnte noch nicht einmal bewiesen werden, dass sich, wie behauptet, Mundlos und Böhnhardt an den diversen Tatorten befunden haben, geschweige denn, dass sie geschossen haben. Die Verbrechen, von denen Beate Zschäpe gewusst haben soll, sind noch nicht einmal im Ansatz aufgeklärt. Niemand scheint sich über diese absurde Situation aufzuregen.
Ebenso absurd ist der Vorwurf, Beate Zschäpe habe mit ihrem „Normalverhalten“ die unterstellten Verbrechen erst möglich gemacht. Es ist grotesk, wenn man jemanden der schlimmsten Verbrechen bezichtigt und zur Beweisführung nichts anderes vorzubringen hat, als freundliches und umgängliches Verhalten gegenüber den Nachbarn. Diese Art juristischer Sophistik ist eine Schande für das Gebilde, das sich Rechtsstaat nennt.
Das alles ändert aber nichts daran, dass die Verfolger ihre Felle in Punkto Totalverurteilung wegschwimmen sehen.
Nun setzt man allgemein auf den Vorwurf der Brandstiftung.
In diesem Punkt, so meint man, würde das Ziel auf jeden Fall erreicht. In einem Kommentar fand ich sogar die Formulierung: „Die Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung ist beschlossene Sache.“ ?? Die Verurteilung ist also bereits jetzt schon „beschlossen“, egal was sich in diesem Zusammenhang noch herausschälen könnte.
Mit Erstaunen nahm ich zur Kenntnis, dass eine sehr aufschlussreiche entlastende Zeugenaussage nicht weiter aufgearbeitet wurde.
Die Aussage bezog sich auf den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Brandausbruch und lautete:
„Es war ein ständiges Kommen und Gehen im Haus.“
Sofort wollte man diese Aussage zum Nachteil von Beate Zschäpe auslegen. Wenn ein ständiges Kommen und Gehen beobachtet werden konnte, dann musste das von Beate Zschäpe auch bemerkt worden sein. Ergo hat sie nicht nur den Tod einer Nachbarin sondern auch den möglichen Tod anderer, nicht näher bezeichneter Personen billigend in Kauf genommen. Damit verstärkt sich ihre Schuld.
Ich sehe das anders:
Wenn an jenem Tage ein ständiges Kommen und Gehen herrschte, dann war Beate Zschäpe jedenfalls nicht die einzige Person, die als Brandstifter in Frage kommt.
Dabei wird das allerwichtigste völlig außer Acht gelassen.
Für den Ausbruch eines Wohnungsbrandes sind unzählige Ursachen denkbar. Auch solche, die nichts mit vorsätzlicher Brandstiftung zu tun haben. Man hat es ja sehr eilig gehabt, das brandgeschädigte Haus abzubrechen. Eine Begehung durch unabhängige Sachverständige ist damit unmöglich gemacht worden. Die vor Gericht abgegebenen Erklärungen des Sachverständigen für Brandursachen sind völlig abstrus. Doch das scheint niemandem aufzufallen. Auch den Verteidigern nicht.
Wenn Beate Zschäpe am Ende erklären würde, dass sie keinen Brand gelegt hat, dann würde ihr das nicht zu widerlegen sein. Sie muss die Brandursache nicht herausfinden und erklären, das ist Sache des Gerichtes. Bis jetzt wissen wir nur, dass sie von dem in ihrer Wohnung ausgebrochenen Brand persönlich betroffen ist.
Aber erst einmal nur als Geschädigte.
Mit dem Spruch: „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“ sollte man niemand hinter Gitter bringen dürfen. Das Gericht muss die Tat in allen Einzelheiten beweisen. Und genau das wird im hier vorliegenden Fall nicht möglich sein.
Wird schon im Bezug auf den objektiven Tatbestand die Beweisführung schwerlich möglich sein, so muss man, solange die Angeklagte schweigt, am subjektiven Tatbestand endgültig scheitern.
Hat sie den Brand vorsätzlich gelegt oder etwa fahrlässig verursacht?
Und wenn sie gezündelt haben sollte, warum hat sie das getan und mit welchen Gedanken zu möglichen Folgen?
Sie könnte mit einer Zigarette in der Hand eingeschlafen sein. Dann wäre das fahrlässige Brandstiftung.
Sie könnte mit brennender Zigarette ohnmächtig geworden sein und dadurch den Brand ausgelöst haben. Dann wäre kein Straftatbestand erfüllt.
Sie könnte vergessen haben, ein Elektrogerät auszuschalten. Zum Beispiel ein Bügeleisen. Dann hätte sie fahrlässig gehandelt.
Sie könnte den Brand in der Absicht gelegt haben, sich selbst umzubringen, aber schließlich wieder aufgegeben haben, weil sie den Tod durch Ersticken am Ende doch nicht durchstehen konnte.  Die Nachricht vom Tod ihrer Lebensgefährten wäre ein vernünftig nachvollziehbares Motiv. Dann wäre das zwar Brandstiftung, aber man müsste ihr eine verminderte Zurechnungsfähigkeit während der Tat zubilligen.
Mit diesen Beispielen ist die Liste der möglichen Brandursachen keineswegs erschöpft.
Am Wahrscheinlichsten ist vorsätzliche Fremdeinwirkung, oder deutlicher ausgedrückt, die Absicht, Beate Zschäpe für immer stumm zu machen.

So wie die Dinge zurzeit liegen, könnten  Staatsanwälte und Richter bereits den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger verwirklicht haben.
Aber bevor man zugibt, Unrecht gehandelt zu haben, wird man lieber das Unrecht weiter aufstocken, um es mit einem Urteil formal als Recht erscheinen zu lassen. Dies umso leichter, als man die Folgen eines Fehlurteils nicht zu fürchten braucht.
Die Massenmedien und das politische Establishment werden applaudieren.

Karl-Heinz Hoffmann     12.08. 2013




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NSU PROZESS
Rasant in Richtung Wahrheit?

Mit Datum vom 07.08. 2013 finden wir unter der oben genannten Schlagzeile bei Spiegel online einen Bericht von Juliane Jüttner zum aktuellen Stand des Prozessverlaufs.
Ich habe den Eindruck die Frau will uns vergackeiern.
Schreibt sie doch: „Hinweise auf eine konkrete Tatbeteiligung Zschäpes an einzelnen Taten gibt es aber bislang nicht.“ Ende des Zitats.
Das wird wohl so sein, doch aus welchen Umständen sich ihr die Änderung der Prozessentwicklung in Richtung Wahrheit erschließen könnte, ist nicht ersichtlich.
Von Anfang an wies nichts darauf hin, dass Beate Zschäpe an den ihr zur Last gelegten Verbrechen beteiligt war.
Und was soll darauf hinweisen dass die beiden Uwes die Taten begangen haben? Bisher jedenfalls ebenfalls nichts.
Nur Staatsanwälte, Journalisten und Politiker haben vorschnell und willkürlich den Mördern Namen und Gesicht gegeben, doch objektiv juristisch betrachtet kennen wir die Täter nicht. Und wenn wir uns in dem dreckigen Spiel ein Gesicht vorstellen könnten, dann müsste man uns ein Foto des Geheimdienstagenten Temme zeigen.
Wie kann man da von einer Prozessentwicklung in Richtung Wahrheit reden? Die fixe Idee vom nationalsozialistischen Hintergrund der Türkenmordserie steht auf wackligen Füßen.
Wie wenig Gehalt die stereotyp vorgebrachten Behauptungen haben, die Zwickauer Wohngemeinschaft sei eine fanatische ausländerfeindliche Nazi-Zelle gewesen, lässt sich ganz gut aus einem Vernehmungsprotokoll erkennen, welches vom MAD nach einem Gespräch mit Uwe Mundlos erstellt worden war. Vielleich sollte man den Vernehmungsoffizier mal als Zeugen laden. Und zwar zum Beweis dafür, dass zumindest Uwe Mundlos kein hasserfüllter Ausländerfeind gewesen war.


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Für meinen Geschmack tut die Verteidigung der Angeklagten ihre Pflicht nach Vorschrift, scheint aber nicht besonders engagiert zu sein.
Das böse Wort Mandatskiller scheint den Eifer der Verteidiger abgebremst zu haben.
Das könnte aber auch zu kurz gedacht sein, denn wenn Beate Zschäpe am Ende freigesprochen werden muss, dann wird das zurzeit mit Hautgout behaftete Mandat zum Goldesel-Mandat.

Karl-Heinz Hoffmann              09.08.2013


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NSU PROZESS
Was wir wissen wollen

Im Zusammenhang mit der Türkenmordserie stand die gesamte Ermittlungsarbeit der Behörden zwar nicht von Anfang an, aber doch von dem Zeitpunkt an, als die Leichen von Böhnhardt und Mundlos im Wohnmobil aufgefunden wurden, unter der Prämisse „Wahrheitsfindung verboten“. Der bisherige Prozessverlauf in München hat gezeigt, dass sich an der behördlichen Strategie nichts geändert hat.
Uns interessiert nicht, welche politische Überzeugung Beate Zschäpe hat, weil damit nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen wird. Selbst das extremste Weltbild ist kein Beweis für eine etwaige Unterstützung von Mordtaten. Das gilt ebenso für links wie für rechts. In der Bundesrepublik haben die Behörden ca. 30 000 Rechtsextremisten geortet.
Haben wir deshalb 30 000 Mörder in unserem Volk?
Uns interessiert es nicht, ob sich ein „Kronzeuge“ nackig“ macht, indem er Widerwärtigkeiten über sein eigenes Vorleben bekundet, die mit dem Mordgeschehen in keinem Zusammenhang stehen.
Es würde uns interessieren, was der Zeuge zu sagen hätte, wenn er der Verteidigung Rede und Antwort stehen müsste.
Dass er dazu nicht bereit ist, unterstreicht den ohnehin schon offenkundig gewordenen Unwert der Aussage des zum Kronzeugen aufgemotzten Jämmerlings.
Uns interessiert nicht, wann und wo jemand zwei Männer in Radfahrerkleidung gesehen haben will.
Wir wollen ganz einfach wissen, wer nun wirklich an den Tatorten geschossen hat?
Wir wollen wissen, warum der Geheimdienstbeamte A. Temme nicht auf der Anklagebank sitzt? Ja, warum er noch nicht einmal als Zeuge verhört werden kann. Von ihm wäre mehr zu erfahren, als von den „Radfahrerzeugen“. Ob Temme sein Wissen preisgeben könnte, ist eine andere Frage.
Wir möchten das Gutachten sehen, welches zum angeblichen Freitod der beiden Uwes erstellt worden ist. Niemand glaubt an die Story vom gegenseitigen Niederschießen.
Wir möchten die ballistischen Gutachten zur Frage der Tatwaffe und deren Auffinde-Situation komplett in allen Einzelheiten sehen und nachvollziehen können.
Wir wollen wissen, ob die Waffen zweifelsfrei den beiden Uwes zugeordnet werden können?
Und selbst wenn, wäre immer noch nicht bekannt, ob sie zum Zeitpunkt der Tatausführung die persönliche tatsächliche Gewalt über die Tatwaffen hatten?
Eine Tatwaffe kann auch später, nach einer Tatausführung den Besitzer wechseln. Sie kann auch untergeschoben werden.
Und schließlich müsste Beate Zschäpe mit dem Waffenbesitz bzw. -gebrauch in Zusammenhang gebracht werden können.

Wir erwarten, dass die Behauptung, sämtliche seinerzeit nachweislich an die Stasi gelieferten Ceskas seien vernichtet worden, durch Zeugeneinvernahme und Dokumente beweisfähig gemacht wird.
Wir wollen wissen, warum die Vernehmung der Person, von der Carsten Schultz eine Waffe bekommen haben will, in diesem Prozess ausgeklammert wird.
Wir verlangen eine erschöpfende Erklärung zu den Aktenvernichtungsvorgängen bei den Behörden
Kein vernünftiger Mensch glaubt an die Behauptung, die Ermittlungsbehörden hätten das Zwickauer Trio in all den Jahren, seit deren Abtauchen in die Illegalität, aus den Augen verloren.  
Die ständige Rede von den ermittlungstechnischen Pannen ist eine Schutzbehauptung, die von den tatsächlichen Sachverhalten ablenken soll.
Wenn es eine Panne gab, dann besteht sie darin, dass man die Spuren der eigenen Verantwortung nicht perfekt genug zu verwischen verstand.
In Wirklichkeit geht es nicht um Pannen der Geheimdienste, sondern um deren primäre Verantwortung im Zusammenhang mit den Dönermorden.
Allerdings kann man den untauglichen Versuch, alle Hinweise auf geheimdienstlich inszenierte Verbrechen zu vertuschen auch als „Panne“ bezeichnen.

Karl-Heinz Hoffmann  04.08.2013

Übrigens meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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NSU Prozess
Anwalt Mehmet Daimagüler:
Cok konusiyor, az biliyor


Ich habe schon lange darauf gewartet, dass man mit Knastgesprächen und in der Haft geschriebenen Briefen als Beweismittel arbeiten wird. Ich würde mich nicht wundern, wenn sich noch Zeugen aus dem Gefängnis anbieten würden. Es wäre kein Prozess von Bedeutung, wenn diese Variante der "Beweisführung" ausbliebe.
Jetzt ist der Fall eingetreten. Den Ermittlungsbehörden liegt ein Brief vor, den Beate Zschäpe aus dem Gefängnis heraus an einen Häftling, der ihr persönlich nicht bekannt ist, als Antwort auf dessen Brief geschrieben hatte.
Dem Inhalt möchte man eine besondere Bedeutung beimessen.
Beate Zschäpe soll in diesem Brief zweimal die Zahl 18 erwähnt haben. Weil im Alphabet das „A“ der erste und das „H“ der achte Buchstabe ist wird eine Anspielung auf Adolf Hitler vermutet.
Die Verteidigerin von Beate Zschäpe soll angeblich damit ein Problem haben. Sie hätte es lieber, so wird behauptet, wenn sie ihre Mandantin als „losgelöst“ von braunem Gedankengut darstellen könnte. Warum eigentlich? Für den Ausgang des Prozesses sollte es piepe-wurst-egal sein, welcher Gesinnung Beate Zschäpe anhängt, ja ob sie überhaupt eine gefestigte klare ideologische Linie vertritt. Von einer Weltanschauung kann man sich nur  lossagen, wenn man sich zuvor dazu bekannt hatte.
Aber genau das ist im Fall der Beate Zschäpe überhaupt nicht geklärt. Für mein juristisches Verständnis dürfte die politische Einstellung von Beate Zschäpe überhaupt nicht von Bedeutung sein. In erster Linie müsste zweifelsfrei geklärt werden, wer die Türkenmordserie tatsächlich begangen hat. Man will endlich wissen, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Und wenn es die beiden Uwes gewesen sein sollten, wofür herzlich wenig spricht, dann sollte es  nur darauf ankommen, ob Beate Zschäpe von den Mordtaten gewusst hat und ob sie grundsätzlich Verbrechen gegen das Leben unterstützt hat.
In der ominösen Knastkorrespondenz soll sie unter anderem geschrieben haben: Sie wolle ihre Freunde nicht im Dreck stehen lassen.
Bei vernünftiger Würdigung lässt diese Äußerung nur den Schluss zu, dass Beate Zschäpe offenbar davon ausgeht, die prozessrelevante Mordserie falle nicht in die Verantwortung ihrer beiden Freunde. Wenn sie geschrieben hat, sie wird niemanden im Dreck stehen lassen, dann könnte doch gemeint sein, dass sie sich, sobald es die Umstände erlauben, für die Rehabilitierung der beiden Uwes einsetzen will.

Der Rechtsanwalt Daimagüler ist natürlich sofort heiß gelaufen. Er möchte in der bisher nur vermuteten und keineswegs beweisfähig gemachten nationalsozialistischen Gesinnung der Angeklagten einen Beweis für „Türkenfeindlichkeit“ sehen und damit das unterstellte Tatmotiv erhärten.    
Damit stellt Herr Daimagüler jedoch nur unter Beweis, wie wenig er vom Nationalsozialismus und den praktischen Bedingungen im Dritten Reich versteht.
Die Nationalsozialisten haben zwar bedauerlicherweise den theologisch begründeten Anti-Judaismus von der katholischen Kirche übernommen und rassisch als Antisemitismus neu definiert, aber sie waren grundsätzlich nicht ausländerfeindlich. Antiislamisch schon gar nicht. Sie kultivierten die schon beinahe sprichwörtlichen proislamischen Sympathien des Kaiserreiches weiter bis hin zur Bildung  muselmanischer SS-Einheiten.
Der Großmufti von Jerusalem war zu Gast bei Adolf Hitler. Nicht nur zahlreiche Araber sondern auch Bosniaken und Balkantürken wurden in SS-Uniform auf den Koran eingeschworen.
Der Träger der Blutfahne Grimminger trug auf dem Braunhemd seiner SS-Uniform den im Dienst der türkischen Armee erworbenen „Roten Halbmond“.

 Im Kreis der türkische Orden: "Roter Halbmond"

Türkenfeindlichkeit hatten die Nationalsozialisten ganz sicher nicht im Programm.
Kurzum: Die Hinwendung zum Nationalsozialismus ist nicht, wie Herr Daimagüler meint, gleichzusetzen mit Türkenhass. Herrn Daimagüler empfehle ich ein paar Nachhilfestunden in Geschichte zu nehmen.
Daneben keimt der Verdacht auf, dass es Herrn Daimagüler bei diesem  Prozess nicht zuletzt auch darum gehen könnte, jedes Krümchen Verdacht, das fraglos immer noch auf seiner türkischen Mandantschaft lastet, durch eine Verurteilung der Angeklagten obsolet werden zu lassen.

Natürlich weiß ich, dass Türken- und Islamfeindlichkeit in gewissen neo- oder besser gesagt pseudo-nationalsozialistischen Kreisen gepflegt wird.
Diese ebenso seltsame wie unerträgliche Strömung innerhalb des rechten Lagers ist eine, im Nachkriegsdeutschland bedauerlicherweise ziemlich erfolgreich eingepflanzte Neuzüchtung unter maßgeblicher Mitwirkung der katholischen Kirche.  
Dazu mein Aufsatz vom 30.06.2011:


DER ANTI-ISLAMISCHE DREIBUND


Der Anti-Islamismus ist in Deutschland eine Neuerscheinung. Er hat fest Fuß gefasst und den traditionellen Antisemitismus abgelöst.
Bis zur Mitte der siebziger Jahre waren kaum bemerkenswerte anti-islamische Bestrebungen erkennbar.
Ausländerzuzug war in Deutschland nie besonders populär, aber er wurde ohne besondere Aufregung mehrheitlich hingenommen.
Die Zahl der zumeist aus der Türkei zugewanderten Fremden war vergleichsweise gering. Der Lebensstil der anatolischen Familien war in der Regel bescheiden und unauffällig. Arbeitsplatzmangel war damals unvorstellbar. Unsere Türken boten keine Reibungsflächen, der innervölkische Frieden war nicht in Frage gestellt.
Das hat sich geändert.
Die unverantwortliche, wachstumsorientierte Einwanderungspolitik der Bundesregierung hat eine äußerst unangenehme und nicht minder gefährliche Situation geschaffen. Ich nenne die expansive Einwanderungspolitik unverantwortlich, weil sie nur auf wirtschaftliche Nahziele gerichtet ist, und die längerfristige gesellschaftliche Entwicklung unbeachtet lässt.
Eine Wirtschaftsform, die nur effektiv sein kann, wenn dauernd, ohne eine Zielbegrenzung Wachstum erzeugt wird, kann dann nicht bestehen, wenn die Zahl der Verbraucher stagniert. Daraus ergibt sich der Zwang, das Staatsvolk in wirtschaftlich benötigtem Umfang mitwachsen zu lassen. Erhöht sich die Zahl der Verbraucher, erhöht sich ganz selbstverständlich der Warenumsatz und somit erhöht sich auch der Profit.
Mit anderen Worten, die Profitgier der Wirtschaftsmagnaten ist letztendlich für die, jedes erträgliche Maß übersteigende Zuwanderungspolitik verantwortlich.
Damit ist die schier haltlose Einwanderungspolitik erklärbar.
Der mit jeder weiteren Zuwanderungswelle lawinenartig anschwellende Unmut der Bevölkerung ist grundsätzlich durchaus verständlich. Die allzu starke Überfremdung weckt ganz natürliche, evolutionsbedingte Ängste.
Wer wollte Ihnen das zum Vorwurf machen?   
Damit ist aber der, inzwischen zum kollektiven Bewusstsein gewordene politische Anti-Islamismus noch nicht erklärt. Dieser gefährliche  ideologisch-politische Irrweg hat mächtige Sponsoren, die es verstanden haben, die natürlichen Ängste der Bevölkerung zu kanalisieren, um sie ihren Zwecken dienstbar zu machen.
Drei  profitorientierte Mächte dürfen als Betreiber der Anti-Islamkampagne gelten. In diesem unheimlichen „Dreibund“ wäre an erster Stelle der Interessenverband der vornehmlich in den USA ansässigen Ölmultis zu nennen.
Die amerikanische unersättliche Gier nach Erdöl muss zwangsläufig, jetzt und in der Zukunft noch verstärkt, Kriege gegen Staaten, die über große Ölvorkommen verfügen, führen, und die meisten sind islamisch geprägt.
Will man Raubkriege führen, so muss man sich zuvor der Zustimmung der Bevölkerung, deren Jugend man im Krieg einsetzen möchte, versichern. Völker folgen ihren Regierungen nur dann in den Krieg, wenn sie zuvor entsprechend motiviert werden. Diese Aufgabe hat die Kriegspropaganda zu erfüllen. So wie zu allen Zeiten, vor jedem Kriegsausbruch, arbeitet auch jetzt die Propaganda perfekt. Man darf davon ausgehen, dass unvorstellbare Summen in den Propagandaapparat fließen, um die notwendige anti-islamische Stimmung weiter anschwellen zu lassen.
Die zweite Macht im Dreibund ist der Staat Israel. Die anti-islamische Stimmung in Europa und ganz besonders in Deutschland ist der israelischen Politik von großem Nutzen. Proteste gegen regelmäßig an Palästinensern begangene Kriegsverbrechen können flach gehalten werden. Der Anti-Islamismus stärkt die israelische Position im internationalen Zusammenspiel. Jeder national gesinnte Deutsche sollte erkennen, wessen Interessen er mit anti-islamischen Parolen befördert.
Die dritte Macht im Bund ist die katholische Kirche. Jahrhunderte lang hat sie die europäischen Juden, ebenso wie die Ketzer, erbarmungslos verfolgt. Nun endlich haben zwei erbitterte Feinde ein über den  Waffenstillstand hinausgehendes Zweckbündnis geschlossen. Die gemeinsam propagierte, geballte Kraft der wie eh und je meisterhaft inszenierten Verteufelungskampagne trifft die in Europa lebenden Mitmenschen mohammedanischen Glaubens mit voller Wucht.
Dabei geht es für die Kirche nicht nur um Glaubensfragen, sondern ganz einfach um Geld. Nur der konfessionell organisierte Christ zahlt Kirchensteuer. So ist der Islam für die christliche Kirche eine ernstzunehmende Konkurrenz. Die gemeinschaftskapitalistische Organisation Kirche, verliert in dem Maße, wie die Glaubensgemeinschaft der Moslem wächst, auch an politischem Einfluss im Lande.

Die Interessen des „Dreibunds“ sind leicht erkennbar, trotzdem scheint die Deutsche Rechte nicht zu bemerken, wessen Interessen sie mit der Verbreitung anti-islamischer Hetzparolen befördert. Dabei entbehrt die Sache nicht einer gewissen tragischen Komik. Tragisch-komisch deshalb, weil der deutsche Rechtsextremist dafür, dass er unbewusst die Dreckarbeit für den „Dreibund“ erledigt, oft genug noch in den Fängen der Strafverfolgungsbehörden landet.

Der Nationalsozialist braucht sich nur den unwissenschaftlich aufbereiteten törichten Antisemitismus abzugewöhnen. Die protürkische, islamfreundliche Einstellung kann er eins zu eins von den Richtlinien des Dritten Reiches übernehmen und pflegen.
Was ich damit sagen will:
Ein Hitlerbild über dem Sofa macht noch lange keinen Türkenfeind.   
Soviel für heute.

Karl-Heinz Hoffmann 02.08.2013


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NSU Prozess

BKA-Beamter bekam Kratzer


Weil der Zeuge Holger G. vor den Schranken des Gerichts nicht mehr wie gewünscht mitspielen möchte, wurde ein Vernehmungsspezialist des BKA, der seinerzeit Holger G. in die Mangel genommen hatte, nun seinerseits von einem Verteidiger der Angeklagten Zschäpe mit sichtlichem Erfolg in die Mangel genommen.
Die Verteidigung scheint ihre anfängliche Lethargie langsam zu überwinden.
Nur wer persönliche Erfahrungen mit den Vernehmungsmethoden der LKA bzw. BKA-Beamten gemacht hat, kann sich vorstellen, mit welcher geradezu konterkriminellen Energie vorgegebene Zielstellungen im Verhör erarbeitet werden. Nur selten geht es dabei um die reine Wahrheitsfindung.
Die gestellte Aufgabe besteht darin, ein bestimmtes Vernehmungsziel zu erreichen. Um möglichst schnell zum Ziel zu kommen, wird die Vernehmungsperson zunächst in Haft genommen. Ihre Freilassung steht in engem Zusammenhang mit der Bereitschaft, den Intentionen der Ermittlungsbeamten entgegen zu kommen. Was der Zeuge nicht weiß und was von ihm erwartet wird, erfährt er bei den über mehrere Tage hinweg geführten Verhören durch ständige polizeiliche Vorhalte. Nur in seltenen Fällen wird das Vernehmungsziel nicht erreicht.

Aber abgesehen von der Frage mit welchen Vernehmungsmethoden und auf welche Weise die Aussagen des Zeugen Holger G. zu Papier gebracht wurden, steht doch die Frage im Raum, was sie denn bedeuten könnten, wenn man sie hinsichtlich der Vernehmungsmodalitäten unhinterfragt stehen ließe und Wort für Wort als wahr hinnehmen wollte?

Welchen Beweiswert hat die Bekundung des Zeugen, wenn er von Beate Zschäpe sagt, sie sei durchsetzungsstark und kein Typ, der sich unterordnen würde, sie sei auf gleicher Höhe mit den anderen gewesen?
Ist der Zeuge Holger G. etwa ein promovierter Psychologe? Ist er als Zeuge oder als Gutachter geladen? Kann man seiner Einschätzung den Wert eines Gutachtens zumessen?
Und überhaupt, wie soll man das verstehen, wenn Holger G. sagt, Beate Zschäpe sei an allen Entscheidungen des Trios beteiligt gewesen?
An allen Entscheidungen? Will der Zeuge an allen Entscheidungen die im Laufe der Jahre innerhalb der Wohngemeinschaft Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos getroffen wurden dabei gewesen sein?
Da möchte man doch erst einmal ganz konkret wissen, welche Entscheidungsprozesse er persönlich miterlebt hat?
Worum soll es dabei gegangen sein?
Waren das Entscheidungen hinsichtlich der etwaigen Planung von Verbrechen?
Offensichtlich nicht, sonst hätten wir darüber etwas gehört.
Nun will ja der Zeuge, der beim BKA so gesprächig war, vor Gericht nicht mehr reden. Warum eigentlich nicht? Jedenfalls ist es bedauerlich, denn dann müsste er der Befragung durch die Verteidiger standhalten. Man würde ihn ganz konkret fragen können, wie oft und an welchen Tagen er sich mit dem Trio getroffen hat? Und zwar solche Zusammenkünfte, an denen sich alle Drei, einschließlich Beate Zschäpe, getroffen haben. Der Zeuge müsste etwas mehr als seine grundsätzliche Einschätzung der Charaktere schildern. Es müsste schildern, was im Einzelnen erörtert wurde und in welchem Sachzusammenhang Einigkeit erzielt wurde?
Wenn es um ein gleichberechtigtes Mitspracherecht bei der Auswahl eines Urlaubszieles ging, oder darum was zum Abendessen gekocht werden soll, dann ist die Debatte im jetzt relevanten Strafverfahren beweisunerheblich.  Wie wir an anderer Stelle gehört haben, sollte Beate Zschäpe nichts von der Übergabe einer Pistole erfahren. An Entscheidungen zum Waffenerwerb war sie doch offenbar nicht beteiligt.
Warum ist es dem Vernehmungsspezialisten nicht gelungen Einzelheiten, Gesprächsthemen und Inhalte herauszuarbeiten? Vielleicht ist es ihm ja gelungen, aber was er zu hören bekam, war dem Vernehmungsziel nicht dienlich? Also findet es im schriftlichen Protokoll keinen Niederschlag.
Man hat sich auch zu fragen, welcher Zeitaufwand nötig war, um das dem Gericht vorliegende Vernehmungsprotokoll abzufassen? Wohl kaum mehr als ein paar Stunden. Wozu war der Aufwand von fünf Vernehmungsterminen nötig? Was ist in diesen fünf Tagen gesprochen worden? Welche Vorhalte sind gemacht worden? Welche Strafandrohungen und welche Möglichkeiten die vermeintliche Strafe zu mildern sind mit der Vernehmungsperson erörtert worden?
Ein von Vernehmungsspezialisten verfasstes Protokoll kann einiges über die Fähigkeiten der Polizei verraten. Als Dokument zur Wahrheitsfindung ist es nur selten brauchbar.
Der grundsätzlichen Frage, nämlich wer tatsächlich die Mordtaten begangen hat, ist man im NSU-Prozess bis jetzt noch nicht einen einzigen Schritt weiter gekommen. Es konnte nicht ermittelt, geschweige denn bewiesen werden, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Alles dreht sich nur darum, was Beate Zschäpe und Wohlleben gewusst haben sollen, ohne dass die Sachverhalte, von denen sie Kenntnis gehabt haben sollen, als solche aufgeklärt wären.
Als allein wichtiges Beweismittel könnten die aufgefundenen Schusswaffen gelten. Aber wichtig muss nicht heißen durchschlagend.
Es wird darauf ankommen, ob es gelingt, die als Tatwaffen deklarierten Pistolen kriminaltechnisch als solche zu verifizieren.
Weiterhin wird die einwandfreie Zuordnung der einzelnen Waffen zu den Tatverdächtigen hinsichtlich der tatsächlichen Verfügungsgewalt problematisch werden.
Es muss geklärt werden, wer jeweils zu Zeitpunkt der Tatausführung die tatsächliche Gewalt über die zu den Morden verwendeten Waffen hatte.
Die Vernehmung des Zeugen Holger G. hat ja gezeigt, dass die zeitliche Einordnung der Geschehnisse nicht gelingen konnte.
Um „Ordnung in die Sache“ zu bringen, ist die chronologisch relevante Ordnung, soweit sie überhaupt ersichtlich ist, von der Polizei eingebracht worden

Karl-Heinz Hoffmann 18.07. 2013


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NSU Prozess
Unfair und unfähig

Was sich im NSU Prozess derzeit abspielt, ist
unbeschreiblich geschmacklos und nicht zuletzt auch menschenverachtend. Vom Verlust der Rechtsstaatlichkeit mag man schon gar nicht mehr reden. Es scheint so, als hätte es sie nie gegeben.
Die Angehörigen der ermordeten Türken schildern nicht nur ihren Schmerz und die Trauer sondern auch, wie sie damals unter schweren Verdacht gestellt, seelisch gelitten haben.
Nun steht ihnen im Gerichtsaal eine junge Frau gegenüber, von der niemand weiß, ob sie schuldig oder unschuldig ist.
Denkt niemand daran, wie sich Beate Zschäpe jetzt fühlen muss, wenn sie an den Mordtaten keinen Anteil hat, wenn sie nichts davon wusste?
Und wenn sie das aussagt, wird ihr das weder die Staatsanwaltschaft noch die vereinten Nebenkläger glauben wollen.
Auch kann sie damit nicht den Beweis für die Unschuld ihrer beiden Freunde führen. Ihre eigene Unschuld oder etwaige Schuld kennt nur sie allein. Von der Unschuld ihrer beiden Freunde kann sie überzeugt sein, aber das ist rechtlich genauso belanglos wie die gegenteilige Überzeugung der Staatsanwaltschaft. Etwas glauben, heißt nichts wissen. Vor Gericht können persönliche Überzeugungen den Beweis nicht ersetzen. Wenigstens sollte das so sein.
Wenn die Verantwortung für die Mordserie, wie ich meine, allein auf das Konto der Geheimdienste zu buchen ist, dann kann von Beate Zschäpe dazu keine Aufklärung erwartet werden. Dann kann sie kein Wissen darüber haben. Das sollte vernünftigerweise, wenigstens von Juristen in Betracht gezogen werden. Juristen sollten sich nicht von Emotionen überwältigen lassen. Sie sollten sachlich bleiben, wenn ihre Berufswahl nicht verfehlt gewesen sein soll.

Die inzwischen weitverbreitete Vorstellung von der grenzenlosen Unfähigkeit der Geheimdienste und polizeilichen Ermittlungsbehörden ist eine von den Betroffenen gern hingenommene Latrinenparole.
Es ist eine passable Verteidigungslinie mit der verhindert werden kann, dass die Untersuchungsausschüsse zum Kern der Sache vorstoßen.
Dazu darf es nicht kommen. Es käme einem politischen Erdrutsch von ungeahnten Ausmaßen gleich. Zum Glück für die Verantwortlichen, kann sich die Wahrheit nicht durchsetzen, weil sie so unglaubwürdig ist.

Wir erleben einen Hexenprozess.
Eine junge Frau, an deren Verurteilung ein überstaatliches Interesse besteht, ist der bundesdeutschen Inquisition ausgeliefert. Der aufgehetzte Pöbel will sie auf dem Scheiterhaufen sehen.
Nationalsozialistische Strukturen zu zerschlagen ist dem politischen Establishment wichtiger, als die Beachtung von Moral, Sitte und Gesetz.
Zugegeben, die Gesellschaft soll sich mit den aus Amerika reimportierten, auf ein primitives Niveau reduzierten neonationalsozialistischen Bestrebungen kritisch auseinandersetzen. Aber nur die geistig-intellektuelle Auseinandersetzung mit der NS-Ideologie könnte Wirkung zeigen. Dazu muss man mit den Leuten reden. Vorausgesetzt man verfügt über die besseren Argumente. Da sieht es allerdings finster aus.
Strafverfolgung, Organisationsverbote, der damit verbundene Griff nach persönlichem Eigentum und letztlich das Wegsperren der „ewig Gestrigen“ ist keine Lösung des Problems.
Die NSU-Affäre wird zur Freude der zwangsneurotischen Antifaschisten voll und ganz nach der Parole „Kampf dem Faschismus“ abgehandelt. Damit lassen sich die Antifaschisten bei Laune halten.
Doch ganz unauffällig so nebenbei, ist die vorrangige geheime Zielstellung der Erfüllung schon sehr nahe gekommen. Das primär angestrebte Ziel ist erreicht, wenn die Bevölkerungsmehrheit soweit verunsichert ist, dass sie nach allumfassender staatlicher Kontrolle, einschließlich überstaatlicher Überwachung schreit.

Im NSU-Verfahren bemühen sich Richter, Staatsanwälte und die gleichgeschalteten Medien alles fernzuhalten, was in Richtung auf Hintermänner, Umfeld und Beteiligung von Geheimdiensten abzielt. Das ist verständlich. Es könnte ja zu viel geheimer Dreck an die Oberfläche gespült und sichtbar werden.
Die Nebenkläger sind mit der Begrenzung nicht zufrieden. Sie wollen noch mehr „Schuldige“ ermitteln. Doch sie sind bei der Suche nach Schuldigen ausschließlich auf das Zwickauer Trio und deren Freunde fixiert. Sie wollen so viel wie möglich „Nazis“ zur Strecke bringen.
Das geht soweit, dass einem Polizeibeamten im Gerichtssaal vorgeworfen wird, er habe nicht sachgerecht ermittelt, weil er auf dem rechten Auge blind sei.
Es ist Unrecht und unfair, den Leiter der damaligen „SOKO Dönermord“ Versäumnisse vorzuwerfen.
Die Polizei hat mit Sicherheit sachgerecht und - keineswegs auf dem rechten Auge blind - ermittelt. Völlig zu Recht verteidigte sich der Kriminalbeamte Wilfling mit der Bemerkung, man solle doch jetzt nicht so tun, als gäbe es keine türkische Drogenmafia.
Die von der Staatsanwaltschaft  bewusst und gezielt gesteuerte massenmediale Vorverurteilung des Zwickauer Trios hat zur Folge, dass sämtliche Prozessbeteiligte felsenfest von der Schuld der „NS-Zelle“ überzeugt zu sein scheinen, obwohl sich, zumindest bis zum heutigen Tage, nichts an der ungenügenden Beweislage geändert hat. Und andererseits genügend Anhaltspunkte für ein geheimdienstliches Komplott unübersehbar vorliegen.
Die psychologische Beeinflussung geht so weit, dass selbst der erfahrene Polizeibeamte Wilfling, durch die Angriffe der Nebenkläger in Bedrängnis geraten (sinngemäß) sagt:
„Damals hatten wir keine Hinweise auf Täter aus rechten Kreisen, uns lagen nur Erkenntnisse aus dem Drogenmilieu vor, heute wissen wir, wer die Täter waren.“
Wie kann der Mann so etwas sagen?
Das Zugeständnis an die bissige Meute im Saal hätte er sich sparen können, denn bis jetzt steht nur die Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Raum. Brauchbare Beweise für die Schuld des Zwickauer Trios gibt es nicht.   
Was ist das für eine juristisch geschulte Gesellschaft im Münchner Gerichtssaal, die sich durch banale Zeugenaussagen ohne Gebrauchswert „elektrisieren“ lässt? Jemand will zwei Männer in Radfahrerkleidung in der Nähe des Tatortes gesehen haben. Na und? Erkannt hat der Zeuge niemanden. Was soll das Gericht mit solchen Aussage anfangen? Niemand weiß, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat und niemand weiß, ob überhaupt Fahrräder benutzt wurden.
Das Bemühen einiger Nebenkläger, die Kriminalpolizei zum Prügelknaben zu machen, ist unsachlich und unprofessionell. Hingegen dürfen wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Polizei seinerzeit ihre Ermittlungen sachgerecht und professionell geführt hat. Die Arbeitsweise der Polizei mag gelegentlich rechtsbedenklich sein, ist aber nicht vergleichbar mit den schmutzigen Methoden der Geheimdienste.
Die Prozessbeteiligten sollten sich von ihren vorgefassten „Überzeugungen“ verabschieden und einmal bedenken, ob das damalige Fehlen eines Ermittlungsansatzes in Richtung auf rechtsgerichtete Täter nicht vielleicht bedeuten könnte, dass deshalb nichts zu finden war, weil die Morde aus einer anderen Richtung gesteuert wurden?
Die staatsanwaltschaftliche „Überzeugung“ kann doch letztlich nur auf das Auffinden von Schusswaffen, die man als Tatwaffen ansieht, gestützt werden. Nur die gegenständlichen Indizien begründen den Verdacht. Doch genau diese Indizienkette erregt meinen Verdacht, weil mir die Methode des Spurenlegens so bekannt vorkommt.
Man wird abwarten müssen, in wie weit die gegenständlichen Indizien den Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden können und welche Erklärungen die Ballistiker des LKA zu den Schusswaffen abgeben. Einen Vorgeschmack davon wie ein Gefälligkeitsgutachten abgefasst wird, hat uns ja der Experte für Brandursachen, der Benzin auch dann noch riechen konnte, wenn es verbrannt war, schon gegeben.

Das Verhalten der Verteidiger von Beate Zschäpe irritiert mich allerdings.
Sie scheinen jede Gelegenheit, Zeugen und Sachverständige erfolgreich auseinander nehmen zu können, bewusst ungenutzt verstreichen zu lassen.
Was in ihren Köpfen vorgeht, weiß ich nicht, aber ich kann es mir vorstellen.
Ich denke, sie werden bei jedem Sachvortrag und jeder Zeugenaussage prüfen, ob ihre Mandantin dadurch belastet sein könnte. Ist das nicht der Fall, lehnen sie sich zurück und sagen, heute war wieder einmal nichts dabei, was zu einer Verurteilung unserer Mandantin ausreichen könnte, also brauchen wir uns nicht mit der Wahrheitsfindung abzumühen. Egal ob die beiden Uwes geschossen haben oder nicht. Solange niemand behauptet unsere Mandantin war dabei, geht uns das nichts an. Wir sind nicht die Verteidiger von Mundlos und Böhnhardt. Für die Verteidigung von Toten bekommen wir kein Honorar.
Im Prinzip ist die Strategie  nachvollziehbar, doch den Brandexperten hätten sie nicht so einfach laufen lassen dürfen, denn in diesem Fall richtet sich der Schuldvorwurf allein gegen ihre Mandantin Beate Zschäpe. Wenn ich mit meiner Beurteilung richtig liege, werden die Verteidiger auch kaum Fragen stellen, wenn die Waffenexperten des LKA ihren Auftritt bekommen.  
Auf Grund eigener Erlebnisse kann ich mir gut vorstellen, dass wir von ihnen eine Menge im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Unsinn zu hören bekommen. Doch wird auch unter den zu fragen Befugten jemand im Gerichtssaal sein, der über genügend waffentechnischen Sachverstand verfügt und darüber hinaus noch ein starkes Interesse an der Wahrheitsfindung hat?  

Karl Heinz Hoffmann 13.07.2013


Im Übrigen bin ich der Meinung, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.


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Zeugen im Mordfall Simsek

Viel ist es nicht, was ein beflissener Zeuge dem Gericht mitzuteilen hat.
Zwei junge Männer will er in der Nähe des Tatortes gesehen haben, die sich schnell mit Fahrrädern entfernt hätten. Kurze Haare sollen sie gehabt haben, erinnert er sich.
Man wundert sich. Mörder ohne Mütze? Keine Kapuze? Kein Radfahrerhelm? Nicht der geringste Versuch der Tarnung?
Die Aussage als solche wundert mich nicht.
Es würde mich höchstens wundern, wenn es die üblichen Wichtigmacher in diesem Verfahren nicht gäbe.
Als Beweis für die Annahme, dass die beiden Uwes den Mord an Simsek verübt haben, ist diese Zeugenaussage jedenfalls nicht geeignet. Sie ist rechtlich belanglos.
Dabei ist fraglich, ob es die beiden Radfahrer mit den kurzen Haaren je gegeben hat. Und wenn es sie gab, weiß niemand, wer sie waren. Und schon gar nicht, ob es die Mörder waren und in wessen Auftrag sie handelten.
Und muss „Fahrradkleidung“ für die Kriminalpolizei ein Indiz für rechtsradikale Gesinnung sein? Was trägt ein Angehöriger des CVJM wenn er mit dem Fahrrad unterwegs ist?  
Die an den Haaren herbei gezogene Auslegung der Aussage mag der Stimmungsmache dienen.
Belasten kann sie Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben nicht.

Karl-Heinz Hoffmann  13.07.2013


Im Übrigen bin ich der Meinung, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.


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NSU Prozess.

Feststellung der Brandursache, pflichtgemäß, wie gewünscht


Inzwischen wurde ein Sachverständiger für Brandursachen vor Gericht gehört.
Nach Überzeugung der Strafverfolgungsbehörde soll Beate Zschäpe kurze Zeit nachdem sie vom Tod ihrer beiden Lebensgefährten Kenntnis erlangt hatte, ihre eigene Wohnung in Zwickau vorsätzlich in Brand gesteckt haben. Dabei hat die Staatsanwaltschaft auch ein Motiv zur Hand. „Sie wollte Beweismittel vernichten.“ Gleichzeitig wird Beate Zschäpe aber auch unterstellt, sie hätte das berühmte „Paulchen-Panther-Video“ im Sinne einer Bekenneraktion verbreitet um die gemeinsamen Taten zu verherrlichen.    

Diese beiden Schuldvorwürfe schließen sich jedoch gegenseitig aus. Also sind sie zur Beweisführung untauglich.
Die Vertreter der Anklage scheinen den Spott der Prozessbeobachter nicht zu fürchten, obwohl sie allen Grund dazu hätten.
Der Sachverständige für Brandursachen lieferte mit seinen abenteuerlichen Bekundungen weiteres Material, welches Heiterkeit hervorrufen würde, wenn die Sache, um die es hier geht, weniger ernst wäre. Es geht um die Frage, ob ein Mensch dem keine Schuld nachzuweisen ist, allein auf Grund staatsanwaltschaftlicher Überzeugungen lebenslang hinter Gittern verschwinden soll, oder ob das Gericht am Ende doch die Verantwortung scheut, ein Fehlurteil zu verkünden, nur um dem was man für „Staatsraison“ hält, gerecht zu werden.
Doch nun zum Vortrag des Sachverständigen:
Vorsichtigerweise muss ich sagen, wenn das was darüber von Prozessbeobachtern im Netz veröffentlicht wurde richtig ist, dann ist das was der Sachverständige bekundet hat falsch.
Der Wohnungsbrand soll mit zehn Litern Benzin entfacht worden sein.
Diese Benzinmenge soll gleichmäßig über alle Zimmer verteilt und dann angezündet worden sein. Mit der Behauptung, das Benzin sei gleichmäßig über alle Räume verteilt ausgeschüttet worden, soll der Vorsatz zur Brandstiftung dargestellt werden und eine andere, beispielsweise auf technische Mängel zurückzuführende Ursache ausgeschlossen werden. Aber diese Darstellung lässt sich nicht mit den Tatortfotos in Einklang bringen.
Betrachtet man die im FOCUS 31/2012 veröffentlichten Fotos von der abgebrannten Wohnung, dann fällt auf, dass in einem Raum weder Tisch noch Stuhl, ja noch nicht einmal die Tischdecke und das Stuhlpolster vom Feuer angegriffen sind. Das wäre aber unweigerlich geschehen, wenn in diesem Raum Benzin verschüttet worden wäre. (Bild Nr.12, 13, 14)


Bildunterschrift 12: Essecke, 13: Anrichte, Blick auf die Küchenzeile, 14: Ordnung, Schuhschrank  (FOCUS 31/2012)

Die Benzinmenge hat der Sachverständige offensichtlich aus dem Fassungsvermögen eines in der Wohnung aufgefundenen Kanisters geschlossen. Doch konnte überhaupt ermittelt werden, ob der Kanister voll, halbvoll oder vielleicht leer war? Entweder ist überhaupt kein Benzin im abgebildeten Kanister gewesen, oder er wurde nachträglich am Tatort abgelegt. Hat da vielleicht ein übereifriger Fotograf etwas nachgeholfen? Der Kanister muss eine nachträgliche Bereicherung der Indizienkette gewesen sein, denn er hätte den Brand nicht unbeschadet überstehen können. Wie sonst konnte der Plastik-Kanister auf wunderbare Weise, ohne zu zerschmelzen, ja ohne Verformung, die Hitze des Brandes unbeschadet überstehen?
Der FOCUS veröffentlichte ein Tatortfoto, welches den Benzinkanister an  der Schwelle einer geöffneten Wohnungstüre liegend, mit abgeschraubtem Verschlussdeckel zeigt. Er ist völlig unversehrt. Von etwa gesicherten Fingerabdrücken war bisher nicht die Rede. (Bild Nr. 15)

 
Bildunterschrift 15: "Spur 05", ein Benzinkanister an der Eingangstür.  (FOCUS 31/2012)


Niemand wird jemals klären können, wer den Kanister dort abgelegt hat. Die Behauptung, Beate Zschäpe habe den Kanister zur Brandstiftung benutzt ist nicht mehr als eine Vermutung. Die Vermutung passt zwar in das staatsanwaltschaftliche Konzept, ist aber nicht besonders glaubhaft.
Warum sollte sich Beate Zschäpe unter Verzicht auf Spurenbeseitigung  eines Verbrechens der Brandstiftung schuldig machen, um sich kurz darauf den Polizeibehörden zu stellen?

Die weiteren Ausführungen des Brandsachverständigen dürfen als physikalischer Unsinn bezeichnet werden.
Beate Zschäpe soll das vergossene Benzin angezündet haben. Dann brannte die ganze Wohnung lichterloh.
Wir kennen die ersten Bilder von dem brennenden Haus. Deutlich quillt dunkler Rauch aus den Fensteröffnungen. Die ganze Bude brennt lichterloh. (FOCUS 31/2012, Bild Nr.2)


Bildunterschrift: Löschtrupp, der Feuerwehreinsatz am 4. November 2011 in Zwickau. (FOCUS 31/2012)

Dann, nachdem es eine Weile brannte und Beate Zschäpe schon das Haus verlassen hatte, soll es eine Explosion in der Wohnung gegeben haben. Der Brandsachverständige meinte, es habe sich ein Benzin-Gas-Luftgemisch gebildet, welches dann explodiert sei. Und um seiner phantasiereichen Darstellung noch die Krone aufzusetzen meinte er, „die ganze Wohnung habe stark nach Benzin gerochen“. Die Ausführungen des Sachverständigen klingen  gut in den Ohren all jener, die Beate Zschäpe hängen sehen wollen, sie sind aber völlig absurd.
Spätestens  nach der Behauptung, die ganze Wohnung habe stark nach Benzin gerochen, hätte der Vorsitzende sagen müssen: „Es genügt! Sie sind entlassen! Holen Sie sich ihr Zeugengeld und kommen Sie mir nie wieder unter die Augen!“
Benzin verströmt je nach Marke einen mehr oder weniger starken Geruch. Besonders stark riecht die Marke Aral. Doch der Geruch hält nur so lange an, wie das Benzin der Verdunstung ausgesetzt ist, solange es nicht brennt. Was man riecht, ist der Benzindunst, nicht das Benzin selbst. Sobald das Benzin brennt, hört der Geruch auf. Ist das Feuer erloschen und das Benzin restlos verbrannt, kann keine Geruchsentwicklung zustande kommen. Weil nichts mehr da ist, was verdunsten kann. Die geruchsintensiven ätherischen Substanzen können sich schon während des Brandes nicht mehr entfalten und auch nach dem Brand existieren sie nicht mehr. Der übrig gebliebene Brandschutt mag nach allem möglichen stinken. Je nach dem, was in der Wohnung mit verbrannt ist: Lackiertes Holz, Kunststoffe, Textilien, Elektrokabel, doch nach Benzin wird nichts riechen.
Warum erzählt der Mann so etwas?
Aber das ist nicht der einzige Unsinn in der Darstellung der Brandabfolge.
Wenn man in einer Wohnung zehn Liter Benzin über alle Zimmer hinweg verteilt anzündet, dann wird es im Augenblick der Entzündung gleichzeitig mit dem Hochschießen von Stichflammen auf allen Benzinflächen, eine Bruchteile von Sekunden andauernde Verpuffung des bereits verdunsteten Benzins geben. Eine Verpuffung ist keine Explosion. Nach der Verpuffung der bereits von den Benzinlachen aufgestiegenen Gase wird das Inventar Feuer fangen, bis schließlich die ganze Wohnung vom Feuer erfasst wird. Die zehn Liter Benzin sind schon restlos weggebrannt. Was jetzt noch brennt sind alle in der Wohnung befindlichen brennbaren Teile.
Wenn sich das Feuer nach der Verpuffung unmittelbar nach dem Anzünden erst einmal in der Wohnung ausgebreitet hat, gibt es keine Möglichkeit zur Bildung eines Luft-Benzin-Gasgemischs mehr. Sofern es in der Wohnung eine Explosion während der Brenndauer gegeben haben sollte, (worauf nichts hindeutet) dann auf keinen Fall auf Grund der Ausdünstungen von zehn Litern Benzin, welches außerdem schon in den ersten zwei Minuten nach Brandbeginn durch das offene Feuer eliminiert gewesen war. Würden sich Beweise für eine Explosion finden lassen, so müsste Sprengstoff im Spiel gewesen sein. Und der müsste zum geeigneten Zeitpunkt von außerhalb gezündet worden sein. Wäre nur Sprengstoff in der Wohnung aufbewahrt worden, so hätte er sich nicht durch das Feuer, mag es auch noch so heiß gewesen sein, entzünden können. Sprengstoff wäre ohne Geräuschentwicklung und ohne eine Druckwelle zu erzeugen verbrannt. Um Sprengstoff zur Explosion zu bringen, bedarf es einer Initialzündung. Der Sprengsatz müsste vorher scharf gemacht und mit einem Zeitzünder-Mechanismus versehen werden, oder von außen per Funk gezündet werden. Auch das „Scharfmachen“ kann von außen über Funk geschehen.
Ganz davon abgesehen habe ich große Zweifel, ob überhaupt eine Explosion in der Wohnung des Trios stattgefunden hat. Zweifel deshalb, weil in der Küche zwar Brandeinwirkungen zu sehen sind, aber auf der Küchenplatte abgestellte Gegenstände, wie Trinkglas Milchtüte und Schüssel unversehrt in Situ aufgefunden wurden. (FOCUS 31/2012, Bild Nr.13)
Nach einer Explosion in der Wohnung hätte es anders aussehen müssen. Die Druckwelle hätte die Gegenstände von der Tischplatte gefegt.
Keiner von uns war dabei. Wir sind alle auf Vermutungen angewiesen. Aber wenn es so, wie es der Sachverständige schildert, nicht gewesen sein kann, weil sich die physikalischen Gesetze nicht den Überzeugungen der Staatsanwaltschaft unterwerfen lassen, wie war es dann?
Alles was nicht schlüssig begründet werden kann, wird schlüssig wenn man sich die gesamte NSU Affäre als wohlvorbereitetes geheimdienstliches Komplott vorstellt.
Dann wäre der Tod der beiden Uwes im Wohnwagen kein Selbstmord, sondern durch eine dritte Person verübter Mord. An die Selbstmordstory glaubt sowieso niemand.
Dann wäre nicht nur der Wohnwagen von dritter Seite mit Indizien gespickt, dann wäre auch die Zwickauer Wohnung geheimdienstlich, mit dem Ziel, Beate Zschäpe zu beseitigen, präpariert worden. In diese Überlegung würden auch die mysteriösen Anrufe aus dem Innenministerium passen. Wer jemandem eine Todesfalle stellt, muss sich vergewissern, ob sich die zum Sterben auserwählte Person auch wirklich im Bereich der präparierten Todeszone befindet, bevor er die Tötungsaktion auslöst.
Wenn Beate Zschäpe den Brandanschlag nicht überlebt hätte, dann wäre das aus der Sicht derjenigen, die aus politischen Gründen ein starkes Interesse daran haben, die Türkenmordserie dem NSU zuzuordnen, durchaus wünschenswert gewesen. Man hätte sich die Mühe und vor allem das Risiko sparen können, auf krummen Wegen etwas krampfhaft beweisfähig zu machen was sich schlechterdings auf geradem Wege nicht beweisen lässt.   

Alle aufgefundenen Waffen wären in logischer Planung vorsätzlich als Spuren gelegt worden. Im Gegensatz zum Normalbürger, mag er kriminell sein oder nicht, haben die Geheimdienste die Mittel und Möglichkeiten eine Ceska mit Schalldämpfer zu beschaffen. Das Gleiche gilt für die Polizeidienstwaffe. Derart perfiden Inszenierungen gehören zur beinahe schon alltäglichen Routinearbeit der global agierenden Geheimdienste.  
Nur völlig realitätsfremde Leute meinen immer noch, die Geheimdienste würden sich nur mit Lauschangriffen und Erkenntnisbeschaffungen zur Abwehr terroristischer Aktionen befassen.
Nein, Mord, Intrige und alle sonst noch denkbaren, oder richtiger nicht vorstellbaren Scheußlichkeiten gehören zum täglichen Arbeitsfeld der Dienste. Scheußlichkeiten, die im Dienste politischer Interessen hemmungslos zur Machterhaltung und Machterweiterung eingesetzt werden. Dieser Erkenntnis müssen wir uns stellen.
Erst wenn diese Erkenntnis im kollektiven Bewusstsein der Prozessbeobachter und Ermittlungsausschussmitglieder Fuß gefasst hat, können vielleicht die Gerichte davon abgehalten werden, Fehlurteile in politischen Prozessen zu produzieren.

Karl-Heinz Hoffmann       30.6. 2013


Im Übrigen meine ich, Deutschland muss unabhängig und neutral werden.



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NSU Prozess.

Mögliche Bewertungen der Zeugenaussage des Carsten S.


Der Zeuge Carsten S. hat einerseits zum Erstaunen aller Prozessbeteiligten und zum Leidwesen der Anklagevertretung, aber andererseits zum Pläsir der Verteidiger, im Laufe der Vernehmungen vor dem Gericht mehrmals Haken geschlagen und dabei unterschiedlich  bewertbare Teilaussagen zum Besten gegeben.
Könnte die Bewertung dieser Bekundungen ganz einfach den Gesetzen der Vernunft und der allgemeinen Lebenserfahrung folgen, so dürfte man dem Zeugen Carsten S. überhaupt keine Glaubwürdigkeit beimessen. Doch damit wäre der wichtigste Baustein aus der ohnehin auf tönernen Füßen stehenden Anklagekonstruktion herausgebrochen. So einfach wird sich das Gericht, schon wegen der beispiellosen Vorverurteilung und den damit verbundenen Zwängen die Sache nicht machen können.   
Doch die Verwertung der Zeugenaussage bringt unweigerlich einige für die Ankläger unangenehme Probleme mit sich.
Analysiert man die Kronzeugenaussage des Carsten S. im Bezug auf beweiserhebliche, eventuell im Urteil verwertbare Inhalte, so ergibt sich folgendes Bild:
Die umfangreich vorgetragenen Erlebnis-Schilderungen aus der Zeit, in welcher der Zeuge als damals noch junger Mann in die „rechte Szene“ (was immer das bedeuten mag) persönlich aktiv eingebunden war, können nur der allgemeinen Stimmungsmache dienen, bestenfalls Akzente zur Motiverforschung setzen, sind aber insgesamt beweisunerheblich. Sie haben bei vernünftiger Würdigung nichts mit dem Verhalten des Zwickauer Trios in der Zeit seit dem Abtauchen in den Untergrund zu tun.

Die Behauptung, Ralf Wohlleben sei zusammen mit dem Zeugen Carsten S. in eine Waffenbeschaffungsaktion involviert, ist im weitesten Sinne zwar beweiserheblich, dient aber mit der klaren Bekundung des Zeugen, Wohlleben habe nur von einer deutschen Faustfeuerwaffe gesprochen und nicht etwa von einer Pistole mit Schalldämpfer zweifellos der Entlastung des Angeklagten Wohlleben.
Nur wenn eine Waffe mit Schalldämpfer gefordert worden wäre, könnte der selbst dann vage Rückschluss getroffen werden, Wohlleben hätte aus der Bestückung mit Schalldämpfer schließen müssen, dass ein Tötungsverbrechen mit der Waffe begangen werden soll.
Zwingend wäre die Schlussfolgerung allerdings nicht, denn es könnte ja durchaus auch sein, dass jemand mit einem Schalldämpfer im Wald Schießübungen zu machen beabsichtigt und sich nicht durch Schussgeräusche verraten möchte. Immerhin deutet die Aussage des Carsten S., es sei ein deutsches Fabrikat gewünscht worden, um immer wieder leichter Munition beschaffen zu können, auf die Absicht hin, des Öfteren heimliche Schießübungen zu veranstalten.
Sofern das Gericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen Carsten S. nicht in Frage stellen möchte, muss die Aussage so genommen werden wie sie ist. Damit aber wäre Wohlleben von dem Vorwurf, von Tötungsverbrechen gewusst oder zumindest solches vermutet zu haben, einwandfrei entlastet.
Und ebenso wäre Beate Zschäpe, durch die „Psst! ...“-Schilderung, vom Vorwurf der Mittäterschaft durch Wissen um verbrecherische Aktionen, wie es von der Anklagebehörde unterstellt wird, bestens entlastet.
Will das Gericht die Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe entlastenden Aussagen nicht gelten lassen, dann verliert der Kronzeuge seine Glaubwürdigkeit insgesamt.
Dann bleibt nichts mehr übrig, weder Belastendes noch Entlastendes.
Ralf Wohlleben müsste aus der Haft entlassen werden.
Für Beate Zschäpe stände nach dem Zusammenbruch der Schuldvorwürfe bezüglich der Mordserie immerhin noch der Vorwurf der Brandstiftung zur Debatte.
Die Chancen der Beate Zschäpe, diesbezüglich einen Freispruch aus Mangel an Beweisen zu erzielen, stehen nicht schlecht.
Beate Zschäpe muss dem Gericht nicht beweisen, dass sie ihre Wohnung nicht selbst angezündet hat.
Es ist genau umgekehrt, das Gericht muss den Beweis der Schuld erbringen und das dürfte sehr schwierig werden. Es wird nicht genügen zu sagen: „Wer soll es denn sonst gewesen sein? Über die Anwesenheit anderer Personen steht nichts in den Ermittlungsakten.“ Mit solchen Sprüchen kann man in einem Prozess von historischer Bedeutung unter den Augen der Weltöffentlichkeit nicht aufwarten.
Beate Zschäpe könnte sagen, dass sie selbst von starker Rauchentwicklung und Feuer in Ihrer Wohnung überrascht wurde. Sie muss dafür keine Erklärung haben. Es ist eine ganze Reihe von Brandursachen möglich.

Abschließend meine ich, die Bekundungen des mühsam aufgebauten Kronzeugen sind in ihrer Gesamtheit nur teilweise wahrheitsorientiert. Einiges mag wahr sein, anderes wiederum nicht. Zum Beispiel nehme ich ihm die Story mit der Übergabe von Geldbündeln samt Banderole nicht ab. Doch das Gericht kann nicht so einfach nach Gutsherrnart darüber entscheiden, welche Bereiche der Aussage wahr sein sollen und welche nicht. Die gesamte Zeugenaussage ist mit Zweifeln belastet. Deshalb hat der Grundsatz zu gelten: „In dubio pro reo“. Das wiederum würde bedeuten, dass die entlastenden Passagen der Aussage bei der Urteilsgestaltung zum Tragen kommen müssten.
Denn welchen Grund sollte der Zeuge haben, den Angeklagten Wohlleben, dem er offensichtlich nicht grün ist, zu entlasten?
Mit der „Psst!-Aussage“ hat er Beate Zschäpe eindeutig entlastet, sich aber selbst damit schwer belastet.   
Beate Zschäpe wusste offenbar nichts von Schwerverbrechen, sie durfte darüber nichts wissen, aber er, Carsten S. musste doch erkennen, dass möglicherweise etwas im Gange sein könnte, was er hätte zur Anzeige bringen müssen.
Carsten S. hat sich mit seiner Willfährigkeit nicht nur selbst auf die Anklagebank gebracht, er hat mit seinem Aussageverhalten auch dafür gesorgt, dass man ihn, nun in Ungnade gefallen, die selbst eingebrockte Suppe bis zu Neige auslöffeln lässt.  


Karl Heinz Hoffmann  18.06.2013

Im Übrigen meine ich, Deutschland muss unabhängig und neutral werden.



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NSU Prozess.
Nur wenn er sich auch nackig macht?


Der bisher übertrieben gesprächige, und nach eigener Bekundung für jede Einflussnahme zugängliche Zeuge Carsten S., wollte sich am 13.06.2013 den Fragen der Verteidigerin von Ralf Wohlleben nicht stellen, es sei denn Wohlleben würde auch selbst zur Person und zur Sache aussagen und an ihn gestellte Fragen beantworten.
Carsten S. meinte, es ginge nicht an, dass er sich selbst „nackig macht“ und Wohlleben weiter schweigt.
Weiter meinte S., er habe jetzt in diesem Prozess den Begriff „Waffengleichheit“ kennengelernt und eben diese Waffengleicht solle, so forderte er, dadurch hergestellt werden, dass sich Wohlleben aussagebereit zeige.
Dieses Ansinnen zeigt, dass der Zeuge S. seine Rolle in diesem Prozess vollkommen verkennt.
Und es zeigt auch seine feindselige Haltung gegenüber Ralf Wohlleben.
Aus der feindseligen Haltung kann unschwer geschlossen werden, dass er seinem ehemaligen „Kampfgefährten“ ans Bein pinkeln möchte. Das beeinträchtigt den Wert seiner Aussagen, soweit sie Wohlleben betreffen, erheblich.
Dabei ist der Hass auf Wohlleben nicht vernünftig nachvollziehbar. Schließlich hat Wohlleben seinen früheren Kumpel nicht auf die Anklagebank gebracht. Es dürfte genau umgekehrt gewesen sein. Den Platz auf der Anklagebank hat sich S. durch sein eigenes Aussageverhalten selbst gesichert.
Woher rührt diese Feindschaft? Ideologische Abkehr scheint mir kein ausreichender Grund zu sein. Bisher wurde auch nicht behauptet, dass Schultz etwa nach seiner Abwendung von der rechten Szene von Wohlleben beschimpft oder gar bedroht worden wäre.
Schultz redet von „Waffengleichheit“ zwischen ihm und Ralf Wohlleben. Er möchte offensichtlich den Gerichtssaal als Bühne für einen vernichtenden Schlagabtausch mit seinem ehemaligen Kumpel benutzen.
Doch Ralf Wohlleben ist in diesem Verfahren nicht der Kontrahent von S. Beide sind Angeklagte in derselben Sache. Deshalb ist der juristische Begriff der „Waffengleichheit“ im hier vorliegenden Zusammenhang unpassend und für den Fortgang des Verfahrens rechtlich bedeutungslos.
Dass Ralf Wohlleben auf den „Schlagabtausch“ mit S. verzichtet, kann ich verstehen. Vielleicht denkt er: „Wenn ich von einem Arschloch etwas hören wollte, würde ich flatulieren.“
Doch das können wir nur vermuten. Wir wissen es nicht.
Wenn der Mitangeklagte Carsten S. auf die Fragen der Rechtsanwälte der Verteidigung nicht antworten möchte, dann steht ihm das Recht der Aussageverweigerung zu. Doch sind Rückschlüsse aus diesem Aussageverhalten erlaubt.
Die Befragung durch den Richter und die Vertreter der Anklage glaubte er wohl weniger fürchten zu müssen. Er hofft auf Schonung, weil er deren Intentionen weitgehend entgegen kam.
Hingegen hätten insistierende Fragen der Verteidiger, die kein Interesse an der Stimmungsmache, wohl aber an der Wahrheitsfindung haben, die bisherigen Aussagen schnell ins Wanken bringen können.
Bisher hatte der Zeuge S. mehr oder weniger freie Bahn bei der Schilderung seiner vornehmlich persönlichen Erlebnisse. Viel mehr kam dabei kaum zur Sprache.
Den zur Wahrheitsfindung wirklich wichtigen Fragen will er nun ausweichen, um das von ihm erstellte Bild nicht zu gefährden.
Um zu ergründen, was von den Erzählungen des Zeugen S. Wahrheit ist, welche Inhalte auf polizeiliche Vorhalte zurückzuführen sind und was seiner „Phantasie entsprungen“ ist, müsste man jetzt Antworten auf Fragen nach Zeiten, Örtlichkeiten, Bewegungen und Kommunikations-Modalitäten, vor allem aber danach, von wem er die Waffe bekommen haben will, vielleicht auch erhalten hat, bekommen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es für die Vertreter der Anklagebehörde im Hinblick auf die Aussagen ihres Kronzeugen Carsten S. dumm  gelaufen ist.
Beate Zschäpe wurde im Gegensatz zu den Erwartungen bestens entlastet und Wohlleben zumindest nicht ausreichend belastet.
Schultze hatte nicht mehr zu bieten als die Behauptung, Wohlleben sei in die Waffenbeschaffungsaktion involviert gewesen. Gleichzeitig hat er ihn aber auch entscheidend entlastet, in dem er sagte, es sei ein deutsches Fabrikat gewünscht worden und von einem Schalldämpfer sei nicht die Rede gewesen.
Damit ist die Schlussfolgerung vom Tisch: Wer eine Waffe mit Schalldämpfer besorgen will, denkt dabei an ein Tötungsdelikt.
Der Wohlleben vorwerfbare Straftatbestand reduziert sich damit, wenn überhaupt, auf die bereits verjährte Beihilfe zu einem Vergehen nach dem Waffengesetz. Denn nach den Bekundungen des Carsten S., dem Einzigen, der dazu überhaupt etwas sagen kann, hätte ja Wohlleben niemals die tatsächliche Gewalt über die von S. gekaufte und an Böhnhardt weitergegebene  Waffe ausgeübt.
Außer der Aussage von Carsten S. ist bisher kein weiterer Zeuge in Sicht, der etwas zu der unterstellten „Ceska-Beschaffungsaktion“, beitragen könnte.
Alles Andere, das sonst noch von S. über Wohlleben gesagt wurde, ist trotz gut gelungener Stimmungsmache letztendlich inhaltlich nicht konkret genug, um ein juristisches Problem für Wohlleben zu werden.
Betrachtet man das Ergebnis der Zeugenbefragung rein juristisch, so bleibt unter dem Strich nichts übrig, was Wohlleben oder gar Beate Zschäpe belasten könnte.
Die Anwälte der Verteidigung können sich erst mal entspannt zurücklehnen.

Karl-Heinz Hoffmann      14. 06.2013

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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NSU-Prozess.
Was für ein Mensch ist der Zeuge Carsten S.?

Der bisher als wichtiger Kronzeuge im NSU-Prozess angesehene Carsten S. hat uns durch seine Einlassung vor Gericht ein ziemlich umfassendes Bild von seiner Persönlichkeit vermittelt. Dabei hat er sein psychisch labiles Inneres im Gerichtssaal ausgeschüttet, so wie ein  Seestern seinen zersetzten Mageninhalt nach außen stülpt um sich zu entleeren. Sein Redefluss glich einer unappetitlichen Brühe. Dabei will ich, soweit er über seine unrühmliche Rolle bei „den Rechten“ berichtet, keineswegs Zweifel anmelden.
Unqualifizierter Hass ist unbestreitbar, zumindest auch, ein Bestandteil der Ultra-Rechten. Und nach dem, was wir von S. hörten, war es gerade dieser Bestandteil von dem er sich angezogen fühlte. Die ständig von einer Kapuze bedeckte Physionomie mag man schon gar nicht mehr sehen wollen.
Dass er in sexueller Hinsicht vom anderen Ufer ist, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen. Wenn man mit dieser unnatürlichen Fehlsteuerung behaftet Minister werden kann, bleibt kein Raum mehr für öffentliche Kritik. Carsten S. hat behauptet, seine Andersartigkeit, nennen wir es einmal so, wäre der Grund gewesen die rechte Szene zu verlassen. Das klingt nicht besonders glaubhaft. Es gab ja genug Rechte, die sich Ernst Röhm zum Vorbild nahmen und sich von der Homosexualität ihres Anführers nicht abschrecken ließen.
Was mich im Zusammenhang mit Carsten S. erschüttert, ist die Tatsache, dass er als Sozialpädagoge arbeiten konnte.
Nicht wegen seiner gestörten Erotik, sondern wegen der aus dem gesamten Persönlichkeitsbild ersichtlichen Labilität. Ein Pädagoge soll in erster Linie stabil und Vorbild sein. Ein Sozialpädagoge soll gescheiterte Existenzen auf den richtigen Weg bringen. In dieser Vorbildfunktion kann ich mir Carsten S. nicht vorstellen.

Karl-Heinz Hoffmann  14.06.2013

Übrigens meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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NSU Prozess

Mittendrin einmal kurz die Wahrheit


Der Zeuge Carsten S. windet sich heulend und winselnd im selbst gemachten Dreck.
Diese verhaltensgestörte Figur schildert im Gerichtssaal in epischer Breite die Etappen seines Daseins als Bewunderer maskuliner Stärke und Gewalt.
Dabei ist, bis auf die bemerkenswerte Entlastung von Beate Zschäpe, lange nichts dabei, was der Wahrheitsfindung dienlich sein könnte.
Doch plötzlich gestattet er den Prozessbeteiligten unvermutet einen glaubhaften Einblick in sein bisheriges Aussageverhalten.
Er wolle jetzt reinen Tisch machen. Er habe es überwunden, jedem gerecht werden zu wollen, erklärt er dem Gericht.
Das lässt tief blicken.
Ja diese spontan herausgesprudelte Bemerkung ist nicht nur erhellend, sondern geradezu schockierend.
Was hat er bisher in den zahllosen Vernehmungen auf den Tisch gelegt, wenn er jetzt, im Gegensatz zu früheren Aussagen „reinen Tisch“ machen will? Nach seiner eigenen Einschätzung kann es nur etwas Schmutziges, „Unreines“ gewesen sein.
Gibt er heute zu, dass er jedem Vernehmungsbeamten zu Willen sein wollte?
Sind jetzt seine früheren Aussagen Makulatur?
Will er sich mit dieser Kehrtwendung die Antworten auf Vorhalte zu den Widersprüchen aus den polizeilichen Vernehmungsprotokollen ersparen? Frei nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“
Und was soll man von dem Zeugen halten, wenn er sagt: „Irgendwie hab ich eine Maschinenpistole im Kopf, oder eine Uzi, aber vielleicht kommt das aus meiner Phantasie.“??
Donnerwetter! Die strenge Unterscheidung von Realität und Halluzination scheint dem Zeugen nicht besonders wichtig zu sein. Da drängt sich die Frage auf, ob nicht die Schalldämpfer bestückte Ceska auch nur seiner Phantasie entsprang? Oder sind die Angaben zur Ceska-Aktion das Resultat seiner Bemühungen, dem Vernehmungsziel der Kriminalbeamten gerecht werden zu wollen?
Die Angaben zu bisher nicht bekannten, nur von Carsten S. auf den geduldigen Tisch gelegten Straftaten veranlassen jetzt die Behörden  in ihren Akten nach einer dazu passenden Begebenheit zu suchen.
Die Dinge sind auf den Kopf gestellt. Erst eine verwegene Story, von der niemand weiß. ob sie der Phantasie des Zeugen entsprungen ist, oder einen Bezug zur Realität hat und dann die Suche nach der dazu passenden Straftat.

Ein Gericht, welches sich mit derart unqualifizierten Zeugen herumschlagen muss, hat es wahrhaftig nicht leicht.

Karl-Heinz Hoffmann   12.06.2013



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NSU Prozess.
Für mich keine Überraschung


Vor mir liegt der Prozessbericht von Annette Ramelsberger.
Das darin beschriebene Aussageverhalten des ursprünglich als Hauptbelastungszeugen vorgesehenen Zeugen Carsten S. war für die Vertreter der Anklagebehörde eine herbe Enttäuschung. Er schildert ein Zusammentreffen mit dem Zwickauer Trio, aus welchem unzweideutig hervor geht, dass Beate Zschäpe, eben nicht wie die Staatsanwaltschaft behauptet, in alle Aktivitäten der beiden Uwes eingeweiht war. Und nicht nur das, Sie durfte offensichtlich von etwaigen strafrechtlich relevanten Aktionen, die über die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Lebens in der Illegalität hinaus gingen, nichts wissen.
Beate Zschäpe wird von ihm eindeutig vom Verdacht der Mitwisserschaft und der daraus abgeleiteten Mittäterschaft entlastet. Für die Prozessbeobachterin Annette Ramelsberger kam die Entlastung der Hauptangeklagten durch den Kronzeugen Carsten S. „überraschend.“ Für mich nicht.
(Siehe meinen Aufsatz „Das zu erwartende Aussageverhalten der Belastungszeugen“)
Welcher Beweiswert seiner Aussage insgesamt zugebilligt werden kann, wird sich vielleicht noch erweisen, wenn es darum geht, zu ergründen, von wem er die Ceska mirabilis erhalten hat? Und ob am Ende bewiesen werden kann, ob er überhaupt jemals eine Pistole in der Hand gehalten hat? Vermutlich wird er spätestens bei diesem Beweisthema zu mauern beginnen.
Das Gericht wird sich natürlich weigern, die eindeutige Entlastung der Beate Zschäpe zum Anlass zu nehmen, sie sofort aus der Haft zu entlassen, wie es geboten wäre. Doch am Ende wird man die entlastenden Bekundungen des Zeugen Carsten S. nicht ignorieren können.
Im Gegensatz zu Beate Zschäpe soll der Zeuge aber den Angeklagten Ralf Wohlleben schwer belastet haben.
Das sehe ich nicht so.
Und zwar deshalb nicht, weil die Aussage in sich nicht schlüssig und somit auch nicht glaubwürdig ist.
Carsten S. will ein Telefongespräch mit gehört oder geschildert bekommen haben, das zwischen Wohlleben und dem NSU geführt worden sein soll. Wer am anderen Ende der Leitung gewesen sein soll, hat er nicht gesagt.
Die Aussage ist deshalb nicht schlüssig, weil S. in seiner ersten gerichtlichen Einvernahme gesagt hat, er sei von Wohlleben beauftragt worden, eine Waffe für das Trio zu besorgen und sei auch mit der Überbringung beauftragt worden, weil Wohlleben davon ausging, behördlich genau überwacht zu werden.
Und dann soll Wohlleben so einfach mit Angehörigen der NSU-Zelle per Telefon in Kontakt getreten sein? Und noch dazu schwere Straftaten telefonisch erörtert haben?
Das kann nur glauben, wer es partout glauben will.
Doch selbst wenn man sich geistig soweit vergewaltigt, anzunehmen, die Aussage würde den Tatsachen entsprechen, dann hat man sich zumindest zu fragen, welchen Wert diese Bekundungen in strafrechtlicher Hinsicht haben könnten?
Ich kann darin nichts erkennen, was strafrechtlich verfolgt werden könnte.
Erfährt ein Bürger von einer drohenden schwerkriminellen Straftat, so ist er verpflichtet, sein Wissen zur Anzeige zu bringen.
Äußert sich hingegen jemand zynisch und menschenverachtend zu einer Straftat gegen das Leben, die bereits abgeschlossen sein soll, noch dazu, wenn die Informationen vage sind und nicht klar ist ob überhaupt etwas an der Sache dran ist, dann muss er nicht unbedingt den Nachrichtenzuträger für die Ermittlungsbehörden spielen. Menschenverachtende Äußerungen, besonders wenn sie nicht in aller Öffentlichkeit gemacht wurden, sind ein trauriger Tatbestand, der aber nicht strafbar ist.
Bei alledem darf es hier nur um die mögliche Strafbarkeit eines Verhaltens, nicht aber um die moralische Qualität gehen.
Wäre die offen geäußerte Freude über den Tod eines heimtückisch, ohne gerichtliche Beweiserhebung und Verurteilung brutal hingerichteten Menschen in jedem Falle eine Gefängnisstrafe wert, dann müsste unsere Bundeskanzlerin als erste in den Stall gehen, weil sie Barak Obama zur Ermordung Osama Bin Ladens beglückwünscht hat.
Und das noch öffentlich gemacht hat.
Es darf  dabei nicht darauf ankommen, wie man das Verhalten Bin Ladens beurteilt.
Er war ein Mensch, der nach unserem Rechtsdenken auf jeden Fall Anspruch auf ein gerichtliches Verfahren gehabt hätte.

Zurück zu Ralf Wohlleben.
Es wäre zu gewagt, beim derzeitigen Ermittlungsstand zu behaupten, Wohlleben sei völlig unschuldig, aber anderseits hat mich bisher auch nichts von seiner Schuld im Sinne der Anklage überzeugen können. Die Bekundungen des Zeugen Carsten S. überzeugen mich nicht. Ich halte es für sehr fraglich, dass an der Geschichte von der Beauftragung zur Waffenbeschaffungs-aktion durch Wohlleben überhaupt etwas dran ist.
Und wenn etwas dran sein sollte, dann wollen wir genau wissen, woher die Waffe stammt und nicht zuletzt auch ob die Kriminaltechnik in der Lage ist, sie zweifelsfrei als Tatwaffe zu verifizieren. Dabei muss die Betonung auf „zweifelsfrei“ liegen. Solange das nicht geschieht, bestehen berechtigte Zweifel. Es ist nicht korrekt, wenn Frau Ramelsberger die bei den gerichtlichen Asservaten befindliche Ceska als diejenige bezeichnet, mit der die Mordserie ausgeführt worden sei.
Das ist zwar möglich, aber eben noch lange nicht bewiesen.
Bei diesem Prozess klafft eine riesige Lücke zwischen den Tatsachenbehauptungen der Anklagebehörde und den tatsächlich erwiesenen Tatsachen.
Es könnte durchaus sein, dass Annette Ramelsberger zu einem späteren Zeitpunkt wieder einmal, vielleicht auch noch öfter, ihrer Überraschung Ausdruck verleihen muss.

Karl-Heinz Hoffmann     11.06.2013



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Die erste Zeugenaussage im NSU Prozess


In der Systempresse wird die Aussage des Zeugen Carsten S. vom 04.06. 2013 so dargestellt, als wäre Ralf Wohlleben damit schwer belastet.
Ich sehe das nicht so.
Zwar behauptete Carsten S. eine Faustfeuerwaffe im Auftrag Wohllebens erworben und weitergegeben zu haben, doch diese Aussage ist von einer brauchbaren Verifizierung noch weit entfernt. Es wird darauf ankommen, wie sich Ralf Wohlleben dazu äußert und vor allem was derjenige, von dem Carsten S. die Waffe bekommen haben will, zur Sache sagt.
Aber selbst einmal unterstellt, Carsten S. hätte die Wahrheit gesagt, dann ist seine Aussage durchaus entlastend für Ralf Wohlleben. Entlastend deshalb, weil der Zeuge sagt, von der Beschaffung einer Pistole mit Schalldämpfer sei nicht die Rede gewesen. Es sollte nur einfach eine Faustfeuerwaffe sein, möglichst ein deutsches Fabrikat.
Damit wird für beide, sowohl  für Carsten S. aber auch für Wohlleben der Vorwurf entkräftet, sie hätten wegen der Bestückung der Schusswaffe mit Schalldämpfer davon ausgehen müssen, dass damit ein Tötungsverbrechen verübt werden soll.
Mit anderen Worten, die Waffenbeschaffungsangelegenheit, die man gern im Rahmen des § 129a gesehen hätte, reduziert sich für die Beteiligten rechtlich auf ein einfaches Vergehen nach dem Waffengesetz. Das aber wäre längst verjährt, und deshalb eine Haftentschädigung für Wohlleben fällig. Sofern an der Waffenbeschaffungsgeschichte überhaupt etwas Wahres dran ist.
Deutlich entlastet wird Wohlleben, besonders aber Beate Zschäpe, durch die Bekundungen des Zeugen hinsichtlich seiner persönlichen Einschätzung des Trios.
Er hatte immer „ein gutes Gefühl“ er konnte sich nicht vorstellen, dass etwas Schlimmes im Gange sein könnte.
Damit hat er die allgemeinen Erwartungen, bezüglich der Motivforschung schwer enttäuscht. Und von der Anwesenheit der Beate Zschäpe bei der behaupteten Waffenübergabe war nicht die Rede.
Zur Belastung von Beate Zschäpe hat der Zeuge Carsten S. nichts beigetragen, schon eher das Gegenteil bewirkt.
Carsten S. sagt, zu Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe habe er überhaupt kein Verhältnis gehabt. Er habe sie kaum gekannt.
Da fragt man sich, ob sich Leute, die sich mit Mordgedanken tragen, zur Waffenbeschaffung und Weitergabe einer Person bedienen würden, die nicht zum engeren, absolut vertrauenswürdigen Kreis zählt? Ich halte das für sehr unwahrscheinlich.
Wenn Wohlleben wusste, bei wem die Waffe beschafft werden sollte, (Carsten S. sollte sich ja auf Wohlleben berufen) warum hat er die Waffe nicht selbst besorgt? Warum sollte er eine Randfigur wie Carsten S. für das brisante Unternehmen eingesetzt haben? Die ganze Aussage erscheint nicht schlüssig.
Und alles, was er über sein eigenes früheres Verhalten aussagt, kennzeichnet ihn als verabscheuungswürdigen Rowdy. Er erläutert seinen eigenen Scheiß, den er selbst mit seinem Gewissen abmachen muss. Das ist aber nicht geeignet, Ralf Wohlleben oder gar Beate Zschäpe in irgendeiner Weise zu belasten.  
Wohlleben und Beate Zschäpe wird ja nicht vorgeworfen, bei verbrecherischen Tathandlungen anwesend oder sonst, irgendwie als Mittäter handelnd, aktiv gewesen zu sein, es wird ihnen nur zur Last gelegt, davon gewusst zu haben und genau dieser Vorwurf hat sich durch die Bekundungen des Zeugen Carsten S. nicht erhärten lassen. Deshalb ist diese Zeugenaussage für die Zielstellung der Anklagebehörde vollkommen wertlos.

Ob die Zuordnung der Ceska zu Mundlos und Böhnhardt als Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Waffe zweifelsfrei gelingt oder nicht, sollte bei einwandfrei rechtsstaatlicher Sachbeurteilung für Wohlleben und Beate Zschäpe rechtlich unbeachtlich sein.
Und ob die auf dem Hof der Bereitschaftspolizei  im Brandschuttcontainer aufgefundene Ceska tatsächlich die Tatwaffe ist, muss auch erst noch bewiesen werden.
In kriminaltechnischer Hinsicht dürfte das unmöglich sein.
Man wird abwarten müssen, was die Zauberkünstler des LKA diesbezüglich auf den Tisch legen. Und dann wird es darauf ankommen, ob die Verteidiger waffentechnisch so versiert sind, dass sie ein zurechtgepfriemeltes Gutachten erkennen und aushebeln können. Die Ballistiker des LKA sind durchaus auf Gefälligkeitsgutachten geeicht. Ich selbst habe im Gerichtssaal genug widerlegbaren Gutachterunsinn erlebt.  

Karl-Heinz Hoffmann     05.06.2013



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NSU-Affäre
Elsässers Theorie


Jürgen Elsässer hat Witterung aufgenommen und verfolgt nun die Fährte des Todes in Richtung auf die finsteren Mächte.
Damit dürfte er richtig liegen.
Die auf geheimdienstliches Wirken hinweisenden Duftmarken stechen jedem logisch und gerecht Denkenden in die Nase.
Die Hinweise auf geheimdienstliche Operationen sind unübersehbar.
Doch es fällt ihm offensichtlich schwer, sich in ein hochkriminelles, von äußerster Rücksichtslosigkeit und perverser Brutalität geprägtes Milieu, wie es die Dienste nun einmal sind, hinein zu denken.
Elsässer geht davon aus, dass zumindest ein Teil der inzwischen „NSU Morde“ genannten Taten nicht von Böhnhardt und Mundlos ausgeführt wurden. Und er begründet diese Einschätzung auch vernünftig nachvollziehbar.
Anderseits äußert er, nicht absolut, aber doch ziemlich deutlich aber leider ohne Beweisführung die Vermutung, die beiden Uwes könnten wenigstens den ersten oder die ersten Morde der Serie im Auftrag mafiöser Strukturen gegen Bezahlung als Auftragskiller ausgeführt haben. Er vermutet weiter, auf eine Weiterbeschäftigung der beiden Uwes als Killer hätte man wahrscheinlich wegen der amateurhaften Tatausführung verzichtet, und die beiden später nur noch für unblutige Erledigungen eingesetzt. Denn irgendwoher musste ja schließlich das Geld für das Trio und deren aufwendigen Lebenswandel kommen. Welcher Art diese Erledigungen gewesen sein könnten sagt Elsässer nicht.
Allerdings sagt er aber auch deutlich, dass bis jetzt keine brauchbaren Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die beiden Uwes überhaupt an einem der Tatorte gewesen waren und schränkt damit seine Theorie wieder ein.
Die Überlegung sie könnten wenigstens anfänglich mordend tätig gewesen sein ist wohlfeil. Solange es keine Belege für Kopfgeldzahlungen gibt, halte ich sie auch für unzulässig.
Ich denke, jeder der sich für die Aufklärung der Mordserie einsetzt, tut gut daran, die Unschuldsvermutung nicht aufzuweichen und zumindest so lange aufrecht zu erhalten, wie sich keine deutlichen Beweise für die unterstellte Schuld abzeichnen.
Wo kämen wir hin, wenn wir jedem, der über mehr Geld verfügt als von außen nachvollzogen werden kann, sofort die schwersten Verbrechen gegen das Leben unterstellen? Es sind viele Möglichkeiten zur illegalen Geldbeschaffung möglich. Naheliegend wäre eine monatliche Zuwendung aus einem Geheimdienstbudget, um sich die Leute für spätere Zwecke warm zu halten, ohne dass die Zwickauer Zelle wusste, woher das Geld stammt. Regelmäßige Unterhaltszahlungen hätten das Budget der Dienste sicher nicht gesprengt.
Aber auch das ist nur Spekulation. Das muss man klar sagen.
Aber wenn ich schon spekuliere, dann will ich das nicht zum Nachteil der Angeklagten tun, solange die Beweislage nicht mehr hergibt als bisher.
An Elsässers Theorie von den enttäuschend unprofessionell erledigten Killeraufträgen und die anschließende Weiterverwendung für weniger harte Aufträge, glaube ich nicht. Und zwar deshalb nicht, weil es den Arbeitsmethoden professioneller krimineller Vereinigungen, wie es beispielsweise die Mafia, aber auch die Geheimdienste aller Couleur sind, nicht entspricht.
Wäre Elsässers Theorie vom gut bezahlten, aber dilettantisch ausgeführten Ersteinsatz mit darauf folgendem Entzug weiterer Mordaufträge richtig, dann hätten Mundlos und Böhnhardt nach dem ersten, oder den ersten blutigen Einsätzen nicht weiterleben dürfen. Die Gefahr der Entdeckung wäre für die Auftraggeber viel zu groß gewesen. Das, was sich im Wohnwagen abgespielt hat, hätte sich viel früher so oder so ähnlich abspielen müssen. Egal ob durch Schusswaffengebrauch oder mit Gift, die beiden Uwes hätten sterben müssen. Die Verantwortlichen hätten keine ruhige Minute mehr gehabt. Die ständige Gefahr für die Auftraggeber hätte eliminiert werden müssen. Warum sollten hoch kriminelle Strukturen so leichtsinnig sein, mit der Gefahr der Entdeckung zu leben?
Vielleicht muss man Jahre lang unter schwer kriminellen Verbrechern eingesperrt gewesen sein, um mit der Materie vertraut zu werden und die Mischung aus Sachzwängen und krimineller Energie der Geheimdienste besser nachvollziehen zu können.  

Karl-Heinz Hoffmann      21.05.2013    


Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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NSU-PROZESS

Als bisher Einzige den Knack- und Angelpunkt angesprochen


Die Rechtsanwältin Nicole Schneiders hat bisher als Einzige von allen Prozessbeteiligten den Knack- und Angelpunkt des gerichtlichen Verfahrens gegen die mutmaßlichen Helfer mutmaßlicher Mörder angesprochen.
Dafür erntete sie von jenen Prozessbeteiligten, die weniger an der restlosen Aufklärung als an der Aburteilung der Angeklagten interessiert sind, Spott und Hohn.
Wenn Frau RAin Schneiders vorbringt, es sei ja noch gar nicht erwiesen, dass die verfahrensrelevante Mordserie von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ausgeführt wurde, dann stößt sie mit diesem Satz direkt zum Kern des Verfahrens vor und deckt zugleich den grundlegenden Mangel der Verfahrensführung auf.
Das Gericht scheint sich zur Freude des gesamten politischen Establishments und nicht zuletzt auch der Nebenkläger nur auf die Frage zu konzentrieren, in wie weit ein Vertrauensverhältnis der Angeklagten zu den beiden vorschnell zu Tätern gestempelten Uwes einigermaßen schlüssig konstruiert werden kann.
Doch „schlüssig“ ist  nicht gleichzusetzen mit „erwiesen“. Eine Schlussfolgerung kann zutreffend sein, muss aber nicht. Dabei wird die wichtigste und entscheidende Frage lässig beiseitegeschoben. Nämlich die Frage ob die Böhnhardt und Mundlos unterstellte Tatausführung zweifelsfrei bewiesen werden kann? Genau das verlangt aber unsere Rechtsordnung.
Frau RAin Schneiders sollte dem Gericht die eigentümliche Art der Prozessgestaltung nicht durchgehen lassen. Sie sollte mit klaren Beweisanträgen vor Beginn aller Erörterungen darüber, wer von den Angeklagten etwas gewusst hat oder nicht gewusst hat, beantragen, dass die Verantwortlichkeit der beiden Uwes in Form bereits ermittelter Erkenntnisse im Gerichtssaal offen gelegt und beweisfähig begründet wird.
Wenn die Anklagebehörde nicht noch ein Ass im Ärmel versteckt hat, dann sieht es ärmlich mit der Beweislage aus. Verfügt die Staatsanwaltschaft über Beweismittel, die den Prozessbeteiligten noch nicht bekannt sind, dann sollte sie mittels Beweisanträgen zu Offenlegung gezwungen werden. Gibt das Gericht diesen beweiserheblichen Anträgen nicht statt, so müsste sofort ein Befangenheitsantrag auf dem Fuße folgen.
Jedenfalls ist mit dem Material, das wir bisher zur Kenntnis nehmen durften, keine posthume  Überführung von Böhnhardt und Mundlos möglich.
Die Staatsanwaltschaft muss veranlasst werden, jetzt zu Beginn des Verfahrens, den Beweis dafür zu erbringen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen das Zwickauer Trio vorliegt. Aber das ist nicht ausreichend, um von einer Mitschuld der jetzt Angeklagten sprechen zu können, denn der hinreichende Tatverdacht, sofern er überhaupt ausreichend begründet ist, muss erst gerichtlich erhärtet werden und zur erwiesenen Gewissheit werden. Gelingt das nicht und bleibt es nur beim hinreichenden Tatverdacht, so werden die Schuldvorwürfe gegen Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben obsolet.
Auf Verdacht hin kann man ermitteln aber nicht verurteilen.
Man kann niemanden verurteilen, weil er etwas über Tathandlungen gewusst haben könnte, die nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnten.


Karl-Heinz Hoffmann       17.05. 2013

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Das Verhalten der Nebenkläger


Zum Verhalten der Angehörigen der Mordopfer will ich mich nicht eingehend äußern. Da sind verständlicherweise starke Emotionen im Spiel. Die juristische Seite richtig zu bewerten, kann man von ihnen nicht verlangen, besonders deshalb nicht, weil sie natürlich von den hochgradig befangenen Medien auf „Nazi-Hass“ eingestimmt sind.
Das Verhalten der Nebenklägeranwälte, die ja juristisch gebildet sind, enttäuscht mich allerdings.
Wenn sie ausschließlich an der Wahrheit interessiert wären und dazu sind sie als Rechtswahrer moralisch verpflichtet, dann müssten sie nicht nur nach der etwaigen Schuld der Angeklagten suchen, sondern, nicht nur wegen der Gerechtigkeit, sondern auch im Interesse ihrer Mandantschaft auf lückenlose Aufklärung der Tathandlungen drängen. Die türkischen Familien der Ermordeten haben nicht nach Rache geschrien, sie haben Aufklärung der Taten und Erklärungen für das „warum“ gefordert.
Leider fragen sie nicht nach dem „wer“. Sie halten die letzere Frage für bereits beantwortet. Doch das ist sie keineswegs.
Nach allem was bisher über die Aktivitäten der Geheimdienste bekannt ist, darf man davon ausgehen, dass sich deren Rolle nicht, wie allgemein angenommen wird, in unüberbietbarer Unfähigkeit erschöpft. Wäre es so, dann hätten die Akten nicht vernichtet werden brauchen.
Man sollte nicht so tun, als wäre eine aktive Rolle der Geheimdienste völlig absurd. Die Behauptung, man habe das Zwickauer Trio aus den Augen verloren, ist eine zu dick aufgetragene Schutzbehauptung.
Diese Legende aufzubrechen, wäre der erste Schritt zur Wahrheitsfindung im NSU-Prozess. Aber wer würde sich das wagen?    
 
Karl-Heinz Hoffmann     16.05.2013


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An welcher Stelle
soll das Knäuel aufgedröselt werden?


Das Aktenmaterial der Ermittlungsbehörden zum NSU-Verfahren gleicht einem aus bunten Fäden wahllos zusammengewurstelten Knäuel. Zusammengeballt als Ganzes wird das Knäuel wie ein Wuchtgeschoss gegen das Zwickauer Trio und dessen Umfeld eingesetzt. Würde es systematisch aufgedröselt und die einzelnen Fäden nach Bedeutung und Gewicht sorgfältig sortiert, so bliebe wohl nur ein unansehnlicher Haufen nichtssagender, zusammenhangloser Strippen übrig. Wenig gehaltvoll, jede Menge „Petitessen.“
Für die an der Wahrheitsfindung interessierten Prozessbeobachter stellt sich die Frage, an welcher Stelle des unsortierten Gewurstels die konkrete Ermittlungstätigkeit des Gerichtes einsetzen sollte.
So wie es jetzt aussieht, will das Gericht dort anfangen, wo die Staatsanwaltschaft den Ursprung des Verfahrens sieht, nämlich bei den Tathergängen, soweit sie polizeilich rekonstruiert werden konnten. Aber die Beschreibung der Tatabläufe ist für das jetzt laufende Verfahren gegen das Zwickauer Trio bedeutungslos, wenn dabei keine Täterermittlung erfolgen kann.
Genau das ist hier der Fall. Ohne exakte Täterermittlung kann man nicht zu einem rechtlich unbedenklichen Urteil kommen.
Richtig wäre es, zuerst dort mit den gerichtlichen Untersuchungen anzusetzen, wo das erste Vorkommnis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ins Spiel brachte.
Genau an dem Punkt, wo urplötzlich von einem „Auffliegen der Terrorzelle“ die Rede war.
Das war unzweifelhaft der Zeitpunkt, als die beiden Uwes tot im brennenden Campingmobil aufgefunden wurden.
Genau diese Situation müsste allen anderen Ermittlungen voran an erster Stelle genau untersucht werden, denn es ist keineswegs klar erwiesen, dass sich die beiden jungen Männer selbst gegenseitig umgebracht haben. Im Gegenteil es ist vollkommen unglaubwürdig.
Die Anwälte sollten mit geeigneten Anträgen darauf drängen, zuerst die Vorgänge im Wohnmobil zu untersuchen. Wenn sich herausstellen sollte, das sich die Hinweise auf die Anwesenheit einer dritten Person zur Tatzeit im Wohnmobil verdichten, wofür es handfeste Anhaltspunkte gibt; wenn dies schließlich nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dann würde der Prozess gegen Beate Zschäpe und Wohlleben schlagartig eine andere Wendung bekommen müssen. Es würde bedeuten, dass ein Mörder noch frei herum läuft und die beiden Uwes möglicherweise das Opfer desjenigen geworden sind, der die Türkenmorde zu verantworten hat.

Karl-Heinz Hoffmann     16.05.2013


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Was hat Ralf Wohlleben auf der
Anklagebank zu suchen?
Nachtrag zu meinem Aufsatz:
Beihilfe zum Mord
oder nur ein Vergehen gegen das Waffengesetz?


Was wir bisher zur „Ceska-Beschaffungsaktion“ vorgesetzt bekamen, war journalistisch aufbereiteter Lesestoff. Solange wir die Inhalte der Ermittlungsakten nicht kennen, müssen wir mit dem vorlieb nehmen, was uns von den Pressevertretern offeriert wird.  
Nun hat gestern am 15.05 Anette Fischhaber um 10:38 in ihrem Prozessbericht folgende Anmerkung gemacht:
Wohlleben soll Carsten S. mit der Beschaffung der Waffe beauftragt haben. -
Ja was denn nun? Soll Wohlleben die ominöse Pistole beschafft haben und Carsten S. mit der Weitergabe betraut haben?
Oder soll, wie es im Fischhaber-Bericht heißt, Carsten S. von Wohlleben beauftragt worden sein, eine Waffe zu beschaffen um diese dann an das Zwickauer Trio weiter zu geben?
Das Wichtigste aber scheint mir zu sein, dass der willfährige Zeuge Carsten S. zwar, wie es heißt ein „umfassendes Geständnis“ abgelegt haben soll, dabei aber beteuert hat, dass er von Morden nichts gewusst habe.
Und genau das glaube ich dem Zeugen sogar. Was an der Waffenbeschaffungsgeschichte dran sein könnte, wage ich vorläufig nicht zu beurteilen.
Jedenfalls müsste Carsten S., sofern die von Anette Fischhaber abgegebene Darstellung der Geschehnisse richtig ist, aussagen können, von wem er die Waffe bekommen hatte. Wenn er so umfassend aussagebereit ist, dann könnte er ja dieses kleine Detail auch noch preisgeben.
Stimmt hingegen der Fischhaber-Bericht nicht und entspricht die Aussage des Zeugen Carsten S. dem Inhalt den wir bisher zur Kenntnis nehmen durften, dann müsste Wohlleben erklären können, ob die Aussage des Zeugen Carsten S. erlogen oder richtig ist. Vielleicht steht das noch bevor. Noch dürfte Wohlleben locker bleiben, weil sich erst noch herausstellen muss, was der Belastungszeuge vor Gericht bekundet und ob er vereidigt wird. Es wäre nicht der erste Zeuge, der im Gerichtssaal umfällt und seine früheren Aussagen widerruft.
Stände Wohlleben vor einem rechtsstaatlich korrekten, souveränen, unparteiischen Gericht, dann könnte er auch insgesamt locker bleiben. Und zwar deshalb, weil er durch die Zeugenaussage des Carsten S. nur im Zusammenhang mit einem Vergehen nach dem Waffengesetz belastet wird. Deswegen ist aber nunmehr nach Ablauf von 14 Jahren keine Bestrafung mehr möglich. Das trifft aber auch auf die etwaige Tathandlung des Zeugen Carsten S. zu. Das sähe für beide rechtlich anders aus, wenn von einem Wissen von beabsichtigten oder bereits begangenen Verbrechen gegen das Leben ausgegangen werden könnte. Genau das gibt jedenfalls die Aussage des Carsten S. nicht her.
Dem Gericht muss klar sein, dass der Beweis der Mittäterschaft über die Formel „im gewussten und gewollten Tatzusammenhang“ mit der Aussage von Carsten S.  nicht erbracht worden ist und auch im Verlauf der Verhandlung wohl kaum noch anderweitig erbracht werden kann. Nach alledem müsste Ralf Wohlleben zusammen mit seinem Belastungszeugen sofort auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sich Richter und Staatsanwälte nicht in die Gefahr der Verwirklichung eines Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger begeben wollen. Jedenfalls ist die Situation bereits grenzwertig.

Karl-Heinz Hoffmann    16.05.2013  
 
Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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Das zu erwartende Aussageverhalten der Belastungszeugen


Der NSU Prozess findet überregional große Beachtung. Sein Ausgang hat für das Establishment und nicht zuletzt auch für die inländischen und ausländischen Geheimdienste eine gewaltige politische Bedeutung. Dementsprechend gewaltig sind die Anstrengungen der interessierten Kreise.
Die international wirkenden Geheimdienste sind in der Lage in den meisten Staaten dieser Erde die Meinungsherrschaft auszuüben. Im Zusammenhang mit der NSU-Affäre ist ausgiebig von den Möglichkeiten, ein kollektives Meinungsbild in der Bevölkerung zu erzeugen, Gebrauch gemacht worden. Phase eins im Kampf gegen den Nationalgedanken und im Bemühen, eigenes kriminelles Handeln zu verschleiern, konnte erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Verteidigerin von Ralf Wohlleben hat wahrhaftig nichts Falsches gesagt, als sie die massive Vorverurteilung ihres Mandanten anprangerte und erklärte, dass deswegen ein ordentliches rechtstaatlich einwandfreies Verfahren nicht mehr gewährleistet sei. Ihre Ausführungen wurden im Gerichtssaal mit Hohngelächter quittiert. Aber genau diese kollektive Reaktion bestätigt doch die Richtigkeit ihrer Ausführungen.  
Die massive Beeinflussung der Prozessbeteiligten durch ständige einseitige Medienberichte ist aber nur eine Seite der im Hintergrund gesteuerten Beeinflussungsstrategien.
Eine andere, eher unauffällige und deshalb weniger bekannte Beeinflussungsmethode ist das illegale Einwirken von Vernehmungsspezialisten auf das Verhalten von Zeugen. Wenn ich von illegalen Vernehmungsmethoden spreche, dann stütze ich mich dabei auf persönliche Erfahrungen und ich kann dafür an Hand von Akteninhalten Beweise vorlegen.
Nach meiner Erfahrung kann ich den Beamten der normalen Polizei, einschließlich der Staatsschutz-Dezernate keinen Vorwurf machen. In diesen Bereichen ist man bemüht, sich an die rechtsstaatlichen Vorgaben zu halten.
Den Vernehmungsspezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes kann ich allerdings kein gutes Zeugnis ausstellen. Sie sehen ihre Aufgabe offensichtlich darin, geeignete Vernehmungspersonen auszuwählen um sie für den Prozess als Belastungszeugen zu präparieren.
Zuerst muss Druck erzeugt werden. Das geschieht in der Regel durch Inhaftierung und die Beschuldigung gemäß § 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung).
Der in Gewahrsam genommene wird mit der Wahrscheinlichkeit einer langjährigen Haftstrafe konfrontiert und in pausenlosen Verhören regelrecht zur Verzweiflung gebracht. Ihm wird klar gemacht, dass er sich nur durch eine bedingungslose Zusammenarbeit mit dem LKA aus seiner misslichen Lage befreien kann.
Wenn der gefügig gemachte Zeuge bereit zur Mitarbeit ist, aber tatsächlich gar nichts weiß, was er zum Nachteil der Hauptbeschuldigten aussagen könnte, dann werden ihm die erwünschten Aussageinhalte durch Vorhalte eingegeben.
Beispiele aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz:
Zwei Angehörige des Libanonprojektes befanden sich aus Gründen der Verdunklungsgefahr in einer JVA voneinander getrennt in Untersuchungshaft.
Die Beamten des BLKA holten die beiden, P.M. aus München und St. D. aus Baden Württemberg, aus der JVA und versuchten, in einem Fall mit Erfolg, die Vernehmungspersonen als Belastungszeugen aufzubauen.
In einer der zahlreichen Nachvernehmungen äußerte einer der Betroffenen: „Dann brachte man uns in die Ettstraße (Münchner Polizeigefängnis), sperrte uns zusammen in eine Zelle, gab uns Papier und Bleistift und forderte uns auf, unsere Erlebnisse im Libanon noch einmal „gemeinsam“ zu überdenken.“ (Quelle: Ermittlungsakte)
Das Ziel war, übereinstimmende Belastungsaussagen zu bekommen.
Der Zeuge P.H. geriet vollkommen unter den Einfluss des LKA und leiste fortan wichtige Spitzeldienste. So war er auch bei der Aktion in München Perlach, bei der ein paar junge Männer von der Polizei regelrecht hingerichtet wurden, als Spitzel anwesend.
Ein anderer Zeuge, der Nürnberger P.F. hatte nach seiner Festnahme und Vernehmung durch LKA-Beamte neben vielen weiteren belastenden Unwahrheiten, einen mit Einzelheiten gespickten angeblichen Mordauftrag, den er gehört haben wollte, zu Protokoll gegeben.
In der Hauptverhandlung hielt der Zeuge allerdings nicht stand. Es gab zu, den Mordauftrag auf Drängen der LKA-Beamten erfunden zu haben. Die darauf einsetzenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft konterte er mit den Worten: „Was sollte ich denn machen? Die Beamten haben zu mir gesagt, der Hoffmann ist schon auf dem Weg zum Flughafen. Helfen Sie uns, damit ihn festnehmen können. Wenn der verschwinden kann, leben Sie gefährlich.“
Ein anderer Zeuge aus Düsseldorf sagte vor Gericht aus, ein Vernehmungsbeamter habe zu ihm gesagt: „Hier in dieser Schublade liegt ein Haftbefehl, wenn Sie nicht bereit sind mit uns zusammenzuarbeiten, können Sie sich gleich neben den Hoffmann ins Gefängnis setzen.“
Der Zeuge W.D. erklärte dem Gericht: „Das ist eben so, die Vernehmungen haben ein gewisses Vernehmungsziel und wenn die Verhöre lange genug dauern, dann wird eben dieses Ziel irgendwann erreicht.“
Auch aus dem Abschlussbericht zum Oktoberfestattentat lässt sich zweifelsfrei die Zeugenbeeinflussung durch Vorhalte erkennen. Ich kann diese Behauptung im Bedarfsfall jederzeit beweisen.
Soll ich weitermachen? Oder ist Ihnen schon bei diesen wenigen Beispielen krimineller Vernehmungsmethoden übel geworden?
Was hat man nun im NSU-Prozess von dem Zeugen Carsten. S. zu erwarten?
Er wird voraussichtlich seine schon früher bei den Ermittlungsbehörden gemachten Angaben wiederholen. Wenn nicht, wird man Ihn durch Vorhalte aus seinen Vernehmungsniederschriften dazu bringen. Wenn das nicht funktioniert, wenn der Zeuge, in Gewissenskonflikte geraten, seine damalige Aussage nicht mehr bestätigen will, wird man den LKA-Beamten, der damals die Vernehmungen geführt hat, als Zeugen vor Gericht laden um die Bestätigung zu erhalten, dass der Zeuge damals genauso ausgesagt hat wie es im Protokoll steht und der wird natürlich einen etwaigen Vorwurf, Druck ausgeübt zu haben, weit von sich weisen. Somit wird eine Aussage, die vom Zeugen vor Gericht nicht wiederholt wird über die Aussage des Vernehmungsbeamten in den Prozess eingeführt. Ob sie die Wahrheit wiederspiegelt, ist eine andere Frage.
Aufstocken wird der Zeuge wohl kaum. Für diesen eher unwahrscheinlichen Fall wird man ihn fragen müssen, warum er heute mehr weiß, als damals bei seinen Vernehmungen.
Die Verteidiger werden auch gut daran tun, die Vernehmungsprotokolle genau zu untersuchen. Dabei ist die Anzahl der Vernehmungen und die jeweilige Vernehmungsdauer von Bedeutung, aber ganz besonders die Frage, ob der Zeuge gleich zu Beginn der Vernehmung umfassend aussagebereit war oder erst später, nach längerer Bearbeitung. Welche Fragen gestellt, und welche Vorhalte gemacht wurden.
Abschließend sollten die einzelnen Vernehmungsprotokolle chronologisch relevant miteinander verglichen und auf Widersprüche hin untersucht werden. Schließlich ist auch wichtig, ob dem Zeugen die Kronzeugenregelung angeboten wurde und in welchem Stadium der Vernehmungen. Oft wird allerdings das Angebot der Kronzeugenregelung nur mündlich als Möglichkeit in den Raum gestellt und überhaupt nicht protokolliert.
Jedenfalls verspricht die Zeugenaussage des Carsten S. spannend zu werden.
Die Verteidiger sollten nicht müde werden, den Zeugen vor Gericht zu befragen.
Ich habe erlebt, dass ein bestens präparierter Zeuge (U.M.) am ersten Tag vor Gericht sehr überzeugend mit einer belastenden Aussage auftrat, sich dann aber in Widersprüche verwickelte und endlich nach dreiundzwanzig Vernehmungstagen jede Glaubwürdigkeit verloren hatte. Das Gericht konnte nicht umhin, die geringe Glaubwürdigkeit anzuerkennen.
Bei alledem darf man die teuflische Tücke der freien Beweiswürdigung nicht vergessen. Zwar gilt der Grundsatz in dubio pro reo, aber der Richter kann entscheiden, wer ihm glaubwürdig erscheint und wer nicht. Über einen faulen Zeugen, dem niemand im Gerichtssaal etwas glaubt, kann der Richter sagen: Ich glaube ihm. Ich habe keine Zweifel. Wenn ihr alle ihm nicht glauben wollt, ist das eure Sache.
Ich bin der Richter, mir steht es zu, zu glauben was ich will und nur das zählt.

Karl-Heinz Hoffmann  16.05.2013

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Mittäterschaft durch ordentliche Haushaltsführung?


Beate Zschäpe hat das Geld verwaltet und die zeitweilige Abwesenheit ihrer Freunde ihren Nachbarn gegenüber mit Auftragsarbeiten erklärt.
Das soll sie zur Mörderin machen? Das ist ebenso traurig wie lächerlich.
Wenn Beate Zschäpe illegales Geld verwaltet haben sollte, dann hat das nichts mit den Morden zu tun. Die Morde waren nicht mit Geldbeschaffung verbunden. Allein schon deshalb muss der staatsanwaltschaftliche Vorwurf der Mordbeteiligung, soweit er sich auf die Verwaltung des Geldes innerhalb der Wohngemeinschaft stützt, ins Leere stoßen.
Geld scheint ja nicht besonders knapp in der Wohngemeinschaft gewesen zu sein, aber woher das Geld wirklich stammte, weiß niemand. Und niemand weiß auch, ob es Beate Zschäpe wusste? Niemand weiß, wie die beiden Uwes ihre Abwesenheit und die Geldbeschaffung gegenüber ihrer Geliebten und Haushälterin begründeten? Nachdem die Uwes sich nicht mehr gemeldet hatten, suchte Beate Zschäpe im Internet nach Unfallmeldungen in einem Bundesland, in dem sich die beiden Uwes nicht befanden. Das heißt, sie wusste nicht, wohin die beiden gefahren waren. Das deutet darauf hin, dass sie eben nicht wie vermutet in alles eingeweiht war.
Und über allem steht nach wie vor die juristische Notwendigkeit der eigentlichen Tataufklärung. Diese Aufgabe wird das Gericht wohl kaum befriedigend lösen können.
Könnte man von einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren ausgehen, dann stünde es um Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben nicht schlecht. Sie müssten längst aus der Haft entlassen worden sein.
Das Betrachten eines Zeitungsausschnittes  ist ebenso wie eine brave Haushaltsführung, und sei es auch mit Schwarzgeld, noch lange kein Beitrag zum Mord.

Karl-Heinz Hoffmann       14.05. 2013

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Beihilfe zum Mord?
Oder nur ein Vergehen nach dem
Waffengesetz?


Die Staatsanwaltschaft wirft Ralf Wohlleben und Carsten Sch. Beihilfe zum Mord vor. Sie sollen angeblich die Ceska-Pistole, die als Tatwaffe im Zusammenhang mit der Mordserie angesehen wird beschafft und an das Zwickauer Trio weitergegeben haben.
Niemand weiß, ob diese Vermutung verifiziert werden kann. Offensichtlich stützt man sich dabei nur auf eine einzige Zeugenaussage. Und zwar von einem Zeugen, der genug Gründe hat, eine Gefälligkeitsaussage abzugeben.
Soviel bekannt wurde, hat aber dieser dubiose Zeuge die angeblich tatrelevante Pistole niemals gesehen. Wenn richtig ist, was man darüber schon vor längerer Zeit in den Medien lesen konnte, dann soll er die Pistole in einer Wolltasche übernommen und diese dann ungeöffnet an das Trio weiter gegeben haben. Er will allerdings durch Befühlen der Tasche erkannt haben, dass sich darin eine Pistole befindet. Vielleicht hat er auch noch die Seriennummer ertastet. Mich würde nichts mehr wundern.
Selbst wenn der Zeuge die Wahrheit sagen sollte, dann ist seine Aussage kaum geeignet, daraufhin eine Verurteilung zu erreichen.
Wenn der Zeuge überhaupt etwas unbesehen in einer Wolltasche transportiert und übergeben haben sollte, dann wird niemand ermitteln können, was es gewesen ist.
Schon gar nicht, ob es die spezielle Ceska gewesen war.
Ich sage es frei heraus, ich glaube von dieser Zeugenaussage kein einziges Wort. Wenn Wohlleben tatsächlich eine Waffe weitergegeben haben sollte, dann hätte er sich lediglich eines Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Dieser Vorgang wäre aber längst verjährt. Er muss ja nicht gewusst haben, wozu die Waffe verwendet werden sollte. Wenn sie überhaupt die von der Staatsanwaltschaft unterstellte Verwendung fand. Was bisher nicht ermittelt werden konnte.
Die Vorwürfe gegen Wohlleben stehen und fallen mit der Frage was er gewusst hat und was nicht. Sollte die Mordserie nicht auf das Konto des Zwickauer Trios gehen, wofür mehr spricht als umgekehrt, dann kann er gar nichts Tatrelevantes gewusst haben.
Außerdem müsste man Wohlleben nachweisen, dass er überhaupt jemals im Besitz einer Ceska gewesen ist.  

Karl-Heinz Hoffmann       14.05. 2013

Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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Fikir müdavelesi Bayan Gamze Kubasik icin


Siz söylemistiniz: „Beate Zschäpe ist feige?“
Sie sagten, Frau Zschäpe habe im Gerichtssaal nur einmal kurz zu Ihnen herübergesehen, dann aber schnell wieder weggeblickt.
Das fanden Sie feige.
Ich möchte nicht darüber diskutieren, ob Beate Zschäpe am Tod Ihres Vaters schuld ist oder nicht. Wir wissen es beide nicht. Sie nicht und ich auch nicht. Selbst das Gericht weiß es nicht.
Der Unterschied ist nur, dass ich weiß, dass ich es nicht weiß, sie aber glauben, etwas zu wissen, was Sie nicht wissen können.
Was das Verhalten der Angeklagten anbelangt, so möchte ich Sie, verehrte Frau Kubasik an den 31. Vers der 24. Sure des Korans erinnern:
„Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie Ihre Blicke niederschlagen...“
Dazu Vers 29 „Nur Allah weiß, was ihr offen tut und was ihr verbergt.“
Nach meiner Kenntnis der islamischen Höflichkeitsregeln gehört es sich nicht, besonders für Frauen, jemandem direkt, womöglich noch langanhaltend in die Augen zu sehen.
Nun gut, Sie sind schon zulange in Deutschland, um noch fest mit den türkischen Sitten verbunden zu sein. Ich meine aber, es kann auch einer almanci kadin nicht schaden, gelegentlich daran zu denken, was als „nezaketli“ und was als „nezaketsiz“ zu gelten hat.  
Ihr Interesse an der Aufklärung der Mordserie ist verständlich, aber Sie sollten doch darauf verzichten, der rechtlich gesehen immer noch unschuldigen Angeklagten dramaturgische Vorschriften zu machen.  

Karl-Heinz Hoffmann       13.05. 2013

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Schnarri ist die Einzige

Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich einmal Gelegenheit haben würde, die Meinungsäußerung eines Angehörigen des bundesdeutschen Polit-Pantheons lobenswert zu finden.
Doch es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Der schier unglaubliche Fall ist eingetreten.
Eine FDP-Politikerin bekannte sich öffentlich zu rechtsstaatlichen Prinzipien. Das hat Seltenheitswert.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist bisher die Einzige, die sich im Zusammenhang mit dem Zschäpe-Prozess rechtsstaatlich korrekt geäußert hat.
Sie meinte, man solle die Erwartungen an diesen Prozess nicht zu hoch hängen. Dann verwies sie darauf, dass Beate Zschäpe noch nicht verurteilt sei und deshalb für sie die Unschuldsvermutung zu gelten habe.
Diese Beurteilung der Sachlage sollte eigentlich nichts besonderes sein.
Das Besondere an der an und für sich banalen Sachbeurteilung besteht darin, dass sie bisher nur von einer einzigen Spitzenpolitikerin öffentlich bekundet wurde.
Mit ihrem Hinweis auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Menschenrechte hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht nur Ihren Parteifreund Westerwelle sondern auch die Bundeskanzlerin und unseren Gauck brüskiert, denn die hatten sich ja unisono, mit Holger Apfel vereint, schon frühzeitig auf die Hexenjagd begeben.
Es ist wohltuend, gelegentlich auch einmal etwas Vernünftiges vom Establishment zu hören. Leider kommt das viel zu selten vor.
Im konkreten Sachzusammenhang mit dem NSU-Prozess steht zu befürchten, dass es bei diesem einzigen kleinen Lichtblick bleiben wird. Zu sehr hat sich das Establishment schon im Rahmen der Vorverurteilung festgelegt.  

Karl-Heinz Hoffmann     13.05.2013

Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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Henüz mahkum degildir
(Noch nicht verurteilt)

Es war ihr erster Tag vor dem Schwurgericht. Für meine Begriffe verhielt sich Beate Zschäpe dem Ernst der Lage angemessen korrekt.
Einige türkische Beobachter, darunter auch ein Rechtswahrer, fühlten sich trotzdem bemüßigt, ihr Auftreten abfällig zu kommentieren. Auch Frau Simsek hatte sich das Verhalten der Angeklagten anders vorgestellt.
Ja wie denn bitteschön?
Sie hätte nicht so offen und scheinbar unbeeindruckt in die Runde schauen sollen, meinte Frau Simsek.
Man hätte sie wohl gerne als ein zusammengesunkenes Häufchen Unglück gesehen. Vielleicht glaubt sie das nicht nötig zu haben, weil sie sich nicht schuldig fühlt? Wenn mal ein flüchtiges Lächeln über ihr Gesicht huscht, dann wird das schon als anstößig empfunden.
Sogar an ihrer Garderobe hatte man etwas auszusetzen. Ich fand die schlichte schwarze Kleidung ebenfalls der Situation, um nicht zu sagen dem Ernst der Lage angemessen, außerdem kann man das Schwarz auch als Trauerkleidung verstehen.
Man sollte nicht vergessen, dass nicht nur in den türkischen Familien Trauer herrscht. Auch Beate Zschäpe hat ihre beiden Freunde, die ihre Familie bedeuteten durch Mord verloren. Und niemand kann wissen, aber auch nicht ausschließen, ob die beiden Uwes nicht von denselben Leuten ermordet wurden, die auch die Morde an den Türken, dem Griechen und einer deutschen Polizistin auf dem Gewissen haben.
Die Meute fordert hysterisch den Kopf der Angeklagten. Dass sie unschuldig sein könnte, kommt den Wenigsten in den Sinn.
Und doch spricht von alledem was man an Erkenntnissen zusammengetragen hat mehr für ihre Unschuld als für ihre Schuld.
Können nicht wenigstens die Rechtswahrer den Prozess ohne emotionale Entgleisungen bis zu Ende verfolgen?
Etwas Gutes hat allerdings die Einbindung der überproportioniert vertretenen Nebenkläger. Sie werden darauf drängen, dass die Rolle der Geheimdienste durchleuchtet wird. Ich hoffe sie werden es dem Gericht nicht zu leicht machen, den behördlichen Dreck unter den Teppich zu kehren.
Sie werden die dumm aufgefallenen Agenten vor Gericht als Zeugen hören wollen. Da kann es eng für die Vertreter der Staatsmacht werden.

Den Türken möchte ich sagen: Beraber kederleniyoruz. Fakat ikrah etmeye daha erken. Bize adetli olmak lazim. Bayan Zschäpe henüz mahkum degildir. Kati netice yalniz Allah bilir.

Karl-Heinz Hoffmann    07.05.2013

Im Übrigen meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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Der groteske Prozess

Ergründung des persönlichen Anteils
an der Schuld
ohne Ermittlung der Tathergänge?


Wenn richtig sein sollte, was in den Medien zur Strategie des Gerichtes im NSU-Prozess berichtet wird, werden wir im Laufe dieses Jahres einen einmaligen Vorgang in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik erleben.
Angeblich wollen die Richter darauf verzichten, die Hintergründe der Prozess relevanten Morde und Überfälle näher zu beleuchten. Die Rolle der Geheimdienste soll nicht thematisiert werden. Man will sich nur auf die Frage der Tatbeteiligung der Angeklagten insbesondere der Schuld oder Mitschuld der Beate Zschäpe konzentrieren.
Mit anderen Worten, man versucht den etwaigen Schuldanteil einer Person an einer Serie von Gewaltverbrechen heraus zu arbeiten ohne zuvor beweisfähig festgestellt zu haben, wer die Taten überhaupt ausgeführt hat?
Dieses Vorgehen erscheint mir, (sofern es damit seine Richtigkeit hat), so unglaublich rechtswidrig, dass mir geradezu die Spucke wegbleibt.
Wenn unsere Rechtsordnung nicht total auf den Kopf gestellt werden soll, dann müsste doch zu allererst festgestellt werden, wer die Taten ausgeführt hat. Erst wenn das geklärt ist, kann man dazu übergehen, zu ermitteln, wer eventuell davon gewusst haben könnte, oder Beihilfe geleistet haben könnte.
Wenn aber das Gericht doch gezwungen werden könnte sachgerecht in der richtigen Reihenfolge vorzugehen, und die vorliegenden Indizien korrekt zu bewerten, dann müsste am Ende wohl ein Freispruch für die Angeklagten verkündet werden.
Damit sage ich nicht, die Angeklagten sind auf jeden Fall frei von Schuld. Wie könnte ich das? Ich habe sie nie kennengelernt. Aber genau so wenig würde ich mir erlauben, Schuldvorwürfe zu machen. Ich sage nur, sie haben bis jetzt, rechtlich gesehen, immer noch als unschuldig zu gelten. Es ist eine Schande, dass sich niemand an die rechtsstaatlichen Vorgaben hält.
Und ich sage weiter, man wird bei korrekter Verhandlungsführung nicht zu einem Schuldspruch kommen können, ganz einfach deshalb, weil die unterstellte Täterschaft der beiden Uwes nicht beweisbar sein wird. Und auf dieser Beweisführung müsste alles aufbauen.
In der „Dönermord“-Sache hat die Polizei jahrelang ergebnislos ermittelt. Warum sollte man jetzt, nachdem die „Dönermorde“ in „NSU Nazi-Morde“ umgetauft wurden, mehr ermitteln können als damals?
Neue Erkenntnisse zu den Tathergängen konnten nicht beigebracht werden. Diesbezüglich herrscht immer noch der gleiche klägliche Erkenntnisstand.
Zugegeben, die neu hinzu gekommenen Indizien, die aufgefundenen Waffen, können zwar Tatwerkzeuge sein und ihre Auffindesituation lenkt den Verdacht auf das Zwickauer Trio, aber es wird nicht beweisbar sein, ob das NSU-Trio die tatsächliche Gewalt über die verdächtigen Waffen hatte oder nicht.
Niemand wird ermitteln können, ob alle drei oder etwa nur zwei, vielleicht auch nur einer, oder am Ende gar kein Mitglied des Trios die Waffen jemals in der Hand hatten?
Ob sie überhaupt vom Vorhandensein der Waffen wussten?
Und wenn jemand aus dem Trio zeitweilig über die Waffen verfügte, dann stellt sich die Frage in welchem Zeitraum?
Und hat er sie auch zum Töten verwendet?
Oder hat er die Waffe vorrübergehend einem Anderen überlassen, ohne zu ahnen, was damit geschieht?
Oder hat man dem Trio die Waffen nur untergeschoben, nachdem Andere damit gemordet hatten, damit der Verdacht auf den NSU fällt?

Fragen über Fragen, die nicht beantwortet werden können, die aber beantwortet werden müssten, um zu einem Schuldspruch zu kommen.
Wie will man Beate Zschäpe beweisen, dass sie die Waffen jemals gesehen hat? Und wenn das einer der willfährigen Zeugen behaupten sollte, dann wäre damit immer noch nicht geklärt, ob sie eine Ahnung von der Verwendung hatte?
Das Paulchen Panter-Video und die Unterstellung, Beate Zschäpe habe die Video-Kopien auf dem Postweg in Umlauf gebracht, wird kaum eine besondere Rolle im Prozess spielen. Die daran geknüpften Verdachtsmomente sind so dürftig, dass man sich damit eher lächerlich machen kann. Das Paulchen-Panter-Video kann der Stimmungsmache dienen, aber als Beweismittel taugt es nicht.
Gegen Beate Zschäpe hat man so gut wie nichts in der Hand. Sie soll angeblich schuldig sein, weil sie das Geld der dreiköpfigen Lebensgemeinschaft verwaltet hat? Ganz nebenbei auch deshalb, weil sie sich bei zwischenmenschlichen Begegnungen immer korrekt hilfsbereit und freundlich verhalten hat? Nun könnte man sagen, sie musste doch wissen, dass die allmonatlich zur Verfügung stehenden Summen nicht auf dem üblichen Wege ins Haus kamen. Mag sein, dass sie Fragen gestellt hat, vielleicht aber auch nicht? Wurde sie vielleicht mit einer Legende zur Geldbeschaffung zufrieden gestellt? Beispielsweise könnte behauptet worden sein, ein rechtsstehender wohlhabender Gönner spendet regelmäßig größere Summen. Es könnte sich auch tatsächlich so verhalten haben. Wer kann das wissen? Das Trio könnte aber auch aus geheimdienstlichen Budgets gespeist worden sein. Das könnte sowohl mit deren Wissen, als auch ohne es zu ahnen geschehen sein.  
Wie lange soll ich weitermachen, um alle denkbaren Möglichkeiten aufzuzeigen?
Doch eines scheint mir im Zusammenhang mit der Finanzierung des Trios und den daran gegen Beate Zschäpe geknüpften Vorwurf der Mittäterschaft erwähnenswert zu sei:
Wenn illegales Geld im Spiel war, dann kann das nicht im Zusammenhang mit den Mordvorwürfen stehen, denn dabei ging es nicht um Geld. Es sei denn die Uwes hätten im Auftrag für Geld gekillt. Doch wer könnte dann der Auftraggeber gewesen sein? Welcher Auftraggeber hätte für solche Zwecke so viel Geld bereitstellen können? Und wem konnten die Morde nützen?
Da muss schon etwas zusammenkommen.
Die Ausführung der Mordtaten müssen einen konkreten Grund gehabt haben. Sie müssen aus einer bestimmten Interessenlage heraus ausgeführt worden sein.
Die an der Mordausführung interessierten Kreise müssen über genügend Geld verfügen.
Sie müssen Zugang zu geheimdienstlichen Erkenntnissen haben, um Scheinspuren legen zu können.
Sie müssen Zugang zu geeigneten Waffen haben.
Wenn die beiden Uwes als Auftragskiller in Aktion getreten sein sollten, dann waren ihre Hintermänner Angehörige von Geheimdiensten, für die keine Notwendigkeit bestand, sich als solche zu erkennen zu geben.
Aus alledem folgt, Beate Zschäpe könnte vollkommen unwissend und somit im Sinne des Tatvorwurfs unschuldig sein.
Nach meiner rein persönlichen Einschätzung, die ich nicht als Tatsachenbehauptung verstanden wissen will, war das Zwickauer Trio das Opfer einer geheimdienstlich aufgebauten „Lampe“ Man hat sie jahrelang beobachtet und im Sinne von „Schläfern zur besonderen Verwendung“ im Programm gehabt, um sie zum geeigneten Zeitpunkt zu opfern, indem man sie, mit Hilfe untergeschobener Indizie, für eine nicht aufgeklärte, ermittlungstechnisch abgeschlossene Mordserie, die auf das Konto eines Geheimdienstes zu buchen ist, verantwortlich zu machen.
Ich kenne die Tatsachen nicht, aber ich kenne das Prinzip. Ich erkenne darin eine Variante der Intrige zum Attentat auf der Theresienwiese.
Das Geschehen um die „Döner/NSU-Morde“ ganz wie belieben, erscheint mir wie ein Parallelfall.

Karl-Heinz Hoffmann  07.05.2013

Übrigens meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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AZAMI CEZA?
HÖCHSTSTRAFE?

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat fordert die Höchststrafe, das heißt lebenslang für die Angeklagten im NSU-Prozess. Diese öffentlich gemachte Forderung ist eine erschütternde Peinlichkeit. Und zwar deswegen, weil sie erhoben wird, bevor der Prozess gegen die Angeklagten begonnen hat.
Es kann durchaus zulässig und auch angemessen sein, in einem Strafverfahren Höchststrafen zu fordern, aber es kommt auf den Zeitpunkt an. Man sollte doch wenigstens nicht nur wissen, gegen wen die Strafe verhängt werden soll, sondern vor allem wofür. Um darüber Klarheit zu haben, muss das Ergebnis der gerichtlichen Beweisaufnahme abgewartet werden. Erst danach ist Raum für Strafanträge und Forderungen hinsichtlich der Strafzumessung.
Selbst wenn man geneigt wäre, die außerhalb unseres modernen Rechtsdenkens liegende, alttestamentarische und auch im Koran niedergelegte Forderung nach Rache als gerecht und praktikabel anzuerkennen, darf dabei doch niemals ohne klare Beweislage gestraft werden. Auf den konkreten Fall der NSU-Angeklagten bezogen heißt das: Wer Strafe fordern will, sollte wenigstens das Ende der Beweisaufnahme abwarten.  
„Wahrlich wissen werdet ihr wen eine Strafe treffen soll, die ihn schändet und wer ein Lügner ist.
Und wartet! Siehe ich warte mit Euch.“
(11. Sure Vers 96)

Auch in der 24. Sure wird die Strafe für leichtfertige Anschuldigung genannt. Wer für seine Anschuldigungen hernach nicht mindestens vier unbescholtene Zeugen beibringen kann, soll mit 80 Stockhieben bestraft werden. Muhammed fordert, unter Berufung auf das göttliche Wort, zur Besonnenheit bei Strafsachen auf. Er verweist auf Allah, der sagt: „Siehe ich warte mit euch!“
Warum kann der gläubige Moslem Kenan Kolat das Wasser nicht halten? Warum stellt er unislamische Forderungen in den Raum, die geeignet sind, das Gericht unter Druck zu setzen?
Forderungen, die zum derzeitigen Ermittlungsstand absolut unverantwortlich sind.

Kolat Bey efendi, ben soriyorum, ne sebepten o kadar haksiz hareket ediyorsunuz? Ben size esasi hürmet ederim, fakat haksizlik sevmem.

Karl-Heinz Hoffmann     06.05.1013


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Offener Brief an Beate Zschäpe

Soeben habe ich den offenen Brief von Jürgen Elsässer an Sie Frau Beate Zschäpe, der in Form einer Video-Botschaft gehalten ist, zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, dass sowohl seine als auch meine Botschaft von Ihnen zur Kenntnis genommen werden kann.
Ich möchte die Botschaft Elsässers inhaltlich aufgreifen und Ihnen meine Meinung dazu sagen.
Jürgen Elsässer ist es hoch anzurechnen, dass er sich um nichts anderes bemüht, als um die Wahrheit. Er hat Ihnen den Rat gegeben, auszusagen.
Man darf annehmen, dass er es gut mit Ihnen meint und dass er um Ihre Sicherheit ernstlich besorgt ist.
Er meint Sie wären geschützt, wenn Sie sich entschließen würden auszusagen.
Wer soll Sie dann schützen?
Nun, Jürgen Elsässer hat unsere Gefängnisse niemals von innen gesehen. Diese Erfahrung habe ich ihm voraus, wenngleich ich nur über die Verhältnisse in bayrischen Gefängnissen etwas sagen kann.  Grundsätzlich würde ich annehmen, dass Sie in einem bayrischen Gefängnis immer noch sicherer sind, als wenn Sie sich auf freiem Fuß befinden würden. Ich will nicht verhehlen, dass auch ich um Ihre Sicherheit besorgt bin. Ich glaube aber nicht, dass Sie Ihre Sicherheitslage durch eine Aussage zur Sache verbessern können.
Mein dringender Rat lautet: Sagen Sie weder vor noch in der Verhandlung ein einziges Wort!
Auf jeden Fall nicht in der ersten Phase des Prozesses. Nicht bevor alle Beweismittel auf den Tisch gelegt wurden und nicht bevor die Belastungszeugen gehört wurden. Wer weiß, wie viel diese im Angesicht des Gerichts von ihren ursprünglichen Aussagen aufrecht erhalten. Ob sie dem Kreuzverhör standhalten oder umkippen. Ich habe das alles schon erlebt. Wenn es die Lage erfordert, kann man notfalls noch während der Plädoyers erneut zur Beweisaufnahme zurückkehren. Überstürzen Sie nichts.
Elsässer hat Sie warmherzig angesprochen. Dagegen ist, nach allem was wir über Sie wissen, nichts einzuwenden, ich sehe das ähnlich, aber viel wichtiger ist für mich der Umstand, dass Sie, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, noch immer als unschuldig anzusehen sind. Sie müssen jetzt Ihre Verteidigung so effektiv wie möglich organisieren. Das muss aber nicht bedeuten, Rede und Antwort zu stehen. Sie müssen damit rechnen, vor einem Gericht zu stehen, das alle Register ziehen wird, um Sie zu vernichten.     
Wenn es die Möglichkeit geben sollte, Sie im Gerichtsaal zu erschießen, dann würde das geschehen, ob Sie aussagen oder nicht. Also schweigen Sie! Im Übrigen meine ich, dass Sie gerade im Gerichtsaal sicherer sind als irgendwo anders.
Exakt juristisch gesehen stehen Ihre Aktien nicht schlecht. Was Sie gewusst haben oder nicht gewusst haben, kann niemand außer Ihnen wissen. Diesen Vorteil sollten Sie nicht verspielen. Ich bin sicher, dass man Ihnen für den Fall, dass Sie aussagen, das Wort im Mund herumdrehen wird, um es in spitzfindiger Weise gegen Sie zu verwenden.
Ich spreche aus Erfahrung. Ich kenne die Methoden der LKA-Spezialisten eben so gut wie den Sophismus der Staatsanwälte und Richter. Meine damalige Lebensgefährtin und heutige Ehefrau war ein dreiviertel Jahr inhaftiert. Dann musste Sie sich zwei Jahre und drei Monate lang unter Mordverdacht neben mich auf die Anklagebank setzen. Sie hat während der ganzen Zeit zum Ärger der Staatsanwälte kein einziges Wort gesagt. Am Schluss konnten die Staatsanwälte nicht anders als selbst Freispruch für sie zu fordern, was vom Gericht dann auch realisiert wurde.
Meine Frau konnte nichts sagen, weil sie nichts wusste. Das könnte in Ihrem Fall, Frau Zschäpe ebenso sein. Behalten Sie die Nerven und bewahren Sie Stillschweigen.
In Gefahr werden Sie immer sein, ob Sie im Gefängnis oder draußen sind. Darauf müssen Sie sich einstellen, aber damit sind Sie nicht allein. Man gewöhnt sich daran.
Verlieren Sie nicht den Lebensmut. Bereiten Sie sich gut auf den Prozess vor, indem Sie die Akten studieren und Widersprüche in den Aussagen herausarbeiten. Notieren Sie dazu die Fundstellen um Ihre Verteidiger gegebenenfalls unterstützen zu können.

Ich wünsche Ihnen Erfolg und grüße Sie.

Karl-Heinz Hoffmann



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Den NSU Prozess beeinflussen?

Die Tochter des ermordeten deutschen Staatsbürgers Simsek ist voll des Lobes für die Reaktion unserer Bundeskanzlerin.
Angela Merkel hatte sich bei den Hinterbliebenen der Opfer der inzwischen von „Dönermorde“ zu „NSU-Morde“ umbenannten Mordserie entschuldigt.
Das tut der geschundenen Seele gut. Das verstehe ich auch.
Semiya Simsek hat ihren Vater verloren. Sie ist von Schmerz und Trauer überwältigt. Sie empfindet Genugtuung, nun endlich nicht mehr unter den insistierenden Verdächtigungen der Polizei, die sich gegen ihren Vater richteten, leiden zu müssen.
Nun endlich, wie sie meint, Gewissheit über die wahren Täter zu haben. Das ist Balsam für die Seele.
Doch was vermittelt ihr diese „Gewissheit“?
Die Beileidsbekundungen der Kanzlerin?
Die muss es ja wissen.
Wenn die Kanzlerin eine Vermutung zur Gewissheit macht, warum sollte sich Semiya Simsek diese Sichtweise nicht zu eigen machen? Was bedeutet schon das gesetzlich vorgeschriebene Gebot der Unschuldsvermutung, gegen das Wort einer Kanzlerin? Und hat nicht sogar der Nationalist Holger Apfel in das gleiche Horn gestoßen? Na also! Warum noch zweifeln?  

Gerade Semiya Simsek sollte aus eigener Erfahrung wissen, was es bedeutet beschuldigt und angeprangert zu werden, bevor ein Ermittlungsverfahren befriedigend ausgelotet und durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen ist.
Semiya Simsek will beim NSU Prozess in München anwesend sein. Soweit kann ich das noch verstehen. Aber sie will sich nicht etwa nur ein eigenes Bild vom Prozessgeschehen machen, sie will einwirken. „Wir wollen den Prozess beeinflussen!“ (Zitat S. Simsek) Mit diesem Vorsatz verlässt sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit. Ein Gericht, das von außen und von den Prozessbegleitern beeinflusst wird, kann kein gerechtes Urteil fällen. Ein Richter, der unter Druck gesetzt wird, verliert seine Unabhängigkeit. Und wer wollte bestreiten, dass der durch hochgespielte Erwartungshaltung auf dem Münchner Gericht lastende Druck schon jetzt zu übermächtig ist, um die richterliche Unabhängigkeit wahren zu können.
Semiya Simseks Familie war lange Zeit von Verdächtigungen gequält worden. Sollte ihr das nicht eine Lehre sein?
Vielleicht auch deshalb, weil die dürftige Beweislage im Fall Beate Zschäpe auch die Möglichkeit ihrer Unschuld offen lässt, aber schon lange nicht mehr die Möglichkeit eines Freispruchs, oder wenigstens einer Einstellung des Verfahrens.
Das Gericht soll gezwungen werden, an Beate Zschäpe ein Exempel zu statuieren?
Ist das noch Gerechtigkeit?


Karl-Heinz Hoffmann     26.04. 2013

Hallo Semiya!
Esasi intikam anlas
ilirdir, fakat acele etme!
Benim tavsiye: NSU mahkemmesiye gidersen sogukkanl
ive tarafsiz ol! Hiç beklenmiyen netice mümkün olabilir.

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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Sind das Eure Türken oder sind das unsere Türken?
Erdogan almancilarinin koruyucu degildir.   

Ich bin ein Freund des türkischen Volkes, der Türken schlechthin. Soviel steht außer Frage.
Die in Deutschland mit uns lebenden Türken sind meine Mitbürger und Volksgenossen.

Das Theater um die angeblich ungerechte Platzverteilung beim Zschäpe-Prozess halte ich für rechtsbedenklich.
Die grundsätzliche Entscheidung des Gerichts, die Verhandlung unter unangemessenen Platzverhältnissen durchziehen zu wollen mag man zu Recht kritisieren, aber das Gezeter der türkischen Presse, die meint, besondere Rechte geltend machen zu können ist fehl am Platz.
Und welche Sonderrechte kann ein Botschafter der Türkischen Republik einfordern?
Die ermordeten Personen waren doch offenbar keine Staatsbürger der Türkei.
Die ethnische Herkunft der Opfer sollte hierzulande keine Rolle spielen.
Waren das nun unsere Türken, oder waren es die Türken der Erdogan-Regierung?
Und überhaupt, geht es darum, im Rahmen eines fairen Gerichtsverfahrens Licht in das Dunkel der Mordserie zu bringen?
Oder geht es darum, Beate Zschäpe für immer wegzusperren, egal ob sie schuldig ist oder nicht, weil man Schuldige braucht und vielleicht auch ein Blitzableiter willkommen ist?
Der Mordverdacht beschränkt sich keineswegs auf Böhnhardt und Mundlos, er erstreckt sich genauso gut auf international agierende Geheimdienste. Wie sicher können wir sein, dass nicht auch der türkische Geheimdienst seine Finger im Spiel hatte?
Jedenfalls gibt es dafür genug vernünftig nachvollziehbare Argumente. Argumente sind zwar keine Beweise, aber die haben wir ja hinsichtlich des NSU-Trios auch nicht.
Lasst uns unsere deutschen Türken, lebendig oder durch Ableben von uns gegangen, gleichberechtigt wie jeden anderen Bürger der Bundesrepublik behandeln. Erdogan sollte  nicht versuchen, sich zum Schirmherren der Deutschtürken aufzuschwingen.
Der durch die Massenmedien und Antifa-Demonstrationen auf das Münchner Gericht ausgeübte Druck ist schon ohne die Einflussnahme der türkischen Instanzen  übermächtig genug, um den Prozess in rechtsstaatlich gesichertem Rahmen durchführen zu können. Es sollte uns allen um sachgerechte Aufklärung und nach allen Seiten hin um nichts anderes, als um Gerechtigkeit gehen. Nicht um Rache, ohne genau zu wissen ob sie die Richtigen trifft.  
Wer möchte sich durch politisch motivierte Voreingenommenheit der Ungerechtigkeit schuldig machen?
Die Beweislage hinsichtlich der etwaigen Schuld der Beate Zschäpe ist so dürftig, dass die gesetzlich verankerte Pflicht zur Unschuldsvermutung zum jetzigen Zeitpunkt noch ein besonderes Gewicht haben sollte. Vom Rechtsstaat reden genügt nicht, er muss nicht nur der Justiz abverlangt, sondern vor allem auch von den Bürgern gelebt werden. Und genau das dürfen wir auch von den Ausländern verlangen wenn sie sich auf deutschem Boden bewegen und sich in deutsche Staatsbürger betreffende Angelegenheiten einmischen wollen.
Im hier diskutierten Sachzusammenhang bedeutet das konkret das Gebot der Unschuldsvermutung zu respektieren. Das Ergebnis der gerichtlichen Ermittlungen und das darauf folgende Urteil abwarten, bevor von Schuld und Sühne geredet wird. Gerade die mohammedanischen Türken sollten gemäß ihrer religiösen Richtlinien die Ungerechtigkeit verabscheuen.   

„Und siehe! Für die Ungerechten gibt es noch eine weitere Strafe, jedoch wissen es die meisten nicht.“
(52. Sure Vers 47)

Karl-Heinz Hoffmann      22.04.2013

Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden
Bundan baska benim tarfindan düsünyorum Türkiye da siyasi müstakil ve askerce tarafsiz olsun.


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Wie beurteilt Jürgen Elsässer die NSU-Affäre?


Jürgen Elsässer hat der Öffentlichkeit in einem Interview sozusagen einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand der NSU-Affäre geliefert.
Seine Einschätzung der Geschehnisse unterscheidet sich grundlegend nicht von dem, was ich von Anfang an zu diesem Thema gesagt habe.
Sehr gut fand ich die Erklärung: „Wir reden nicht über die Geheimdienste, sondern über die in den Geheimdiensten wirkenden Seilschaften.“
Dabei wird er nicht deutlicher. Beim Zuhörer könnte der Eindruck entstehen, dass es sich bei diesen Seilschaften um Personen mit nationalsozialistischer Gesinnung handelt, die, ihrer Gesinnung folgend, die Behörde in der sie angesiedelt sind oder die sie penetriert haben, für ihre Zwecke benutzen. Wenn Elsässer das so nicht gemeint haben sollte, dann kann er das ja gerade rücken. Wenn er es aber so gemeint hat, dann halte ich es für falsch.
Der Begriff Seilschaft ist gut gewählt. Und Leute mit nationalsozialistischer Gesinnung gibt es in den Diensten wohl auch, aber sie handeln sicher nicht in eigener Sache, sondern sie vollstrecken nur den Willen finsterer Mächte, die stets im undurchsichtigen Hintergrund bleiben.
Elsässer vermutet, dass das Gebilde des NSU ohne die Geheimdienste als Sponsoren nicht denkbar gewesen sei. Und er begründet diese These auch vernünftig nachvollziehbar. Ich würde ihm da grundsätzlich nicht wiedersprechen wollen.
In einem Punkt beschleichen mich jedoch erhebliche Zweifel.
Elsässer meint, wenn nicht gar das ganze Trio, so müsse doch zumindest Beate Zschäpe an der Leine des Geheimdienstes geführt worden sein. Mit anderen Worten, sie sei wohl eine V-Frau gewesen.
Das kann man für möglich halten, aber ich würde das doch nicht so absolut gelten lassen.
Die Möglichkeit, dass die Zwickauer Zelle völlig unabhängig von behördlicher Protektion zehn Jahre in der Illegalität leben und nach Belieben agieren konnte, ist weltfremd. Ein materiell ertragreicher Kontakt zum Geheimdienst muss mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Doch der daraus gezogene Schluss, das Trio habe wissentlich mit dem Geheimdienst kooperiert ist nicht zwingend.
Im Gegenteil. Die Geheimdienste arbeiten bei der Benutzung von geeigneten Personen, jenen gegenüber nach dem Prinzip der Verschleierung ihrer wahren Absichten und der eigenen Identität.
Mit anderen Worten, das NSU-Trio könnte durchaus erhebliche Geldzuwendungen erhalten haben, ohne zu ahnen woher das Geld stammt. Sie könnten Aktionen durchgeführt haben, ohne zu ahnen, welchen Zielen sie damit dienen.
Es würde dem geheimdienstlichen Arbeitsprinzip entsprechen.
Ich erinnere mich an die Bemerkung, eines vor langer Zeit in palästinensische Interessen eingebundenen, später zum BND gewechselten Exterroristen. Er meinte, dass die meisten Handlanger, Dienstleister und Vollstrecker geheimdienstlicher Aufträge gar keine Ahnung hätten, für wen sie tätig sind, dass sie den Zweck ihrer Aufträge nicht erkennen könnten.
(Quelle: E.W.Pless, Schweizer Verlagshaus AG, Zürich 1979)

Das ist schlüssig, verständlich und sicher auch richtig, denn wo käme ein Geheimdienst hin, wenn er sein eigenes geheimes Dasein so leichtfertig aufs Spiel setzen würde?  Zweckmäßiger ist es, die „obed meharim“ (örtliche Helfer) soweit als nur möglich unaufgeklärt zu lassen. Jeder Mann braucht nur das wissen, was zur Durchführung seiner Aufgabe unbedingt notwendig ist.
Elsässer begründet seine Vermutung, Beate Zschäpe müsse V-Frau gewesen sein, unter anderem mit der Tatsache, dass bei ihr am Tage des ominösen Mordgeschehens im Wohnwagen zahlreiche Telefonanrufe eingegangen seien, die aus dem Innenministerium kamen. Zugegeben, das ist verdächtig.
Es beweist nicht nur, dass die Behörden genau wussten, wo Beate Zschäpe zu suchen war, es beweist grundsätzlich, dass es Kontakte der Behörden mit Beate Zschäpe gegeben hat.
Das wissen wir heute.
Aber wusste das auch Beate Zschäpe? Wusste sie, wer in Wirklichkeit am anderen Ende der Leitung spricht? Auch wenn sie den Sprecher persönlich gekannt haben sollte, (was wir nicht wissen), heißt das nicht, dass sie seine wahre Identität gekannt haben muss.
Darüber hinaus beschleicht mich noch ein anderer Verdacht. Wollte der Sprecher mit der behördlichen Telefonnummer vielleicht am Tag des Todes der beiden Uwes nur wissen, wo sich Beate Zschäpe aufhält, weil man weiterführende Pläne hatte? Mit anderen Worten, wollte jemand sicher gehen, dass sie im richtigen Augenblick anwesend ist, wenn die Bude brennt?
Ich fürchte, es wird nie Licht in das Dunkel der geheimdienstlichen Aktivitäten kommen.
Noch lebt Beate Zschäpe, aber auch sie ist sterblich.

Karl-Heinz Hoffmann       17.04.2013

Übrigens bin ich der Meinung Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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Rechtsradikales Netzwerk im Gefängnis?
Briefe für Beate?

Was ist geschehen? In einer hessischen Haftanstalt soll ein geheimes „Nazi-Netzwerk“ im Entstehen gewesen sein.
Angeblicher Zweck, die Angehörigen von Inhaftierten finanziell zu unterstützen.
Aber damit nicht genug. Man habe sogar einen Brief an Beate Zschäpe schicken wollen. Man stelle sich diese Ungeheuerlichkeit einmal vor!

Ich sehe das vollkommen anders. Was ist an den Bestrebungen, den Angehörigen von Gefangenen zu helfen, moralisch verwerflich?
Und was soll grundsätzlich schlecht daran sein, wenn jemand in Not geratenen Mitmenschen helfen möchte?
Jeder Gefangene ist ein Mensch in Not.
Beate Zschäpe ist eine Gefangene der besonderen Art. Sie hat mehr als andere Gefangene zu leiden, weil Ihr Fall in den Medien hochgespielt wurde. Das hat auch Auswirkungen auf ihr Dasein in der Haftanstalt.
Einmal von der Tatsache abgesehen, dass sie immer noch als unschuldig zu gelten hat, ist sie, losgelöst von der Frage nach Schuld oder Unschuld, ein Mensch in höchster seelischer Not. Wir dürfen nicht einmal den Schuldigen völlig verstoßen. Was sind wir für Menschen, wenn wir den Mitmenschen in seiner Not allein lassen, wo wir helfen könnten?
Der großartige Mensch Jesus hat gesagt: „Ich war im Gefängnis und ihr habt mich nicht besucht.“ Also Herr Gauck, beweisen Sie, dass Sie nicht alles vergessen haben, was Sie als Pfarrer gepredigt haben. Besuchen Sie Beate Zschäpe! Trösten Sie die unglückliche Frau!
Ich habe mir mehr als einmal selbst die Frage gestellt, ob ich nicht einen Brief an Beate Zschäpe schreiben soll. Ich habe es unterlassen, weil ich weiß, dass es ihr nicht zum Vorteil gereichen würde. Ein harmloser Brief von Mensch zu Mensch würde politisch massenmedial ausgeschlachtet und für Beate Zschäpe mehr Schwierigkeiten bringen als Aufmunterung.
Doch wer politisch unangreifbar ist, sollte sich nicht scheuen, mit einem netten Brief einen Akt der Menschlichkeit zu vollziehen.
Der Inhalt des Briefes sollte nichts enthalten, was mit dem Strafverfahren zu tun hat oder im weitesten Sinne politisch bewertet werden könnte. Sonst wird das Schreiben der Gefangenen nicht ausgehändigt.
Und denkt auch daran: Ein Gefangener braucht auch ein bisschen Geld auf seinem Gefängnis-Hauskonto. Immer dazu schreiben: Zweckgebunden nur für Einkauf.

Karl-Heinz Hoffmann    11.04.2013

Im Übrigen meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.
Der Weg dahin führt über die Verweigerung des Nichtigen.



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MAHNMAL FÜR DIE NSU-OPFER


Am 21.3.2013 wurde in Anwesenheit prominenter Politakteure in Nürnberg ein Mahnmal zum Gedenken an die türkischen Opfer, der zunächst als „Dönermorde“ und später als „Nazimorde“ bezeichneten Mordserie eingeweiht.
Damit hat man in unverantwortlicher Weise den letzten Schritt vor dem ersten getan. Einer von zahlreichen Schritten, die niemals mehr zurückgesetzt werden können. Auch dann nicht, wenn es die Rechtslage nach Abschluss der prozessualen Beweiserhebung eindeutig gebieten sollte.
Anders ausgedrückt: Das Mahnmal ist bedauerlicherweise nicht nur der Ausdruck der Solidarität und des Mitgefühls für die Hinterbliebenen und deren persönlicher Ehre, sondern es ist gleichzeitig ein Denkmal für die Entartung der Rechtskultur in Deutschland.
Und zwar deshalb, weil die von den Ermittlungsbehörden erhobenen, und von den Medien verbreiteten Schuldzuweisungen noch längst nicht juristisch sauber erwiesen sind. Die Beweislage ist höchst dürftig und es könnte sein, dass ein Freispruch notwendig wird.
Kachelmann lässt grüßen.
Doch welcher Richter ist jetzt nach der gigantischen außergerichtlichen Vorverurteilung noch unabhängig genug, einen Freispruch zu verkünden, falls es, was bis jetzt noch niemand beurteilen kann, die Erkenntnislage nach Abschluss der gerichtlichen Beweisaufnahme erfordern sollte.
Das Mahnmal ist der Grabstein des Rechtsstaates.
So sehr mich das Schicksal der türkischen Hinterbliebenen persönlich berührt, so tief trauere ich doch auch um den Verlust der Rechtsstaatlichkeit.
Heute stehen Deutsche nicht nur vor Gericht, sondern auch schon zuvor am politisch und journalistisch perfekt gemanagten Pranger der Massenmedien. Morgen könnten es Türken sein. Und Übermorgen ist es vielleicht ein Tibetaner, Sudanese, Pakistaner, oder ein Eskimo. Wo kommen wir hin, wenn hierzulande niemand mehr auf ein gerechtes Verfahren hoffen kann?

Karl-Heinz Hoffmann      25.3.2013

Übrigens meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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JETZT SCHON DIE HOSEN VOLL?

NSU-Prozess - erhebliches Gefährdungspotential

Der Präsident des Münchner Oberlandesgerichts Karl Huber spricht von einer angespannten Sicherheitslage: „Rechte gibt es überall.“
Das Gefährdungspotential dürfte, besonders zum Zeitpunkt des Prozessauftakts gegeben sein. Aber Gefahren von „Rechts“ zu erwarten, scheint mir abwegig zu sein.
Die Stadt an der Isar wird von antifaschistischen Demonstranten überquellen.
Man muss kein Hellseher sein, um Ausschreitungen von links voraussagen zu können, ebenso wenig, wie man übernatürliche Fähigkeiten braucht, um sagen zu können, dass Zwischenfälle von rechts kaum zu erwarten sein werden. Zwar gibt es in den Randzonen aller Ideologien und Religionen einige durch Hasspropaganda aufgestachelte Idioten, die sich ihren Feinden als nützlich erweisen, aber im konkreten Fall der Verhandlungen gegen den NSU werden keine rechtsorientierten Sympathisanten öffentlich in Erscheinung treten. Es mag eine Handvoll Fanatiker geben, die in ihrer Verblendung zum Tod von Ausländern applaudieren, aber sie werden sich wohl kaum öffentlich dazu bekennen.
Angela Merkel hatte es seinerzeit für richtig gehalten, dem amerikanischen Präsidenten zur heimtückischen Ermordung Osama Bin Ladens zu gratulieren. Ein anständiger Mensch freut sich nicht über die Hinrichtung eines anderen. Schon gar nicht, wenn es sich um einen lästig gewordenen ehemaligen Kampfgenossen derjenigen handelte, die ihn zum Schluss auf grausame Weise im Kreise seiner Familie zur Strecke gebracht haben.

Die überwiegende Mehrheit der „Rechten“ dürfte eher unglücklich über die Türkenmord-Affäre sein, sie versucht sich, obwohl keiner weiß, was wirklich passiert ist, nach Kräften vom NSU zu distanzieren. Selbst für die überzeugtesten Hardliner im Lager der Gegner der Ausländerzuwanderung geht Mord als Mittel zum politischen Kampf einfach zu weit. Mit Mord will niemand etwas zu tun haben.  
Kurzum, die Einschätzung der Sicherheitslage rund um den NSU-Prozess durch den OLG-Präsidenten dürfte neben der Sache liegen.
Vielleicht ist er ja auf dem linken Auge blind? Das wäre eine Erklärung.

Karl-Heinz Hoffmann        18.03. 2013

Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.


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BIN ICH DER EINZIGE?


Seit Monaten hören wir im Zusammenhang mit der, dem NSU unterstellten Mordserie nur hysterische Vorverurteilungen.
Bisher habe ich noch von keiner Seite einen Kommentar zur Sache gehört, der rechtsstaatlichen Erfordernissen gerecht würde.
Sollte ich wirklich der Einzige sein, der sich an das geltende Recht hält?
Die Antifa organisiert überregional eine gewaltige Demonstration  zum Auftakt des Zschäpe-Prozesses, die zeitgleich mit der Prozesseröffnung in München stattfinden soll: GEGEN RECHTEN UND STAATLICHEN RASSISMUS.
Rechten Rassismus gibt es ja, das kann nicht bestritten werden, aber wie vernagelt muss man sein, um von staatlichem Rassismus in der Bundesrepublik zu reden? Der Irrsinn fällt offensichtlich, die Rechten ausgenommen, niemandem auf.
Aber das ist nicht das Schlimmste. Viel schlimmer ist der Umstand, dass Vermutungen und Beschuldigungen ausreichen, um gegen die Angeklagten zu demonstrieren.
So wird die angekündigte Massenveranstaltung nur eine Demonstration für staatlich genehmigtes und gefördertes Unrecht sein können.
Die Demonstranten befleißigen sich, den Rechtsstaat, wenn er denn jemals existiert hat, zu beerdigen.
  
Die Angeklagten sind im Sinne unserer Rechtsordnung, solange sie nicht rechtskräftig abgeurteilt sind, als unschuldig zu betrachten. Und zwar ohne wenn und aber.
Mag sich alle Welt an dem unappetitlichen Mobbing berauschen, ich würde mich niemals derart würdelos verhalten wollen.
Die aufgeputschte  Meute würde auch noch vor Begeisterung toben und johlen wenn Beate Zschäpe auf dem Stachus auf einem Scheiterhaufen öffentlich verbrannt würde. 1000 Jahre katholische Inquisition haben untilgbare Spuren in der Volksseele hinterlassen. Die Antifa-Demonstranten haben keine Ahnung, wie verdammt katholisch sie sich benehmen.
Das ist nicht nach meinem Geschmack.
Bevor ich die Taten eines Mitmenschen moralisch verurteile, möchte ich genau wissen, ob er sie auch wirklich begangen hat.
Im Fall der Beate Zschäpe ist das zumindest fraglich. Und selbst wenn die Beweislage erdrückend wäre, was sie nicht ist, so würde ich dennoch das Urteil abwarten, bevor ich mit meiner Meinung an die Öffentlichkeit gehe.
Gelegentlich wird von mir erwartet, dass ich mich stolz fühle, ein Deutscher zu sein.
Angesichts der von Presse und Antifa hochgezüchteten Pogromstimmung fällt mir das schwer. Schließlich gehören die Antifa-Aktivisten und Mitläufer auch zum deutschen Volk, ebenso wie das Behördenpersonal und die Parteipolitiker. Also bleibt mir nichts anderes übrig, als mich für das Volk, dem ich angehöre zu schämen. Gut fühle ich mich dabei nicht.

Karl-Heinz Hoffmann    15.03.2013

Übrigens meine ich Deutschland soll unabhängig und neutral werden


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2013

GEBIRGE STEHT GEGEN MAUSDRECK


In der Kriminalaffaire, die zuerst mit „Dönermorde“ überschrieben war und später blitzartig zur „NSU Mordserie“ umgeschrieben wurde ist bislang nichts, aber auch gar nichts geklärt.
Von den vereinten Kräften des politischen Establishments wurde aus leicht durchschaubaren Zweckgründen eine Hand voll Dreck in Richtung auf die Zwickauer Zelle in den Wind geworfen, der sich so leicht nicht mehr abwaschen lässt. Selbst wenn beweisfähig gemacht werden könnte, dass zum Beispiel Beate Zschäpe unschuldig im Sinne der auf sie abzielenden Schuldvorwürfe ist, könnte es niemals dazu kommen, dass sich unsere staatstragenden Politiker, allen voran die Bundeskanzlerin gefolgt von Gauck und dem übrigen Rest der Obrigkeit, bei Beate Zschäpe entschuldigen. Das könnte niemals geschehen, weil es nicht geschehen darf. Diese Erkenntnis ist das Traurige an der Sache. Der Mensch Beate Zschäpe wird einfach überrollt und vernichtet. Sie ist bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens vollkommen entrechtet. Die Reputation der bundesdeutschen Politakteure ist wichtiger und „schutzwürdiger“ als ein einfacher Mensch aus dem Volk.
Dabei ist die schrecklicherweise irreversible Vorverurteilung des Zwickauer Trios mit massiven Zweifeln behaftet.
Ein Gebirge von dubiosen Tatsachen steht gegen einen Mausdreck von kaum vernünftig nachvollziehbaren Belastungsindizien.
Schon der erste Sachverhalt, der das sogenannte „Auffliegen“ der „Terrorgruppe“ bewirkt haben soll, die Auffindung der Leichen von Mundlos und Böhnhardt im Wohnwagen, ist dubios. Die Behauptung, die beiden jungen Männer hätten sich selbst gegenseitig ermordet ist absolut unglaubwürdig. Den Obduktionsbericht werden wir wohl niemals zu sehen bekommen.
Ob die beiden Uwes jemals auch nur in der Nähe der Tatorte waren weiß niemand, doch die Anwesenheit eines Geheimdienstmannes am Tatort ist erwiesen. Er darf nicht aussagen. Er wird geschützt. Warum?
Was man zu Lebzeiten der beiden Uwes nicht ermitteln konnte, wird man jetzt, nachdem sie tot sind, erst recht nicht herausbekommen. Alles bleibt Spekulation. Dem Establishment genügt das. Realpolitisch gesehen, lässt sich aus einem nie erwiesenen, aber auch nicht widerlegten Verdacht der gleiche Nutzen ziehen, wie aus einer nachgewiesenen Tat.     
Die Aktenvernichtungsaktion der Behörden zeigt deutlich, dass es etwas zu verschleiern gab. Es kann bedeuten, dass die Dienste operativ an den Verbrechen beteiligt waren, vielleicht sogar die Alleinschuldigen sind? Es könnte aber auch bedeuten, dass Entlastungsmaterial beseitigt werden sollte. Vielleicht ein durch Beobachtungen erlangter Beweis dafür, dass sich die beiden Uwes wenigstens zu einem der Tatzeitpunkte weit entfernt aufgehalten haben? Damit würde das gesamte mühsam errichtete Verdachtsgebäude wie ein Kartenhaus in sich zusammen brechen.    
Noch vor einiger Zeit hätte ich gesagt: Nach dem Prozess gegen Beate Zschäpe werden wir klarer sehen. Daran glaube ich inzwischen nicht mehr. Es wird ein verfahrensökonomisches Urteil geben, wie das so schön im Juristenjargon heißt. Das heißt es muss ein Urteil gefällt werden, das dem Aufwand des Ermittlungsverfahrens gerecht wird. Der Würde der Angeklagten, über deren Schuld nur undeutliche Vorstellungen im Raum stehen, braucht man nicht gerecht zu werden. Ihre Grundrechte werden auf dem Altar des parlamentarisch-demokratischen Molochs geopfert. Wenigstens die fromme Vorstellung vom Vorhandensein des Rechtsstaates muss erhalten bleiben.
Die Weichen für ein Verfahren mit vorbestimmtem Urteil sind bereits gestellt. Die Öffentlichkeit wird weitgehend ausgegrenzt. Das Prozessgeschehen wird ausschließlich von der Systempresse interpretiert werden. Dabei wird die Berichterstattung genauso sein wie die bereits erfolgte Vorverurteilung.
Es lebe die Phrase von der Verteidigung des demokratischen Rechtsstaates. Doch der Rechtsstaat ist längst in Verwesung übergegangen. Wenn das Pferd tot ist, sollte man absteigen. Mit anderen Worten, wenn der Rechtsstaat nur noch eine leere Worthülse, aber nicht Wirklichkeit ist, sollte ihm der Bürger jede Unterstützung, zu der er nicht gezwungen ist, verweigern. Die empfindlichste Stelle, wo das Lindenblatt das dicke Fell der Staats-apparatschiks verwundbar gelassen hat, ist das Wahlsystem. Wer nicht zur Wahl geht, trifft genau dorthin.
Schon geistert die Parole durchs Internet:
„Hoffmann ruft zum Wahlboykott auf.“ Na und? Hoffentlich finden sich genug, die sich dadurch anregen lassen.

Karl-Heinz Hoffmann       07.03.2013

Im Übrigen bin ich der Meinung Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.     




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ZSCHÄPE PROZESS
   

Beate Zschäpe ist wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.
Nur über diese Rechtskonstruktion könnte sie als Mittäterin in Bezug auf die Türkenmordserie verurteilt werden.
Um von einer terroristischen Vereinigung ausgehen zu können, müssen sich mindestens drei Personen nicht nur schwerkriminell verhalten haben, ihre geplanten oder ausgeführten Straftaten müssen gegen „das Leben“ gerichtet gewesen sein.
Eine konkrete Tatbeteiligung wird Beate Zschäpe nicht vorgeworfen. Dafür hat die Justiz keine brauchbaren Anhaltspunkte. Sie wird aber beschuldigt, „alles“ über ihre beiden Uwes gewusst zu haben.
Das wäre, um es im Juristen-Jargon zu sagen, der „gewusste und gewollte Tatzusammenhang“.
Doch genau dieser Punkt stellt die Schwierigkeit dar. Konkret wird Beate Zschäpe zum Vorwurf gemacht, durch ihr unauffälliges, normales Verhalten im täglichen Leben die Verbrechen der Uwes möglich gemacht zu haben. Mit anderen Worten, sie soll für ihr ordentliches, noch nicht einmal im Ansatz strafrechtlich relevantes Verhalten bestraft werden.
Was ihr zum Verhängnis werden kann, ist nur die Tatsache der durch Mord im Wohnwagen gelösten freundschaftlichen Bindung zu den beiden Männern, die ihrerseits in dem Verdacht stehen, eine Bankraub- und Mordserie verübt zu haben.


20.02.2013
Karl-Heinz Hoffmann

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HEIKLE KOOPERATIONEN?

Zum Thema Wirken der Geheimdienste leisteten die Journalisten Baumgärtner, Gude und Röbel, wohl eher ungewollt, in einem Spiegelartikel mit der Überschrift „Thüringer Tabubruch“ einen aufschlussreichen Beitrag.
Sie schildern das Unbehagen der Innenminister angesichts der nicht abgesprochenen Weitergabe von Geheimakten an den NSU-Untersuchungsausschuss durch ihren Erfurter Kollegen Jörg Geibert.
„Derlei Dokumente gehören zum sensibelsten Stoff eines Nachrichtendienstes, weshalb sich die fünfzehn übrigen LfV-Chefs nun die Frage stellen: Lassen die Papiere womöglich Rückschlüsse auf noch aktive V-Leute oder heikle Kooperationen mit ausländischen Sicherheitsbehörden zu?“
Und dann ist da auch noch die Rede von „Treffberichten mit verdeckten Quellen und Operativ-Vorgängen.“
Das wirft Fragen auf: Was ist eine „heikle Kooperation“ mit ausländischen Diensten?
Der Austausch von sachdienlichen Informationen zur Bekämpfung krimineller und staatsgefährdender Umtriebe könnte als legal angesehen werden. Es wäre eine Kooperation mit ausländischen Behörden, aber keine „heikle“. Was ist das „heikle“ an der Sache?
Wird damit die illegale Einflussnahme fremder Dienste auf die Tätigkeit unserer Nachrichtendienste bezeichnet?
Und ist etwa aus den so unbedacht weitergegebenen Ermittlungsakten ersichtlich, in welchen konkreten Einzelfällen die fremden Dienste aktiv und die deutschen nur als Handlanger tätig gewesen waren?
Haben unsere Behörden auf ausländische Weisungen „Operativ-Vorgänge“ durchgeführt?
Was verbirgt sich hinter dem Begriff: „Operativ-Vorgang?“
Die geheimdienstlichen Abteilungen für operative Einsätze, sind nicht nur mit der Beschaffung von Nachrichten und Beobachtungen beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehört, das Fälschen von Dokumenten und Beweismitteln aller Art, und last, but not least, auch das Töten und die Vorbereitung von Todesfallen. Verständlich, dass die Innenminister wegen der Weitergabe der brisanten Akten sauer sind. Man muss nun und man wird sicher einen Weg finden, die Büchse der Pandora wieder zu verschließen, bevor der üble Geruch nachrichtendienstlicher Konterkriminalität in die Nase der Öffentlichkeit gelangen kann.     

Karl-Heinz Hoffmann    14.02.2013

Im Übrigen bin ich der Meinung, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein


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SPITZELDIENSTE?

Wozu diente der in epischer Breite in den Medien erörterte Verdacht, Ralf Wohlleben könnte ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sein?
Es war wohl noch nicht genug Dreck zusammen gekommen, um den Ex-NPD Aktivisten endgültig unter seinen Anhängern unmöglich zu machen. Nun ist deutlich geworden, dass diese Verdächtigungen haltlos waren. Dazu schrieb der Spiegel „V-Mann-Suche aufgegeben.“ Dabei war für jeden objektiven Beobachter klar, dass Wohlleben wohl kaum so lange einsitzen würde, wenn er ein Helfer der Dienste gewesen wäre. Die V-Leute sind eher unter denjenigen zu suchen, die nie oder nur kurzfristig eingesperrt waren.  
Zu Beate Zschäpe ist zu hören, ihre Karriere als V-Frau sei gescheitert, weil sie angeblich Drogen abhängig gewesen sein soll.
Grundlage dieser Sichtweise ist die Darstellung eines Verfassungsschützers, der bekundet haben soll, man habe zwar die Anwerbung der Beate Zschäpe erwogen, sie aber nicht angesprochen, weil sie drogenabhängig gewesen sei.
Woher will man wissen, ob  Beate Zschäpe bereit gewesen wäre, Spitzelarbeit zu leisten?
Vielleicht hätte sie gesagt: „Ihr könnt mich mal!“
Von einer „verhinderten Karriere wegen Drogenabhängigkeit“ zu sprechen, ist deshalb unzulässig.
Und überhaupt, wer sagt, dass Beate Zschäpe wirklich drogensüchtig war? Wahrscheinlich hat sich da wieder einmal jemand wichtig gemacht. Wer als Jugendlicher ein paar Joints geraucht, hat ist noch nicht gleich drogensüchtig.
So wie die Dinge liegen, verpflichtet uns das Gesetz und die Achtung vor der Würde des Menschen, für Beate Zschäpe die Unschuldsvermutung gelten zu lassen. Für die Verdammnis ist es noch zu früh.
Warten wir ab, wie das Urteil des Gerichtes ausfällt, und damit nicht genug, ob es uns überzeugen kann.                                                                            

Karl-Heinz Hoffmann   14.02.2013


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DAS WISSEN DER BEATE ZSCHÄPE

Beate Zschäpe wartet im Gefängnis auf ihren Prozess.
Wir, die im demokratischen Rechtsstaat grundsätzlich zur geheimdienstlichen Überwachung Auserwählten, derzeit wohl nur zufällig auf freiem Fuß Befindlichen und ebenso zufällig gerademal wenigstens nicht aktuell konkret verdächtigten Bürger warten gespannt auf die Dinge die da kommen sollen.

Nach den Intentionen des Generalstaatsanwaltes soll Beate Zschäpe im Verlauf des Prozessgeschehens ein Wissen preis geben, das die Ermittlungsbehörden bisher noch nicht haben.

Weder die Polizeibehörden, noch die Herren in den oberen Etagen der deutschen Verfassungsschutzämter hatten in der Zeit vor dem gewaltsamen Ableben der beiden Uwes auch nur den geringsten Hinweis auf deren etwaige Schuld an der Dönermordserie. Was Einzelne im inneren Getriebe der Verfassungsschutzämter wussten, veranlassten oder in eigener Regie durchführten, wird ein ewig streng gehütetes Geheimnis bleiben. Die Aktenvernichtungsaktion wird wohl eine dringliche Notwendigkeit gewesen sein.    
Und wenn Beate Zschäpe das ihr unterstellte Wissen gar nicht hat?
Was dann?
Die ganze Sache ist nicht nur obskur, sie ist schon vom Grundsatz her grotesk.
Die Staatsanwaltschaft wirft Beate Zschäpe vor, von Sachverhalten, die bisher nur theoretisch angenommen werden können, gewusst zu haben.
Die Ankläger haben bisher nichts wirklich Beweisfähiges, das zur Stützung ihrer Theorie geeignet wäre, vorweisen können. Jedenfalls hat man dergleichen bisher noch nicht gehört.
Wäre es nicht im Sinne rechtsstaatlicher Vorgehensweise, zuerst die Tathergänge beweisfähig zu ermitteln, bevor man einer Person ein Wissen um die Vorgänge unterstellt und ihr die Freiheit entzieht?
Mit anderen Worten: Wenn man nicht beweisen kann, wer die Täter waren, wenn man dazu nicht mehr als Vermutungen beibringt, wie kann man dann einen Prozess gegen Beate Zschäpe anstrengen? Will man Sie verurteilen, weil sie die staatsanwaltschaftlichen Vermutungen nicht bestätigt, vielleicht auch nicht bestätigen kann? Entweder weil sie nicht informiert war, oder aber weil die unterstellten Taten nicht von Mundlos und Böhnhardt ausgeführt wurden. Was ist daran so absurd, anzunehmen, die Polizei könnte in der Anfangszeit der Ermittlungen richtiger gelegen haben, als die Generalbundesanwaltschaft im jetzigen Stadium der Sachbearbeitung?
Während zur Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt kaum gerichtlich Verwertbares auf dem Tisch liegt, sind die auf eine geheimdienstliche Inszenierung hinweisenden Indizien geradezu erdrückend.
Zum Schluss haben wir uns die Frage zu stellen: Was können die Strafverfolgungsbehörden und vor allem, was kann das mit dem NSU-Komplex befasste Gericht tun, wenn sie erkennen, wer an Stelle von Beate Zschäpe vor Gericht gebracht werden müsste?
Kann das Establishment, die Justiz eingeschlossen, jetzt noch, nach dem gewaltigen Ausmaß der Vorverurteilung zurückrudern?
Ist das noch möglich?
Und wäre es möglich, Verbrechen, die in die Verantwortung der Geheimdienste fallen, vor unsere Gerichte zu bringen?
Wäre es möglich, der Kanzlerin zuzumuten, sich für die geschmacklose Vorverurteilung, die im Falle der beiden gewaltsam zu Tode gebrachten Uwes gewissermaßen posthum erfolgte, zu entschuldigen?  
Könnte es das politische Establishment ertragen, Beate Zschäpe eine Haftentschädigung zu zahlen?
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Mir ist noch der bei meiner eigenen Gerichtsverhandlung unter Prozessbegleitern kursierende Spruch in Erinnerung: „Es wird ein prozessökonomisches Urteil geben.“
So ist es wohl auch im Fall Beate Zschäpe zu erwarten.

Soviel für heute zum Fall Zschäpe.

08.01.2013
Karl-Heinz Hoffmann






2012

WAS WIRD MIT BEATE ZSCHÄPE GESCHEHEN?

Nun liegt seit einiger Zeit die Anklageschrift beim Gericht.
Wir kennen den Inhalt nicht, nur das, was der GBA dazu öffentlich gemacht hat. Und das ist verdammt wenig.
Mich persönlich hat von alledem, was uns über die Medien zum Fall Zschäpe vermittelt wurde, nichts überzeugt.
Es wird jetzt darauf ankommen, wie das zuständige Gericht die Aktenlage beurteilt. Leicht wird es für die Richter nicht werden, Recht zu sprechen.
Das Grundproblem scheint mir zu sein, dass man Beate Zschäpe nicht so ohne weiteres unterstellen kann, sie habe von den Raub und Mordanschlägen, die von den beiden Uwes verübt worden sein sollen, gewusst. Und zwar deswegen, weil ja zuerst einmal zweifelsfrei bewiesen werden müsste, dass die unterstellten Verbrechen tatsächlich in die Verantwortung der Uwes fallen.
Diesen Beweis zu erbringen, wird kaum möglich sein, jedenfalls nicht mit dem bisher zusammengetragenen Belastungsmaterial.
Da müsste der GBA schon noch ein Ass im Ärmel haben. Doch das ist unwahrscheinlich.
Was könnten die Strafverfolgungsbehörden entgegnen, wenn Beate Zschäpe zwar weiterhin die Aussage verweigert, aber nun angesichts der Anklageschrift folgende Erklärung zur Sache vorbringt, oder durch ihre Anwälte vorbringen lässt:
Ich bin nicht schuldig im Sinne der Anklage.den Aktivitäten, die meinen beiden Lebensgefährten unterstellt werden, habe ich keine Kenntnis.Geldmittel die ich zur Haushaltsführung monatlich zur Verfügung hatte, waren ausreichend um einen einfachen Lebensstandard zu gewährleisten.
Über die Herkunft der Geldmittel wurde mir nichts gesagt. Paulchen-Panter-Video war mir nicht bekannt.ür Waffen habe ich mich nicht interessiert. Dazu kann ich nichts Konkretes sagen.Wohnungsbrand habe ich nicht verursacht. Ich bin plötzlich von einer starken Rauchentwicklung überrascht worden. Der Rauch zwang mich, die Wohnung fluchtartig zu verlassen. Über die Ursache des Feuers kann ich nichts sagen.habe mich nach kurzer Bedenkzeit sofort freiwillig der Polizei gestellt, weil ich mir keiner Schuld bewusst war.bis jetzt anhaltente Inhaftierung betrachte ich als Unrecht.

Was könnte das Gericht zu diesen Ausführungen sagen?
So wie die Dinge liegen, hat es mehrere Möglichkeiten, die Sache anzugehen:

Das Gericht könnte nach Durchsicht der Akten zu der Erkenntnis kommen, dass weder ein dringender noch ein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Das Resultat wäre die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Beate Zschäpe.
Das Gericht könnte sich entschließen, nur einen Teil der Anklage zuzulassen. Es könnte versuchen, den Vorwurf der Brandstiftung zu verifizieren. Das würde schwierig genug, weil eine Verurteilung mit Sprüchen wie: „Wer soll es denn sonst gewesen sein?“ nicht vernünftig begründet wäre.
Das Gericht könnte sich dem gewaltigen Druck der gezielt herbeigeführten Vorverurteilung beugen, und die Anklage insgesamt zulassen.
Wenn das geschieht, dann gibt es wiederum mehrere Möglichkeiten, die Sache zum Schluss zu bringen.
Entweder Einstellung während der Verhandlung, zum Beispiel dann, wenn die Zeugen der Anklagevertretung umfallen, oder im Kreuzverhör unglaubwürdig werden.
Möglich ist auch eine Verurteilung in Teilbereichen der Anklage.
Und schließlich ist auch ein Freispruch auf der ganzen Linie nicht unmöglich. Gelegentlich finden sich auch noch Richter mit Zivilcourage.
Wir dürfen auf die Entwicklung der Dinge gespannt sein.

Soviel für heute zum Fall Beate Zschäpe

14.12.2012
Karl-Heinz Hoffmann


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PROPHETISCHER AUSBLICK


In der finsteren Zeit der katholischen Inquisition war es lebensgefährlich, das Dogma von der unbefleckten Empfängnis Mariä zu leugnen.
Die Neuzeit ist mit dem Dogma der allein glücklich machenden Staatsform der parlamentarischen Demokratie gesegnet. Wer es in Frage stellt wird als Gegner der freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung vom System gebenedeiten Establishment gesellschaftlich ausgebremst, gemobbt und in besonderen Fällen auch gerichtlich verfolgt.
Nach dem ersten Weltkrieg ist die These von der Alleinschuld der Deutschen zum Dogma erhoben worden.
Für den zweiten Weltkrieg gilt das Gleiche. Sachlich korrekte Bearbeitung der historischen Fakten gilt als verwerflicher „Revisionismus.“
Nun haben wir mit der politisch gesteuerten Betrachtung der Zwickauer NSU-Zelle die plötzliche, unerwartete Frühgeburt eines weiteren Dogmas erlebt.
Das Dogma von den „Nazi-Morden“.
Das emsige Bestreben der offensichtlichen Totgeburt durch künstliche journalistische Beatmung ein beständiges Leben einzuhauchen, darf jetzt schon als erfolgreich angesehen werden.  
Erwiesen ist nichts. Dennoch hat die waghalsige Parole von den „Nazi-Morden“ längst in das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung Eingang gefunden.
Weit weniger waghalsig ist die Voraussage zur weiteren Entwicklung dieser Angelegenheit.
Man hat sich die Frage zu stellen, was geschehen könnte, wenn sich durch die Recherchen der Untersuchungsausschüsse heraus kristallisieren würde, dass die Mordtaten nicht von Mundlos und Böhnhardt verübt wurden, sondern in den Verantwortungsbereich der Geheimdienste fallen?
Die Antwort ist klar. Niemals könnten derartige Erkenntnisse dazu führen, das NSU-Trio zu entlasten. Es kann für unser politisches Establishment in dieser Sache kein Zurück mehr geben.
Zu weit haben sich die staatstragenden Politakteure bereits aus dem Fenster gelehnt. Zu gewaltig wäre der Aufschrei, wenn deutlich würde, dass die finsteren Mächte im Spiel waren.
Es wird anders kommen.
Die Mordserie wird niemals befriedigend aufgeklärt. Eine Gerichtsverhandlung die in einem rechtskräftigen Urteil Licht in die Sache bringen könnte, kann nicht stattfinden, weil die Beschuldigten tot sind. Sie können sich nicht mehr verteidigen.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe dürfte, sofern er überhaupt im Sinne aller, von der Generalbundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vom Gericht zugelassen wird, zu den eigentlichen Fragen keine befriedigende Klärung erbringen.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe wird kaum mehr als ein Nebenkriegsschauplatz sein können, der bei juristisch sauberer, sachgerechter Prozessführung keinen entscheidenden Sieg für die Ankläger erbringen kann.  
Was sie wusste oder was sie nicht wusste, kann nicht beweisfähig gemacht werden.  
Wenn es um „lebenslänglich“ geht, kann das Gericht nicht so einfach dem durch „Öffentlichkeitsarbeit“ erzeugten Druck nach geben.
Der Generalbundesanwalt wirft Beate Zschäpe vor, die „Fassade eines ordentlichen bürgerlichen Lebens“ nach außen hin zur Schau gestellt zu haben, ohne die die Mordtaten nicht möglich gewesen wären. Ein grotesker Vorwurf.
Vielleicht ist es ja ganz einfach? Vielleicht hat sie sich so verhalten, wie es ihrem Naturell entspricht?
Und wenn sie tatsächlich ahnungslos war? Vielleicht deswegen ahnungslos war, weil die Mordtaten nicht wie angenommen, von den beiden Uwes verübt wurden?
Das Gericht muss diese Möglichkeiten jedenfalls in Betracht ziehen.
Wenn der oberste Verfassungsschützer sagt, man habe einfach nicht den geringsten Hinweis auf einen rechtsradikalen Hintergrund gehabt, muss dann Beate Zschäpe klüger sein? Die Unwissenheit der Verfassungsschützer kann  ja auch bedeuten, dass die Mordserie nicht dem „rechtsradikalen“ Spektrum zu zuordnen ist.
Es ist nicht eben viel, was der Generalbundesanwalt an Beweismitteln beibringen konnte. Die Waffenfunde können Frau Zschäpe sicher nicht belasten und die Zeugenaussagen werden ebenfalls wenig Gehaltvolles erbringen. Ihre Glaubwürdigkeit könnte im Kreuzverhör schnell dahinschwinden.
Was ist die Aussage eines Zeugen wert, der als Mittäter gemäß § 129a StGB beschuldigt wurde und in Haft genommen war?
Haben sich die Belastungszeugen ihre vorläufige Freiheit durch Gefälligkeitsaussagen erkauft?
Hat man ihnen die Vorteile des Kronzeugen Paragraphen angeboten?
Aus Erfahrung weiß ich, dass Falschaussagen durch menschliche Schwäche zustande kommen. Und ich weiß auch aus Erfahrung, dass solche in der Ausnahmesituation extremer Haftbedingungen zustande gekommenen Aussagen im Angesicht des Schwurgerichts oft genug nicht standhalten.
Wohlleben soll den Uwes eine Pistole übergeben haben? Wer sagt das? Natürlich ein Zeuge, der nach seinen Aussagen auf freien Fuß gesetzt wurde.
Würde der politische Wille zur Aufklärung der Mordserie vorhanden sein, dann sollte man der Frage nachgehen, an welche Adresse die 32 Ceska-Pistolen, die nachweislich im Besitz der Stasi waren, geliefert worden sind? 32 Ceska-Pistolen Cal. 7,65 mit Schalldämpfer aus der gleichen Serie wie die zu den Döner-Morden verwendeten Tatwaffen. Wenn man weiß, dass die 32 Pistolen bei der Stasi vorhanden waren, dann wird man auch wissen, wo sie hingekommen sind. Die Waffen und sonstigen Kriegsbedürfnisse aus den Beständen der NVA sind an die türkische Armee abgegeben worden. Wer hat die Handfeuerwaffen der Volkspolizei und der Stasi bekommen? Wir werden es vielleicht nicht erfahren. An dieser Stelle mauern die Ermittlungsbehörden. Warum wohl?
Ob das für den Fall Zschäpe zuständige Gericht eine Vorstellung vom Wesen und Wirken der Geheimdienste hat, wissen wir nicht.
Wer etwas darüber wissen möchte,
sollte sich den nachfolgenden Link kopieren:

http://www.youtube.com/watch?v=Lvs31hLMYq4


Wie ich über die Sache denke, ist meinem Buch zu entnehmen: „DAS NSU TRIO oder eine Hand voll Dreck in den Wind geworfen“
Das Gericht wird sich mit mehr als nur einer Hand voll in den Wind geworfenem Dreck beschäftigen müssen.
Bleibt zu hoffen, dass es die Spreu vom Weizen zu trennen vermag.


09.11.2012
Karl-Heinz Hoffmann
 


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BEATE ZSCHÄPE

Beate Zschäpe die Rolle der Geheimdienstagentin anzudichten, ist nichts weiter, ar,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r, r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r,r, 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Wie kann man in einer terroristischen Vereinigung, im vorliegenden Falle der NSU, Mitglied gewesen sein, wenn die unterstellten Straftaten nicht erwiesen sind? Da stimmt doch die Reihenfolge nicht. Die bloße Annahme, alles müsse so gewesen sein, wie man es vermutet, darf in einem Rechtsstaat nicht ausreichen.  

Karl-Heinz Hoffmann      
Chemnitz, 17.08. 2012


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BEHINDERUNG DER AUFKLÄRUNG

Den neuesten Nachrichten zufolge räumt der Verfassungsschutz-Chef Heinz Fromm seinen Posten und tritt vorzeitig in den Ruhestand.
Weiter nichts? Natürlich nicht. Das Prinzip kennen wir schon seit den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat. Damals durfte der oberste bayrische Verfassungsschützer nach ein paar Tagen Untersuchungshaft im Nichts der Anonymität verschwinden und seinen wohlverdienten Ruhestand genießen.
Heute wird Heinz Fromm, wie den Nachrichten weiter zu entnehmen war, der Vorwurf gemacht, die ihm unterstellte Behörde habe durch das Vernichten von Aktenmaterial die Aufklärung der „Neonazimorde“ erschwert und womöglich die Verurteilung von Beate Zschäpe unmöglich gemacht.
Da schau her!
Wir dachten schon, Frau Zschäpe sei durch ihre Socken bereits überführt? Was war das denn für eine untaugliche Tatarenmeldung?
Man glaubt, nicht richtig gehört zu haben.
Weil das vom Verfassungsschutz gesammelte Aktenmaterial nicht mehr greifbar ist, wird die Aufklärung der „Nazimorde“ erschwert? Und die Verurteilung von Beate Zschäpe wird dadurch zweifelhaft?
Müsste ein Kriminalfall nicht zuerst beweisfähig aufgeklärt sein, bevor man von Schuld spricht? Muss nicht jeder solange als unschuldig gelten, bis er vor einem ordentlichen Gericht der Tat überführt und rechtskräftig verurteilt ist?
Die permanente Missachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien wundert mich schon lange nicht mehr - man wird es wohl nötig haben. Daran gewöhnt man sich.
Aber die Bereitwilligkeit der Bevölkerungsmehrheit, politisch zweckgerichtet in die Welt gesetzten Verdachtstheorien bedenkenlos Glauben zu schenken, schockiert mich immer wieder aufs Neue.

Man fragt sich, was wohl aus den nun nicht mehr greifbaren Akten ersichtlich gewesen wäre? Welcher Umstand machte die Vernichtung notwendig?
Wir wissen es nicht und wir werden es auch nie erfahren. Auf jeden Fall aber dürfen wir vermuten, dass aus dem wohl noch in mehrfacher Hinsicht brisanten Aktenmaterial die Tatsache einer lückenlosen, perfekten personellen und elektronischen Überwachung der Zwickauer Zelle und ihres Umfeldes, einschließlich der in diesem Kreis eingesetzten V-Leute ersichtlich gewesen wäre. Ich gehe sicher nicht fehl in der Annahme, dass sich im Amt für Verfassungsschutz niemand finden wird, der sich noch an die Namen der Spitzel erinnern kann.
Würden die V-Leute enttarnt, und könnten sie von der regulären Polizei vernommen, vielleicht auch - natürlich in den Grenzen der Vernehmungsvorschriften - etwas unter Druck gesetzt werden, dann würde man auch die Herkunft der diversen, im Wirkungsbereich der „Zelle“ aufgefundenen Schusswaffen klären können. Das wäre vermutlich eine Katastrophe für die Dienste im weitesten Sinne. Im „weitesten Sinne“ sage ich deshalb, weil die Tätigkeit des Verfassungsschutzes grundsätzlich in Verbindung mit anderen nichtdeutschen Diensten steht.
Man darf gespannt sein, was der Bevölkerung noch alles an Unappetitlichkeiten zum kritiklosen Schlucken zugemutet wird.

Karl-Heinz Hoffmann
02.07.2012

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"DAS NSU TRIO" VON KARL-HEINZ HOFFMANN
ALS ANTWORT AUF DAS BUCH „ DIE ZELLE“
(von Fuchs und Goetz)

Mit dem Buch DIE ZELLE haben die Journalisten Christian Fuchs und John Goetz den Buchmarkt um eine weitere politisch-polemische Kampfschrift gegen den Rechtsextremismus bereichert.  
Inhaltlich ist das Buch weitgehend auf Vermutungen der Staatsanwaltschaft aufgebaut und entspricht natürlich im Tenor durchgehend den Intentionen des politischen Establishments. Zur Beweisführung gegen die sogenannte „Zwickauer Zelle“ kann es, streng juristisch gesehen, nichts beitragen, schon eher zur Verwirrung.
Eine Fleißarbeit über 264 Seiten, bei der viel Mühe auf die Darstellung der gesamtdeutschen Politszene und die Beschwörung der historischen Schuld der Deutschen verwendet wurde. Doch zu viele Widersprüche und der grundsätzliche Verzicht sicherer Beweisführung werten die Arbeit ab.
In dem Buch DIE ZELLE sind unter anderem auch wahrheitswidrige, frei erfundene Behauptungen über mich enthalten. Das hat mich zu einer kritischen Bearbeitung des Gemeinschaftswerks der Autoren Fuchs + Goetz provoziert.
Meine Kritik an dem Titel DIE ZELLE, zusammen mit grundsätzlichen Betrachtungen zum Wirken der Geheimdienste, ist unter dem Titel:
"DAS NSU TRIO" erschienen.
Wer sich dafür interessiert, kann das Buch über meine E-Mail  
fks.sahlis@gmx  bestellen.

Karl-Heinz Hoffmann
19.06.2012


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WAS BLEIBT NOCH?

Der von den Medien als Unterstützer der Zwickauer Zelle genannte Holger G. ist aus der Haft entlassen worden.
Er soll dem Duo Mundlos und Böhnhard eine Pistole überbracht haben. Nach allem was wir bisher hörten, sollte das die Tatwaffe gewesen sein.
Nun müssen die Ermittlungsbehörden einräumen, dass die Pistole nicht als Tatwaffe identifiziert werden konnte. Holger G. war auch nicht nachzuweisen, von etwaigen Gewaltverbrechen der Zwickauer Zelle gewusst zu haben. Vielleicht konnte er deshalb nichts wissen, weil es nichts Wissenswertes gab? Daran muss man ja auch einmal denken.
Holger G. wusste nichts.
Wir wissen nichts, und die Ermittlungsbehörden wissen auch nichts.
Woher sollen jetzt noch beweisfähige Erkenntnisse kommen?  
Vielleicht könnte man den Fall der Hamburger Polizei zur Bearbeitung überlassen. In Hamburg erarbeiten sich die Behörden die Verdachtsmomente selbst. Wenn sie das können, dann werden sie wohl auch noch ein paar „Beweismittel“ erarbeiten können.
Wär doch gelacht, wenn man die Nazis nicht zur Strecke bringen könnte.

Karl-Heinz Hoffmann     
25.05.2012


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ERKENNTNISSE ZUR ZWICKAUER ZELLE

Hosen runter.

Nun haben die Ermittlungsbehörden endlich die Hosen herunter gelassen.
Wenn das, was der STERN am 24. Februar  2012 , 07:25 Uhr berichtet, der Wahrheit entspricht - was beim Stern durchaus nicht so einfach unterstellt werden kann - dann läuft es auf die Tatsache hinaus, dass die vom ersten Ermittlungstag an als „Tatwaffe“ bezeichnete, tschechische Pistole Marke Ceska, der an Türken begangenen Mordserie kriminaltechnisch nicht zugeordnet werden kann. Das ist wahrhaftig ein Knüller.
Im Sternbericht lesen wir: „Es ist vermutlich die Waffe, mit der neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet wurden.“
Und weiter im gleichen Bericht: "Hierbei habe es sich 'mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit' um die Waffe gehandelt, welche bei neun Morden.....verwendet wurde, ...“  
Juristisch gesehen ist das Gerede von der 'an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit' für den Eimer philosophiert. In einer Mordsache braucht man Beweise und keine Wahrscheinlichkeiten. Wenn eine kriminalistische Theorie nur wahrscheinlich, aber nicht beweisbar ist, dann muss in Betracht gezogen werden, dass die unterstellten Sachverhalte sich eben nicht unbedingt so ergeben haben, wie die Ermittler meinen, sondern immer mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass alles ganz anders gewesen sein kann. Zu dem hier in Rede stehenden Fall gäbe es eine ganze Reihe von mindestens genauso schlüssig erscheinenden kriminalistischen Theorien.
Nun gibt es da den Zeugen Carsten S., der eingestanden haben soll, den „Untergetauchten“ im Jahre 2000 eine Waffe geliefert zu haben. Einmal ganz von der Frage abgesehen, welchen Wert die Aussage eines durch Inhaftierung unter Druck gesetzten Zeugen überhaupt hat, steht doch fest, dass diese Aussage bei dem Versuch, die Pistole  der Mordserie als „Tatwaffe“ zu zuordnen, nicht hilfreich sein kann. Wenn der Zeuge bei seiner Aussage bleibt, was auch nicht so sicher ist wie das Amen in der Kirche, dann kann sie nur als Beweis dafür gelten, dass die beiden Uwes mit einer Pistole beliefert wurden und darüber verfügen konnten, aber nicht mehr und nicht weniger.
Die Ermittlungsbehörden haben versucht festzustellen, welchen Weg die Ceska vom Hersteller über die Schweiz bis nach Chemnitz genommen hat. Entweder muss man ihnen Erfolglosigkeit bescheinigen, oder von dem politisch motivierten Willen ausgehen, das wichtigste Glied in der Vorbesitzerkette nicht ermitteln zu wollen.
Einmal davon abgesehen, ob der Zeuge Carsten S. tatsächlich eine Waffe an die Uwes geliefert hat oder nicht, wissen wir nicht, welchen Waffentyp er übergeben haben will. Das wird sich auch nicht mehr klären lassen. Aber das ist noch nicht das Wichtigste. Wichtig wäre doch zu wissen, von wem der Zeuge Carsten S. die Waffe bekommen hat?  Es ist unwahrscheinlich, dass er dazu keine Angaben gemacht hat.
Da wird uns der Weg vom Hersteller über einen Waffenhändler in der Schweiz bis zu einem Schweizer Bürger aufgezeigt. Sein Name wird nicht genannt. Und an dieser Stelle verliert sich die Spur. Sie wird erst wieder aufgenommen bei Carsten S. Wer hatte die Verfügungsgewalt über die Ceska in dem Zeitraum, nachdem sie der ungenannte Schweizer Bürger inne hatte, bis sie später in die Verfügungsgewalt des Carsten S. gelangte? Konnte diese Person nicht ermittelt werden? Das glaube wer will, ich nicht. War es ein V-Mann der Geheimdienste, oder gar ein Geheimdienstler selbst, der jetzt unter allen Umständen herausgehalten werden soll? Und wenn es so ist, könnte man seine Identität preisgeben? Ich würde mich auch nicht wundern, wenn Carsten S. im Dienst der Dienste gestanden hat. Allerdings könnte er auch nur benutzt worden sein, ohne zu ahnen, wofür er dienlich war.


Karl Heinz Hoffmann   
20.02.2012


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GANZ VON DEN SOCKEN

Frau Zschäpe ist ganz von den Socken:
Wieso Benzin?
Vorher am Fuß war‘n sie doch trocken.
Jetzt im Labor des BKA
find man Benzin.
Ach gucke da!
Was ein Labor so alles kann!
Jetzt ist Benzin am Socken dran?
Wie kam Benzin bloß an die Socken?
Kann man jetzt jubeln und frohlocken?
Frau Zschäpes Socken vor Gericht?
Ich fürchte nur, das reicht noch nicht.

Karl Heinz Hoffmann
07.02.2012

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POLITISCHER BLITZKRIEG

Schuldzuweisung blitzeschnelle,
Schuldbeweise braucht man nicht.
Nazis warn‘s auf alle Fälle,
beweisen müsst‘ es ein Gericht.
Doch Prozesse wird’s nicht geben,
weil die Uwes nicht mehr leben.
Tote reden nun mal nicht,
Beweise braucht man deshalb nicht.

Karl Heinz Hoffmann

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GRUNDPRINZIPIEN AUFGEWEICHT

Die Unschuldsvermutung gehört zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens im Rechtsstaat.
Sie gilt auch für die Presse.
Soweit die Theorie.
In der Praxis wird der Grundsatz der Unschuldsvermutung von den politischen Autoritäten der Bundesrepublik ebenso mit Füßen getreten, wie von den Massenmedien.
Dass Ermittlungsbehörden zu noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren über den Stand ihrer Ermittlungen Informationen an die Presse geben, dürfte bei exakter Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze überhaupt nicht vorkommen.
Genau genommen dürften weder Polizei noch Staatsanwaltschaft über die Planstelle „Pressesprecher“ verfügen. Es ist nicht die Aufgabe der Ermittlungsbehörde, Nachrichten über Einschätzungen und Vermutungen zu verbreiten, sondern lediglich Straftaten aufzuklären und die Ergebnisse ihrer Arbeit den Gerichten und den Verteidigern zuzuleiten.
Es ist rechtswidrig, belastende Vermutungen öffentlich zu machen. Und es ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch moralisch verwerflich, durch öffentlich geführte Debatten, Erklärungen und Kommentare Vorverurteilungen in der Volksmeinung zu erzeugen.
Ein Politiker, der sich dazu hergibt, handelt unmoralisch.
Im Fall der Zwickauer Zelle hat unsere Bundeskanzlerin unmittelbar nach den ersten Pressemeldungen unbewiesene Schuldzu-weisungen aufgegriffen und, emotional engagiert, in die Welt hinausposaunt. In diesem Zusammenhang hat sie von „einer Schande für Deutschland“ gesprochen.
Damit hätte sie warten müssen, bis ein klares Endergebnis der Ermittlungen vorliegt. Warum konnte die Kanzlerin nicht zu den Journalisten sagen: „Verlangen Sie nicht von mir, dass ich über ein laufendes Ermittlungsverfahren rede. Wenn die Sache rechtlich einwandfrei abgeschlossen ist, dann ist die Zeit zur politischen Bewertung.“
Die realpolitischen Sachzwänge scheinen über den rechtsstaatlichen Grundprinzipien zu stehen: „Politischer Sachzwang bricht Grundrechte.“ Vielleicht nehmen wir das noch als Nachtrag in die Verfassung auf, damit sich das rechtswidrige Verhalten des Establishments wenigstens auf eine Ausnahmeklausel berufen kann. Solange das kodifizierte Recht so bleibt, wie es ist, darf man jeden der die Unschuldsvermutung missachtet, einen Rechtsbrecher nennen.
Eindeutig erkannte Rechtsbrecher ereifern sich über noch nicht eindeutig als Rechtsbrecher erkannte Personen. Das ist die traurige Sachlage in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat.   

Karl Heinz Hoffmann
31.01.2012

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ZWICKAUER ZELLE, erster bis fünfter Abschnitt

ZWICKAUER ZELLE
Aktueller Stand vom 20.01.2012
nach Medieninformationen analysiert.
Erster Abschnitt: „DIE TATWAFFE“
(Fortsetzung folgt)

Unmittelbar nachdem man die beiden Uwes in ihrem brennenden Wohn-mobil tot aufgefunden hatte, war schon das griffige Schlagwort „Nazi-Mörder-Trio“ in die Welt gesetzt worden.
Die Schnelligkeit, mit der eine Vorverurteilung vorgenommen und - natürlich in den Medien breitgetreten wurde - erschien mir sofort hochgradig verdächtig.
Bis zum Todestag der sehr eilig öffentlich Gebrandmarkten, wussten die Ermittlungsbehörden nichts?
Absolut nichts?
Seit dem Abtauchen des Trios vor 17 Jahren wussten die Behörden noch nicht einmal wo es sich aufhielt?
Und nun Angesichts der beiden, durch Kopfschüsse zum Verstummen gebrachten jungen Männer wissen die Ermittler mit Gewissheit sofort,
welche Gewaltverbrechen  ihnen  zuzurechnen sind?
Was für eine Superbehörde, die nach einer jahrelangen Phase der schläf-rigen Ahnungslosigkeit, mit schlafwandlerischer Sicherheit Schuldige zweifelsfrei erkennen kann, ohne sich mit zeitraubenden Ermittlungen auf-halten zu müssen.

„Ja aber man hat doch die Tatwaffe gefunden, mit der die Dönermorde begangen wurden.“
Hat man das wirklich?
Wie kann man kriminaltechnisch nachweisen ob eine irgendwo aufgefun-dene Schusswaffe zu einem Gewaltverbrechen benutzt wurde?
Das ist nur durch einen ballistischen Vergleichstest möglich: Aus der verdächtigen Waffe wird im Labor ein Schuss abgegeben und das Geschoss in einer weichen Masse aufgefangen. Dann werden die am Tatort gefun-denen Projektile mit dem im Labor sanft aufgefangenen Geschoss vergli-chen. Das geschieht, indem man im Elektronenrastermikroskop stark ver-größerte Bilder, sowohl vom Tatortfund als auch von den aus der verdäch-tigen Waffe abgefeuerten Projektilen herstellt und sie miteinander ver-gleicht. Die von den Zügen im Pistolenlauf auf dem Kupfer oder Nickelmantel des Projektils stammenden Spuren müssen sich aufs Haar gleichen. Hat man nur die an verschiedenen Tatorten aufgefundenen Projektile, dann kann man zwar erkennen, ob alle Verbrechen mit derselben Waffe begangen wurden. Aber ob man eine anderorts gefundene Waffe des gleichen Kalibers den Taten zuordnen kann, ist abhängig davon, ob die verdächtige Waffe dem Vergleichstest unterzogen werden kann, oder nicht. Genau das scheint im Fall der Pistole, die für die Dönermordserie verwendet worden sein soll, nicht der Fall zu sein.
Die verdächtige Pistole soll in der Wohnung der Verdächtigen Mundlos und Böhnhard aufgefunden worden sein. Mag ja sein, dass sie dort lag. Einmal abgesehen von der ebenfalls wichtigen Frage, wie sie dort hingekommen ist, muss doch klar sein, dass die Waffe in der brennenden Wohnung über längere Zeit hinweg mindestens 1000 Grad Hitze ausgesetzt war. Eisen schmilzt bei 1300 Grad. Aber schon bei weit weniger als 1000 Grad kann die aus der Asche gezogene Waffe niemals mehr unter Bedingungen die für einen Vergleichstest Voraussetzung sind beschossen worden sein.
Interessanterweise behaupten die Behörden auch gar nicht das ausgeglühte, in sich verzogene mit Zunder behaftete Schießeisen einem ballistischen Ver-gleichstest unterzogen zu haben. Ersatzweise ist von einem Ausschluss-verfahren hinsichtlich der Produktionsserie und der nur zum Teil ermittelten Erwerber die Rede.
Bei großzügiger Betrachtung könnte man bestenfalls von Verdacht er-regenden Umständen reden. Zu behaupten, man hätte die „Tatwaffe“ gefunden ist, um es vorsichtig auszudrücken, hochgradig unseriös.
Und könnte man denn nicht wenigsten mit den Patronenhülsen etwas anfangen?
Im Prinzip könnte man, denn der Schlagbolzen und die Auszieherkralle  hinterlassen ebenfalls Spuren, die grundsätzlich einem Vergleichstest zugänglich sind, aber dazu müsste man erst einmal Patronenhülsen an den Tatorten gefunden haben. Davon haben wir bis jetzt noch nichts gehört. Wir haben nur gehört, dass die Mörder durch eine Plastiktüte geschossen haben sollen. Warum wohl? Weil sie offenbar keine Hülsen hinterlassen wollten. Uns selbst, wenn man eine Patronenhülse gefunden hätte, dann trifft wieder das Gleiche zu, was für den Beschussvorgang gilt. Mit dem ausgeglühten verbogenen Verschluss lässt sich nichts mehr anfangen.
Man kann es drehen und wenden wie man will, das aus dem Brandschutt  geborgene tschechische Schießeisen  könnte vor einem ordentlichen Gericht keinen Strengbeweiswert haben. Da ist es doch sehr praktisch, dass die beiden Verdächtigen nicht mehr vor Gericht gestellt werden können. Damit wird der Anklagebehörde die Peinlichkeit erspart, einräumen zu müssen, dass der vorgelegte aus tschechischer Produktion stammende Waffenschrott keinen Beweiswert hat.
Bleibt noch die Frage, wie die Waffen, und das betrifft nicht nur die 7. 65ziger Czeska, sondern auch die beiden Polizeiwaffen in die von den Verdächtigen genutzten Bereiche gekommen sind?
Da gibt es unzählige Möglichkeiten.
Die beiden Uwes haben sich die Waffen in der Absicht beschafft, damit Morde zu begehen und sie haben den Plan in die Tat um-gesetzt.Uwes wollten zwar Straftaten begehen, aber nur solche, die zur Geldbeschaffung dienen, und haben die Waffen dazu beschafft und benutzt.Uwes fühlten sich bedroht und haben sich deshalb bewaffnet.Uwes waren Waffennarren und haben sich alles verkaufen lassen, was ihnen angeboten wurde. Dafür würde auch die Vielzahl der aufgefundenen Waffen sprechen. Wer „schwarze“ Waffen kauft, muss immer damit rechnen, eine Pistole „mit Vergangenheit“ zu erwerben.ahnungslosen Uwes wurden absichtlich Waffen verkauft, wohl wissend, dass es sich um bereits anderweitig benutzte Tatwaffen handelte.die beiden Uwes, noch der im fremden Auftrag handelnde Überbringer wusste, dass die Waffen eine Vorgeschichte hatten. Dann erhebt sich die Frage wer der Auftraggeber war? Und woher er die Waffen bekommen hatte?
Wenn stimmt, was bis jetzt an Informationen durchgesickert ist, dann sind derzeit zehn Unterstützer im Gespräch. Davon sollen zwei V-Leute sein. Wenn das stimmt, dann muss man ja in Betracht ziehen, dass den beiden Uwes absichtlich Schusswaffen mit hochkrimineller Vergangenheit über-bracht wurden, um damit nach dem Tode der beiden jungen Männer eine zuvor sorgfältig aufgebaute Indizienkette abzurunden.


Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann
20.1.2012  Sachsen

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ZWICKAUER ZELLE
Aktueller Stand vom 20.01.2012

nach Medieninformationen analysiert.
Zweiter Abschnitt: „DAS BEKENNERVIDEO“
(Fortsetzung folgt)

Groß war die allgemeine Entrüstung, als die Medien vom Auftauchen eines „Bekennervideos“ berichteten.
Wie verwerflich, wie gemein und abgrundtief moralisch verkommen müssen diese Nazis gewesen sein. Nicht nur, dass sie so einfach mir nichts dir nichts den fremdvölkischen Mitmenschen ins Gesicht schossen, nein damit nicht genug, sie hielten ihre schändlichen Taten auch noch im Bild fest, um ihre Opfer damit nachträglich noch verhöhnen zu können.
In dieser Tonart, kommentierten die Massenmedien das Video mit dem rosaroten Panter.
Dem kritischen Leser, der in unserer Bevölkerung leider nicht eben zahlreich vertreten ist, doch gleichwohl vorkommt, muss aufgefallen sein, dass in diesem zum „Bekennervideo“ hochstilisierten Machwerk genau das nicht zu sehen ist. Wenn es bei dem bleibt, was bisher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, dann sind auf dem Rosaroten-Panter-Video keine Tatszenen, sondern nur Tatortbilder wie sie von den Ermittlungsbehörden nach dem Auffinden von Mordopfern routinemäßig vor Ort angefertigt werden. Auch ist es üblich solche Polizeifotos an die Presse weiterzugeben. Der Personenkreis möglicher Hersteller des Video-Machwerks darf deshalb als extrem unübersichtlich gelten.
Abgesehen von dem Umstand, dass die Tatausführungen noch nicht einmal ansatzweise in dem Video dokumentiert wurden, ist auch kein verbales Bekenntnis zur Tat ersichtlich. Die Opfer werden verhöhnt, mehr nicht. Unter Verwendung des öffentlich zugänglichen Bildmateriales kann das jeder machen, der daran ein Interesse hat. Und wer könnte daran ein Interesse haben? Jemand aus der rechten Szene?
Aber verlieren wir uns nicht in Mutmaßungen. Das wäre Verdachtsjournalismus.
Nehmen wir die Fakten wie sie sind, so bleibt nur festzustellen: Das Spottvideo mit dem rosaroten Panter ist ein übles menschenverachtendes Machwerk, aber auf keinen Fall verdient es die Bezeichnung „Bekennervideo“ Und wenn es doch aus der rechten Szene stammen sollte? Dann wäre es nur ein Beweis für die Dämlichkeit und den hohen Grad ideologischer Verirrung, die, wie ich zugebe nicht eben selten ist, aber niemals ein Beweis oder auch nur ein brauchbares Indiz für die Täterschaft der Zwickauer Zelle im Zusammenhang mit den Dönermorden.

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann


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ZWICKAUER ZELLE
Aktueller Stand vom 21.1.2012

nach Medieninformationen analysiert.
Dritter Abschnitt: „Tod im Wohnwagen“
(Fortsetzung folgt)

Als die Polizei auf  ein Wohnmobil aufmerksam wurde, weil es brannte, und sie darin Uwe Böhnhard und Uwe Mundlos tot in ihrem Blut liegend vorfand, war für die Ermittlungsbehörden, nach Art der römischen Auguren, sofort klar: Die beiden haben sich gegenseitig umgebracht. Um diese Mel-dung an die Presse zu geben, brauchten sie den Obduktionsbericht nicht abzuwarten. Mit solchen Belanglosigkeiten braucht sich eine deutsche Poli-zeibehörde nicht aufzuhalten.
Sogar die Reihenfolge des Tötungsvorgangs schien klar zu sein. Erst erschoss der eine den anderen und danach sich selbst.
Doch es dauerte nicht lange und dem staunenden Bürger wurde erzählt, es gäbe Zweifel an der Selbsttötung, es müsse da wohl noch andere, bisher nicht erkannte Mittäter geben.
Ich meine, Mitspieler in dem tödlichen Spiel sehr wahrscheinlich, aber sicher keine etwaigen Komplizen der beiden Uwes.
Aber das Verwirrspiel hält an. Konnten wir doch staunend zur Kenntnis nehmen, wie in den öffentlichen Nachrichten die Frage erörtert wurde, ob sich in dem Wohnmobil vielleicht unbeabsichtigt ein Schuss aus einer Pump-Gun der Uwes gelöst haben könnte.
Was hat das zu bedeuten? Spielt etwa das gerichtsmedizinische Institut nicht in der gewünschten Weise mit? Hat man den Gerichtsmedizinern  zwei von Schrotkugeln durchsiebte Leichen auf den Seziertisch gelegt?
Die Vermutung, es könne sich möglicherweise aus einem Schrotgewehr unbeabsichtigt ein Schuss gelöst haben, kann doch nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.
Aufschluss könnte der Obduktionsbericht geben. Ich fürchte aber, dass wir den niemals zu sehen bekommen. Jedenfalls ist es unmöglich, den Tod durch einzelne Pistolenschüsse in Kopf oder Mund mit einer Tötung durch Schrotgarben zu verwechseln.
Wenn die beiden Uwes von gedungenen Killern liquidiert wurden, dann hätte man auch eine Erklärung dafür, auf welche Weise zwei Polizeiwaffen in dem brennenden Wohnmobil gefunden werden konnten.
Man soll mich nicht falsch verstehen. Mir geht es nicht um die Freistellung der Zwickauer Zelle, das kann weder meine Aufgabe noch mein Anliegen sein. Mir geht es um die Bloßstellung der Ermittlungsbehörden, die sich ganz offensichtlich von finsteren Mächten benutzen lassen.   
Für wie blöd hält man uns eigentlich?

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann


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ZWICKAUER ZELLE
Aktueller Stand vom 21.1.2012

nach Medieninformationen analysiert
Vierter Abschnitt: „Die falschen Fragen“
(Fortsetzung folgt)

Die Ermittlungstätigkeit  im Verfahren gegen die Zwickauer Zelle hat von Anfang an viele Fragen aufgeworfen.
Nichts von alledem, was der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist schlüssig und vernünftig nachvollziehbar.
Was man uns bisher an Erklärungen zugemutet hat, ist in sich wider-sprüchlich und somit unglaubwürdig.
Dabei erregt sich der parlamentarische Klüngel mehr, als die Bevölkerung. Letztere gibt sich notfalls auch mit ein paar unsinnigen Erläuterungen zufrieden. Man hat ja Schuldige präsentiert. Was braucht man mehr um sich das Maul zu zerreißen. Natürlich die Nazis. Jetzt kann man sich über eine politische Bewegung, die man nur zu gern dem vernichtenden Bannstrahl des politischen Establishments überlässt, entrüsten.
Anders das Establishment selbst. Dort sucht man ebenso gern auch nach Schuldigen im Behördenapparat, denn wenn einige, in den höheren Etagen des Apparates angesiedelte „Unfähige“ den Hut nehmen müssen, dann werden lukrative Pfründen für neue „Unfähige“ frei.
Deshalb wird ein Untersuchungsausschuss gefordert, der Licht in die finstere Sache bringen soll.
Bedauerlicherweise werden aber die Fragen schon im Vorfeld falsch gestellt.
„Wie konnte es möglich sein, dass der Verfassungsschutz so wenig  über die Aktivitäten der Zwickauer Zelle wusste?“
Die Frage ist falsch gestellt, denn sie zielt einzig und allein auf die vermutete Unfähigkeit der Geheimdienste ab. Damit kommt man den Geheimnissen der internen geheimdienstlichen Arbeit nicht auf die Spur. Im Gegenteil, man begünstigt damit die Spurenbeseitigung im Apparat.
Die richtige Frage müsste nicht nur lauten: „Was wusste der Verfassungsschutz seit langem, ja von Anfang an“, sondern, „Was haben die Geheimdienste selbst operativ getan? Was haben sie im Bezug auf Tötungsdelikte aktiv unternommen, vielleicht auch teilweise absichtlich unterlassen und somit auch zu verantworten?“
Haben die finsteren Mächte über ihre bewährten Kanäle Einfluss auf  bestimmte Bereiche im deutschen Apparat genommen?
Haben sie im gewussten und gewollten Zusammenhang ein Szenario aus künstlich erstellten Indizien aufgebaut, um ein bestimmtes  politisches Ziel zu erreichen?
Es sieht zumindest sehr danach aus.
Und welches Ziel könnte das sein? Die NPD ausschalten? Um sie daran zu hindern in größerem Umfang Wählerstimmen an sich zu binden? Ich bitte Sie! Kein vernünftiger Mensch könnte sich davor fürchten. Dafür ist das Programm der Apfelmannschaft viel zu weit weg von den Interessen der Bevölkerung und außerdem hat sie ja mit ihrem antiislamischen Religionskampf die Rolle der nützlichen Idioten zu Gunsten Stärkerer internationaler Interessen übernommen.
Nein, das ist es nicht. Es ist etwas anderes. So ungefährlich wie die NPD unter der Führung der Äpfel ist, so wäre doch der Einzug eines Apfels in das Europaparlament eine mittlere Katastrophe. Und genau diese Möglichkeit ist zur Wahrscheinlichkeit geworden seit die 5% Klausel für das Europaparlament zu Fall gebracht wurde. Demnächst ein Apfel im Europaparlament? Das wäre unerträglich.
Das zu verhindern könnte nach Ansicht der weltweit wirkenden finsteren Mächte eine perfide Intrige nach Art des Oktoberfestattentates diesmal in  der Variante einer Dönermordlegende rechtfertigen.
Wir wissen es nicht, aber es sieht verdammt danach aus.

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann


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ZWICKAUER ZELLE
Aktueller Stand vom 21.01.2012

nach  Medieninformationen analysiert.
Fünfter Abschnitt: „Verdachtstheorie einmal anders herum“
(Fortsetzung folgt)


Was wirklich in allen Einzelheiten geschehen ist, weiß keiner von uns, aber alles, was man uns über die Aktivitäten der Zwickauer Zelle erzählt hat, ist widersprüchlich und wenig glaubhaft. Die Ermittlungsbehörden wollen uns wohlfeile Schlussfolgerungen als Beweise verkaufen. Das gibt uns das Recht, unsererseits  eigene Schlussfolgerungen zu ziehen und diese zu einer vorläufigen kriminalistischen Arbeitstheorie zusammenzufassen. Ob sie sich bewahrheitet, wird man abwarten müssen.
Die Verfassungsschutzbehörden haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von dem Tag an, als das Zwickauer Trio in den Untergrund abtauchte, ganz genau gewusst, wo sich die Leute befanden. Und nicht nur das, der Geheimdienst könnte über seine obskuren Tentakel die Wohnung in Zwickau sogar angemietet haben, bzw. die Anmietung organisiert haben. Wenn das so ist, dann war die Wohnung von Anfang an verwanzt und die Dienste wussten über alles Bescheid. Wahrscheinlich ist ihrer Aufmerksamkeit noch nicht einmal ein mundloser Furz entgangen.
Wenn das so war, dann hatten die Geheimdienstler sehr bequeme Möglichkeiten, den Wohnbereich mit Indizien zu spicken, deren Wirkung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen war. So gesehen hätte nichts, aber auch gar nichts, was die braven Ermittler der Polizei nach dem Brand aus dem Schutt heraus präparierten, einen Beweiswert.
Zum geeigneten Zeitpunkt könnte dann die alte, längst zu den Akten gelegte, als nicht aufklärbar geltende Mordserie ins Spiel gebracht worden sein. Die als Hauptdarsteller erwählten beiden Uwes mussten, um das Konzept abzusichern, durch Schüsse zum Schweigen gebracht werden, sonst hätten sie den ganzen Aufbau der Schuldzuweisung im Rahmen ihrer Verteidigung zerstören können.
Man darf in Betracht ziehen, dass die beiden Uwes quietschvergnügt in ihrem Wohnmobil saßen, vielleicht gerade beim Geld zählen waren, als plötzlich die Tür aufging und auf sie geschossen wurde. Danach könnten zwei Polizeipistolen und ein paar Handschellen in das Wohnmobil geworfen worden sein. Ich möchte wetten, dass die Pistolen sauber abgewischt und ohne Fingerabdrücke gefunden wurden.
Habe ich etwas vergessen?
Ach ja, der Hausbrand in Zwickau. Na, da braucht sich Frau Zschäpe wohl keine Sorgen zu machen. Man will sie ja zur Tatzeit in Eisenach gesehen haben.
Ach, das passt jetzt nicht so richtig?
Na, dann bleiben wir bei dem, was wir zuerst gehört haben.
Frau Zschäpe soll kurze Zeit vor dem Brand das Haus verlassen haben. Was ist eine kurze Zeit? Und wer hat das behauptet? Und was soll damit bewiesen werden?
Aber Frau Zschäpe hat doch per Handy die Anweisung bekommen, die Wohnung anzuzünden.
Das wollen wir doch erst einmal von ihr selbst hören. Sie lebt ja noch. Vorläufig ist sie ja auch noch einigermaßen in Sicherheit.
Und überhaupt, wir dachten der Verfassungsschutz wusste nichts über das Trio? Wieso hat er dann das Handygespräch abhören und zuordnen können?
Wenn trotzdem noch etwas unklar ist, fragt mich einfach, die Bildzeitung hat ja gemeint, ich könnte als Experte für Braunes mehr wissen als andere. Ich will versuchen mein Bestes zu tun.

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann


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2011


DIE DÖNERMORDLEGENDE?

Sobald die Ermittlungen zur Dönermordserie abgeschlossen sind und der Abschlussbericht vorliegt, werde ich mit der zeitgeschichtlich objektiven Bearbeitung beginnen können.

Bis jetzt müssen wir uns alle mit Verdachts-Berichterstattung begnügen. Zufriedengeben kann ich nicht sagen, weil eine Verdachtstheorie ohne eindeutige Beweise nicht zufriedenstellend sein kann.    
Wenn im Laufe der Zeit keine Beweise nachgeschoben werden können, wird wohl das zusammengetragene Material zu einer „Dönermordlegende“ verschmolzen werden müssen.


Dezember 2011
Karl Heinz Hoffmann


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GENERALBUNDESANWALT LÄSST ABM VOM STAPEL

Kaum hatte man die beiden Uwes, Mundlos und Böhnhard in ihrem Campingwagen erschossen aufgefunden und als rechtsgerichtete Aktivisten identifiziert, dazu noch ein paar Schießeisen sichergestellt, war schon die Story vom „Nazimördertrio“ geboren.
Verdammt schnell. Viel zu schnell, um an sachgerechte Ermittlungen glauben zu können.
Alle wussten sofort, die Dönermordserie kann nur das Werk von Naziverbrechen sein.
Angela Merkel brauchte keine handfesten Ermittlungsergebnisse um in schlafwandlerischer Sicherheit die Zusammenhänge der Verbrechen zu erkennen. Sicherheitshalber tönte sie unverzüglich in alle Welt, die Nazimorde seien eine Schande für Deutschland, noch bevor der Fall vielleicht zur Schande für die deutsche Regierung werden könnte. Holger Apfel wollte da nicht nachstehen. Auch er stellte sofort seine Fähigkeit, ebenfalls ohne Ermittlungsergebnisse urteilen zu können unter Beweis, noch bevor die Ermittlungen auch die NPD mit einbezogen. Beide konnten das Wasser nicht halten.
Aber ist es nicht schön zu sehen, wie die beiden wenigstens in wichtigen nationalen Fragen harmonieren? Harmonie mag ja gegeben sein, aber wie man sich rechtstaatlich korrekt benimmt, wissen beide nicht.  
Der Dritte im Bunde ist der Generalbundesanwalt. Dass es bei den Ermittlungen zur Dönermorde-Serie nur um ein „Naziverbrechen“ und auf gar keinen Fall um etwas anderes handeln kann, wusste auch er sofort.
Man hatte ja Indizien, die man wie unwiderlegbare Beweise angeboten hat, obwohl sie diese Qualität nicht haben.
Da war von der Tatwaffe und von einem Bekennervideo die Rede. Dazu sollen noch zwei Polizeiwaffen gefunden worden sein. Das schien erst einmal zu reichen. Den Politikern reichte es auch. Mehr werden sie auch künftig gar nicht wissen wollen.
Genaugenommen sind diese genannten Artefakte keine gerichtsverwertbaren Beweise.
Aus der tschechischen Wumme kann nie mehr ein Vergleichsschuss abgegeben werden. Wer die Bilder von dem abgebrannten Haus in Zwickau gesehen hat, kann sich vorstellen, welche Hitzegrade sich bei dem Brand entwickelt haben müssen. Eisen schmilzt bei 1300 Grad. Schon bei 800 Grad ist die Waffe so verformt, dass sie nie mehr beschossen werden kann. Mit dieser Pistole lässt sich nichts mehr beweisen.
Das Bekennervideo verdient den Namen nicht, weil sich darin niemand zur Tat bekennt.
Und auch dieses Video soll in der abgebrannten Wohnung gefunden worden sein?
Es soll den Brand und die damit verbundene enorme Hitze unbeschadet überstanden haben?
Bleiben noch die beiden Polizeipistolen. Da wäre zu klären wie sie an den Auffindungsort gekommen sind? Und wenn sie sich im Besitz der beiden Uwes befunden haben sollten, was möglich, aber nicht erwiesen ist und noch zu beweisen wäre, dann würde das, solange wir nicht wissen, wie die Waffen in ihren Besitz gelangt sind, erst einmal hinsichtlich der Mordtat gar nichts beweisen.
Man soll mich nicht falsch verstehen. Ich halte alles für möglich und nichts für unmöglich. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Mögliches, ja auch Wahrscheinliches erst einmal sachgerecht ermittelt und nachgewiesen werden muss, bevor man den Stab über Verdächtige bricht. Die Pflicht zur Unschuldsvermutung gilt für alle und bezieht sich auf jeden Bürger, gleich welcher Gesinnung.
Angela Merkel und Holger Apfel können sich auf ihr mangelhaftes Rechtswissen hinausreden, aber ein Generalbundesanwalt nicht. Er hat öffentlich bekundet, dass die Beweislage ungenügend ist. Deshalb hat er die Bevölkerung zur Mitarbeit aufgerufen. Es ist das Eingeständnis, zu wenig in der Hand zu haben, um eine klare Zuordnung der Verbrechen vornehmen zu können.
Nun soll es die Bevölkerung richten. Was glauben die Herrschaften, was geschehen wird? Tausende von Hinweisen werden aus der Bevölkerung eingehen und allesamt werden sie nicht weiterhelfen. Jetzt haben die Wichtigmacher Konjunktur. Hunderte von Polizeibeamten werden versuchen, die Spreu vom Weizen zu trennen und zum Schluss wird die ganze Sache verworrener sein als zuvor.
Aber die Polizei ist beschäftigt.
Man kann neue Planstellen einrichten und Betriebsamkeit zur Schau stellen.
Am Ende haben die Antifa-Journalisten das Wort. Sie werden sich mit dem von den Fachermittlern ausgesonderten Beweismittelschrott befassen und den Ermittlungsbehörden Unfähigkeit und Sehbehinderung auf dem rechten Auge unterstellen, wenn das Endergebnis dann doch nicht ihren Erwartungen entsprechen sollte. Denn auch das halte ich durchaus für möglich. Es wird darauf ankommen, wer die Ermittlungsarbeit der Behörden kontrolliert und ob sie überhaupt kontrolliert wird. Vom politischen Willen, objektiv zu ermitteln, dürfen wir nicht so ohne weiteres ausgehen.


Dezember 2011
Karl-Heinz Hoffmann



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DIE "GRAUE ZELLE" VON ZWICKAU

Ich nenne das Trio so, weil ich es mangels brauchbarer Erkenntnisse nicht einordnen kann.
Die drei Personen umgibt eine undurchdringliche, alles verhüllende nebulose Grauzone.
Ich fürchte, dass sich dieser graue Nebel von Desinformationen und Nichtwissen auch nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens nicht verflüchtigen wird.
Vielleicht darf er sich auch nicht verziehen, weil bei klaren Sichtverhältnissen der Blick auf ein menschenverachtendes Szenario frei werden könnte, dass in den Verantwortungsbereich völlig anderer Interessen fällt, als den derzeit unterstellten. Die öffentlich erhobenen Beschuldigungen erscheinen nur oberflächlich betrachtet schlüssig, von Beweisen haben wir bisher noch nichts gehört.
Mir erscheint die Zuordnung unglaubwürdig. Um die Theorie vom „Naziterror“ glaubhaft zu machen, müssten schon noch bessere Informationen nachgeschoben werden. Die Sache wird wohl wieder einmal nicht befriedigend ausermittelt werden können. Die Kaporeshähne sind tot. Der Verdacht wird auch ohne Beweise bestehen bleiben. Das genügt dem politischen Establishment als Kampfmittel. Eine sehr praktische Methode, aber bei allzu häufiger Anwendung doch ein bisschen zu auffällig.

Karl Heinz Hoffmann
28.11.2011


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FURUNKEL AM ARSCH

In der Ausgabe Nr. 48 vom 27. November 2011 der „Welt am Sonntag“ liest man: „Die Zwickauer Terroristen sind ein Furunkel am Arsch der Demokratie. Um sie zu entfernen, genügt eine örtliche Betäubung“, und weiter heißt es: „Alle sind schuld, nur nicht diejenigen, die es wirklich sind.“
Gut gebrüllt Löwe! Alle sind schuld, nur nicht diejenigen, die es wirklich sind. Wie wahr. Dann macht doch zuerst einmal die wirklich Schuldigen ausfindig.
Wenn der politische Wille zur rückhaltlosen Tataufklärung gegeben wäre, dann würde der Furunkel womöglich erst so richtig am Arsch der Demokratie hängen. Und wenn das Geschwür am rechtstaatlich geputzten Arsch der demokratischen Untergrundbehörden für die Bevölkerung sichtbar gemacht würde, dann könnte dem Körper, an dem der durch und durch verdorbene Arsch angewachsen ist, nicht mehr mit einer einfachen örtlichen Betäubung geholfen werden. Es könnte den Exitus bedeuten. Und weil das so ist, werden wir niemals eine sachgerechte Aufklärung erleben.
Denn was nicht sein darf, kann auch nicht sein.

Karl Heinz Hoffmann
28. 11. 2011

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